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16.478 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die K+S AG strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
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BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die K+S AG wirbt dafür, dass Planung, Bau und Betrieb industrieller Anlagen sowie der Ablauf von Rohstoffgewinnungsverfahren bürokratisch vereinfacht werden. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die K+S AG wirbt dafür, dass Planung, Bau und Betrieb industrieller Anlagen sowie der Ablauf von Rohstoffgewinnungsverfahren bürokratisch vereinfacht werden. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Progressiver Ausbau von Photovoltaikanlagen und Speichern vorantreiben
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien (insbesondere Photovoltaik) und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Förderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: PV Think Tank am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen in sozialgerechten Klimaschutz im Bundeshaushalt sichern
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen in sozialgerechten Klimaschutz im Bundeshaushalt sichern
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Novellierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz - AgrarOLkG
Auf die Einführung einer Generalklausel in § 23 AgrarOLkG sollte verzichtet werden, da in der Praxis jede Vertragsklausel mit einer enormen Unsicherheit behaftet wäre und in jedem Einzelfall gegenüber dem Lieferanten gerechtfertigt werden müsste. Vertragsstrafen müssen weiterhin ermöglicht werden, da Schadenersatzansprüche in der Praxis nicht durchsetzbar sind, weil sich ein Schaden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beweisen lässt. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches sollte auslaufen, da dies internationale Großkonzerne schützt, die mit dem LEH mindestens auf Augenhöhe verhandeln. Im Rahmen der geplanten Novellierung des AgrarOLkG wird auch über eine Anpassung des §14 diskutiert. Die aktuell diskutierten Änderungen dürfen nicht zum Verbot von Hubs im Lebensmittelbereich führen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Geltungsbereiches des Tierhaltungskennzeichengesetzes (THKG)
Geltungsbereich des THKG sollte zügig auf Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Ware ausgeweitet werden, damit Kundinnen und Kunden immer die Möglichkeit haben, ihre Kaufentscheidung am Tierwohl auszurichten. Gleiches gilt für die Ausweitung auf Rindfleisch und Milch, wobei die Kriterien möglichst analog zu der bekannten Haltungsform des Lebensmitteleinzelhandels gestaltet sein sollten. Das Bundesförderprogramm muss auf eine langfristig angelegte Finanzierungsgrundlage gestellt werden und sollte Tierhaltungen ab der Haltungsform 3 (Außenklima/Frischluft) zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt
ALDI hält Einschränkungen für Werbung von Lebensmitteln mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt für nachvollziehbar, wenn diese Werbung Kinder unmittelbar zum Konsum veranlasst. Eine etwaige Regelung muss zielgerichtet und verhältnismäßig sein und weiterhin die uneingeschränkte Werbung gegenüber Erwachsenen ermöglichen: An Kinder gerichtete Werbung muss eindeutig definiert werden. Keine Werbeverbote für gedruckte Medien (z.B. Handzettel, Tageszeitungen) und via Social-Media. Es darf keine pauschalen Verbreitungsverbote geben, bspw. für TV-Werbung zur Primetime. Denkbar wäre Werbung zu verbieten, die sich direkt an Kinder richtet.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzbare und rechtssichere Anwendung des Nachweises einer städtebaulichen Atypik für den Lebensmitteleinzelhandel zur verbesserten Nahversorgung der Bevölkerung, um Ansiedlungs- und Modernisierungsvorhaben auch außerhalb von Kern- und Sondergebieten unbürokratischer zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
National Umlegung des EU-Eigenmittels der Plastikabgabe
Interessenvertretung für eine ganzheitliche Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Gewählte Instrumente sollten eine Lenkungswirkung im Sinne der Nachhaltigkeit erzeugen, ohne zu Marktverwerfungen zu führen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den effizienten Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur.
Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme des Versands von Büchern in den Katalog der Universaldienstleistungen (PUDLV) sowie Verankerung einer konkreten Regellaufzeitvorgabe für die Beförderung von Büchern in § 18 Abs. 3 im Rahmen der Postrechtsnovelle (PostModG, BT-Drs. 20/10283) mit dem Ziel, dass Bücher im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.
- Bereitgestellt von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10283
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)
-
BT-Drs. 20/10283
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- PostG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum neuen Kriterienkatalog zur Feststellung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse.
Bestehende Rechtsunsicherheiten gesetzlich klären; Rückkehr zu praktikablen Beurteilungskriterien für die Feststellung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Bereitgestellt von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Börsenverein bemängelt gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wertschöpfungskette für Druckprodukte (bdzv, bvdm, mvfp, bvda) die unzureichende Vorbereitung seitens der EU-Kommission in Hinblick auf die Durchführung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) (EU) 2023/1115. Die Verbände fordern in Bezug auf die nationalen Durchführungsbestimmungen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) eine rechtssichere Auslegung, einen zeitlichen Aufschub für Sorgfaltserklärungen und Sanktionen, erfüllbare Maßstäbe für die Sorgfaltspflicht, eine Entschärfung der Haftungsübernahme sowie geeignete Tools für eine rechtssichere Geolokalisierung.
- Bereitgestellt von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie zukunftsorientiert gestalten
Im Zuge einer Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie mit Augenmaß sollen Preissteigerungen vermieden werden. Ziel sollte sein, den Anteil an Pauschalreisen perspektivisch weiter zu erhöhen. - Keine Einbeziehung von Geschäftsreisende - Beibehaltung der Regelung im Bereich der verbundenen Reiseleistungen - Bei Click-Through-Buchungen muss die 24-Stunden-Frist erhalten bleiben - Keine gesetzliche Regelung der Anzahlungsmodalitäten - Keine Ausweitung der Informationspflichten - Keine Ausweitung der Rücktrittsgründe - Beibehaltung der aktuellen Regelung bei Reisehinweisen/Reisewarnungen - Ablehnung eines Krisenfonds - Recht auf Vergabe von obligatorischen Gutscheinen bei Großschadensereignissen - Verhinderung von Doppelabsicherung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
-
BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Spürbare Reduzierung der Bürokratielasten vor dem Hintergrund des BEG IV
Der BTW spricht sich für einen konsequenten Bürokratieabbau in Deutschland aus. Hierfür bedarf es weiterer Anpassungen und Änderungen des BEG IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von BEV, Förderung u. Verbesserung der Ladeinfrastruktur
Aufgrund von Budgetkürzungen wurden Förderprogramme für die Anschaffung von E-Fahrzeugen gestrichen, diese Förderungen sollen wieder aufgenommen werden
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Nutzfahrzeugperspektive im o.a. Regelungsvorhaben der EU
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Wasserstoffmobilität
Berücksichtigung der Nutzfahrzeugperspektive bei der Weiter-Entwicklung der Wasserstoffstrategie und Aufbau einer Förderkulisse mit entsprechender Wiederaufnahme im Haushalt
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: