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24.384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert Reform des § 130d ZPO - Ersatzeinreichung
Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kommission konsultiert, um nationale Übererfüllungen unionsrechtlicher Vorgaben sichtbar zu machen und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsanwendung und Rechtssicherheit zu untersuchen. Der DAV übermittelt dazu eine Auswahl von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
16.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
20.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Abs. 6 Nr. 3 und § 50 UVPG: Die vorgesehene Trennung von Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planebene und UVP auf Zulassungsebene ist aus Sicht des DAV grundsätzlich unionsrechtskonform. Der DAV kritisiert die Annahme des Entwurfs, das geltende Recht führe zu unnötigen Doppelprüfungen § 9 Abs. 3a UVPG: Kritisch bewertet der DAV den geplanten Verzicht auf UVP-Vorprüfungen bei bestimmten Änderungsvorhaben, insbesondere bei Tierhaltungsanlagen und klimaschutzbezogenen Änderungen Anlage 1a: Der vorgesehene generelle Verzicht auf UVP bzw. Vorprüfung für bestimmte klimaschutzbezogene Änderungsvorhaben wird kritisch gesehen. Das überragende öffentliche Interesse am Klimaschutz rechtfertigt nach Auffassung des DAV keine weniger strenge Prüfung möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eigene operative Eingriffsbefugnisse für Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst gefährden aus Sicht des DAV die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Der Schutz anwaltlicher Kommunikation sollte gestärkt werden. Mitteilungs-, Auskunfts- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen bewertet der DAV als unzureichend. Der Entwurf gewährleistet aus Sicht des DAV keine hinreichend umfassende Kontrolle und Durchsetzungsbefugnisse für den Unabhängigen Kontrollrat. Der DAV kritisiert den Einsatz staatlicher Trojaner, insbesondere auch gegen RAinnen und RAen. Er beanstandet die vergleichsweise niedrigen Eingriffsschwellen bei nicht privat genutzten IT-Systemen und eine fehlende eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Reform des LVerfG weitgehend. Die Konstitutionalisierung zentraler Organisations-, Wahl-, und Verfahrensregeln bilden eine sinnvolle Absicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit. Der DAV befürwortet auch die Verankerung des einstweiligen Rechtsschutzes, die Regelungen zu Amtszeit, Weiterführung des Amts bis zur Nachfolge und Ausschluss der Wiederwahl sowie die Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden. Besondere Bedeutung misst der DAV dem Ersatzwahlmechanismus für Verfassungsrichter bei. Von der geplanten Änderung hinsichtlich der Ministerpräsidentenwahl in Art. 33 Abs. 4 S. 3 LV SH-E sollte aus Sicht des DAV jedenfalls ohne flankierende Regelungen abgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4286 - Überprüfung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force -
BT-Drs. 20/4531
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022
-
BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers, soweit im FamFG in Eilverfahren die Rechtsmittel betreffend Umgang und Elterliche Sorge angeglichen werden sollen; er fordert allerdings an mehreren Stellen notwendige Änderungen bezogen auf den Bestimmtheitsgrundsatz, insbesondere bezogen auf die Weitergaben von Daten aus familiengerichtlichen Verfahren zu Forschungszwecken und einen Wahlgerichtsstand.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorbereitung einer neuen EU-Strategie für die Rechte von Opfern von Straftaten zur Weiterentwicklung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern in der Europäischen Union. Ziel ist insbesondere, die praktische Durchsetzbarkeit bestehender Opferrechte zu verbessern, den Zugang zu qualifizierter rechtlicher Unterstützung zu stärken und die Kohärenz der europäischen Maßnahmen mit bestehenden nationalen Opferentschädigungs- und Unterstützungssystemen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die geplante Verschlankung des DCGK grundsätzlich und unterstützt die vorgeschlagenen Streichungen/Kürzungen mit einigen Detailabweichungen. Dies betrifft insbesondere die detaillierten Vorgaben zur Vorstandsvergütung, zum Kompetenzprofil und zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Beibehalten werden sollen jedoch die Empfehlungen zu Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; eine Herabstufung zu bloßen Anregungen wird wegen geringerer Transparenz und Risiken für Nachfolgeplanung sowie Machtkonzentration abgelehnt. Ebenfalls kritisch sieht der DAV die Streichung der Empfehlungen zur Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft und zu den Fristen für die Veröffentlichung der Finanz- und Halbjahresfinanzberichte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält die vorgesehene Regelung des § 146b AO mit einer allgemeinen Kassenpflicht für unverhältnismäßig, da die vorgesehene Angriffsgrenze in Höhe von 100.000 EURO dazu führen würde, dass auch nicht bargeldintensive Geschäftsbereiche erfasst würden. Er fordert, die Kassenpflicht auf 100.000-EURO-Grenze auf Barumsätze zu begrenzen und darüber hinaus die Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DVGW setzt sich im Rahmen der Gigabit-Grundbuch-Verordnung dafür ein, die besonderen Schutzbedürfnisse von Gas- und Wasserinfrastrukturen als Kritische Infrastrukturen angemessen zu berücksichtigen. Gefordert werden insbesondere Ausnahmen von Datenlieferungs- und Offenlegungspflichten für sicherheitsrelevante Infrastrukturinformationen, eine Klarstellung zum Ausschluss von Wasserversorgungsanlagen von Mitnutzungs- und Informationspflichten sowie eine Begrenzung der Meldepflichten für Baustellen auf tatsächlich koordinierungsrelevante Vorhaben. Zudem sollen betriebsinterne Telekommunikationsnetze von Versorgungsunternehmen, die dem sicheren Netzbetrieb dienen, von Offenlegungspflichten ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand ist der Entwurf der EU-Kommission zum Industrial Accelerator Act (COM(2026)100). Ziel der Interessenvertretung des KLiB e.V. ist die allgemeine Begleitung des europäischen Gesetzgebungsprozesses im Austausch mit der Bundesregierung. Bezweckt wird das Einbringen von Impulsen und Hinweisen zur wirksamen und praxistauglichen Ausgestaltung der Verordnung für das Batterie-Ökosystem. Dies betrifft insbesondere die Erörterung von Rahmenbedingungen bei den Ursprungsregeln, die Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten sowie die Berücksichtigung von Batteriezellen in strategischen Anwendungsbereichen. Angestrebt wird eine verständliche Regulierung mit klaren Zeitplänen zur Begrenzung von Bürokratiekosten.
- Bereitgestellt von: Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien e.V. kurz: KLiB am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzbildungsstrategie des Bundes
Finanzielle Bildung ist ein wesentlicher Teil der Allgemeinbildung. Mehr Finanzkompetenz bedeutet mehr Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe, Unabhängigkeit und selbstbestimmtem Handeln. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und die nachhaltige Umsetzung der Strategie, die ab 2027 erfolgen wird. Die Bundearbeitsgemeinschaft bringt die Erfahrungen und Aspekte der Schuldenberatungspraxis ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Finanzbildungsstrategie
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Adressatenkreis:
-
09.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der internationalen sportwissenschaftlichen Zusammenarbeit im Bundeshaushalt 2027
ICSSPE setzt sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 für die Bereitstellung einer jährlichen Bundesförderung zur nachhaltigen Sicherung seiner internationalen sportwissenschaftlichen und bildungspolitischen Arbeit ein. Angestrebt wird die Berücksichtigung entsprechender Haushaltsmittel zur Unterstützung der institutionellen Strukturen sowie der internationalen Zusammenarbeit, des wissenschaftlichen Austauschs und des Wissenstransfers zwischen Sportwissenschaft, Bildung, Sport und Politik.
- Bereitgestellt von: International Council of Sport Science and Physical Education (ICSSPE) am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktualisierung der Approbationsordnung für Ärzte (Humanmedizin)
Die Approbationsordnung für Ärzte muss an die sich weiterentwickelnde Medizin angepasst werden. Gestärkt werden sollte in der neuen Approbationsordnung z.B. die Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe des Studiums. Der NKLM sollte in der neuen Approbationsordnung verbindlich werden. Die Ausfinanzierung und Umsetzbarkeit vor Ort sind die Grundlagen jeglicher Novellierung.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
-
12.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
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25.06.2026
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als gesetzlicher Referenzmaßstab
Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als Referenzmaßstab für Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit sowie Vermeidung ihrer pauschalen Streichung aus gesetzlichen Regelungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791 aus dem Jahr 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, EED) wurde am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist der Energieeffizienzrichtlinie endet am 10. Oktober 2025, daher ist eine beschleunigte Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 13.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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BT-Drs. 21/8027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: