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17 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (17)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf zur Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 12 lit. a BauGB sieht vor, dass das Vorhaben (= Batteriespeicher) in einer Entfernung von mindestens 100 Metern und höchstens 200 Metern zu der Grundstücksgrenze eines UW’s errichtet werden muss. Nach aktueller Fassung ist der gesamte 200 Meter Bereich ab dem UW für BESS vorgesehen, mit dem Entwurf werden die ersten 100 Meter ab dem UW aus der privilegierten Fläche herausgenommen. Die mögliche Fläche für BESS wird dadurch also verkleinert, was negativ zu bewerten ist.
- Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Novelle: Praxistaugliche Regelungen für Rechenzentren
Reform der Bauleitplanung für praxisgerechte Regelungen für Rechenzentren.
- Bereitgestellt von: Vantage Data Centers Germany GmbH am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle)
Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) mit dem Ziel, Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzubringen, den Gebäudetyp E rechtssicher einzuführen sowie geeignete Rahmenbedingungen für serielle und modulare Bauweisen zu schaffen. Dabei sollen Vereinfachungen im Bau- und Genehmigungsrecht unter Wahrung von Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit im Bauwesen umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Privilegierung Batteriespeicher im Außenbereich
Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Privilegierung Batteriespeicher im Außenbereich
Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Der Verband unterstützt die Anmerkungen seiner Mitglieder im Sinne der Erneuerbaren Energien.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befasst sich vor allem mit den geplanten Änderungen in BauGB, BauNVO und ROG. Er begrüßt die Neusystematisierung der §§ 1 bis 2a BauGB. Kritisch sieht er die vorgesehene Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse des Wohnungsbaus und regt einen generellen Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau an. Er begrüßt die Einführung und Möglichkeit, ein Ersatzgeld zu erheben, spricht sich aber dafür aus, dieses als explizit subsidiäres Instrument einzusetzen. Der DAV regt an, die Präklusion auf solche Einwendungen zu beschränken, die nicht gem. §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich werden. Bei den geplanten Regelungen zu Vorkaufsrechten bei Kriminalitätsschwerpunkten oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen äußert der DAV Zweifel an der städtebaulichen Verortung der Norm.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Ziel der Interessenvertretung ist die Ergänzung und Konkretisierung des Referentenentwurfs zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts im Hinblick auf eine verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der wassersensiblen Stadtentwicklung, die Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation, der Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange bei Starkregen- und Hochwasserrisiken, die frühzeitige Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Planungsverfahren sowie die verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Zudem wird eine Klarstellung zum Schutz von Überschwemmungsgebieten angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf zur Modernisierung des Bauplanungsrechts wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings werden die energie- und klimapolitischen Ziele nur teilweise erfüllt. Nach Einschätzung des BWE fördern mehrere Regelungen den Windenergieausbau nur begrenzt und könnten zusätzliche Komplexität, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen verursachen. Daher besteht Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für ein „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ hinsichtlich der Beschleunigung des Planen und Bauens und der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus. Begrüßt wird, dass erstmals das Handwerk in den „öffentlichen Belangen“ explizit erwähnt wird. Ergänzend regt der ZDH an, die Instrumente zur Sicherung und Entwicklung gewerblicher Bauflächen weiterzuentwickeln. (Z.B. städtebaulicher Vertrag in § 11 BauGB und Urbanes Gebiet in § 6a BauNVO).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Beschleunigungspotentiale im Mobilfunk- und Rechenzentrumsausbau genutzt sowie Bau- und Sanierungsvorhaben medienbruchfrei digitalisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, Neustrukturierung der Abwägungsbelange, Kritik daran, dass die Nutzung erneuerbarer Energien nicht mehr ausdrücklich als bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigender Umweltbelang benannt wird
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Musikspielstätten im Rahmen des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Um die Live-Kultur als Wirtschafts- und Standortfaktor lebendiger Städte und Regionen nachhaltig zu sichern, braucht es eine baurechtliche Aufwertung von Musikspielstätten als kulturelle Anlagen, eine weiterreichende Ausweitung des Sondergebiets auf Kulturschutzgebiete, eine Anpassung der TA Lärm und angemessene Schallschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben: