Regelungsvorhaben
Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens
Aktiv vom 07.03.2025 bis 26.11.2025
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Eine Vermeidung von Redundanzen im Melde- und Anzeigewesen trägt dazu bei, die administrative Belastung der Banken zu reduzieren, ohne dabei die Risiken für das Finanzsystem zu erhöhen. So sollte beispielsweise das deutsche Millionenkreditmeldewesen abgeschafft werden, da es eine Doppelung zum europäischen Kreditregister AnaCredit darstellt. Doppelmeldungen im Handels- und Transparenzregister könnten durch deren elektronische Vernetzung vermieden werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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SG2503170022 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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