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347 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (347)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erforderlich ist (§ 203 StGB). 2. Einbeziehung in den...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geschäftsführung nach § 266a StGB. Und dies in einem Umfeld...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitsentgelt nach § 266a StGB. Kritisch ist auch, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einfachgesetzlich in § 46 Abs. 1 StGB geregelt ist. 1.6 Dies..., ...Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2020, vor § ..., ...Maßregeln (§§ 38 f., 61 f. StGB) nach sich; Straftaten ..., ...selbst in den §§ 324 ff. StGB geregelt. Dort wird in ..., ... So bestimmt etwa § 324 StGB, dass bestraft wird, wer..., ...verunreinigt oder § 328 StGB, dass bestraft wird, wer..., ...Kernbrennstoffen umgeht. § 326 StGB regelt u.a., dass sich ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einfachgesetzlich in § 46 Abs. 1 StGB geregelt ist. 1.6 Dies..., ...Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2020, vor § ..., ...Maßregeln (§§ 38 f., 61 f. StGB) nach sich; Straftaten ..., ...selbst in den §§ 324 ff. StGB geregelt. Dort wird in ..., ... So bestimmt etwa § 324 StGB, dass bestraft wird, wer..., ...verunreinigt oder § 328 StGB, dass bestraft wird, wer..., ...Kernbrennstoffen umgeht. § 326 StGB regelt u.a., dass sich ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 und dessen Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es mittlerweile nahezu unmöglich, im gesamten Bildungsbereich (Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen, Pflegeschulen, Erwachsenenbildung, Integrationskurse) noch Honorarkräfte einzusetzen. Dadurch ist die Durchführung zahlreicher Bildungsangebote (z.B. der neuen Job-Berufssprachkurse für Migranten) in Frage gestellt. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für eine Erweiterung der Regelung des § 7 Abs. 1 SGB IV ein, in der eindeutig geregelt werden sollte, wann eine sog. Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 04.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetzlichen Vorgabe des § 266a StGB – bis hin zu Freiheitsstrafen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... von Gewalt gemäß § 131 StGB, wird im Prüfverfahren ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist eine Straftat (§ 164 StGB) – wer also im Anhörungsbogen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...personenbezogener Daten gemäß § 126a StGB. Sollte also erneut der..., ...184, 184c, 184k, 188, 238 StGB, sowie § 33 KUG ausgeweitet..., ...Strafantragserfordernis gemäß § 194 StGB. Dies gilt vor allem deswegen..., ...Strafbarkeit gemäß § 187 StGB in Betracht, selten auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des Strafgesetzbuches (StGB) sind ausrei-chend, um ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des Strafgesetzbuches (StGB) sind ausreichend, um Arbeit-nehmerinnen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Neufassung des § 261 StGB (Straftatbestand der Geldwäsche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Gewalt gema ß § 131 StGB, wird im Pru fverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports über die Abgabenordnung zum Steueränderungsgesetz 2025 auch eine Konkretisierung im Anwendungserlass eine praxisnahe und einheitliche Umsetzung sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Sportjugend (dsj) am 07.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3104 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26 - Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, TorbenBraga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2720 - Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN - Drucksache 21/2558 - Steuer...
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Gewalt gema ß § 131 StGB, wird im Pru fverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wird im § 30a Abs. 1 Nr. 1 StGB berücksichtigt. Bezüglich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...V und nach § 203 Abs. 1 StGB zu ergänzen, sodass auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die Güterhändler, nicht weiter als Verpflichtete im GwG zu benennen, sondern die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strafbarkeit für Geldwäsche (§ 261 StGB) besteht auch weiterhin...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verweisung auf § 261 Abs. 1 S2 StGB ist nicht mehr aktuell....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwaltung von Patientendaten inkl. der Schnittstellen zu den Leistungserbringern u. Kostenträgern sollte ausschließlich auf einer zentralen, nicht-kommerziellen Plattform der Gematik vorgesehen werden. Drittanbieter-Apps für das eRezept u. die ePA sind abzulehnen. Versicherte müssen auf die eRezept-App der Gematik über die eGK mit PIN zugreifen können. Lese- u. Schreibrechte für die ePA müssen auch den Gesundheitshandwerken eingeräumt werden. Ferner soll für die Erteilung von eBA für fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Vorgeschlagen wird dazu die Verbindung der sog. Präqualifizierungsdatenbank des GKV-Spitzenverbandes mit dem elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Änderungen des Digital-Gesetzes angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...V und nach § 203 Abs. 1 StGB zu ergänzen, sodass auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...worden sind, ist nach § 203 StGB strafbar. § 204 StGB stellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit 2001 berichtet die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode auf empirischer Grund-lage über Armut, Reichtum und zentrale Lebenslagen. Auch der aktuelle Entwurf ist eine umfassende Datensammlung, die besorgniserregende Entwicklungen hinsichtlich Armut und Ungleichheit in Deutschland dokumentiert. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (ARB) befasst sich mit der Wohnsituation von Menschen, die straffällig geworden sind. Die weiteren Problemlagen, auf die wir im Folgenden hinweisen, werden allerdings nicht berücksichtigt. Dies sollte ge-ändert werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 23.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung
    • Adressatenkreis:
      • 14.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) ver-büßen. Davon sind ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Handlung nach §§ 316, 315c StGB, § 24c StVG-E und § 8 Abs...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Körperverletzung gemäß § 223 StGB Die Mindeststrafe von...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...AntiDopG), §§ 265c, 265d StGB), unterschieden werden...., ...Gesundheit schädigt (§ 223 StGB). Unter einer körperlichen..., ...die Verletzung nach § 228 StGB eine Strafbarkeit verneint..., ... strafbar (§ 223 Abs. 2 StGB). b) Ausgestaltung im ..., ...Nötigung im Sinne des § 240 StGB vorliegt. 294 Generell..., ...verweisen, §§ 174 bis 184l StGB. Zu befürworten ist dagegen..., ...auf Grundlage von § 176b StGB als Form der Vorbereitung..., ...im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB. Inhalte sind danach solche..., ...Einwirken im Sinne des § 176b StGB ausgegangen werden kann..., ...Tatbestandes des § 176b StGB erfolgt im subjektiven ..., ...323 Im Kontext des § 225 StGB muss die beschuldigte Person..., ...im Unterschied zu § 225 StGB nicht an; maßgeblich ist..., ...Art. 103 GG) und in § 15 StGB verankert ist. Es besagt..., ...Untersuchung ist (§ 176 StGB). Nicht zuletzt aufgrund..., ...Absehen von Strafe (§ 46a StGB). Im Untersuchungsverfahren..., ...schuldfähig war. Gemäß § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer..., ...Strafzumessung der§§ 46 ff. StGB entsprechend anzuwenden..., ...wurde (vgl. § 46b Abs. 3 StGB). Dadurch soll unter anderem..., ... nach Maßgabe des § 138 StGB. Danach wird bestraft, ..., ...welche gem. § 12 Abs. 2 StGB als „Vergehen“ definiert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.

    • Bereitgestellt von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eine Nachbildung des § 131 StGB, Absatz 1 vor, der die ...
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