Stellungnahmen/Gutachten
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755 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (755)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme Dienstradleasing ins Einkommensteuergesetz und Entfristung
Die Besteuerung der Entgeltumwandlung beim Dienstradleasing soll in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Zudem soll die Befristung der Regelungen zum Dienstradleasing durch Entgeltumwandlung und Gehaltsextra bis Ende 2030 aufgehoben werden.
- Bereitgestellt von: JobRad GmbH am 17.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Einkommensteuergesetz (EStG) festgeschrieben und laufen..., ...gelten die im § 3 Nr. 37 EStG gesetzten Regelungen zum..., ...Verstetigung der DRL-Regelungen im EStG aussehen kann Wir erlauben..., ...: § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird um einen zweiten Halbsatz..., ... § 52 Abs. 4 Satz 12 EStG wird gestrichen (Befristung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es sollten eine dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie Maßnahmen, die den mit den geltenden Abschreibungsregelungen verbundenen, bürokratischen Aufwand reduzieren, umgesetzt werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wesentliche Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollte zügig angegangen und eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes in einem Schritt umgesetzt werden. Weitere Vorhaben, wie die Einführung einer Arbeitstagepauschale und Vereinfachungen bei der Rentenbesteuerung sind voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zusammenhang mit § 34c EStG etc.). Wir begrüßen es ..., ...Anlagevermögens, § 7 Abs. 2 S. 1, 2 EStG-E Als konjunkturstützender..., ...Thesaurierungssteuersatz, § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E Ab dem Veranlagungszeitraum..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG abgesenkt werden. Der ..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert..., ...Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG im Zuge des Wachstumschancengesetzes..., ...des § 37 Abs. 3 Satz 5 EStG und der Einbezug von Ertragsteuern..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG tatsächlich zügig einzubringen..., ...Wechselwirkungen mit § 34c EStG bei international agierenden..., ...Regelungen, wie bspw. § 34c EStG, geprüft werden. Artikel...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, insbesondere zur geplanten stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes und zur Einführung einer degressiven Abschreibung.
- Bereitgestellt von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 27.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattung i.R.d. § 44a Abs. 9 EStG .........................., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG .........................., ... gem. § 44a Abs. 9 S. 1 EStG sollte (wie be-reits im..., ... in § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG sollte im Gleichklang mit..., ...Erstattung i.R.d. § 44a Abs. 9 EStG Steuersystematisch ist..., ...Re-duktion in § 44a Abs. 9 EStG erfolgt. Gem. § 44a Abs. 9 S. 1 EStG können bei Kapi-talerträgen..., ...ge-währleistet § 44a Abs. 9 EStG somit eine Gleichbehandlung..., ... gem. § 44a Abs. 9 S. 1 EStG sollte an die geringere..., ...Thesaurierungsbe-günstigung nach § 34a EStG Die mit der Unternehmensteuerreform..., ...Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG hat die in sie gesetzten..., ...Ver-besserung“ des § 34a EStG (wie auch des § 1a KStG..., ...weitere De-tails des § 34a EStG, zum Beispiel im Bereich..., ...Verbesse-rungen an § 34a EStG vorgenommen werden. 2 ..., ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) v. 09.01.2023, S. 10f....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestandsverträge (§ 52 Abs. 50a EStG-E) ......................., ...Buchstabe c, § 82 Abs. 5 EStG-E) ......................., ... (§ 92a Abs. 1 Satz 3 EStG-E)........................, ...92a Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG-E). 13 Kosten ..........., ... Abs. 2 Satz 2 Nummer 1 EStG weiter anzuwenden ist..., ...verschiedene Normen des EStG und AltvDV u. E. nicht..., ... Satz 2 EStG-E soll auch für bestehende..., ...im Sinne des § 82 Abs. 2 EStG an Versorgungseinrichtun..., ... 2028 nach § 10a Abs. 5 EStG bescheinigt wurde. Dies..., ...Nach § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E soll allerdings fiktiv..., ...2027 nach § 10a Abs. 5 EStG bescheinigt wurde. Da die..., ...dass § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E nur für solche Vereinba..., ...Buchstabe c, § 82 Abs. 5 EStG-E) Gemäß § 82 Abs. 5 EStG-E..., .... S. d. § 52 Abs. 50a EStG-E für die neue Prüfung ..., ...Begründung zu § 82 Abs. 5 EStGE nur Verträge, die nach..., ...Zielsetzung des § 82 Abs. 5 EStG-E. Die Regelung des § 82 Abs. 5 EStG-E sollte ersatzlos gestrichen..., ...Satz 2 Buchstabe a und b EStG vorzunehmen sein. Dies..., ...gemäß § 92a Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe von 2 % wird auch..., ...92a Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG-E) Der Gesetzgeber hat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung der vollen Zulagen bei Riesterverträgen
Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente - späteres Inkrafttreten
Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E ausgeschlossen wären ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG. All dies braucht einen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen oder je nach ..., ...Gewinnermittlung nach § 5 EStG vornehmen, den Gewinn ..., ...PV-Kleinanlagen: 1. Ertragssteuer (EStG): Einführung eines neuen § 3 Nr. 73 EStG: „die Einnahmen aus dem..., ...vorgeschlagenen Formulierung im EStG: „die Einnahmen aus dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Jahressteuergesetz 2024
Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 – § 19a Abs. 1 Satz 2 EStG-E – Ausweitung der Steuervergünstigung des § 19a EStG auf Konzernunternehmen ..., ...Steuervergünstigung des § 19a EStG-E für Konzernunternehmen..., ...Schwellenwerte des § 19a Abs. 3 EStG in Konzernfällen auf die..., ...Artikel 2 – § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E – Neuregelung aufgrund..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen und die vorgesehene..., ...Konzeption des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ein. Ob die beanstandete..., ...Unvereinbarkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Artikel 3 Abs. 1 GG..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1-3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) zuzulassen. Andernfalls..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sieht jedoch neben unentgeltlichen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) wäre hier jedoch auf..., ...erlaubt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bisher auch die (anteilige..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG möglichen Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG grundsätzlich vorgesehenen..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG – durch die Sperrfristen..., ...des § 6 Abs. 5 Satz 4 f. EStG Rechnung getragen. Eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MiKaDiv/Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (IntermAufwErsV)
Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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17.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...künftig nach §45b Abs. 9 EStG ihre Aktionärsinformationen..., ...der Einführung des §45b ESTG. - . Das MikaDiv sieht..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch eine Veränderung der Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten angeganegen werden. Dabei sollte die aktuelle Bemessungsgrundlage von 2/3 aufgehoben und die Deckelung von 4.000 Euro signifikant angehoben werden. Ferner sollten die Aufwendungen als Steuerabzugsbeträge geltend gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kinderbetreuungskosten ist in § 35 a II EstG und § 10 I Nr. 5 EstG geregelt. § 35a II EstG sieht Steuervergünstigungen..., ...Daneben sieht § 10 I Nr. 5 EstG vor, dass Kinderbetreuungskosten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rentner von Steuererklärungspflichten entlasten
In Zusammenhang mit Überlegungen über eine Entlastung von Rentnern von Einkommenssteuererklärungspflicht halten aba, gemeinsam mit GDV und DRV Bund, das Modell einer Quellenbesteuerung für nicht praktikabel. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versorgungsträger als auszahlende Stellen sprechen sich die Verbände für das Modell einer erklärungslosen Amtsveranlagung aus.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung bestehender steuerrechtlicher Regelungen
Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung in der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u. a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorgesehenen Anpassungen des § 19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...Neuregelungen innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ... Mobilitätsbudget (§ 40 EStG) zielt darauf ab, die lohnsteuerliche..., ...vorgesehenen Anpassungen des §19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., ... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte daher im Anwendungsbereich..., ...werden. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktualisierte BMF-Schreiben konkretisiert, dass sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unter die Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise aus Vereinfachungsgründen Ausnahmen zu. Diese Ausnahmen regeln zwar eine Reihe von Konstellationen, seitens der Unternehmenspraxis gibt es allerdings auch noch Klarstellungs- und Regelungsbedarf, den wir Ihnen nachfolgend gerne darlegen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 03.06.2025
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Adressatenkreis:
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17.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG) Sehr geehrte die verbilligte..., ...Arbeitslohn, wobei § 3 Nr. 39 EStG einen Freibetrag gewährt..., ...Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise..., ...Beteiligungsangebot nach § 3 Nr. 39 S. 2 EStG grundsätzlich an alle Mitarbeitenden..., ...Mitarbeitenden nach § 3 Nr. 39 S. 1 EStG zu ermöglichen. Der nach..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Wortlaut des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG widerspiegelt. Nach dem..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend näher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsam mit weiteren Verbänden begrüßt der BDI den Gesetzentwurf der Bundesregierung, insbesondere steuerliche Entlastungen wie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer und der Thesaurierungsbelastung von Personenunternehmen sowie die Wiedereinführung und Erhöhung der degressiven Abschreibung. Steuerpolitische Impulse für mehr private Investitionen sind entscheidend, um die derzeitige wirtschaftliche Stagnation endlich zu überwinden. Die vorgesehenen Maßnahmen sollten daher möglichst schnell umgesetzt werden, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten und Investitionen rasch erfolgen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG für nach dem 30. Juni 2025..., ...§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG, die nach dem 30. Juni ..., ...Elektrofahrzeuge Durch § 7 Abs. 2a EStG-E soll eine arithmetisch-degressive..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG, der auf nicht entnommene..., ...Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG für die Nachversteuerung..., .... 3 i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG eine Möglichkeit, die Nachversteuerung..., ...nach § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG. Hiernach können Altrücklagen..., ...derzeitige Mechanik des § 34a EStG entspricht nicht der Lebens-wirklichkeit..., ...die Rege-lungen des § 34a EStG fallen. Für die Anwendung des heutigen § 34a EStG kommt es jedoch nicht auf..., ...den Regelungen des § 34a EStG unterworfen werden. Die..., ...Immobilien (§ 22 Abs. 2 EStG) gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abzuschaffen. Private..., ...Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG gehören als Unterfall der..., ...Einkünf-te nach § 22 Nr. 2 EStG zu den Überschusseinkünften..., ...Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG. Hiervon erfasst sind auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Einführung eines Dauerprämienantrags bei der Wohnungsbauprämie
Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...80.000 Euro bei nach § 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten..., ...sowie § 89 Abs. 2 Satz 2 EStG). Vorliegend geht es jedoch..., ...Änderung des § 89 Abs. 1 EStG dahingehend vor, dass der..., ...Altersvorsorgezulagen nach § 89 Abs. 1 EStG auch in Ziffer 9 der Erläuterungen..., ...Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG für die Beantragung von..., ...Nach § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG kann der Zulageberechtigte..., ... in § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG sollte „das Zulageverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG-E führt der Bezug von ausländischen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Danach ist § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der aktuellen Fassung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollte im Anwendungsbereich..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG ent-sprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., .... 2 Satz 1 Nr. 8 Satz 2 EStG-E). Die Entwurfsbegründung..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 14 und 17..., ...Keine Ausweitung des § 50d EStG um die in Abs. 15 genannten..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Zu Regelungsvorhaben: