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2.647 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BMG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.647)
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der BIS-2030-Strategie / Verbesserung der HIV-Versorgung
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI
- Bereitgestellt von: Gilead Sciences GmbH am 16.12.2025
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) 2024 wurden gesetzliche Regelungen aufgenommen, die zu einer erheblichen Bürokratie in diesem Leistungsbereich führen. So wurde für die Herstellenden von DiGA nach § 139e Abs. 13 SGB V eine verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung eingeführt. Diese anwendungsbegleitende Erfolgsmessung soll mit einer Anpassung der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) operationalisiert werden. Ferner wurden in diesem Zusammenhang die Herstellenden und der GKV-Spitzenverband in § 134 Abs. 1 SGB V dazu verpflichtet, ab 2026 in den Vergütungen von DiGA erfolgsabhängige Preisbestandteile von mindestens 20 Prozent vorzusehen.
- Bereitgestellt von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 16.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Damit bleibt als Fazit festzuhalten, dass ein gesetzeskonformer, sicherer und qualitätsgesicherter Betrieb der Teletherapie ausschließlich dann gewährleistet ist, wenn jeder-zeit zwei fachkundige MTR oder eine MTR mit einer Person nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 MTBG im Sinne des 4-Augen-Prinzips an der Anlage tätig sind. Dies ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Vorgaben nach § 14 StrlSchG, § 145 StrlSchV, § 5 MTBG (Vorbehaltstätigkeiten), § 6b MTBG (Ausnahmen Vorbehaltstätigkeiten) und den Personalvorgaben des BMUKN (2025). Damit ist folglich die Anwendung eines reduzierten oder fachfremden Personalmodells aus unserer Sicht rechtlich ausgeschlossen und sicherheitstechnisch unvertretbar.
- Bereitgestellt von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zur Verbesserung der praktischen Umsetzung des KHVVG
Reform der Vorhaltevergütung, Verbesserung der Standortdefinition, Versorgung ländlicher Raum, Definition Fachkrankenhäuser, praxisgerechte Ausgestaltung Hybrid-DRGs, Wegfall Bundes-Klinik-Atlas.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen für eine integrierte Senior*innenpolitik schaffen, Änderungen in SGB XI und XII
Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
-
11.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einstufung von Ethanol im Rahmen der CLP-Verordnung und Biozidprodukteverordnung
Einstufung von Ethanol im Rahmen der Biozidprodukte- und CLP-Verordnung
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
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Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt.
- Bereitgestellt von: The Rotary Foundation am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt.
- Bereitgestellt von: The Rotary Foundation am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt.
- Bereitgestellt von: The Rotary Foundation am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt.
- Bereitgestellt von: The Rotary Foundation am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt
Aufrechterhaltung der Poliofinanzierung im Bundeshaushalt.
- Bereitgestellt von: The Rotary Foundation am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Konsum-Cannabisgesetzes (KCanG)
Das KCanG sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass User*innen Cannabis regulär kaufen können, unabhängig von Social Clubs, Schwarzmarkt, Eigenanbau oder unberechtigtem Bezug als Medikament.
- Bereitgestellt von: Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Neugestaltung des Rettungsdienstes und der Reform der Notfallversorgung mit dem Ziel, die Kompetenzen im Rettungsdienst zu steigern, Doppelstrukturen abzubauen und Bagatelleinsätze zu verringern.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG) -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) - Reform
Für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sind weitere Reformen geplant, einerseits zur Finanzierung, andererseits zur Ausgestaltung der Leistungen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich für flexiblere Nutzungsmöglichkeit der Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines umfassenden Entlastungsbudgets ein. Zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien wird der sogenannte "Sockel-Spitze-Tausch" angestrebt, eine Deckelung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten und umfangreichere Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung, auch in der häuslichen Versorgung. Die DAlzG unterstützt die Forderungen nach einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung sowie einer Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 04.12.2025
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Adressatenkreis:
-
29.09.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Adressatenkreis:
-
14.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizinregistergesetzes für bessere Nutzungsmöglichkeiten von Registerdaten
Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Medizinregistergesetz
Es werden punktuelle Verbesserungen - insbesondere mit Blick auf seltene Erkrankungen - angestrebt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 28.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Steigerung der Behandlungsqualität im Gesundheitswesen durch Änderungen der Krankenhausreform
Die Regierungskommission hat seit 2022 unterschiedliche Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung veröffentlicht, zuletzt mit dem KHAG. Das Ziel unseres Fachverbandes ist es, die Krankenhausversorgung sozial zu gestalten im Sinne einer bedarfsgerechten Patient*innenorientierung. Bei der Diskussion wird oftmals die medizinische Indikation in den Mittelpunkt der Behandlungs und Bedarfserkennung gestellt. Dabei sind psychosoziale Indikatoren der Lebenssituation aus unserer Sicht systematisch mitzuberücksichtigen, insbesondere im Kontext der zunehmenden Ambulantisierung, der Erforderlichkeit der Verbesserung der Notfallversorgung und der nachhaltigen Behandlungsqualität. Die psychosoziale Versorgung ist bei der medizinischen Behandlung ebenfalls sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)... -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung qualitativ sinnvoller und für die Versorgung relevante psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus jenseits der Psychiatrie/Psychosomatik. Im Orientierung für die Leistungsbereiche und Leistungsgruppen gebenden Krankenhausplan NRW findet sich keine fachlich, inhaltlich und an Leitlinien/Versorgungsstandards orientierte sinnhafte Wiedergabe psychosozialer Leistungen, so dass etablierte und strukturell und prävetiv wichtige Versorgungsbereiche in Akutkrankenhäusern wegzufallen drohen. An der Stelle will die BAG-PVA ansetzen, um die Reform zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus BAG-PVA am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ethanol nicht für die Nutzung bei der Medizinprodukteherstellung beschränken
Ethanol soll als Biozidwirkstoff auf EU-Ebene Sanktionen unterworfen werden, was die Anwendung in der Medizinprodukteherstellung erheblich beeinträchtigen würde. Ethanol ist sicher, kostengünstig, leicht verfügbar, wird EU-weit hergestellt und ist biologisch abbaubar. Meist existieren keine wirtschaftlichen/weniger gefährliche Alternativen. Grundlage für die beabsichtigte Einstufung sind Studien zum missbräuchlichen oralen Alkoholkonsum. Dabei wird Ethanol durch Vergällung für die orale Aufnahme ausgeschlossen. Die Bundesregierung möge sich daher gegen eine Einstufung einsetzen.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 20.11.2025
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Adressatenkreis:
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28.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: