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16.504 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.504)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Zöllen durch das Antisubventionsverfahren der EU-Kommission zu BEV Importen aus China
Die BMW Group vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass Zölle auf BEVs aus chinesischer Produktion Innovationen sowie den Hochlauf der Elektromobilität behindern. Anstelle protektionistischer Maßnahmen sollte sich die EU Kommission für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa einsetzen. Im Rahmen der Verhandlungen um politische Lösungen setzt sich die BMW Group für einen Mindestimportpreis mit differenziertem Ansatz ein.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Zöllen durch das Antisubventionsverfahren der EU-Kommission zu BEV Importen aus China
Die BMW Group vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass Zölle auf BEVs aus chinesischer Produktion Innovationen sowie den Hochlauf der Elektromobilität behindern. Anstelle protektionistischer Maßnahmen sollte sich die EU Kommission für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa einsetzen. Im Rahmen der Verhandlungen um politische Lösungen setzt sich die BMW Group für einen Mindestimportpreis mit differenziertem Ansatz ein.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Zöllen durch das Antisubventionsverfahren der EU-Kommission zu BEV Importen aus China
Die BMW Group vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass Zölle auf BEVs aus chinesischer Produktion Innovationen sowie den Hochlauf der Elektromobilität behindern. Anstelle protektionistischer Maßnahmen sollte sich die EU Kommission für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa einsetzen. Im Rahmen der Verhandlungen um politische Lösungen setzt sich die BMW Group für einen Mindestimportpreis mit differenziertem Ansatz ein.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Zöllen durch das Antisubventionsverfahren der EU-Kommission zu BEV Importen aus China
Die BMW Group vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass Zölle auf BEVs aus chinesischer Produktion Innovationen sowie den Hochlauf der Elektromobilität behindern. Anstelle protektionistischer Maßnahmen sollte sich die EU Kommission für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa einsetzen. Im Rahmen der Verhandlungen um politische Lösungen setzt sich die BMW Group für einen Mindestimportpreis mit differenziertem Ansatz ein.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung um CO2-Reduktionszertifikate ergänzen
Bei der Berechnung des CO2-Footprints von Batterien und Komponenten soll es Unternehmen gestattet bleiben, CO2 Reduktion weiterhin durch Verträge mit Zulieferern über CO2-Reduktionszertifikate zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung um CO2-Reduktionszertifikate ergänzen
Bei der Berechnung des CO2-Footprints von Batterien und Komponenten soll es Unternehmen gestattet bleiben, CO2 Reduktion weiterhin durch Verträge mit Zulieferern über CO2-Reduktionszertifikate zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Altfahrzeugrichtlinie der EU mit Fokus auf Marktlösungen
Die Altfahrzeugrichtlinie soll so gestaltet sein, dass sie möglichst viel Raum lässt für die Entwicklung von Marktlösungen beim Recyceln von Altfahrzeugen und dem Erzeugen von sowie Zugang zu Rezyklaten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die nationale Umsetzung der CO2-Reduktionsvorgaben im Verkehrssektor soll so ausgestaltet werden, dass die Inverkehrbringung von alternativen Energieträgern einen höheren Beitrag zur übergreifenden CO2-Reduktion leisten kann. Dabei soll die nationale Umsetzung technologieoffen bleiben, um den Hochlauf einzelner Erfüllungsoptionen marktwirtschaftlich zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die nationale Umsetzung der CO2-Reduktionsvorgaben im Verkehrssektor soll so ausgestaltet werden, dass die Inverkehrbringung von alternativen Energieträgern einen höheren Beitrag zur übergreifenden CO2-Reduktion leisten kann. Dabei soll die nationale Umsetzung technologieoffen bleiben, um den Hochlauf einzelner Erfüllungsoptionen marktwirtschaftlich zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Institutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets erleichtern (MiCAR)
MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DLT Pilotregime praxisnah gestalten
"Die Verordnung legt die Grundlage für den Handel und die Abwicklung von DLT-basierten Wertpapieren in der EU. Sein Kern: drei sogenannte Erlaubnistatbestände mit Blick auf DLT-Handels- und Abwicklungssysteme, die die Tür aufstoßen zu neuen Betätigungsfeldern und Geschäftsmodellen. Allerdings sollte mit Blick auf die Attraktivität für mittlere und größere Marktteilnehmer die Asset-Klassen und die jeweiligen Volumen ausgeweitet bzw. erhöht werden. Zudem wäre es sinnvoll das DLT-Pilot-Regime für auch bereits bestehende Regulierungen, bspw. CSDR zu öffnen."
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige risikogewichtete Eigenmittelanforderungen bei Krypto-Assets CRR III & BIS
BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR mit Augenmaß
Das Gesetz setzt europäische Gesetzgebung in nationales Recht um. Im Detail betrifft es MiCAR, TFR und DORA. Grundsätzlich soll im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung auf ein sogenanntes "Goldplating" im Aufsichtswesen verzichtet werden, um unnötig überbordende Bürokratie zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliches Insolvenzrecht in der EU
Ziel ist es, auf ein möglichst einheitliches Insolvenzregime in der EU hinzuwirken, um Investitionshemnisse abzubauen und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung der EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) für DLT
Ziel ist es, die EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) dahingehend zu ändern, dass die Verwahrung von z.B. tokenisierten Wertpapieren (Kryptowertpapieren) auf DLT-Basis eingeführt wird und zugleich ein Sekundärmarkthandel ohne Einbuchung in das Effektengiro möglich ist.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Produktzugang von Privatanlegern erleichtern, Handelbarkeit von Unternehmensanleihen stärken
Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte Angemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen eines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für Börsengänge erleichtern
Der EU Listing Act soll die Anforderungen, die an ein Unternehmen gestellt werden, wenn es den Prozess der Börsenzulassung durchläuft, erleichtern und gleichzeitig die Transparenz, den Anlegerschutz und die Marktintegrität wahren. Die Vorschriften werden vereinfacht, insbesondere auch für KMUs. Es müssen kluge Anreize für Börsengänge gesetzt werden, denn so werden Investitionen in z.B. Schlüsseltechnologien, wie KI, Cloud oder Blockchain gefördert. Das wiederum stärkt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Hier muss weiter gedacht werden und neue Anreize geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Altersvorsorgedepots in der privaten Altersvorsorge (Säule 3 Rentensystem)
Ziel ist es, für die Bürger individuelle Altersvorsorgedepots als Instrument in der privaten Altersvorsorge einzuführen, inklusive steuerlicher Förderung und möglichst offen für diverse Anlageklassen auf dem Kapitalmarkt.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Strukturen des bundesweiten Bildungsengagements
Rund 5,9 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland rund um Kindergärten und Schulen für die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungsengagement bildet damit ein zentrales Engagementfeld der Zivilgesellschaft in Deutschland. Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt sind besonders wichtige Themen dieses Engagementfeldes. Das bundesweite Bildungsengagement wird zurzeit fast ausschließlich durch Ehrenamt getragen ohne hauptamtliche Strukturen. Das ehrenamtliche Bildungsengagement braucht jedoch hauptamtliche Strukturen, um stabil aufgestellt, qualifiziert, entlastet, vernetzt, langfristig begleitet und gestärkt zu werden. Die Stiftung Bildung empfiehlt deshalb die finanzielle Förderung der Stukturen des bundesweiten Bildungsengagements.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Strukturen des bundesweiten Bildungsengagements
Rund 5,9 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland rund um Kindergärten und Schulen für die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungsengagement bildet damit ein zentrales Engagementfeld der Zivilgesellschaft in Deutschland. Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt sind besonders wichtige Themen dieses Engagementfeldes. Das bundesweite Bildungsengagement wird zurzeit fast ausschließlich durch Ehrenamt getragen ohne hauptamtliche Strukturen. Das ehrenamtliche Bildungsengagement braucht jedoch hauptamtliche Strukturen, um stabil aufgestellt, qualifiziert, entlastet, vernetzt, langfristig begleitet und gestärkt zu werden. Die Stiftung Bildung empfiehlt deshalb die finanzielle Förderung der Stukturen des bundesweiten Bildungsengagements.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau, Verstetigung und Entbürokratisierung des Bundesprogramms "Menschen stärken Menschen"
Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau, Verstetigung und Entbürokratisierung des Bundesprogramms "Menschen stärken Menschen"
Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
09.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Der Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung sieht vor, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Die Umsetzung ist jedoch ins Stocken geraten. Wir bitten das Bundesfinanzministerium dringlich, für eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu sorgen, damit Förderstiftungen, wie die Stiftung Bildung, die unabhängige Demokratie-Arbeit gemeinnütziger Organisationen unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: