Stellungnahmen/Gutachten
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16.475 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.475)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufmerksamkeit schaffen hinsichtlich der EU REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union. Die Interessenvertretung hat dabei das Ziel, die Perspektive der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einzubringen, und den Entscheidungsträgern die faktische Grundlage zu geben, über entsprechende Stoffe zu entscheiden. Ziel ist es dabei, die Fähigkeiten der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu stärken, was wiederum die Sicherheit in Deutschland und Europa fördert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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24.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Grundlage der Branchenkonsultation in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ein Konzeptpapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. Hier geht es um vier Regelungsbereiche: Investitionen in Erneuerbare Energien, Investitionen in steuerbare Kapazitäten, Lokale Signale und Flexibilisierung der Nachfrage. LichtBlick setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung der aktuellen Erneuerbaren-Förderung, eine Absicherungspflicht für Lieferanten anstelle eine Kapazitätsmarktes sowie eine systematische Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarktes ein. Weiterhin will LichtBlick das Stromnetz-Management zentralisieren und die Grundversorgung wettbewerblich gestalten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Die der Flottenregulierung zugrundeliegende Messmethodik des sog. Tailpipe-Ansatzes, wonach die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs nur am Auspuff bilanziert werden, ist gemäß einem aktuellen Gutachten europarechtswidrig und schadet einem effektiven Umweltschutz. Die veraltete Prüfmethode zieht auch Verstöße gegen das europäische Primärrecht nach sich: Art. 191 Abs. 2 AEUV wird ebenso verletzt wie Art. 16 GRCh (Unternehmerische Freiheit), Art. 20 GRCh (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 37 GRCh (Grundsatz des Umweltschutzes). Der veraltete Tailpipe-Ansatz sollte durch eine zeitgemäße Messmethodik ersetzt werden, die die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus bilanziert.
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des TEHG/ BEHG - Gestaltung des Übergangs zum EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG soll ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wird aller Voraussicht nach das TEHG novelliert. Der ADAC plädiert dafür, das bisher national geltende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im TEHG aufgehen zu lassen. Die Einnahmen sollten künftig rechtssicher verwendet werden. Dafür sollte die KTF-Mittelverwendung auf Konformität mit ETS-Vorgaben geprüft und im Sinne der Verbraucher (Verkehr) angepasst werden. Mit einer wirksamen Kompensation steigender CO2-Preise sollte eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Solar- und Windenergie müssen weiter schnell ausgebaut und ins Zentrum des Energiemarktdesigns gestellt werden. Ergänzend braucht es einen Ausbau flexibler Elemente im Stromsystem, insbesondere von Batteriespeichern und Elektromobilität, sowie regelbare Erzeuger. Letztere müssen dabei hochflexibel, dezentral und klimaschonend sein.
- Bereitgestellt von: naturstrom AG am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiebung des Startzeitpunkts der Feststellungsverfahren nachdem BVaDiG auf den 01.01.2026
Die Bundesärztekammer plädiert dafür, dass im Rahmen der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) die Anwendung des Feststellungsverfahrens nach Abschnitt 6 des BBiG (Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs) erst ab dem 1. Januar 2026 von den zuständigen Stellen umzusetzen ist (Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b (§ 106 Absatz 4 Satz 1 BBiG), Artikel 4 Nummer 29 (§ 123a Satz 1 HwO) und setzt sich daher für eine Verschiebung des Rechtsanspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung BBFVerfV
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übermittlung von Forderungen mit dem Ziel die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern.
Das Bündnis Gesundheit, ein Zusammenschluss von Gesundheitsberufen, verfolgt das Ziel, den hohen Standard der Gesundheitsversorgung in Deutschland trotz Herausforderungen wie demografischem Wandel und medizinisch-technischem Fortschritt zu sichern, und fordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Bewältigung dieser Entwicklungen. Aus Sicht des Bündnisses müssen prioritär drei Handlungsfelder angegangen werden, um eine zukunftsfähige, patientengerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Handlungsfeld I: Dem Fachkräftemangel begegnen Handlungsfeld II: Gute versorgungsorientierte Strukturen gemeinsam mit den Gesundheitsberufen entwickeln Handlungsfeld III: Die Finanzierung für eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichern
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
-
20.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierter Ansatz zur Regulierung der Verwendung von PFAS auf europäischer und nationaler Ebene
Die CDU/CSU Fraktion hat im Dezember 2023 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, welcher einen differenzierten Ansatz zur Regulierung der Verwendung von PFAS auf europäischer und nationaler Ebene anstrebt. Chemours unterstützt diesen Antrag und verfolgt das Ziel, dass sich Deutschland auf europäischer Ebene gegen ein allgemeines Verbot der PFAS ausspricht und sich für einen differenzierten Regulierungsansatz ausspricht, wonach die Wichtigkeit von PFAS als Ermöglicher der grünen Transformation der europäischen Wirtschaft erkannt und entsprechend berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Chemours Belgium BV am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9736
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorteile von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen weiter nutzen - Wertschöpfung erhalten - Gesundheit und Umwelt schützen
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BT-Drs. 20/9736
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Sicherstellung der Finanzierung des H2-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: badenova AG & Co. KG am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wegenutzungsrecht im Solarpaket 1 verankern
Mit dem kurzfristig im Gesetzesentwurf gelöschten "Recht auf Wegenutzung und Kabelverlegung bei privaten Eigentümern gegen Entschädigung" verlieren Projektierer für Erneuerbare-Energien-Anlagen wie badenova einen wesentlichen Hebel, um beispielsweise Windprojekte zügig und effizient realisieren zu können. Ziel war daher, die regionalen Abgeordneten darauf hinzuweisen und nach Möglichkeit eine Wiedereinführung des Entwurfstextes herbeizuführen.
- Bereitgestellt von: badenova AG & Co. KG am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mitgestaltung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms
- Aufrechterhaltung des Exzellenzprinzips sowohl in der Grundlagen- als auch der angewandten Forschung - Fokussierung der EU-Förderung auf große gesellschaftliche Herausforderungen und dabei Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Wissenschaft - Beschluss eines ambitionierten Budgets für das 10. Forschungsrahmenprogramm, das ausschließlich Forschung und Innovation vorbehalten sein soll
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
-
03.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Erhöhung der Tagessätze und das Verbot der Vorteilsausgleichung. Zugleich setzt er sich für eine erleichterte Beweisführung bei Vermögensschäden ein, um die Betroffenen nicht übermäßig zu belasten. Zudem fordert der DAV den gesetzlichen Ausschluss des Verzichts auf Entschädigungsansprüche und die Einführung von Ombudsstellen für eine bessere Wiedereingliederung. Auch eine Pflicht zur amtswegigen Feststellung der Entschädigungsberechtigung wird angeregt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG)
-
BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie
Der BDEW begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie. Diese ist ein zentraler Schritt für den ganzheitlichen Umwelt- und Ressourcenschutz und die Reduktion der Schadstoffbelastung. Hervorzuheben ist besonders die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet und Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen. Der BDEW betrachtet die erweiterte Herstellerverantwortung als umweltökonomischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungsvorschläge für das Strommarktdesign der Zukunft
Der BDEW fordert eine Anpassung des Strommarktdesigns, um die Förderung erneuerbarer Energien und die Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts investitionsfreundlich, planungssicher und praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich dafür ein, die Komplexität der Regelungen zu reduzieren und macht konkrete Umsetzungsmaßnahmen für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungshinweise zum Bundeshaushalt 2025, Wachstumsinitiative und KTF
Aus Sicht des BDEW sind die globalen Minderausgaben im KTF deutlich zu groß bemessen und schüren Unsicherheit, die Wärmenetze brauchen eine stärkere Förderung und die Einschnitte in der Wasserstoffförderung drohen, den Wasserstoffhochlauf zu gefährden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Synchronisierung EE- und Netzausbau
Um den Anforderungen des zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau von Erneuerbaren Energien stärker regional gesteuert werden. Erneuerbare Energien müssen vor allem dort hinzugebaut werden, wo sie systemisch den höchsten Nutzen haben. Dies lässt sich z.B. über entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen (im Falle von EEG-Förderung), ein Bonus-/ Malus-System, den s.g. Redispatch-Vorbehalt oder dem Konzept „Einspeisesteckdose“ anreizen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert aus steueranwaltlicher Sicht die durch den Entwurf vorgesehene, weitere Verkomplizierung des Steuerrechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf europäischer Ebene hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u.a. den Deutschen Anwaltverein (DAV) um Anwendungsbeispiele für die anstehenden Arbeiten an Leitlinien zur Definition von KI-System und verboten Praktiken gemäß der KI-VO gebeten. Die Definition des Begriffs KI-System ist insbesondere für die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs der KI-VO relevant. Anwendungsfälle zu den verbotenen Praktiken sind entscheidend, um den Adressaten der KI-VO die teilweise schwierige Abgrenzung zwischen Verboten, risikoreichen Anwendungsfällen und unregulierten Anwendungsfällen zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine übermäßige Ausweitung der Strafbarkeit im Außenwirtschaftsrecht
Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: