Stellungnahmen/Gutachten
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307 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (307)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG
Keine Anwendung des neuen Unterabschnitts 5e (ESG im Risikomanagement) für Leasinggesellschaften, weil proportionale Anwendung nach derzeitigen Wortlaut fraglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG)
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BR-Drs. 552/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DORA-Vorgaben auf Sinnhaftigkeit und Risiko-Adäquanz prüfen
DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
25.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die wesentlichen Ziele des Entwurfs, eine zielgerichtete, verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/1619 und (EU) 2024/1174 sowie einen Abbau unnötiger Bürokratie und Vereinfachung regulatorischer Anforderungen zu erreichen, soweit keine aufsichtlichen Bedenken bestehen. Das IDW weist darauf hin, dass die in § 26 Abs. 2 KWG-E geforderte Angabe des Tages der Feststellung im Prüfungsbericht zum Zeitpunkt der Finalisierung des Prüfungsberichts regelmäßig nicht feststeht.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Sicherheiten stellen vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken dar und reduzieren die Eigenkapitalunterlegung zugunsten der Kreditinstitute. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken wird nur ermöglicht durch die teilweise staatliche Rückverbürgung der ausgegebenen Bürgschaften bzw. Garantien und damit einhergehend der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund nimmt der VDB die Möglichkeit zur Stellungnahme gern wahr und gibt gern weitere Anregungen, um das Ziel einer proportionalen Bankenaufsicht und auch einer tatsächlichen Bü- rokratieentlastung weiter voranzutreiben und gerade im Hinblick auf kleine Spezialkreditinstitute zentrale Punkte aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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09.01.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CRD 6 mit Blick auf Drittstaaten-Zweigstellen von internationalen Banken
Bei der Umsetzung der CRD 6 (bislang im Entwurfsstadium) mit Bezug auf Drittstaaten-Zweigstellen möge ein Ansatz gewählt werden, der die Mindestharmonisierung der CRD 6 möglichst 1:1 umsetzt und den Regelungsinhalt des heutigen § 53c Absatz 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich beibehält.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inflationsbedingte Anpassung monetärer Schwellenwerte im Bankaufsichtsrecht
Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Inflation seit 2022 handelsrechtliche Größenwerte entsprechend nach oben angepasst. Der Gesetzgeber muss diese Logik nicht nur im HGB, sondern konsistent in damit verbundenen Rechtsbereichen anwenden, um die Unternehmen wirklich zu entlasten, auch im Bankbereich. So muss die Grenze für die Prüfung nach §18 KWG angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG
Keine Anwendung Unterabschnitt von Art. 5e (ESG im Risikomanagement) und 26e Abs. 1-3 (Zuverlässigkeit und Eignung von Schlüsselfunktionen) auf Leasinggesellschaften. Dies ist nicht sachgerecht, der EU-Gesetzgeber sah hierzu ebenfalls keine Notwendigket und daher ist die deutsche Umsetzung Goldplating
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.12.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im August 2025 haben BaFin und Bundesbank ein Non-Paper zur Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU verfasst. Unser Ziel ist es, dass dieser Vorschlag Eingang in die europäische Gesetzgebung findet (Änderung CRR und CRD). Dabei setzen wir uns dafür ein, dass übermäßige strenge Zugangskriterien vermieden werden, der Zutritt zum Kleinbankenregime freiwillig wäre (Opt-in) und die Verbundprivilegien bei der Berechnung der Leverage Ratio auch in einem Kleinbankenregime halten bleiben.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
-
26.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Bürokratie Standortfördergesetz
Begrüßung Abschaffung Mio.-Meldewesen (§ 14 KWG); Geringe Risikorelevanz von Leasing für GWG, Schaffung von institutionalisierten Austauschformaten mit Aufsicht w/ Abschaffung BaFin-Fachbeirat
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Anforderungen für Drittlandbanken bei der Umsetzung der CRD6-Richtlinie
Stellungnahme zum BRUBEG-Entwurf mit dem Ziel, dass die Umsetzung der CRD6-Richtlinie im deutschen Bankenrecht die bereits im EU-Rechtstext vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Drittlandbanken bei grenzüberschreitenden Kerngeschäftsdienstleistungen sicherstellt, um Rechts- und Planungssicherheit für internationale Banken zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt grundsätzlich das gesetzgeberische Anliegen des Bürokratieabbaus und der Deregulierung. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehenen detaillierten ESG-Risikomanagementpflichten für Kreditinstitute. Gleiches gilt für die zunehmenden Eingriffe des europäischen Richtliniengebers in die aktienrechtliche Kompetenzordnung durch den weiteren Ausbau direkter Kontakte von Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene zum Aufsichtsorgan, die zwangsläufig zur Entstehung eines eigenen Bankgesellschaftsrechts führen. Vorzugswürdig erscheint insoweit der Ansatz der CRD und der EBA-Leitlinien zur internen Governance. Für Kreditinstitute sollte die Rechtsform der KGaA als Organisationsform beibehalten werden, zumindest in der Form der (Einheits-)Kapitalgesellschaft & Co. KGaA.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Systemrisikopuffers und des antizyklischen Kapitalpuffers.
Die Möglichkeiten zur Mittelstandsfinanzierung für Kreditinstitute sollten durch die Abschaffung des Systemrisikopuffers und des antizyklischen Kapitalpuffers gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ESG-Kriterien in der Bankregulierung konsistent und bürokratiearm umsetzen
ESG-Kriterien halten zunehmend Einzug in die Bankenregulierung. Das adäquate Management von ESG-Risiken ist ein wichtiger Teil des Risikomanagements. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten muss aber bürokratiearm und risikoadäquat erfolgen und sich an den neuen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsregulierung in der EU (COM(2025)81) orientieren. Eine Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte der CRR III und CRD VI muss entsprechend erfolgen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DORA-Vorgaben auf Sinnhaftigkeit und Risiko-Adäquanz prüfen
DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens
Eine Vermeidung von Redundanzen im Melde- und Anzeigewesen trägt dazu bei, die administrative Belastung der Banken zu reduzieren, ohne dabei die Risiken für das Finanzsystem zu erhöhen. So sollte beispielsweise das deutsche Millionenkreditmeldewesen abgeschafft werden, da es eine Doppelung zum europäischen Kreditregister AnaCredit darstellt. Doppelmeldungen im Handels- und Transparenzregister könnten durch deren elektronische Vernetzung vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) droht eine unangemessen starke Erhöhung des Risikogewichts von Risikopositionen gegenüber Instituten ohne Rating wie den Bürgschaftsbanken. Diese Erhöhung wirkt sich empfindlich auf die Förderbedingungen zwischen den Bürgschaftsbanken und ihren KMU-Finanzierungspartnern, den Hausbanken, aus. Besonders problematisch sind die steigenden Eigenkapitalanforderungen für BBen bei der Garantie von "typisch stillen Beteiligungen" der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Es ist bislang keine risikoangemessene Regelung vorgesehen.In § 2 Abs. 9c. KWG sollten passende Regelungen für die Umsetzung bei den BBen aufgenommen werden, um deren Bürgschaften und Garantien angemessen zu regeln.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken am 15.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
-
BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzender Vorschlag zur Reduzierung der Regulierungslast: Gruppeninterne Auslagerungen
Aufnahme der Erleichterungen der EBA-Leitlinien zu gruppeninternernen Auslagerungen in die MaRisk und die Erweiterung von § 2a Abs. 2 KWG auf die Pflichten des auslagernden Institutes zu angemessenem Risikomanagement gemäß § 25b Abs. 1 KWG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige risikogewichtete Eigenmittelanforderungen bei Krypto-Assets CRR III & BIS
BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Makroprudenzieller Maßnahmen (Risikopuffer) betr. Wohnimmobilienmarkt
In § 48u KWG stehen bereits zwei makroprudenzielle Instrumente zur Verfügung, um auf Gefahrenlagen im Wohnimmobilienmarkt reagieren zu können; diese hat die BaFin im Jahr 2023 gezogen. Der Sparda-Verband ist auf der einen Seite der Auffassung, dass es die Nutzung dieser Instrumente angesichts der Marktlage nicht (mehr) braucht; die darüber hinaus geplanten zusätzlichen makroprudenziellen Instrumente (DSTI und DTI) sind aus Sicht des Verbandes ebenfalls nicht notwendig und eine Implementierung daher nicht angezeigt.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CRD 6 mit Blick auf Drittstaaten-Zweigstellen von internationalen Banken
Bei der Umsetzung der CRD 6 (bislang im Entwurfsstadium) mit Bezug auf Drittstaaten-Zweigstellen möge ein Ansatz gewählt werden, der die Mindestharmonisierung der CRD 6 möglichst 1:1 umsetzt und den Regelungsinhalt des heutigen § 53c Absatz 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich beibehält.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
08.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme hinsichtlich der ESG-Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen für kleine Institute.
Kreditinstitute mit weniger als 1.001 Mitarbeitenden sollten – analog zu der CSRD – vom Anwendungsbereich der Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen im Bereich Environmental, Social und Governance („ESG“) ausgenommen werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte als Maximalanforderung für Nachhaltigkeitsberichte definiert werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des europäischen Verbriefungsmarkts (Verbriefungsrichtlinie EU 2017/2402)
Eine Reform des europäischen Verbriefungsmarkts ist notwendig, um die Bankfinanzierung des Mittelstands zu stärken und so mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. Ziel ist eine Änderung der Verbriefungsrichtlinie EU 2017/2402.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 13.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem ZuFinG II wird u.a. die Verschlankung bankaufsichtlicher Vorgaben angestrebt. Hierzu gehören auch Änderungen im Millionenkreditmeldewesen, insbesondere die Anhebung der Meldegrenze auf 2 Mio. Euro. Der Deutsche Factoring-Verband e.V. begrüßt einerseits diese angestrebte Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben, spricht sich indes primär für die Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute aus, und befürwortet hilfsweise die Anhebung der v.g. Meldegrenze in § 14 KWG sowie die im Entwurf des ZuFinG II vorgeschlagenen Erleichterungen zum Meldeumfang durch Änderungen der GroMiKV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 17.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) / In neuer Legislaturperiode Regelungsvorhaben nun enthalten in Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regeln bei der Millionenkreditmeldung, Umstellung auf eine Stichtagsbetrachtung
Wir setzen uns für eine Umstellung von Quartalbetrachtung hin zu einer Stichtagsbetrachtung ein. Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und zugleich bürokratischer Aufwand für die Kunden erheblich verringert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transformation durch verbesserte Finanzierungsbedingungen für automobilen Mittelstand unterstützen
Ziel ist es, die Finanzierungsbedingungen für mittelständische Automobilzulieferer zu verbessern, um die Transformation zur ökologischen Nachhaltigkeit zu unterstützen. Der VDA setzt sich daher für eine regulatorische Entlastung, die Einführung von Förderprogrammen für Sanierungsgutachten, die Vereinfachung öffentlicher Förderprogramme und die Überprüfung der Förderkriterien für "Unternehmen in Schwierigkeiten" ein. Ziel sind global wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Zulieferer in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zügige und innovationsfreundliche Umsetzung von MiCAR, TFR und DORA
In Bezug auf das FinmadiG haben wir uns als Bitkom für folgende Punkte eingesetzt: 1. die Notwendigkeit der Anpassung von § 49 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG), um die Übereinstimmung mit der MiCA sicherzustellen, 2. eine klare Abgrenzung von „kryptographischen Finanzinstrumenten“ des KWG und die Beschränkung des Verweises auf Kryptowerte im Sinne der MiCA auf den Anwendungsbereich der MiCA, 3. sollte die Sonderregelung für das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft und des Kombinationsverbots für die kombinierte Erbringung von MiFID II-Dienstleistungen und Kryptowerte Dienstleistungen, wie von der MiCA ermöglicht, überprüft werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu Bürokratieabbau und Verzicht auf Goldplating
Mit Blick auf Ziel der Bundesregierung Bürokratie abzubauen, Verzicht auf Goldplating in Leasing-Regulierung (DORA, BRUBEG und Transparenzregister)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt das vorrangige Ziel des Gesetzesentwurfs, private Investitionen insb. in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu fördern. Die im Rahmen der Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen sind nicht als abschließend zu betrachten. Das IDW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin konstruktiv einbringen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von KMU-Proxy-Daten und VSME als Value Chain Cap.
Für KMU sollte die Nutzung von Branchen-Proxy-Daten grundsätzlich im Rahmen der Bankenregulierung als ausreichend anerkannt werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte in der Bankenregulierung als freiwilliger Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert und in allen europäischen und nationalen Regelwerken gleichermaßen als Maximalanforderung (sog. Value Chain Cap) festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Referentenentwurfs Umsetzungsgesetz Verbraucherkreditrichtlinie
Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge I. Allgemeine Anmerkungen II. Vorschläge Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung von Derivaten (Meldewesen, Risikosteuerung, Clearing) (EMIR)
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Institute u.a. durch vernünftige Ausgestaltung der Clearing- und sonstigen Risikominderungspflichten; Vereinheitlichung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Jährliche Einlagensicherungsinformation abschaffen
Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung informiert werden. Die Information erfolgt jährlich auch ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Deshalb ist unser Ziel die jährliche Einlagensicherungs-Information abzuschaffen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zügige und innovationsfreundliche Umsetzung von MiCAR, TFR und DORA
In Bezug auf das FinmadiG haben wir uns als Bitkom für folgende Punkte eingesetzt: 1. die Notwendigkeit der Anpassung von § 49 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG), um die Übereinstimmung mit der MiCA sicherzustellen, 2. eine klare Abgrenzung von „kryptographischen Finanzinstrumenten“ des KWG und die Beschränkung des Verweises auf Kryptowerte im Sinne der MiCA auf den Anwendungsbereich der MiCA, 3. sollte die Sonderregelung für das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft und des Kombinationsverbots für die kombinierte Erbringung von MiFID II-Dienstleistungen und Kryptowerte Dienstleistungen, wie von der MiCA ermöglicht, überprüft werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 04.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 21.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge mit Lösungsmöglichkeiten für etwaige zukünftige Regulierungsvorhaben, die es Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die als EU-Zweigniederlassungen organisiert sind, ermöglichen, Kryptowertpapierregisterführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Rücknahme von Kryptofondsanteilen nach § 3 KryptoFAV zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass EU-Zweigniederlassungen aufgrund ihrer Organisationsform keine eigenständige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach KWG erhalten können, sollte eine Lösung gefunden werden, die diese Marktteilnehmer im Vergleich zu Marktteilnehmern mit Sitz in Deutschland nicht diskriminiert. Hierzu fasst der VAB die vier Ansätze zusammen, die in der Diskussion sind.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als Eins-zu-Eins-Umsetzung erfolgt - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast für Förderbanken
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Umsetzung des CMDI-Reviews (SRMR, BRRD, DGSD)
Wir setzen uns mit dem Ziel die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme zu gewährleisten dafür ein, - die vom CMDI angestrebte Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittelgroße Kreditinstitute und die Beschränkung der Anwendung präventiver Maßnahmen durch Institutssicherungssystemen zu verhindern; - die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme zu verhindern; - den Vorrang institutssichernder Maßnahmen vor der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen zu sichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (PrüfbV) sowie des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes (KWG und WpHG), insbesondere: Streichung von Prüfungsanforderungen mit fehlender materieller Relevanz, Zulassung von zentralen Prüfungen von Dienstleistern bei verbundstrukturierten Instituten, Ausdehnung des Prüfungsturnus bei bestimmten Themen, stärkere Risikoorientierung bei Prüfungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der KOM für ein CMDI-Review vom 18. April 2023
Unsere Kernforderungen sind: 1. Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen der MREL analog zur EU-Bankenabgabe und Leverage Ratio; 2. Keine pauschale Ausweitung der Abwicklungsplanung auf alle Institute; 3. Stärkung der nationalen Einlagensicherungssysteme und Beibehaltung der dreistufigen Vorrangstellung der Einleger; 4. Beendigung der Erhebung der EU-Bankenabgabe, sobald die Aufbauphase des SRF abgeschlossen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KOM-Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement & Einlagensicherung (CMDI-Review)
Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung KOM-Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement & Einlagensicherung (CMDI)
Es besteht keine Veranlassung das Abwicklungsregime auszuweiten: (1) Europäische Einlagensicherungssysteme haben ihre Funktionsfähigkeit bewiesen (2) Markaustritt bei kleinen und mittleren Banken ohne Gefährdung der Finanzmarkstabilität im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren bereits heute gewährleistet. Besonders kritisch: Abschaffung der Superpräferenz für die Einlagensicherung. Hinzutritt vorgesehene ausgeweitete Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Einlagensicherungen und grundsätzlichen Öffnung des SRF im Rahmen der Abwicklung: Würde Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung ganz erheblich erhöhen. Folge: Signifikante Mehrbelastungen der Banken ohne entsprechenden Mehrwert für die Finanzstabilität oder für die Verbraucher.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere Harmonisierung im digitalen Binnenmarkt durch die PSD3/PSR
Wir begrüßen die Weiterentwicklung der PSD2 als klaren, sektorspezifischen Rahmen für innovative digitale Finanzdienstleistungen in Europa. Eine stärkere Harmonisierung der Anforderungen kann dazu beitragen, die Hürden für das Wachstum europäischer Unternehmen weiter abzubauen und Innovationen im digitalen Zahlungsverkehr voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Stripe Deutschland GmbH am 25.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der KOM für ein CMDI-Review vom 18. April 2023
Unsere Kernforderungen sind: 1. Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen der MREL analog zur EU-Bankenabgabe und Leverage Ratio; 2. Keine pauschale Ausweitung der Abwicklungsplanung auf alle Institute; 3. Stärkung der nationalen Einlagensicherungssysteme und Beibehaltung der dreistufigen Vorrangstellung der Einleger; 4. Beendigung der Erhebung der EU-Bankenabgabe, sobald die Aufbauphase des SRF abgeschlossen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Umsetzung des CMDI-Reviews (SRMR, BRRD, DGSD)
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) zielt auf eine kritische Ausdehnung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittlere Institute sowie auf eine Beeinträchtigung präventiver Maßnahmen von Institutssicherungssystemen ab. Diese Änderungen sowie weitere Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens, die negative Auswirkungen auf Einlagensicherungssysteme haben (insbesondere die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme und die Abkehr von dem bewährten Vorrang nationaler Einlagensicherungssysteme in Bankinsolvenzverfahren), sind nicht zuletzt im Interesse der Finanzstabilität zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast für Förderbanken
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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31.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: