Stellungnahmen/Gutachten
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22.112 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.112)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum EU Market Integration and Supervision Package (MISP)
Die Deutsche Börse Group als in der EU führender Anbieter von Finanzmarktinfrastruktur mit integriertem Geschäftsmodell unterstützt das Ziel des MISP, die EU-Kapitalmärkte zu stärken und begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, der grenzüberschreitende Investitionen vereinfachen, Nachhandelsprozesse effizienter gestalten und Innovation beschleunigen soll. Unsere Empfehlungen zielen darauf ab, das Wachstumspotenzial eines integrierten Kapitalmarktes freizusetzen, bestimmte Schwächen in den Gesetzgebungsvorschlägen zu adressieren und die Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte zu überwinden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum EU Market Integration and Supervision Package (MISP)
Die Deutsche Börse Group als in der EU führender Anbieter von Finanzmarktinfrastruktur mit integriertem Geschäftsmodell unterstützt das Ziel des MISP, die EU-Kapitalmärkte zu stärken und begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, der grenzüberschreitende Investitionen vereinfachen, Nachhandelsprozesse effizienter gestalten und Innovation beschleunigen soll. Unsere Empfehlungen zielen darauf ab, das Wachstumspotenzial eines integrierten Kapitalmarktes freizusetzen, bestimmte Schwächen in den Gesetzgebungsvorschlägen zu adressieren und die Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte zu überwinden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird scharf kritisiert. Statt Entlastung bringt es für pflegende Angehörige massive finanzielle Einbußen, mehr Bürokratie und soziale Härten. Insbesondere sollen Rentenkürzungen verhindert und mehr Flexibilität bei den Budgets erreicht werden. Die Streckung der Zuschüsse für Eigenanteile in Pflegeheimen lehnen wir genauso ab wie die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade. Die kommunale Pflegestrukturplanung gegen strukturelle Unterversorgung ist richtig. Damit sie wirkt, muss sie jedoch mehr sein als ein Datenabruf: Sie braucht eine verbindliche Planungs- und Steuerungskompetenz, hinterlegte Ressourcen und – wo Unterversorgung festgestellt wird – konkrete Handlungspflichten.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen sowie zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ATLAS-/Zoll-IT im Bereich Einfuhr
Einführung der verpflichtenden Nutzung von ATLAS-ZELOS für den Einfuhrbereich zum 1. Juli 2027.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Der BID fordert deshalb gemeinsam: - den konsequenten Abbau von bürokratischen Technologie-vorgaben - eine stabile und langfristig gesicherte Förderung auch für Vermieter - eine verlässliche, transparente Regulierung der Wärmeinf-rastruktur - wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für die Moder-nisierung des Gebäudebestands - Keine mietpreisrechtlichen Eingriffe
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Normung in der Rechtssetzung und Verwaltungsdigitalisierung
Der VDE spricht sich (gemeinsam mit DIN und VDI) dafür aus in der Rechtssetzung einen gezielteren Bezug zur Normung zu ermöglichen, das Wissen in der Verwaltung zur Normung zu stärken und in der Verwaltungsdigitalisierung auch die Arbeiten zur Digitalisierung der Qualitätsinfrastruktur zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf StromVKG vom 27.04.2026
Zubau gesicherter Leistung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Strom im Falle einer verminderten Einspeisung der Erneuerbaren Energien (Stichwort Dunkelflaute)
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Vergütungssteigerung und der Festzuschüsse Änderungen im Bereich KFO
Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die europäischen Business Wallets ermöglichen einen harmonisierten Ansatz für die Unternehmensidentität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand für europäische Unternehmen reduziert werden und der Zugang zu sicherer und vertrauenswürdiger digitaler Identifizierung über Grenzen hinweg gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: DATEV eG am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Wasserstrategie
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Wasserstrategie
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV) praktikabel für Verbraucher ausgestalten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strompreiskompensation praktikabel für Verbraucher ausgestalten
Strompreiskompensation praktikabel für Verbraucher ausgestalten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für eine Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte und vereinfachte Verwendung von arbeitstäglichen Verpflegungszuschüssen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezahlbares Bauen durch wirtschaftliche, praxisgerechte und verhältnismäßige Normung stärken
Systematische Verankerung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Normungsprozessen. Überprüfung bestehender DIN-Normen auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Schaffung rechtssicherer Abweichungsmöglichkeiten von anerkannten Regeln der Technik bei Wahrung der Schutzziele (§ 633 BGB). Vereinheitlichung bauordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen (MBO/LBO). Einführung eines gestuften Normensystems (verbindlicher Mindeststandard/optionale Zusatzanforderungen). Klare Abgrenzung bauaufsichtlich eingeführter Normen. Weiterentwicklung der Folgenkostenabschätzung in der Normung. Sicherstellung kohärenter gesetzlicher Rahmenbedingungen für Planung und Ausführung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Liquiditätsstärkung und Reform von § 7g EStG sowie Optionsmodell (§ 1a KStG)
Einführung zinsloser Steuerstundungen bis mindestens Jahresende. Weiterentwicklung des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG): Anhebung des Höchstbetrags auf ca. 300.000 €, Erhöhung der Gewinngrenze, Ausweitung der begünstigten Investitionsquote. Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG): Einbeziehung von Einzelunternehmen in den Anwendungsbereich; praxistaugliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ohne faktisches Nutzungsverbot; Vermeidung von Lock-in-Effekten und automatischen Sperrfristverletzungen; keine Benachteiligung der Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) bei Optionsausübung; Vereinfachung der Regelung zur Reduzierung der Komplexität und der steuerlichen Beratungserfordernisse. Senkung der Einkommensteuer durch Anpassung des Tarifs.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Größtmögliche Flexibilisierung und Verlängerung der Entlastungsprämie bis 31.12.2027
Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
-
BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Größtmögliche Flexibilisierung und Verlängerung der Entlastungsprämie bis 31.12.2027
Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
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BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohen Einschränkungen der Wassernutzung, unbedingt Systemrelevanz von Handwerksbetrieben beachten
Das Handwerk ist zentraler Akteur für Klimaschutz und Anpassung, zugleich sind Handwerks-betriebe von Extremwetter unmittelbar betroffen. Trocken- und Hitzeperioden können zu Engpässen oder gar zu Verboten der Wassernutzung bei Handwerksbetrieben führen. Sofern Einschränkungen der Wassernutzung behördlich angeordnet werden müssen, ist die Systemrelevanz vieler Handwerksbetriebe unbedingt zu beachten. Systemrelevante Handwerksbetriebe sollten nicht pauschal als „normal gewerblich Nutzende“ der öffentlichen Wasserversorgung bei Betrachtung der Nutzungskonkurrenzen verortet werden, da sie besondere betriebliche Anforderungen aufweisen. Schlussendlich dient Wasser dem Handwerk als unersetzlicher Rohstoff und ermöglicht deren Produktions- und Arbeitsprozess.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf der Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: