Stellungnahmen/Gutachten
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1.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge
Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E in Verbindung mit § 8..., ... m. Art. 1 Nr. 6 (§ 356a BGB-E) – Einführung einer elektronischen..., ...Vorgeschlagene Regelung § 356a BGB-E regelt die zwingende ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E auf online abgeschlossene..., ...die Bezugnahme auf § 356a BGB keine Ausweitung der Vorgaben..., ...Fernabsatzverträge im Sinne des § 312c BGB beschränkt und für andere..., ...Fernabsatzverträge nach § 312c BGB ist jedoch zu beachten,..., ...elektronischen Widerrufs gemäß § 356a BGB-E bei online abgeschlossenen..., ...Fernabsatzverträge nach § 312c BGB erforderliche Zustimmungserklärung..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E ausdrücklich erfasst...., ...Versicherungsverträgen insbesondere an die im BGB für Fernabsatzverträge ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Abstammungsrechts
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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20.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1600 Absatz 2 BGB-E) für über 18-jährige ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Die Neuregelung der..., ... Kindern (§1600 Absatz 2 BGB-E) und minderjährigen Kindern..., ...Vaterschaft über § 1626a BGB das Sorgerecht für das..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB-E) oder zu einem früheren..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E) oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Unabhängig von diesen..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E). Ist keine dieser vier..., ...gemäß § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E eine Kindeswohlprüfung..., ...Vater. Gemäß § 1599 Abs. 2 BGB-E wirkt die Anfechtung ..., ...nach § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E ermöglicht. Exkurs: ..., ... wenn ein Vater (oder im BGB-E „Mann“) für das Kind ..., ...geltenden § 1600 Absatz 3 BGB wird gesetzlich vermutet..., ...Entwurf mit §1600 Absatz 2 BGB-E vor, dass die Anfechtung..., ...Regelung des § 1600 Absatz 2 BGB-E soll laut Begründung ..., ... § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E die Anfechtungsfrist ..., ...1600b Absatz 4 Satz 3 und 4 BGB-E durch den Wegfall einer..., ...derzeitigen § 1599 Absatz 2 BGB von der Notwendigkeit..., ...entwickelt diese durch § 1595a BGB-E zu einer Anerkennung ..., ...neugefassten § 1596 Absatz 4 BGB-E selbst und nicht nur ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
einfaches Bauen und Eckpunkte Gebäudetyp E
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsdivergenz zwischen dem BGB und z. B. dem öffentlichen..., .... 1 Nr. 2: § 650a Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Reichweite..., ...Vermutungswirkung aus § 650a Abs. 3 BGB-E noch subsidiär Bedarf..., ... A. § 650o Abs. 1 Satz 1 BGB-E Anwendungsbereich über..., ... B. § 650o Abs. 1 Satz 2 BGB-E Begrenzung auf fachkundige..., ...erkennen. C. § 650o Abs. 2 BGB-E Einschränkung der Mängelansprüchebefreiung..., ...Entwurf in § 650o Abs. 3 BGB-E vor, dass grundsätzlich..., ... D. § 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB-E Dauerhaftigkeit zentrales..., ...billiger. E. § 650o Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Beweislast..., ...wie derjenigen aus § 650j BGB i.V.m. Art. 249 § 2 EGBGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grund, wie es der § 648a BGB für sonstige Bauver-träge..., ...allerdings im § 650u Abs. 2 BGB geregelt, dass der § 648a BGB bei Bauträgerverträgen ..., ...regelt der § 648a Abs. 1 BGB für den Bauvertrag und ..., ...werden kann. § 648a Abs. 2 BGB ermöglicht zudem ausdrücklich..., ...Gesetzgeber 2018 allerdings § 648a BGB vorenthalten wurde. § 650u BGB hat den Bauträgervertrag..., ...Inhalt. In § 650u Abs. 2 BGB heißt es: Keine Anwendung..., ...Einschränkung nach § 650u Abs. 2 BGB zu unangemessenen Ergeb-nissen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gem. WärmeLV i.V.m. § 556c BGB. Allein im Jahr 2022 hat..., ...der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB niederschlagen, weil ansonsten..., ...Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen im Falle des Todes eines Mieters weiterentwickeln
Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geltendem Recht (§§ 563, 564 BGB) wird das Mietverhältnis..., ...Mietverhältnis (§ 563 Abs. 4 BGB): Treten nach dem Tod des..., ...Vermieter nach § 563 Abs. 4 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht..., ...verlängerten Fristen des § 573c BGB gelten. Bei langjährigen..., ...Kündigungen nach § 563 Abs. 4 BGB sollte daher eine feste..., ...Kündigungsfristen des § 573c BGB besteht darin, langjährige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im EDL-G: Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern beenden
Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der..., ...Kosten umgelegt werden (§ 559 BGB, Modernisierungsumlage)..., ...Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...leiblichen Vaters nach § 1686a BGB, das statusunabhängige ..., ...Stellung: Zu § 1594 Abs. 5 BGB-RefE In § 1594 BGB soll..., ...Vorschrift des § 1594 Abs. 5 BGB-RefE würde erwartbar dazu..., ... in der in § 1594 Abs. 5 BGB-RefE erfassten Situation..., ...des Samenspenders. § 1595 BGB-RefE: Die Zustimmung..., ...werden darf. Zu § 1595a BGB-RefE Der djb begrüßt..., ...des § 1599 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der Nachweis einer ..., ...Abs. 2, 1596 Abs. 4 S. 2 BGB-RefE) keinen Hebel, den..., ...anerkennenden Vater (Balzer, BeckOK BGB, Rn. 57.1. zu § 1597 BGB..., ... in § 1599 Abs. 3 BGB-RefE die Unanfechtbarkeit..., ...Rechts). Zu § 1600 Abs. 1 BGB-RefE § 1600 Abs. 1 (Satz 1) BGB-Ref-E sieht für den Wortlaut..., ...nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB-RefE weiterhin der Mann..., ...gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB zur Anfechtung berechtigt..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-RefE). Auch hier zeigt ..., ...umfasst sein. Zu § 1600b BGB-RefE § 1600 Abs. 4 S. 3 BGB-RefE ist im Zusammenhang..., ... des § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB-RefE überschießend und ..., ... dem § 1600b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE die Anfechtungsfrist..., .... 4 BGB-RefE soll eine Hemmung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...§ 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-neu spätestens nach einem..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ... S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...3 Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ... BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ...Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... Der § 505b Abs. 2 BGB-neu stellt in Satz 2 klar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geschaffenen § 497a Abs. 2 BGB soll eine Pflicht des Kreditgebers..., ...neben die in § 497a Abs. 1 BGB ebenfalls neu geschaffene..., ...Umsetzung durch § 497a Abs. 2 BGB (neu) Die Vorschrift des § 497a Abs. 2 BGB (neu) übernimmt diese Vorgaben..., ...Begründung zu § 497a Abs.2 BGB (neu) führt der Referentenentwurf aus: „§ 497a Absatz 2 BGB-neu dient der Umsetzung..., ...2 Satz 3 Nummern 1 bis 8 BGB-neu einzeln aufgelisteten..., ...erforderlich.“ § 497 a Abs. 4 BGB (neu) schränkt die neue..., ...Begründung von § 497a Abs.4 BGB (neu) erläutert hierzu:..., ...von 6 „§ 497a Absatz 4 BGB-neu setzt Artikel 35 Absatz..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Insbesondere..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu vergangen ist. Je mehr..., ...vorausgehen. § 498 Abs.1 Satz 3 BGB (neu) verpflichtet den..., ...Begründung zu Nummer 18 (§ 498 BGB-neu) führt in diesem Zusammenhang..., ...Satz 3 in § 498 Absatz 1 BGB-neu regelt, dass der Darlehensgeber..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB anzubieten hat. Im Rahmen..., ...verweises auf § 497a Absatz 2 BGB-neu gelten auch die Ausnahmen..., ... § 497a Absatz 3 und 4 BGB-neu entsprechend. Daher..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Sofern ..., ... RefE, mit § 497a Abs. 4 BGB (neu) eine wiederholte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei Zwangsbehandlung
Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowie die in § 1827 Absatz 4 BGB-E vorgesehene Reflexion..., ...Gesetzbuch § 1827 Absatz 4 BGB-E – Patientenverfügung ..., ...neue) von § 1827 Absatz 4 BGB-E vor: „... In diesem ..., ...werden.“ § 1828 Absatz 3 BGB-E – Gespräch zur Feststellung..., ...(neu) in § 1828 Absatz 3 BGB-E vor: “... Diese Dokumentation..., ...übermitteln.” 3 § 1832 Absatz 2 BGB-E – Ärztliche Zwangsmaßnahmen..., ... § 1832 Absatz 3 Satz 2 BGB-E Die vorgesehene Soll-Regelung..., ...Voraussetzungen des § 1832 Absatz 2 BGB erstrecken muss. Der Referentenentwurf..., ...nach § 1832 Absatz 1 Nr. 4 BGB, die sinnvollerweise als...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
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Adressatenkreis:
-
22.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlichen Regelungen des BGB und des StiftRG einzugehen..., ...auszugleichen. Deshalb sollte § 82d BGB angepasst werden, zumal..., ...Stiftungsregisters (§ 82d BGB) Vorzugswürdig wäre aus..., ...negative Publizität (vgl. § 82d BGB). Beabsichtigt hat der..., ...unrichtig ist, gilt § 82d BGB n.F. nicht. Die im Vereinsrecht in § 68 BGB angeordnete negative Publizität..., ...Behörden in Anlehnung an § 69 BGB in § 82d BGB statt in der..., ...Besteuerungsverfahrens auf § 82d BGB berufen können. 3. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung verbraucherfreundliches Recht auf Reparatur
In unserer Stellungnahme sprechen wir uns dafür aus, die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Wenn die Reparatur in der Praxis eine echte Alternative ist, können Ressourcen geschont und die Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 16.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dies 1:1 in § 475e Abs. 5 BGB-E umgesetzt. Die Richtlinie..., ...Die in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB geregelte Gewährleistungsfrist..., ...Beweislastumkehr des § 477 Abs. 1 BGB auf zwei Jahre erweitert..., ...§ 477 Abs. 1 2. Halbsatz BGB. Demnach findet die gesetzliche..., ...Beweis-lastumkehr in § 477 Abs. 1 BGB auf zwei Jahre verlängert..., ...Gesetzgeber in § 475e Abs. 5 BGB-E vor, dass sich die Verjährung..., ...Gewährleistungsanspruchs in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB einmalig um zwölf Monate..., ...Nachbesserung gem. § 439 BGB behoben wird. Damit wird..., ...Reparatur In § 479a ff. BGB-E wird Art. 5 der Richtlinie..., ...sie nicht gemäß § 479a ff. BGB selbst zu einer Reparatur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Der ZIA teilt das Anliegen der Bundesregierung, dass Wohnen bezahlbar sein muss, und unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, bestimmte Ausnahmen der Mietpreisbremse zu präzisieren. Als große Herausforderung der Bundesregierung sieht der ZIA, den Schutz sozial Bedürftiger und gleichzeitig ein investitionsfreundliches Umfeld für den Wohnungsbau sicherzustellen. Der vorliegende Referentenentwurf wird aus ZIA-Sicht dem Ausgleich zwischen den Interessen der Mietenden und Vermietenden nicht gerecht. Es bedarf der folgenden Anpassungen, um die Interessen besser auszubalancieren:
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...4 I. Zu § 557b Absatz 4 BGB-E: Kappung der Indexmiete..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ...., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., ...12 VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch eine klare zeitliche..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., .... VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB ersatzlos zu streichen...., ... des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB jedoch entgegen der ursprünglichen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowie die in § 1827 Absatz 4 BGB-E vorgesehene Reflexion..., ...Gesetzbuch § 1827 Absatz 4 BGB-E – Patientenverfügung ..., ...neue) von § 1827 Absatz 4 BGB-E vor: „... In diesem ..., ...werden.“ § 1828 Absatz 3 BGB-E – Gespräch zur Feststellung..., ...(neu) in § 1828 Absatz 3 BGB-E vor: “... Diese Dokumentation..., ...übermitteln.” 3 § 1832 Absatz 2 BGB-E – Ärztliche Zwangsmaßnahmen..., ... § 1832 Absatz 3 Satz 2 BGB-E Die vorgesehene Soll-Regelung..., ...Voraussetzungen des § 1832 Absatz 2 BGB erstrecken muss. Der Referentenentwurf..., ...nach § 1832 Absatz 1 Nr. 4 BGB, die sinnvollerweise als...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2017/21) soll eine Anpassung der Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung rechtlich vorgenommen werden. In der Stellungnahme wird angemerkt, dass insbesondere Familienkonstellationen, wie Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien in einer Gesetzesänderung mitgedacht werden müssen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Auskunftsrecht nach § 1686a BGB zu ersparen und ein Klärungsanspruch..., ... dass laut § 1594 Abs. 5 BGB-E während einer gerichtlich..., ... zukünftig nach § 1595 a BGB-E Familien, die sich darüber..., ...entspricht § 1600 Absatz 1 Satz 1 BGB-E dem bisherigen § 1600 Absatz 1 BGB. Hinsichtlich des mutmaßlich..., ...Anfechtungsoptionen nach § 1600 BGB-E Der vorliegende Referentenentwurf..., ...Beziehung besteht. In § 1600 BGB-E werden jedoch Ausnahmen..., ...häuslichen Gemeinschaft (§ 1600 BGB-E, Absatz 4) ist unzureichend..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E, § 175 Abs. 2 FamFG-E und § 1600 Abs. 2 BGB-E) Der vorliegende Referentenentwurf..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E). Außerdem sieht der ..., ...berücksichtigt (§ 1600 Abs. 2 BGB-E, s. u.). Der Paritätische..., ...sollte im § 1595 Absatz 2 BGB-E eine Formulierung gewählt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anfechtungsoptionen nach § 1600 BGB-E Der vorliegende Entwurf..., ...der neu gestaltete § 1600 BGB-Entwurf (BGB-E). In dem..., ...sollen nach § 1600 Abs. 1 BGB-E weiterhin neben dem rechtlichen..., ...Samen-spenden (1600d Abs. 4 BGB) als auch die derzeit noch..., ...Klarstellung. In § 1600 Abs. 5 BGB-E wird zudem, wie auch ..., ...Vater-schaft anfechten (1600 Abs. 5 BGB-E). Der Becherspender hätte..., ...liegt nach § 1600 Abs. 4 BGB-E dann vor, „wenn der Mann..., ...Anfechtungsfrist nach § 1600b Abs. 4 BGB-E bis zum Zeitpunkt des..., ...Entwurf sieht in § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass während einer..., ...Beteiligten Nach § 1595 a BGB-E sollen Familien, die ..., ...bereits er-wähnten § 1595a BGB-E auch noch folgende Punkte..., ...Kindern, soll in § 1600 a BGB-E neu geregelt werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsichtnahme in die Patientenakte
Der Gesetzentwurf soll Patient*innen ein besseres Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte geben und die digitale Bereitstellung von medizinischen Daten erleichtern. Die Bundesregierung möchte damit Transparenz, Eigenverantwortung und eine bessere medizinische Versorgung der Patient*innen fördern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 07.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum datenschutzrechtlichen..., ...Anspruch nach § 630g Absatz 1 BGB. Um den Anspruch auf Einsicht..., ...Patientenakte gemäß § 630g BGB und den datenschutzrechtlichen..., ... zu bringen, soll § 630g BGB entsprechend angepasst ..., ...den Änderungen des § 630g BGB Stellung. Der SoVD begrüßt..., ...Rechtsprechung des EuGHs in § 630g BGB. Die Regelung nach § 630g Absatz 2 Satz 2 BGB (bzw. § 630g Absatz 1 Satz..., ...i.V.m. § 811 Absatz 2 Satz 1 BGB), wonach Patient*innen ..., ...des § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB bei dem Umfang des Rechts..., ...in § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB nicht auf den ausdrücklichen..., ...nach § 630g Absatz 1 Satz 4 BGB-NEU u.a. die Vorschriften..., ...Standard des § 630a Absatz 2 BGB fehlerhafte Behandlung ..., ... In § 630g Absatz 1 a.E. BGB-NEU sollte zugleich festgehalten..., ... (§ 630c Absatz 2 Satz 2 BGB), sollte künftig generell..., ...des § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB sollte zugleich ergänzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsansätze gewählt: I. BGB nicht mit Vermutungsregel..., ...Einführung des § 650a Absatz 3 BGB ab. Die Schaffung einer..., ...fachkundigen Unternehmen“, in das BGB aufzunehmen. Er soll ..., ...Sachmängelhaftung gemäß § 633 Absatz 1 BGB auszulösen, wenn tatsächlich..., ...grundsätzlich nach § 633 Absatz 2 BGB dahingehend zu ändern, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren
Mit dem Recht auf Reparatur soll eine verbesserte Reparierbarkeit von Waren erreicht und damit ein Beitrag zu Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verbraucherschutz geleistet werden. Der BVfK fordert u. a.: Kraftfahrzeuge aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen; hilfsweise keine Anwendung auf gebrauchte Fahrzeuge, Verlängerung der Gewährleistungsfrist nur bei echtem Wahlrecht und nur für das nachgebesserte Bauteil.
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Kfz-Händler e. V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berücksichtigung finden: 1. § 434 BGB – Reparierbarkeit als Tatbestandsmerkmal..., ...Handels. 2. § 475 Abs. 4 BGB – Informationspflichten..., ... Fall sein. § 475 Abs. 4 BGB verweist auf § 439 BGB ..., ...erwarten. 3. § 475 Abs. 6 BGB – Nachlieferung überholter..., ... hat.“ 4. § 475e Abs. 5 BGB – Verlängerung der Gewährleistungsfrist..., ...i.V.m. § 275 Abs. 2 und 3 BGB). Es dürfte Einigkeit darüber..., ...Gesetzestextes (§ 475e Abs. 5 BGB) vor: „Hat der Käufer ..., ...finden, Folgendes: a. § 475e BGB wird in Ergänzung zu Ziffer..., ...zwölf Monate.“ b. § 475e BGB wird anschließend wie folgt..., ...(vgl. § 434 Abs. 3 Nr. 4 BGB), was nunmehr in den Kriterienkatalog des § 434 Abs. 3 BGB integriert werden soll...., ...475 Abs. 4 und 475e Abs. 5 BGB ein Bezug zu den Waren ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ ab. Mit dem Gesetz soll Kindern, die in ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle ihrer Eltern hineingeboren werden, die familienrechtliche Absicherung von Geburt an verwehrt werden. Künftig wäre eine Vaterschaftsanerkennung nicht mehr allein durch die Zustimmung der Mutter wirksam, sondern müsste zusätzlich von der Ausländerbehörde genehmigt werden – ein massiver Eingriff in die Rechte von Familien und ein gleichstellungspolitischer Rückschritt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Person (zu § 1598 Abs. 3 BGB-E siehe unten). Noch..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a. F.) abgeschafft wurde..., ...beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB). Ziel der damaligen Neuregelung..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten ..., ...Ausgestaltung des bestehenden §1597a BGB die Einzelfälle spezifisch..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme des § 1597a BGB hinweist, gilt die zur ..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen. Hierzu hat..., ...weit über den des § 1597a BGB hinaus. c) Gegen die Regelung..., ...48 PStG und § 1598 Abs. 2 BGB) angestoßen werde. Es ..., ... Artikel 2 (Änderung des BGB, hier § 1598 Abs. 3 BGB-E..., ...Sorge gemäß § 1673 Abs. 1 BGB ruht. Grundsätzlich folgt..., ...nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB die rechtliche Elternschaft..., ..., die die Systematik des BGB (Status – Sorge – Vertretung..., ...wirksamere Gestaltung des § 1597a BGB hätte bei ähnlichem Ergebnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die wiederholte Verlängerung der Mietpreisbremse wird von der BID abgelehnt.
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miehöhe bei Mietbeginn wird abgelehnt. Die seit zehn Jahren geltende Mietpreisbremse ist keine Übergangsregelung mehr. Die Verunsicherung der Marktteilnehmer soll verhindert werden. Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen nicht beeinträchtigt bzw. gar verhindert werden. Eine Verringerung von Mietanpassungspotenzialen bei Weitervermietung führt zu sinkender Investitionsbereitschaft der Vermieter. Anstelle der geplanten Eingriffe in die Regulierung der Miethöhe müssen alle erforderlichen Maßnahmen für mehr Wohnungsbau umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.06.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). • Gesetzliche Kopplung..., ...vermeiden (§ 556d Abs. 2 S.4 BGB-E). Eine Verlängerung ..., ... von sechs Jahren, § 559 BGB. Vor dem Hintergrund der..., ...Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ist die Kündigung eines..., ...639 Rn. 12; Artz, in: MüKo-BGB, 7. Auflage 2016, § 558..., ...Neubau vermeiden (§ 556d S.1 BGB-E). Eine Änderung des ..., ... für § 556 Abs. 2 S.1 BGB-E: „…Die Landesregierungen..., ...herstellen (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). Landesgesetzgeber ..., ... für § 556d Abs. 2 S.2 BGB-E: „…Gebiete mit ange- ..., ...für § 556d S. 5 bis S. 8 BGB-E): „…Die Rechtsverord-..., ... Wohnraum (§ 556d Abs.1 BGB-E). • Keine Entfristung..., ... erhalten (§ 557b Abs.3 BGB-E). • Verlängerung des..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). • 5- Jahresfrist für..., ...vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). • Keine verlängerte..., ...Mangellagen (§ 573c Abs. 1 BGB-E). • Praxisferne und ..., ... Mieterhöhung nach § 558 BGB durchfüh- ren, sind aber..., ... ist (§ 557b Abs. 2 S. 3 BGB). Steigen die ortsüblichen..., ...vermeiden (§ 558 Abs. 2 S.2 BGB- E). Eine Verlängerung..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). Die Reduzierung der..., ... vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). Die Wartefrist stellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Abweichung von den sog. allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 16.08.2024
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Adressatenkreis:
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15.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Ja. 2. ..., ... möchten, für die § 650h BGB über den Verweis in § 650q Abs. 1 BGB gilt. Die Hauptgründe, ..., ...Kündigungsfrist nach § 314 Abs. 3 BGB ungewollt abläuft. Dies...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiepolitik in der Contractingbranche
[Älterer Eintrag; einzelne Gesetze in folgenden Punkten separat aufgelistet] Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil AVBFernwärmeV: - grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
- Bereitgestellt von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 19.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
-
08.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Vermieter mitgedacht..., ...Investitionskos-ten (§§ 555b, 559, 559e BGB und § 71o GEG) erschaffen..., ... im Mietrecht des § 556c BGB mit seiner Wärmelieferverordnung..., ...Wärmlieferung ist in § 556c BGB in der Weise regu-liert..., ...Modernisierungstatbestand nach § 555b BGB muss erfüllt sein. Vorteile...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenvergleich nach §556c BGB i.V.m. WärmeLV. Gleichzeit..., ...Gebäudeeigentümer; der u.a. nach §559e BGB „höhere“ Modernisierungskosten...
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Zu Regelungsvorhaben: