Stellungnahmen/Gutachten
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18.482 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.482)
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Wohneigentum durch Sanierung
Nach der aktuellen Rechtslage wird die Schaffung von Wohnraum durch Sanierung erschwert. Beispielsweise können Kosten, die innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Gebäudes bei nachfolgender Sanierung entstehen und die Investitionssumme die Grenze von 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigt, nicht mehr im Zahlungsjahr geltend gemacht werden, sondern müssen abgeschrieben werden. Diese Regelung ist investitionshemmend und sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung und Ausbau des Gewalthilfegesetzes
Es handelt sich um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" angeführten Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt, zur Stärkung und zum Ausbau des Gewaltschutzes sowie der Gewaltprävention bzw. präventiven Täterarbeit, auch im Kontext der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir begrüßen diese Vorhaben ausdrücklich und sehen diese auch im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2024 verabschiedeten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Wir begrüßen, dass im Koalitionsvertrag auch männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt dezidiert in den Blick geraten. Wir drängen darauf, dass durch den Auf- und Ausbau geschlechterreflektierter Jungen- und Männerarbeit sowie von Gewaltberatung und Täterarbeit mit Männern die Prävention nachhaltig gestärkt wird.
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Elterngeldes in Bezug auf eine Ausweitung der Partnermonate und eine dynamische Anpassung der Bezugshöhe an die allgemeine Preisentwicklung.
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Familienstartzeitgesetzes
Es handelt sich um die Umsetzung des im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" vom Dezember 2021 genannten Vorhabens, eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Bekannt ist diese Maßnahme auch als Vaterschaftsfreistellung. Wir möchten, dass diese neue familien- und gleichstellungspolitische Maßnahme tatsächlich noch bis Ende der Legislatur 2025 eingeführt wird. Dabei ist uns wichtig, dass insb. Väter als primärer Adressatenkreis offensiv adressiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Automobilindustrie
Erhöhung der Nachfrage nach BEV-Fahrzeugen, durch staatliche Kauf- und Steueranreize sowie die Schaffung angemessener Standortbedingungen. Unter anderem durch die Einführung eines BEV-Faktors zur erhöhten steuerlichen Geltendmachung gewerblicher Leasing-Raten und die Förderung von gebrauchten E-Fahrzeugen zum Aufbau eines stabilen Zweitmarktes.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Rasche Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen, Ausweitung der prozessualen Rechte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, strukturelle und finanzielle Stärkung der ADS.
- Bereitgestellt von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 18.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 18.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Bürokratie und Überregulierung zugunsten der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Wenn Europa wirtschaftlich und militärisch stärker werden will, darf Bürokratie nicht zur Bremse werden. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie macht der BDLI e.V. daher konkrete, pragmatische Vorschläge, welche bürokratischen Vorschriften geändert werden müssen, damit Investitionen schnell und effektiv in europäische Fähigkeiten fließen – statt in endlosen Verwaltungsprozessen zu versickern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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16.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einfuhrumsatzsteuer soll in einem neuen Verfahren direkt mit der Vorsteuer verrechnet und Liquiditätsnachteile für die Betriebe beseitigt werden. Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 UStG) soll ein Antragsverfahren geschaffen werden, das den Automatismus des Eintritts/Wegfalls der Organschaft verhindert. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die Kriterien, die zu einer Organschaft führen, gesenkt werden. Damit soll Rechtssicherheit für die Betriebe erreicht werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur
Die Hilfsmittelleistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern ein. Zudem darf bei der technischen Umsetzung der elektronischen Verordnung keine Steuerung durch die Krankenkassen vorgenommen werden. Hier müssen die Schnittstellen offen und gematikkonform ausgerichtet werden. Außerdem fordern die Gesundheitshandwerke Lese- und Schreibrechte für die ePA, um so die Versorgung der Patienten zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
-
05.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke hat insbesondere drei wesentliche Vorschläge zu folgenden Punkten kommentiert: Präqualifizierungsverfahren, Nicht-wettbewerbliche Vertragsinhalte sowie Festbeträge für Hilfsmittel.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes
Der Bundesrechnungshof fordert einen Genehmigungsvorbehalt in der Hilfsmittelversorgung. Die Gesundheitshandwerke lehnen diesen aufgrund weiterer überbordender Bürokratie ab.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorliegenden Gesetzentwürfe zur nationalen Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) kommen kurz vor der Bundestagswahl und so bleibt unklar, in welchem Umfang eine neue Bundesregierung die aktuellen Entwürfe aufgreifen wird. Grundsätzlich offenbaren sie einen erheblichen Anpassungsbedarf in der 4. BImSchV und in der 9. BImSchV. Die nötigen Anpassungen müssen für Anlagenbetreiber praktikabel und im Sinne einer längst überfälligen Bürokratieentlastung umsichtig überarbeitet werden. Ziel sollte sein, das Verfahren zu vereinfachen, insbesondere für jene Anlagen, die unter die Ausnahmen der Genehmigungserfordernis fallen. Dies würde nicht nur das Antragsverfahren vereinfachen, sondern auch die Bürokratiebelastung erheblich minimieren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen in BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG)
Das BMF soll in einem BMF-Schreiben insbes. klarstellen, ob Handwerkskammern aufgrund des neuen Wortlauts des § 4 Nr. 21 UStG ab 1.1.2025 noch eine Bescheinigung zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Bildungsleistungen benötigen und, falls das nicht der Fall ist, die Befreiung von der Bescheinigungspflicht auch gegenüber selbständigen Lehrkräften gilt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen und Ausnahmen in Bezug auf die Mitteilungsverordnung
Die Mitteilungspflichten nach §§ 93a ff AO und der Mitteilungsverordnung belasten die Handwerksorganisationen unverhältnismäßig und werfen Fragen auf. Das BMF soll die Fragen klären und Erleichterungen sowie Ausnahmen von der Mitteilungspflicht für die Handwerksorganisationen gewähren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Ausgestaltung der Buchführungsdatenschnittstelle
Es soll die Praktikabilität der Buchführungsdatenschnittstelle in der Unternehmenspraxis gewährleistet werden. Bezogen auf das Handwerk fordern wir insbesondere die Herausnahme der EÜR-Rechner (§ 4 Abs. 3 EStG) aus dem Anwenderkreis der Buchführungsdatenschnittstellenverordnung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Stellplatzbedarfe des Handwerks im Rahmen der Änderung der VwV zur STVO
Der ZDH unterstützt die zeitnahe Umsetzung der Änderungen der StVO in die Verwaltungsvorschrift zur StVO, regt aber Ergänzungen im Bereich des Handwerkerparkens an: Die Regelungen für Bewohnerparkzonen unter Nr. XI - 7 VwV StVO sollten ergänzt werden, damit auch „betriebsnotwendige Fahrzeuge gebietsansässiger Institutionen und Organisationen, sozialer Einrichtungen und Unternehmen“ bei der Erteilung von Parkberechtigungen berücksichtigt werden. Zudem sollte geprüft werden, ob auf Ebene der Verwaltungsvorschrift eine rechtssichere Ermöglichung des „Abstellens von Fahrzeugen im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstleistung aus dem Bereich des Handwerks oder der sozialen und medizinischen Dienste“ im Anwendungsbereich des neuen Verkehrszeichens „Ladebereich“ geschaffen werden kann.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
-
BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BNE und Jugendbeteiligung auf Bundesebene stärken und ausbauen
youpaN-Mitglieder treffen sich mit Mitgliedern des Bundestages, um die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Jugendbeteiligung auf Bundesebene zu stärken und strukturell besser zu verankern. Gegenüber den MdBs soll die Bedeutung gesellschaftlicher Transformation im Sinne einer BNE hervorgehoben und deutlich gemacht und die Wichtigkeit und Dringlichkeit betont werden. Außerdem sensbilisiert das youpaN MdBs für junge Perspektiven auf Gesetzes- und Regelungsvorhaben. Und macht sich für die Bedeutung junger Menschen als Schlüsselakteuer*innen für die Zukunftsgestaltung einer nachhaltigen Welt und Gesellschaft stark.
- Bereitgestellt von: youpaN am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: