Stellungnahmen/Gutachten
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22.105 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.105)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeiden von Verzögerungen in Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben der Schieneninfrastruktur
Etablierung praxistauglicher Beteiligungsverfahren für KRITIS-Betreiber im BauGB. Die vorgesehene Präklusionsregelung bezieht sich auf § 3 BauGB. Dies sollte klargestellt werden. Bei den in ROG vorgesehenen Änderungen sollten Verzögerungen von Planfeststellungsverfahren für dringend benötigte Vorhaben der Schieneninfrastruktur vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von Bahnstromkraftwerken für Ausschreibungen nach dem StromVKG
Klarstellung, dass Bahnstromkraftwerke, die direkt an das Bahnstromnetz angeschlossen sind, für Ausschreibungen nach dem StromVKG zugelassen sind. Auch sollten bestehende Standorte nutzbar sein. Die technischen Anforderungen sollten hinsichtlich der Systemdienstleistungen auf das notwendige Maß beschränkt sein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CBAM und Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen für betroffene Industrien
Umsetzung des CBAM sowie begleitender klimapolitischer Instrumente auf EU-Ebene Sicherstellung, dass die Umsetzung des CBAM planbar ist und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrien gewahrt bleibt. Dabei werden insbesondere kohärente Rahmenbedingungen zwischen verschiedenen kKimapolitischen Instrumenten sowie geeignete Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen als zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation der Industrie angesehen.
- Bereitgestellt von: LS Europe-logos Srl am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxistauglicher Anforderungen im Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG)
Anpassung der Prüfpflichten und Schwellenwerte im Rahmen des Einwegkunststofffonds-Gesetzes (EWKFondsG), um unverhältnismäßige bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: LS Europe-logos Srl am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CBAM und Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen für betroffene Industrien
Umsetzung des CBAM sowie begleitender klimapolitischer Instrumente auf EU-Ebene Sicherstellung, dass die Umsetzung des CBAM planbar ist und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrien gewahrt bleibt. Dabei werden insbesondere kohärente Rahmenbedingungen zwischen verschiedenen kKimapolitischen Instrumenten sowie geeignete Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen als zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation der Industrie angesehen.
- Bereitgestellt von: LS Europe-logos Srl am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CBAM und Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen für betroffene Industrien
Umsetzung des CBAM sowie begleitender klimapolitischer Instrumente auf EU-Ebene Sicherstellung, dass die Umsetzung des CBAM planbar ist und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrien gewahrt bleibt. Dabei werden insbesondere kohärente Rahmenbedingungen zwischen verschiedenen kKimapolitischen Instrumenten sowie geeignete Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen als zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation der Industrie angesehen.
- Bereitgestellt von: LS Europe-logos Srl am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CBAM und Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen für betroffene Industrien
Umsetzung des CBAM sowie begleitender klimapolitischer Instrumente auf EU-Ebene Sicherstellung, dass die Umsetzung des CBAM planbar ist und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrien gewahrt bleibt. Dabei werden insbesondere kohärente Rahmenbedingungen zwischen verschiedenen kKimapolitischen Instrumenten sowie geeignete Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen als zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation der Industrie angesehen.
- Bereitgestellt von: LS Europe-logos Srl am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schlanke und unbürokratische Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht
Die Automobilindustrie setzt sich für eine schlanke und unbürokratische 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinie ein. Dabei muss sichergestellt werden, dass das neue Umweltmanagementsystem und seine Bestandteile unbürokratisch angewendet werden können. Insbesondere mit Blick auf das Chemikalienverzeichnis sollte eine Vermutungsregelung geschaffen werden, wonach ein Chemikalienverzeichnis die IED-Anforderungen erfüllt, wenn die einschlägigen nationalen Vorschriften erfüllt werden. Umweltleistungswerte sollten nicht in das Umweltmanagementsystem aufgenommen und nicht in der 45. BImSchV geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Implementierung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Der VDA setzt sich für ein praxisgerechtes Durchsetzungsgesetz ein. Sollten vonseiten der Europäischen Kommission die zur rechtssicheren Verordnungsdurchführung notwendigen Dokumente und Informationen (u.a. Länder-Benchmarking, Leitlinien, technische Unzulänglichkeiten des EU-Informationssystems) nicht frühzeitig vorliegen, ist aus Sicht des VDA auch eine Verschiebung der Implementierungsfristen in Betracht zu ziehen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
02.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) setzt sich für eine gesetzliche Umsetzung der Arbeitsergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen ein und zielt mit diesem Papier auf die Ausgestaltung einheitlicher Mechanismen zur Reservierung von Netzkapazität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Straßenverkehrsgesetz insb. Halterhaftung
Bolt setzt sich dafür ein, dass eine Reform der Haftungsprivilegierung gem. § 8 Nr. 1 StVG nicht in verschärften Haftungsregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge führt.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
-
BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Plattformarbeitsrichtlinie in deutsches Recht
Bolt begleitet die deutsche Umsetzung der geplanten EU Vorschriften zur Plattformarbeit konstruktiv. Dabei setzen wir darauf, die Vorteile von Plattformen aus Sicht der Fahrer*innen insbesondere im Bereich der Fahrtenvermittlung von Taxen und Mietwagen in den Vordergrund zu stellen. Fahrer*innen sollten auch zukünftig weiterhin flexibel und selbstbestimmt mit Hilfe von Plattformen arbeiten dürfen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Plattformarbeitsrichtlinie in deutsches Recht
Bolt begleitet die deutsche Umsetzung der geplanten EU Vorschriften zur Plattformarbeit konstruktiv. Dabei setzen wir darauf, die Vorteile von Plattformen aus Sicht der Fahrer*innen insbesondere im Bereich der Fahrtenvermittlung von Taxen und Mietwagen in den Vordergrund zu stellen. Fahrer*innen sollten auch zukünftig weiterhin flexibel und selbstbestimmt mit Hilfe von Plattformen arbeiten dürfen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
15.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes
Taxen und Mietwagen sind für die Verkehrswende unerlässlich. Daher setzt sich Bolt für ein modernes Personenbeförderungsrecht ein, das eine sichere, verfügbare und bezahlbare Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen ermöglicht. Dabei sollten die Rahmenbedingungen für den freien und fairen Wettbewerb zwischen Taxen und Mietwagen auf Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien gelegt werden. Bolt fordert daher eine Abschaffung der sogenannten Rückkehrpflicht (§49(4) PBefG) sowie von Mindestbeförderungsentgelten (§51a PBefG). Zudem plädiert Bolt für die Einführung eines bundesweiten, digitalen Konzessionsregisters für Taxis und Mietwagen sowie eine vollständige Liberalisierung der Taxitarifstruktur.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
01.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Bolt Angebot in den Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten
Die Regulierung von Mobilitätsanbietern in den Bereichen Mikromobilität, Taxi- und Mietwagenvermittlung sowie Carsharing auf kommunaler Ebene ist in Deutschland fragmentiert. Deshalb setzt sich Bolt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen, um über konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierung in den jeweiligen Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehrwertsteuersätze für Taxi und Mietwagen angleichen
Ziel ist eine Angleichung der fälligen Mehrwertsteuer für Taxis und Mietwagen mit Fahrer
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
01.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratierückbau im Taxi- und Mietwagengewerbe
Bürokratierückbau im Personenverkehr im Bereich Taxi- und Mietwagenverkehre, im Bereich der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung, der Fahrzeugzulassungsverordnung und der Fahrerlaubnisverordnung mit dem Ziel bürokratisch überbordende Regelungen zu überarbeiten und die bürokratische Belastung für Taxi- und Mietwagenunternehmen, Plattformen, Carsharing sowie E-Scooter Anbietern zu verringern.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evidenzbasierte und effiziente Umsetzung des Novel-Food-Zulassungsverfahrens auf europäischer Ebene
ProVeg. e. V. spricht dafür aus, staatliche Beratungsangebote für jene Firmen zu schaffen, die das europäische Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel durchlaufen möchten. Darüber hinaus setzt sich ProVeg e. V. dafür ein, dass sich die in Ministerräten agierenden Repräsentanten der Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine evidenzbasierte und effiziente Umsetzung des Novel-Food-Verfahrens einsetzen. Ziel ist es, bestehende regulatorische und bürokratische Prozess zu optimieren und dadurch in der Bearbeitung zu beschleunigen, um so innovative Lebensmitteltechnologien durch einen reibungslosen und wissenschaftlich fundierten Zulassungsprozess zu fördern.
- Bereitgestellt von: ProVeg e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen
ProVeg e. V. setzt sich aktuell für die Senkung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen auf 7 % ein. Abweichend von der Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für Grundnahrungsmittel, zu denen auch Kuhmilch zählt, gilt in Deutschland der Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 % für alle pflanzlichen Milchalternativen. Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
- Bereitgestellt von: ProVeg e. V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie
Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate HR Solutions GmbH & Co. KG am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bericht zu Artikel 29 der VO (EU) 2018/848 zu Bio-Erzeugnissen
Die Bio-Lebensmittel herstellenden und handelnden Unternehmen beobachten und diskutieren intensiv die Umsetzung des Artikel 29. Mit diesem Bericht stellen diese ihre Erfahrungen und Einschätzungen zu Artikel 29 und dessen Implementierung den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
27.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Nutzung kommerziell beschaffter Daten durch europäische Nachrichtendienste
Persönliche Daten, die durch die alltägliche Nutzung von Apps und Plattformen generiert werden, werden von europäischen Regierungen zur Sicherheit, Strafverfolgung und Verteidigung genutzt. Dies kann aber Grundrechte und nationale Sicherheit schwer beeinträchtigen. Derzeit gibt es keinen ausreichenden Rechtsrahmen für diese werbebasierten nachrichtendienstlichen Praktiken (ADINT). Daher setzen wir uns für umfassende Regulierung und wirksame Aufsicht über diese Praktiken als Voraussetzung für sichere, rechtmäßige und legitime Operationen ein. Auch Aufsichtsorgane brauchen hier für effektive Arbeit neue Befugnisse. Dies erfordert keinen Kompromiss zwischen Sicherheit und Grundrechten. Dennoch untergräbt der uneingeschränkte Einsatz von werbebasierten nachrichtendienstlichen Daten beides.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: