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1.393 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.393)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zeitgemäßes Abstammungsrecht, das sich an Abstammung orientiert und willkürliche Zuordnungen von Elternschaft vermeidet

    • Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 01.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ... [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.

    • Bereitgestellt von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mieters Nach § 553 Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter..., ...gesetzliche Leitbild des § 553 BGB unterlaufen. Die Vorschrift..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB zwangsläufig bei allen ..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB in der Person aller Mieter..., ...nicht vollständig. § 553 BGB knüpft den Anspruch an ..., ...zugleich verhindern, dass § 553 BGB zur Umgehung der vertraglichen..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB darstellt. Die Entscheidung..., ...Kündigungsgrund nach §§ 540, 543 BGB begründet. Gerade diese..., ...Gewinnabschöpfung gemäß § 285 BGB analog (Herausgabe des ..., ...bisherigen Beratungen zu § 553 BGB waren für die Praxis sehr..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB sollte gesetzlich durch..., ...kommt ein Anspruch aus § 242 BGB in Betracht, wenn konkrete..., ...Untermietzuschlags (§ 553 Abs. 2 BGB) Der Untermietzuschlag..., ...Regelungszweck des § 553 Abs. 2 BGB nicht gerecht wird. Es ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.

    • Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ...[Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...12; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wortlaut des § 312k Abs. 2 BGB sehr stringent dahingehend..., ...die Vorgaben des § 356a BGB-E ebenso streng auslegen..., ... daher, in § 356a Abs. 2 BGB-E die Möglichkeit des Teilwiderrufs..., ...Katalog in § 356a Abs. 2 BGB-E durch einen weiteren ..., ... Gesetz in § 312g Abs. 2 BGB vor, dass kein Widerrufsrecht..., ... Denn gemäß § 355 Abs. 3 BGB tragen Händler die Gefahr..., ...gesetzlichen Vorgaben aus § 356a BGB-E umsetzen müssen. c...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vor, § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB um das Merkmal der „Reparierbarkeit..., ...sie im Hinblick auf § 434 BGB geplant ist, ab. Rechtsunsicherheit..., ...434 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BGB bestimmen. Künftig kann..., ...nach den neuen §§ 479a ff. BGB-E sollen ab dem Zeitpunkt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich seit langem für eine Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein, das in Deutschland viel zu restriktiv geregelt ist. Ziel ist es, ein „level playing field“ mit anderen Rechtsordnungen herzustellen und dadurch der Flucht in andere Rechtsordnungen entgegen zu wirken, das deutsche Recht wettbewerbsfähiger zu machen und den Unternehmen mehr Vertragsfreiheit einzuräumen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 18.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzesänderung I. In § 305 BGB wird folgender neuer Absatz..., ... II. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB) mit den Worten ausgedrückt..., ... des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB lautet der-zeit wie folgt..., ...Vorschriften (§§ 305 und 310 BGB) ausgearbeitet. Bevor diese..., ...Begründung zu § 305 Abs. 1a BGB neue Fassung In § 305 BGB wird folgender Absatz 1a..., ... 1. Die derzeit in § 305 BGB enthaltene Definition von..., ...Gemäß § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegen AGB nur dann nicht..., ...Absatz 1a in § 305 Abs. 1 BGB trägt diesen Umständen ..., ...der in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB enthalten ist, nämlich ..., ...dem in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Anwendungsbereich..., ...vgl. § 305 Abs. 1a Satz 3 BGB neue Fassung). 3. Im B2B-Bereich..., ...Begründung zu § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB neue Fassung § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...berücksich-tigen.“ 1. § 310 Abs. 1 BGB enthält die maßgeblichen..., ...überraschenden Klauseln nach § 305c BGB bleibt aber unberührt. ..., ... des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt ebenfalls unberührt..., ...Neuformulierung des § 310 BGB wäre damit auch ein wichtiger..., ...Europäisierung und Modernisierung des BGB. Frankfurt am Main im ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einzelnen: Gemäß § 479a BGB-E soll das Recht auf Reparatur..., ...folgende Änderung des § 479 BGB-E vor: „§ 479a Anwendungsbereich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pacta sunt servanda Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse ( §490 Abs. 2 S. 2 BGB): • Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zinsobergrenzen (§ 492 Abs. 9 BGB), verhältnismäßigen Kreditwürdigkeitsprüfungen (505b Abs. 2 BGB) und der Reduzierung bestimmter..., ... Abs. 1 S. 2 Nr. 4, S. 3 BGB) Beim Kauf auf Rechnung..., ...Bundesregierung (§ 506 Abs. 1 S. 3 BGB-E) nicht beantwortet. Dies..., ...Textform § 492 Abs. 1 S. BGB In § 492 Abs. 1 S. 1 BGB..., ... und § 491a Abs. 3 S. 2 BGB) Nach Art. 247 § 2 Abs..., .... In § 491a Abs. 3 S. 2 BGB des Gesetzentwurfs ist ..., ...Verweis in § 506 Abs. 1 BGB würde dies entsprechend..., ...491 Abs. 2 oder 506 Abs. 1 BGB keinen klaren und auffallenden..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung, § 505b Abs. 2 BGB Kreditwürdigkeitsprüfungen..., ...begrüßen, dass § 505b Abs. 2 BGB eine verhältnismäßige ..., ...Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und S. 3 BGB. • Am Textformerfordernis..., ... nach § 492 Abs. 1 S. 1 BGB (neu) sollte unbedingt ..., ...Informationen nach § 491a Abs. 3 BGB i. V. m. Art. 247 EGBGB..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung in § 505b Abs. 2 BGB. Im Hinblick auf das Recht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist..., ... den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Versicherungsvertragsgesetzes..., ... Mit Absatz 1a in § 492a BGB wurde ein Kopplungsverbot..., ...sieht vor, § 492a Abs. 1a BGB aufzuheben und das dortige..., ...Verbot in § 492a Absatz 1 BGB-neu mitzuerfassen. Damit..., ...dienstleistungen. § 492a Absatz 1a BGB hat daneben keine eigenständige..., ...auf. Mit § 492b Abs. 1a BGB-neu wird im RefE von der..., ...Abs. 2, 492a Abs. 1 S. 1 BGB. 2. Bündelungsgeschäfte..., ...vor. Bewertung: Da § 492a BGB Kopplungsgeschäfte bei ..., ...Allgemein-Verbraucherdarlehen, § 492a BGB RefE: Ausnahmeregelung in § 492b Abs. 1a BGB (nicht für Restschuld-versicherung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die ..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGB-E) Mit der Aufnahme der..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Die neu eingeführten..., ...Nachbesserung (§ 475e Abs. 5 BGB-E) Die vorgesehene einmalige..., ...Beweislastumkehr nach § 477 BGB während der verlängerten..., ...Hersteller (§§ 479a ff. BGB-E)) Der ZVEH steht der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...WärmeLV beziehungsweise § 556c BGB als echte Hindernisse, ..., ...Überarbeitung von § 556c BGB und der WärmeLV erscheint..., ...Heizungsinvestitionen in § 559e BGB könnte auf Kostensteigerungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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