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192 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"InsO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (192)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert Änderungen am EU Grids Package, um Netzplanung, Netzanschluss, Finanzierung und Genehmigung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich für konsistente Genehmigungsfristen, wirksame Genehmigungsfiktionen, Erleichterungen bei Umweltprüfungen und Ersatzneubauten sowie einheitliche digitale Verfahren ein. Er fordert nationale Gestaltungsspielräume, eine sachgerechte Einbindung der Netzbetreiber, weniger Bürokratie bei PCI- und PMI-Verfahren sowie investitionsgerechte Regelungen für Netzausbau und Wasserstoffinfrastruktur.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strombinnenmarkt-Richtlinie geregelt werden. Insoweit verweist der BDEW ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV sieht ein praktisches Bedürfnis für ein europaweit einheitliche Rechtsform die grenzüberschreitende Unternehmensgründung und -führung erleichtert und den europäischen Binnenmarkt stärkt. Positiv bewertet werden unter anderem die geplante vollständige Digitalisierung des Gründungsverfahrens, das „once-only“-Prinzip. Zugleich weist der DAV auf kritische Punkte hin: Die umfangreiche Rückverweisung auf nationales Recht, fehlende einheitliche Regelungen zur Corporate Governance sowie zum Beschlussmängelrecht, der Bedarf an klareren Schutzmechanismen für Anleger, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sowie die Bedeutung anwaltlicher und notarieller Mitwirkung für Rechtssicherheit als Filter für die Erhaltung werthaltiger Register und eine effiziente Geldwäscheprävention.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eingriffs und § 15 b Abs. 5 InsO stehen. 2. Gruppenweites...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geschlossenen Spezial-AIF bezieht. Inso- fern schafft der vorgeschlagene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gehören“, da dieser dann inso-weit nicht als Intermediär...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gehören“, da dieser dann inso-weit nicht als Intermediär...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Selbstbestimmung geprägt ist. Inso-weit ist grundsätzlich ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.

    • Bereitgestellt von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.01.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...daraus ab, dass Art. 14 DLRL inso-weit nur von der „Aufnahme..., ...legitimierende Gründe einzugehen. Inso-fern kann in Art. 11 Abs...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sind nicht auszuschließen. Insofern ist fraglich, ob in...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einen klarstellen, dass inso weit die Sonderlast bzw...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anleihebedingungen, ohne daß es inso- weit der Wahrung der in...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform der Kraftstoffbesteuerung national durchführen, Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des Kommissionsvorschlages senken, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien, § 60 EnergieStG unverändert beibehalten, unmittelbare Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für erweiterten Kreis von Energieerzeugnissen vorsehen, § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion für LNG in § 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen, Vorabanzeige streichen

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Frist des § 28 Abs. 1 InsO zur Insolvenztabelle anmeldet...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 25.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 14.01.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reichweite der Schutzpflicht ist inso- weit also teilweise unklar...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erwägungsgrund 209 EKEK stünde inso fern auch einem Verständnis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.

    • Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 30.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zumindest ausgelegt werden. Inso-weit stellt Erwägungsgrund...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
    • Adressatenkreis:
      • 14.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Empfehlungen zu generieren. Inso-fern regt die BAGFW an,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sechs-Monats-Frist wird inso-fern als sachgerecht bewertet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...oder keine Gewinnchancen. Inso-fern ist aus Sicht des ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform soll die gesamte Filmförderung in Deutschland neu aufstellen durch eine Novellierung des FFG, eine Reform der wirtschaftlichen Anreizförderung und eine mögliche Einführung von Investitionspflichten für Mediendiensteanbieter. Wir sind bestrebt, mit unserem Beitrag auf eine wettbewerbsfähige, wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigende Ausgestaltung des Regelungsvorhabens hinzuwirken, die den Filmproduktionsstandort Deutschland stärkt und ein positives Investitionsklima schafft. Mit Blick auf die geforderte Investitionsverpflichtung ist uns der Schutz der Medien- und Investitionsfreiheit sowie der Programmautonomie der Medienanbieter, die Wahrung der Verhältnismäßigkeit wie auch die Sicherung der Medienvielfalt und Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher*innen wichtig.

    • Bereitgestellt von: Netflix Services Germany GmbH am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerechtfertigt werden (b). Doch auch inso-weit erweisen sich die ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insb. im Hinblick auf den besseren Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren. Keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmer. Nachbesserungen bei der Regelung zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insb. im Hinblick auf den besseren Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren. Keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmer. Nachbesserungen bei der Regelung zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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