Regelungsvorhaben
Klarstellungen/Präzisierungen insbesondere hinsichtlich der Reichweite und des Anwendungsbereichs des Bundestariftreuegesetzes
Angegeben von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415)
am
20.11.2024
Beschreibung:
Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang)
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang)
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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