Stellungnahmen/Gutachten
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22.085 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.085)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des EU CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und Ausweitung auf Downstream Produkte
Die Europäische Kommission ist nach EU-Verordnung 2023/956 dazu verpflichtet, einen Bericht über die mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf komplexe Güter (Downstream Products) zu erstellen und evtl. einen Regulierungsentwurf vorzulegen. Als betroffene Branche unterstützt der FWI Bestrebungen, Handwerkzeuge in den Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichmechanismus einzubeziehen. Zudem plädieren wir für eine praxisgerechte Vereinfachung des Meldeverfahrens.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TERRE DES FEMMES unterstützt weltweit Frauenrechtsorganisationen. Der internationale Einsatz folgt dem Motto: Menschenrechte sind Frauenrechte – weltweit! Das Recht auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und Diskriminierung ist der Kern und das Ziel der internationalen Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Förderung demokratischer Teilhabe, zur Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen im Bereich der Demokratieförderung.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TERRE DES FEMMES unterstützt weltweit Frauenrechtsorganisationen. Der internationale Einsatz folgt dem Motto: Menschenrechte sind Frauenrechte – weltweit! Das Recht auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und Diskriminierung ist der Kern und das Ziel der internationalen Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe im Bundeshaushalt 2027
Erhalt und Stärkung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt 2027. Ziel der Interessenvertretung ist es, Kürzungen in diesen Bereichen zu verhindern und die finanziellen Rahmenbedingungen für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu stärken.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Wettbewerb und Versorgungssicherheit bei Biosimilars
Fresenius setzt sich im Rahmen des ApoVWG für eine Ausgestaltung des Biosimilarmarkts ein, die nachhaltigen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern sichert und damit dauerhaft stabile Preise sowie eine verlässliche Versorgung gewährleistet. Ziel ist es, Marktverengungen und einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Hierzu befürwortet Fresenius Open-House-Modelle und spricht sich gegen exklusive Rabattverträge der Krankenkassen aus.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 299/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 299/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen
Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Antibiotika - Grundpfeiler der öffentlichen Gesundheit
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Produktion von essentiellen Antibiotika und deren Verfügbarkeit in der EU
- Bereitgestellt von: Bayer AG am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten u. digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Erweiterung der Zugriffsrechte für Betribesärzte bei der elektronischen Patientenakte (Opt-out-Regelung) mit Erweiterung der inhaltlichen (über Impfdokumentation hinaus) und zeitlichen Nutzung (90 Tage wie andere Leistungserbringer).
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf einer Verordnung zur Ãnderung der Abwasserverordnung
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des zweiten Referentenentwurfs einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Angestrebt werden insbesondere eine Beschränkung der Anhänge 27 und 23 auf eine 1:1-Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen, die Herausnahme von Schrottplätzen ohne Schredder und Nicht-IED-Anlagen aus dem Anwendungsbereich, realistische Übergangs-, Mess- und Betreiberpflichten, eine Öffnungsklausel für Indirekteinleitungen sowie praxistaugliche Ausnahmen für Baustellen- und Aufbereitungsbereiche.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der neuen EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen (Verordnung (EU) 2024/1157)
Ziel des Regelungsvorhabens ist die nationale Durchführung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen. Hierzu soll das bisherige Abfallverbringungsgesetz abgelöst und das deutsche Abfallverbringungsrecht an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine praxistaugliche Ausgestaltung der nationalen Vollzugs-, Zuständigkeits-, Verfahrens-, Kontroll- und Sanktionsregelungen, insbesondere mit Blick auf rechtssichere, effiziente und mittelstandsgerechte Verfahren für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und Sekundärrohstoffen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Ausgestaltung und Entlastung bei der DSFinVBV
Die unverhältnismäßige Durchbrechung der Beweiskraft der Buchführung und die Eröffnung der Schätzungsbefugnis beim Verstoß gegen die Vorgaben der DSFinVBV (§§ 158 Abs. 2 Nr. 2 und 162 Abs. 2 Satz 2 AO) sollte in einem Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden; zumindest sollte eine Konkretisierung der Schätzungsbefugnis in der DSFinVBV erfolgen. Die Anwendung der DSFinVBV sollte auf bilanzierende Betriebe und auf die steuerliche Buchführung im Hauptbuch beschränkt werden. Für sog. Altsysteme sollte eine Härtefallregelung und für einen Übergangszeitraum eine Erprobungsregelung eingeführt werden. Mehrfache Bereitstellungen von identischen Daten über verschiedene Datenschnittstellen sollten vermieden werden. Vor einer Beschlussfassung sollte die Verordnung einem Praxistest unterzogen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 15 Abs. 4 S. 1 AGG-RefE vorgesehene Verlängerung der Präklusionsfrist von bisher zwei auf zukünftig vier Monate schafft neue Rechtsunsicherheiten für die Handwerksbetriebe und ist daher abzulehnen. Die gemäß § 27a AGG-RefE vorgesehene Schlichtungsstelle muss organisatorisch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) getrennt werden, um deren fachliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Der Schlichtungsvorschlag der Schlichtungsstelle (vgl. § 27a Abs. 5 AGG-RefE) muss für die beteiligten Parteien unverbindlich sein.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung empfiehlt, die Versorgungsleistung und personellen Ressourcen der Psychotherapeut*innen stärker in den Fokus zu nehmen. Hierzu sollen die Befugnisse der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im SGB V erweitert werden um die Überweisungsbefugnis und die Befugnis, AU-Bescheinigungen auszustellen.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
- Erweiterung auf ambulante Bereiche: Integration von Standards insbesondere zum PVS-Wechsel, in künftigen Verordnungs-Novellen das Potential der Digitalisierung für psychotherapeutische Praxen auszuschöpfen. - Förderung: Schaffen von Finanzhilfen für Praxen zur Umsetzung sinnvoller Schritte der Digitalisierung in der ambulanten Medizin und Psychotherapie. - Beteiligung der DPtV: Einbinden von Fachvertretern in die Governance Strukturen (§ 13 GIGV), um praxisnahe Lösungen zu sichern.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5713
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5401 - Digital integrierte Versorgungsplattformen, Telemedizin und Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen - Erkenntnisse der Bundesregierung, regulatorische Einordnung sowie Schlussfolgerungen für Telematikinfrastruktur bzw. elektronische Patientenakte, Datenschutz und Informationstechnik-Sicherheit
-
BT-Drs. 21/5713
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: