Stellungnahmen/Gutachten
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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des geplanten Apotheken-Reformgesetz - ApoRG
Durch den vorliegenden Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz - ApoRG ergeben sich folgende Änderungen die im Detail abzulehnen sind, oder geändert werden sollten: - In der In-Vitro-Labordiagnostik soll hierzu der § 24 des Infektionsschutzgesetzes so geändert werden, dass durch Aufhebung des Arztvorbehaltes den Apotheken die Durchführung patientennaher Schnelltests bei Testungen auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus ermöglicht wird. Dies ist auch in Bezug zur nicht Gewährleistung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), zum den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250, sowie der Biostoffverordnung (BioStoffV) abzulehnen.
- Bereitgestellt von: ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz - ApoRG
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Transformationszins als Industrieförderprogramm
Das aktuell hohe Zinsniveau und die wieder sehr niedrigen Preise für klimaschädliche fossile Energieträger verlangsamen derzeit die klimaneutrale Transformation der Industrie. Wir schlagen vor: Einführung eines Finanzierungsprogramm der KFW für Transformationsprojekte mit einem gesenkten Zinssatz -300 BP gegenüber dem Programm 270.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Transformationszins als Industrieförderprogramm
Das aktuell hohe Zinsniveau und die wieder sehr niedrigen Preise für klimaschädliche fossile Energieträger verlangsamen derzeit die klimaneutrale Transformation der Industrie. Wir schlagen vor: Einführung eines Finanzierungsprogramm der KFW für Transformationsprojekte mit einem gesenkten Zinssatz -300 BP gegenüber dem Programm 270.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung §13 k - Nutzen statt Abregeln - Energiewirtschaftsgesetz
Die Regelung soll die verbesserte Auslastung erneuerbarer Erzeugung und die Vermeidung von Abregelung durch den Einsatz zusätzlicher, zuschaltbarer Lasten ermöglichen. Die Regelung der Zusätzlichkeit ist im hier und jetzt problematisch - perspektivisch und systemisch sicherlich gut gedacht. Solange es keine sonstigen Anreize im Strommarkt für regionale Verbräuche gibt (Schlagworte Netzentgelte und Gebotszonen), ist der 13k in seiner jetzigen Fassung uninteressant.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu Petition 162925: Fachkräftesicherung
Der Petent fordert die Förderung von Beratungsmöglichkeiten für deutsche Ausgewanderte / Expats, die auch aus Erwerbsgründen nach Deutschland zurückkehren möchten. Der Petent vermisst dabei als international berufserfahrene Fachkraft aktive Unterstützung in organisatorischen Fragen anlässlich seiner Rückkehr nach Deutschland mit Familie. Eine entsprechende Rückkehrberatung wird durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und innerhalb des Netzwerkes der europäischen Arbeitsverwaltungen „European Employment Services“ (EURES) und spezielle EURES-Partner wie das Raphaelswerk e.V. vorgehalten. Ebenso informiert das Bundesverwaltungsamt explizit zu allen Themen im Zusammenhang mit einer Rückkehr nach Deutschland.
- Bereitgestellt von: Raphaelswerk e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit setzt sich im Sinne seiner rechtspolitischen Forderungen für Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht, im Umsatzsteuerrecht ein. https://www.buendnis-gemeinnuetzigkeit.org/wp-content/uploads/2024/02/rechtspolitische-forderungen-des-bfg-januar-2024.pdf
- Bereitgestellt von: Bündnis für Gemeinnützigkeit am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MiKaDiv/Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (IntermAufwErsV)
Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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17.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der SVB setzt sich für eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer rechtssicheren und massengeschäftstauglichen AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge ein. Er setzt sich dafür ein, eine entsprechende Regelung in das vierte Bürokratieentlastungsgesetzt zu implementieren. Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof die bis dahin gebräuchliche Praxis bei AGB-Änderungen, die Dauerschuldverhältnisse betreffen, von einer Zustimmungsfiktion auszugehen, für unzulässig erklärt. Insbesondere im Bankgeschäft ist die Verankerung eines zweckmäßigen AGB-Änderungsmechanismus per Zustimmungsfiktion von größter Bedeutung und Dringlichkeit. Der SVB verweist auf die Rechtunsicherheit und die gegenwärtig kundenunfreundliche Situation im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Umsetzung/Bürokratieentlastung Energieeffizienzgesetz
Bürokratiearme und sachgerechte Umsetzung der Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes und der Energiedienstleistungsgesetzes für die Glasindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die 100%-Vorgabe zur Wiederverwendung von Transportverpackungen (Art. 29 Abs. 1) soll in der Corrigendum-Fassung berichtigt werden, indem in Artikel 29 die Absätze 1 bis 3 gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
10.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zertifizierermangel - Anpassung der Fristsetzungen
Durch den Mangel an Zertifizieren, die als prüfungsbefugte Stellen die Bestätigungen übernehmen und an die DEHSt weiterleiten können, droht den Unternehmen unverschuldet der Verlust der Entlastungen. Die daraus resultierenden Mehrkosten können für die Unternehmen existenzbedrohend werden. Die EID erachten es daher als dringend notwendig, dass die aktuellen Antragsfristen für die SPK, den BECV-Antrag und den Zuteilungsantrag entweder verschoben werden oder den Unternehmen auf andere Weise eine rechtzeige und gleichzeitig vollständige Antragstellung ermöglicht wird. Als Alternative könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, das Nachreichen der Eigenerklärung und der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen inklusive deren Bestätigung zu erlauben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BECV [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Transformationszins als Industrieförderprogramm
Das aktuell hohe Zinsniveau und die wieder sehr niedrigen Preise für klimaschädliche fossile Energieträger verlangsamen derzeit die klimaneutrale Transformation der Industrie. Wir schlagen vor: Einführung eines Finanzierungsprogramm der KFW für Transformationsprojekte mit einem gesenkten Zinssatz -300 BP gegenüber dem Programm 270.
- Bereitgestellt von: GP JOULE Hydrogen GmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Transformationszins als Industrieförderprogramm
Das aktuell hohe Zinsniveau und die wieder sehr niedrigen Preise für klimaschädliche fossile Energieträger verlangsamen derzeit die klimaneutrale Transformation der Industrie. Wir schlagen vor: Einführung eines Finanzierungsprogramm der KFW für Transformationsprojekte mit einem gesenkten Zinssatz -300 BP gegenüber dem Programm 270.
- Bereitgestellt von: GP JOULE Hydrogen GmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kein Provisionsverbot im Rahmen der Retail Investment Strategy (EU-Kommission)
Die Retail-Investment Strategy der EU-Kommission beinhaltet wesentliche Regulierungsänderungen, die das Retail-Bankengeschäft betreffen; insbesondere wird im Rahmen des Verfahrens ein Provisionsverbot in der Anlageberatung sowie die Einführung von Bewertungskriterien in der Anlageberatung (value for money) diskutiert, welche jeweils Auswirkungen auf das Beratungsgeschäft der Sparda-Banken haben würden.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
06.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Finanzmarktregulierung im Sinne des Verbrauchers
Im Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden verschiedene EU-Vorgaben zum digitalen Finanzmarkt umgesetzt; im Zuge dieser Umsetzungsakte setzt sich der Sparda-Verband dafür, auch weitere offene Fragen der Digitalisierung und Vereinfachung im Massengeschäft der Banken mit Privatkunden zu regeln (insbesondere im AGB-Recht).
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines am Kapitalmarkt gedeckten Instruments der privaten Altersvorsorge
Der Sparda-Verband tritt für Reformen in der Altersvorsorge ein. Wir unterstützen daher, dass mit dem Rentenpaket II eine Stiftung gegründet werden sollte, welche mit am Kapitalmarkt anzulegenden Mitteln ausgestattet werden soll, um die 1. Säule abzusichern. Gleichzeitig halten wir hier ein größeres Volumen für notwendig und wollen auch die private Altersvorsorge weiter stärken. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass ein solches kapitalgedecktes Element geschaffen wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Makroprudenzieller Maßnahmen (Risikopuffer) betr. Wohnimmobilienmarkt
In § 48u KWG stehen bereits zwei makroprudenzielle Instrumente zur Verfügung, um auf Gefahrenlagen im Wohnimmobilienmarkt reagieren zu können; diese hat die BaFin im Jahr 2023 gezogen. Der Sparda-Verband ist auf der einen Seite der Auffassung, dass es die Nutzung dieser Instrumente angesichts der Marktlage nicht (mehr) braucht; die darüber hinaus geplanten zusätzlichen makroprudenziellen Instrumente (DSTI und DTI) sind aus Sicht des Verbandes ebenfalls nicht notwendig und eine Implementierung daher nicht angezeigt.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine staatliche Konkurrenz für Banken durch die EZB bei Einführung eines Digitalen Euro
Seitens der EZB und EU-Institutionen laufen die Vorbereitungen zur Einführung eines digitalen Euro. Der Sparda-Verband setzt sich dafür ein, dass Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister auch künftig die Schnittstelle zum Privatkunden bleiben, und nicht durch eine staatliche Institution ersetzt werden. Außerdem muss die Rolle des Bargelds als allgemeines Zahlungsmittel neben digitalen Möglichkeiten erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Änderungsmechanismus in Bankverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket der BReg für Wohnungsbau
Unsere Ziele im Zuge des Maßnahmenpakets sind insbesondere die Senkung der Eerwebsnebenkosten (bspw. durch Abschaffung der Grunderwerbssteuer), Förderung von Sanierungsvorhaben bei Bestandsimmobilien, Ausweitung der KfW-Förderprogramme für Wohneigentum sowie der Abschreibungsmöglichkeiten sowie die Vereinfachung & Beschleunigung von Bau- und Genehmigungsverfahren und die Konsolidierung von Bauvorschriften im Bundesgebiet.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-VerbraucherkreditRL
Die Umsetzung der EU-VerbraucherkreditRL soll bis zum November 2026 erfolgen. Ziel ist die europaweite Harmonisierung des Verbraucherkreditrechts. Der Sparda-Verband tritt dafür ein, dass auch künftig Kleinstkredite standardisiert vergeben werden können. Bei der Umsetzung sollte auf feste Obergrenzen für Zinsen und Entgelte verzichtet werden. Ein Goldplating ist zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung von akkreditierten Prüfungsleistungen für die deutsche Wirtschaft
Einbindung von akkreditierten Konformitätsbewertung in die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.
- Bereitgestellt von: VAZ - Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: