Stellungnahmen/Gutachten
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1.186 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.186)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im EDL-G: Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern beenden
Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der..., ...Kosten umgelegt werden (§ 559 BGB, Modernisierungsumlage)..., ...Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Der ZIA teilt das Anliegen der Bundesregierung, dass Wohnen bezahlbar sein muss, und unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, bestimmte Ausnahmen der Mietpreisbremse zu präzisieren. Als große Herausforderung der Bundesregierung sieht der ZIA, den Schutz sozial Bedürftiger und gleichzeitig ein investitionsfreundliches Umfeld für den Wohnungsbau sicherzustellen. Der vorliegende Referentenentwurf wird aus ZIA-Sicht dem Ausgleich zwischen den Interessen der Mietenden und Vermietenden nicht gerecht. Es bedarf der folgenden Anpassungen, um die Interessen besser auszubalancieren:
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...4 I. Zu § 557b Absatz 4 BGB-E: Kappung der Indexmiete..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ...., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., ...12 VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch eine klare zeitliche..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., .... VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB ersatzlos zu streichen...., ... des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB jedoch entgegen der ursprünglichen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ ab. Mit dem Gesetz soll Kindern, die in ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle ihrer Eltern hineingeboren werden, die familienrechtliche Absicherung von Geburt an verwehrt werden. Künftig wäre eine Vaterschaftsanerkennung nicht mehr allein durch die Zustimmung der Mutter wirksam, sondern müsste zusätzlich von der Ausländerbehörde genehmigt werden – ein massiver Eingriff in die Rechte von Familien und ein gleichstellungspolitischer Rückschritt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Person (zu § 1598 Abs. 3 BGB-E siehe unten). Noch..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a. F.) abgeschafft wurde..., ...beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB). Ziel der damaligen Neuregelung..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten ..., ...Ausgestaltung des bestehenden §1597a BGB die Einzelfälle spezifisch..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme des § 1597a BGB hinweist, gilt die zur ..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen. Hierzu hat..., ...weit über den des § 1597a BGB hinaus. c) Gegen die Regelung..., ...48 PStG und § 1598 Abs. 2 BGB) angestoßen werde. Es ..., ... Artikel 2 (Änderung des BGB, hier § 1598 Abs. 3 BGB-E..., ...Sorge gemäß § 1673 Abs. 1 BGB ruht. Grundsätzlich folgt..., ...nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB die rechtliche Elternschaft..., ..., die die Systematik des BGB (Status – Sorge – Vertretung..., ...wirksamere Gestaltung des § 1597a BGB hätte bei ähnlichem Ergebnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, •rückzahlbar während ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pactasuntservanda -Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. •Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB): −Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht
Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Le- benswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr ge- recht. Es bedarf daher der Änderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1598 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2 BGB…. auch gilt, wenn die Anerkennung..., ...Zustimmung. Artikel 2 § 1598 BGB n.F. § 1595 BGB beinhaltet..., ...Formulierungen des § 1598 BGB-E positiv formuliert als..., ...weiterer Absatz im § 1595 BGB integriert werden. Artikel...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsansätze gewählt: I. BGB nicht mit Vermutungsregel..., ...Einführung des § 650a Absatz 3 BGB ab. Die Schaffung einer..., ...fachkundigen Unternehmen“, in das BGB aufzunehmen. Er soll ..., ...Sachmängelhaftung gemäß § 633 Absatz 1 BGB auszulösen, wenn tatsächlich..., ...grundsätzlich nach § 633 Absatz 2 BGB dahingehend zu ändern, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslandsehen - Änderung des Asylgesetzes
Der djb spricht sich ausdrücklich für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sogenannten Kinderehen aus, weil dies für die betroffenen Frauen der rechtssicherere Weg ist. Die im Referentenwurf vorgesehen Beibehaltung der Unwirksamkeitslösung reagiert nicht angemessen auf die Lebenssituation der Beteiligten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Trennungszeitpunkt an, § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB. In allen anderen Verfahren..., ...Trennungsjahr nach § 1565 Abs. 2 BGB). Wird nun – wie in § 1305..., ...Abs. 1 Ziff. 2., 3. RefE BGB vorgesehen – für Unterhaltsansprüche..., ... in der Praxis zu § 1375 BGB bekannt gewordenen Probleme..., ...Anwendung von §§ 1361, 1586 BGB oder aber §§ 1569ff. BGB..., ...von Unterhalt nach § 1578b BGB geht, der für die zuerst..., ... geltenden § 1375 Abs. 2 BGB attestiert, dass die Vorschrift..., ...soll nicht mehr auf § 1318 BGB verwiesen werden. Dies ..., ...durch den Verweis auf § 1318 BGB bereits geregelt, dass ..., ...stattfinden kann. § 1318 Abs. 1 BGB verweist nämlich auch auf..., ...Heilung“, § 1305 Abs. 2 RefE BGB). Verstirbt der*die volljährige..., ...werden, § 1305 Abs. 2, 3 RefE BGB. In der Zeit bis zur Volljährigkeit..., ...Vaterschaftsanerkennungsurkunden gem. § 1594 BGB errichtet werden. Der Gesetzentwurf..., ...innen möglich sind (§ 1596 BGB). Bei unbegleiteten minderjährigen..., ...begrüßen. In § 1305 Abs. 2 RefE BGB und § 15a RefE Personenstandsgesetz..., ...nach § 1315 Abs. 1 Nr. 1a BGB nachgebildete Regelung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... es geboren hat“ (§ 1591 BGB). II. Bewertung der einzelnen..., ...Kindes sein (vgl. § 1591 BGB). Eine Neuerung soll es..., ...Vaterschaft geschaffen: § 1592 BGB Vaterschaft Vater eines..., ...aussehen: (neuer) § 1592a BGB Mit-Mutterschaft Mit-Mutter..., ... zu lassen (§ 1592 Nr. 3 BGB). Bei einer Übertragung..., ...besteht (vgl. § 1600 Abs. 2 BGB). Die sozial-familiäre ..., ... hat (§ 1600 Abs. 3 S. 1 BGB). Dies wird bei einer Ehe..., ...vermutet (§ 1600 Abs. 3 S. 2 BGB). Das Gesetz schützt also..., .... § 1600b Abs. 1, Abs. 3 BGB), so dass der Fristablauf..., ...Kind geboren hat (§ 1591 BGB)? Die Eckpunkte betonen..., ...wurde (§ 1599 Abs. 2 S. 1 BGB). Zu-künftig soll es möglich..., ...des Sorgerechts (§ 1626a BGB) hält der Familienbund ..., ...Alleinsorge gem. § 1671 BGB und (Teil-)Entziehung des Sorgerechts gem. § 1666 BGB), ist nicht als bü-rokratische..., ...Es ist derzeit in § 1687b BGB geregelt: § 1687b BGB..., ...Großeltern, vgl. § 1685 Abs. 1 BGB), soll diese Vereinbarung..., .... Bisher hat gem. § 1687 BGB nur der Elternteil, bei..., ...Geschwistern (§ 1685 Abs. 1 BGB) eine spiegelbildliche ..., ...rechtlichen Vaters (§ 1686a BGB) soll ge-schlechtsneutral..., ...Zumindest die in § 1766a BGB für die Stiefkindadoption...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenvergleich nach §556c BGB i.V.m. WärmeLV. Gleichzeit..., ...Gebäudeeigentümer; der u.a. nach §559e BGB „höhere“ Modernisierungskosten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Korrekturen der Widerrufsregelungen und Klarstellungen zur elektronischen Widerrufsfunktion.
Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beabsichtigt, die bei ..., ...Widerrufsfunktion (§ 356a BGB-E) Mit § 356a BGB-E wird..., ... (§ 356a Absatz 1 Satz 1 BGB-E) Gemäß § 356a Absatz 1 Satz 1 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...gemäß § 356a Absatz 1 Satz 2 BGB-E gut les-bar mit „Vertrag..., ... (§ 356a Absatz 1 Satz 3 BGB-E) Laut § 356a Absatz 1 Satz 3 BGB-E muss die Widerrufsfunktion..., ...Datenerfassung (§ 356a Absatz 2 BGB-E) Die Widerrufsfunktion..., ... 3 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...4 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E bereitstel-len müssen..., ...in § 356 Absatz 3 Satz 1 BGB führt eine unterlassene..., ...ge-tretenen § 357a Absatz 2 BGB dar, mit dem der Wortlaut..., ...genommen (§ 357 Absatz 8 BGB a. F.), verweist § 357a Absatz 2 BGB ZDH 2025 Seite 7 von 11..., ...Neuregelung in § 357a Absatz 2 BGB bestehen bei gemischten..., ...Widerrufsvorschriften im BGB fortführt, denn in gleicher..., ...Korrektur des § 312g Abs. 2 BGB genutzt werden. Darüber..., ...Stelle die in § 357a Absatz 2 BGB bereits erfolgte und in..., ...müssen in § 312g Absatz 2 BGB weitergeführt werden, um...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
einfaches Bauen und Eckpunkte Gebäudetyp E
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vertragstyp „Gebäudetyp E“ in das BGB aufzunehmen siehe bitte..., ...Vertragstyp „Gebäudetyp E“ in das BGB aufzunehmen, dürfte mit..., ...Planerverträge nach § 650p BGB ist es ebenso: unterschiedliche..., ...Verträge sind nach §§ 133, 157 BGB als sinnvolles Ganzes auszulegen..., ...Gebäudetyp-E-Vertrag drin“. §§ 133, 157 BGB lassen das nicht zu. Der..., ...650u Abs. 1 Satz 2 1. HS BGB i.V.m. Art 249 § 2 EGBGB..., ...nach § 650k Abs. 2 Satz 1 BGB letztlich in Anlehnung ..., ...hat, § 650k Abs. 2 Satz 2 BGB. Punkt II. 5. Deswegen..., ... Maßgabe der §§ 133, 157 BGB höherwertige Ausführung..., ...Billigkeit i. S. d. § 315 BGB, falls im zivilrechtlichen..., ...gesetzlich in den §§ 133, 157 BGB festgelegt, an denen nichts..., ...sein8. Die aus §§ 133, 157 BGB folgenden Aufklärungspflichten..., ...Ellenberger in: Grüneberg, BGB-Kommentar 85. Auflage 2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...eröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...__ 3 Kindeswohl (§ 1626 BGB) Der bff begrüßt ausdrücklich..., ...Übertragung der Sorge (§ 1634 BGB) Der bff begrüßt die hier..., ...Ausübung von Umgang (§ 1678 BGB) Die Wohlverhaltenspflicht..., ...Häusliche Gewalt (§ 1680 BGB) Dieser neu eingeführte..., ...Umgangspflegschaft nach § 1682 BGB übertragen wird. Es muss..., ...sollte außerdem in § 1680 BGB oder in § 1679 BGB eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Mietrechts greift das Ministerium ein sehr wichtiges Anliegen im Mietrecht auf und verfolgt das Ziel, die Belastungen der Mietenden gegenüber steigenden Kosten einzudämmen sowie bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Um diesem Ziel wirksam und langfristig gerecht zu werden, wird aus Sicht des DENEFF EDL_HUB leider jedoch ein wichtiger Bereich in der Novelle nicht berücksichtigt: die explodierenden Betriebskosten, die insbesondere durch unsanierte Heizungsanlagen verursacht werden. Sie haben schon jetzt enorme soziale Sprengkraft. Denn insbesondere in älteren, unsanierten Gebäuden machen die Kosten für die Beheizung der Gebäude bereits mehr als 50% der Warmmiete aus und führen damit zu steigenden Belastungen für Mietende.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Möglichkeit (gemäß § 559 BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...Möglichkeit (gemäß § 556c BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...deren Umlage durch § 556c BGB geregelt wird, funktioniert..., ...empfehlen wir daher, § 556c BGB so auszugestalten, dass..., ...§ 556c Absatz 1 Nummer 2 BGB (Umlage überwiegend erneuerbarer..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Konkretisierung zum Kostenregime) 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...klarstellende Verweis auf § 559 BGB stellt eine systematische..., ...Monat (angelehnt an § 559 BGB) wird sichergestellt,..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Kostendeckel und Nachweis) § 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...der Anpassung des § 556c BGB ist auch eine zeitgemäße..., ...WärmeLV) erforderlich. § 556c BGB und WärmeLV bilden in der..., ...untrennbare Einheit: Während das BGB die mietrechtliche Umlagefähigkeit..., ...gesetzgeberische Anpassungen im BGB in ihrer Wirkung begrenzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europaweit harmonisierte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
- Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1, 506 Absatz 1 Satz 1 BGB-RefE, Form der Vertragserklärungen..., ... Abs. 1, 506 Abs. 1 S. 1 BGB-RefE Verbraucherdarlehensverträge..., ...der Textform i.S.d. § 126b BGB bedürfen. Wir gehen hierbei..., ...kann. §492a Absatz 1a BGB-RefE, Zulässige Kopplungsgeschäfte..., ...Ausnahme in § 492a Abs. 1a BGB-RefE zu eng gefasst. ..., ...verbunden ist.“ §505b BGB-RefE, Risikobasierte Proportionalität..., ...Proportionalitätsgrundsatzes in § 505b Abs. 2 BGB-RefE, der vorsieht, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Bereitgestellt von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...überträgt (§ 1626a Abs. 1 BGB). Letzteres ist nur zu ..., ... des § 1684 Abs. 2 BGB haben Eltern schließlich..., ...Elternschaft (§§ 1591, 1592 BGB) – automatisch auch dann..., ...nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB ist der Aufwand an sich..., ...1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB. 25 Stellungnahme des ..., ...die Regelung des § 1626a BGB bewährt habe. Die Regelung..., ...Stiefelternteil (§ 1687b BGB) zu nennen. Dieses wird..., ...Nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört der Umgang zu beiden..., ...Elternteilen, § 1684 Abs. 1 BGB.40 Die Eltern haben nicht..., ...sind.55 Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das Familiengericht..., ...ist (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB). Eine Beschränkung des..., ...wäre (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB). Die Hürde für einen ..., ...Rahmen des § 1684 Abs. 4 BGB noch einmal genauer zu ..., ...1606 Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB der angemessene Unterhalt..., ...orientiert (§ 1612a Abs. 1 BGB), erhöht sich daher der..., ... des Kindes nach § 1612b BGB, grundsätzlich beiden ..., ...Kindesunterhalts (§ 1628 BGB) oder die Bestellung eines..., ...Ergänzungspflegers (§ 1909 BGB) beantragt werden. Hier..., ...den Beistand (§§ 1712 ff. BGB i.V.m. § 55 SGB VIII) ..., ...nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst.79 In Fällen der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...eröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...Alleineröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...Alleineröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...Allein-eröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...Alleineröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben: