Stellungnahmen/Gutachten
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948 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (948)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW schlägt eine punktuelle gesetzliche Klarstellung für den Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. Der Nießbraucher soll für die Dauer des Nießbrauchs als Mitunternehmer gelten, sofern auch der Erwerber Mitunternehmer wird. Dadurch sollen Nachfolgegestaltungen rechtssicher abgesichert, Gewinnzurechnung und Gewerbesteuer systemgerecht geregelt sowie Buchwertfortführung, Verlustverrechnung und erbschaftsteuerliche Folgen konsistent im bestehenden Mitunternehmerbesteuerungssystem behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG sowie die erbschaftsteuerlichen..., ...Gewinnermittlung nach § 15 EStG umfassend auf den fiktiven..., ...Verlustverrechnung nach § 15a EStG, müssen nicht neu geregelt..., ...erfasst. Soweit § 6 Abs. 3 EStG voraussetzt, dass der Übertragende..., ... X R 35/19). Auch § 15a EStG findet weiterhin beim Gesellschafter..., ...dem Hintergrund des § 15a EStG sichergestellt. • Ebene..., ... Gewerbesteuer und § 35 EStG: Die Gewerbesteuer mindert..., ...zugerechnet wird. Für § 35 EStG bedarf es daher einer ausdrücklichen..., ...eine Ergänzung des § 35 EStG selbst, dass die Aufteilung..., ...den Regelungen des § 16 EStG behandelt werden. Der unentgeltliche..., ...die Statusfiktion in § 15 EStG verankert, die Aufteilung..., ... eine Ergänzung in § 35 EStG geregelt und eine Übergangsregelung in § 52 EStG aufgenommen werden. Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 12.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG zur Anwendung, wenn der..., ...Geschäftsführers auf § 3 Nr. 21 EStG aus? • Wie ist zu verfahren..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG bei Eintritt/Ausscheiden..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in Summe gemeinsam mit..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG im ersten Dienstverhältnis..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG unabhängig davon anwendbar..., ...von 2.000 EUR (§ 3 Nr. 21 EStG) zusätzlich eine Lohnsteuer-Pauschalierung..., ...Beschäftigungsverhältnisses neben § 3 Nr. 21 EStG zu berücksichtigen und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt eine grundlegende Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Durch den Gesetzesentwurf ist ebenfalls die betriebliche Altersversorgung und somit die Zusatzversorgung betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden sollen, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht-, als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...da sie über § 82 Abs. 2 EStG ebenfalls Verträge mit ..., ...Streichung des § 82 Absatz 5 EStG sehen wir als negativ an..., ...Verwendung in § 92 Abs. 3 S. 2 EStG von 1 % auf 1,5 % angehoben..., ...Nummer 6: Änderung von § 84 EStG Wir befürworten die Einführung..., ...beitragsproportionalen Grundzulage nach § 84 EStG und die Abschaffung der..., ...Änderung von § 85 Absatz 1 EStG Die Änderung von § 85 Absatz 1 EStG zu einer beitragsproportionalen..., ...Geringverdiener der nach § 79 EStG Zulageberechtigten steuerfrei..., ...werden. Dies könnte in § 3 EStG unter den steuerfreien ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung und Ausgestaltung der Frühstart-Rente als Bestandteil der privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.08.2026
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Frühstartrentenvermögens nach § 92a EStG 1. Änderung des § 92a Abs. 1 EStG In § 92a Abs. 1 EStG..., ... darum, in § 92a Abs. 1 EStG in der durch Art. 3 Nr...., ...Anpassung des § 22 Nr. 5 EStG-E für Zwecke der Leistungsbesteuerung..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E für Zwecke der schädlichen..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E erweitert den Anwendungsbereich..., ...heutige Regelung des § 93 EStG erfasst als schädliche ..., ...Verwendungsformen gehört nach § 93 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz ..., ...selbstgenutzte Wohnung nach § 92a EStG. Der Referentenentwurf..., ...Anwendungsbereichs des § 92a EStG vor. § 92a Abs. 1 EStG ..., ...darf. § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG bezieht sich dem Wortlaut..., ...Gesetzeswortlauts des § 92a Abs. 1 EStG ist insbesondere aufgrund..., ... dass nach § 92a Abs. 1 EStG entnommenes Frühstartrentenvermögen..., ...oder nach Abschnitt XI des EStG geförderte Kapital – in..., ...Wohnförderkonto nach § 92a Abs. 2 EStG eingestellt wird und damit..., ...erfolgten Neuregelung des § 92a EStG mit Wirkung ab dem 1. Januar..., ...Wohnung im Sinne des § 92a EStG einsetzen darf. § 3 Abs..., ...eine Entnahme nach § 92a EStG aus dem Standarddepot erst..., ...eine Verwendung nach § 92a EStG in Betracht kommt, sofern..., ...einer Entnahme nach § 92a EStG kommt der Anspruchsberechtigte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der geförderten Altersvorsorge
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet und um renditeorientiertere Produktoptionen ergänzt. Der VöV setzt sich bei der Umsetzung insbesondere für flexible Garantien, den Schutz bestehender Verträge, die lebenslange Rente als wesentliches Element der Altersvorsorge sowie eine praxistaugliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der neuen Standardprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 27.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zu Nr. 5: § 52 Abs. 50a EStG-E (Wechselrecht in das ..., .... § 52 Abs. 50a Satz 6 EStG-E (Wechsel bei Eheleuten..., ...§ 10a oder Abschnitt XI EStG zu verzichten. In der ..., ... 2027 nach § 10a Abs. 5 EStG bescheinigt wurde. Dies..., .... 3 Nr. 4 EStG hinsichtlich der zulässigen..., ... auf § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG verweisen. Auch in § 1a..., ... Kontext des § 3 Nr. 63 EStG oder § 100 EStG unschädlich..., ... Bereich der § 3 Nr. 63 EStG und § 100 EStG Förderung..., .... 4 EStG auf § 82 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 und 2 EStG erzielen. Entsprechend ..., ... 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E ist daher dringend zu..., ... Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG..., ...nach § 52 Abs. 50a Satz 4 EStG-E wäre § 82 EStG in der..., ...die Definition in § 100 EStG anknüpfen. 27 Zu Nr. 11: § 87 EStG-E (Zusammentreffen mehrerer..., ... soll hingegen § 20 EStG angewendet werden. Künftig..., ...die Verweisung auf § 20 EStG verfehlt. Im Sinne der ..., ...insoweit nicht auf § 20 EStG, sondern auf § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG zu verweisen und die auf..., ... nach § 10a Abs. 5 EStG abgestellt werden. 30 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung offener Anwendungsfragen zur Aktivrente
Ziel ist die praxisgerechte und rechtssichere Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG. Hierzu sollen der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich (insbesondere Beginn der Begünstigung, Zuflusszeitpunkt), die Anwendung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sowie die Behandlung von Midijobs und Wechseln aus geringfügiger Beschäftigung eindeutig klargestellt werden. Außerdem sollen verbindliche Regelungen zur Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren, einschließlich Nachweis- und Erklärungspflichten der Arbeitnehmer, sowie zum Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) getroffen werden. Außerdem sollen die Behandlung besonderer Entgeltbestandteile sowie die Abgrenzung zu weiteren Steuerbefreiungen präzisiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG zur Anwendung, wenn dem..., ...Geschäftsführers auf § 3 Nr. 21 EStG aus? • Wie ist zu verfahren..., ...Freibetrag nach §3 Nr. 21 EStG bei Eintritt/Ausscheiden..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in Summe gemeinsam mit..., ...Freibetrag nach §3 Nr. 21 EStG im ersten Dienstverhältnis..., ...von 2.000 EUR (§ 3 Nr. 21 EStG) zusätzlich eine Lohnsteuer-Pauschalierung..., ...Beschäftigungsverhältnisses neben § 3 Nr. 21 EStG zu berücksichtigen und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerfreiheit des § 3 Nr. 15 EStG die Nutzung des Nahverkehrs..., ...Linienverkehr nach § 3 Nr. 15 EStG möglich. Versteuert werden..., ...Pauschalversteuerung in § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG bei Betriebsveranstaltungen..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG Es besteht die Möglichkeit..., ... 40 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 EStG. Die im Steuerrecht bisher..., ...Sachbezugsfreigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG auf Jahresbetrag ausweiten..., ...wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Inflationsbedingt ..., ...Sachbezugsfreigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG auf einen Freibetrag oder..., ...Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37 Abs. 5 EStG) Unter bestimmten Voraussetzungen..., ...der Betrag in § 37 Abs. 5 EStG auf mindestens 1.000 Euro..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Die Anhebung der Grenze..., ...§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fordert empfängerbezogene..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG in eine objektbezogene ..., ... nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG darstellen und zugleich..., ... Zuwendenden nach § 37b EStG aus Vereinfachungsgründen..., ... 20 Abs. 6 Satz 4 und 5 EStG) Verluste aus Kapitalvermögen..., ...nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) anhängig (Az. 2 BvL 3/...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dies in § 44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Einfachere, verständlichere u. leichter umsetzbare steuerrechtl. Regelungen, Akzeptanz der Textform seitens der Finanzverwaltung (FV), Maßgeblichkeit der BaFin-genehmigten Kriterien für die FV, Verminderung von Komplexität durch gleiche Behandlung von gleichen Tatbeständen z.B. Abruf der St.-ID in allen DFW, dauerhafte Nutzung der DigiRÜ, Verzicht auf schriftliche Standmitteilungen bei Nutzung der DigiRÜ, weniger Komplexität und Verwerfungen durch verspätete Anpassung an Rahmenbedingungen, Verbindliche Kriterien zur vGA bei GGF als aktive Mittelstandsförderung, Strafen an die Fähigkeiten des Mittelstands anpassen, Anwartschaftsbarwertverfahren in StB, mit Maßgeblichkeit Unterschiede in Bilanzen nivellieren, Vereinheitlichung bei Best. Sachzuw.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 10.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schriftformerfordernis in §§ 4d und 6a EStG Das immer noch bestehende..., ...Schriftformerfordernis in den §§ 4d und 6a EStG belastet die Unternehmen..., ...Schriftformerfordernis in den §§ 4d und 6a EStG durch ein Textformerfordernis..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG. 4. Maßgeblichkeit der..., ...aufgrund § 22a Abs. 2 S. 10 EStG-E die St-Id-Nr. für Zwecke..., ...Rentenübersicht § 52 Abs. 30b EStG sieht in aktuell noch gültiger..., ...Regelung in § 52 Abs. 30b EStG komplett zu entfristen ..., ...Anlage 1 zu § 4d Abs. 1 EStG dienen. Ersterer wurde ..., ...Satz 2 Doppelbuchstabe aa EStG. Das Steuerrecht wurde ..., ...Verspätungsgeld iSd § 22a Abs. 5 EStG dienen. Die Verspätung ..., ...Teilwertverfahren des § 6a EStG beruht auf dem Gleichverteilungsverfahren..., ...steuerrechtlichen Vorschrift des § 37b EStG eine Übernahme der Lohn...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung in § 6 Abs. 2a EStG-E soll die Grenze der Poolabschreibung..., ...GWG-Grenze in § 6 Abs. 2 EStG von 800 auf wenigstens ..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E) Am 9. September 2024..., ... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E von 70.000 Euro auf 95.000..., ...Abschreibung des § 7 Abs. 2 EStG wieder von 20 auf 25 Prozent..., ...Gewerbsteuer analog § 35 EStG pauschal auf eine angehobene..., ...Nr. 3, 50c Abs. 2 Nr. 2 EStG zu zahlen ist, • Rückwirkende..., ...hybride Gestaltungen in § 4k EStG. 9. Rückführung der vier..., ...Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dem Finanzamt zu übermitteln...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 23.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und dies in §44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Liquiditätsstärkung und Reform von § 7g EStG sowie Optionsmodell (§ 1a KStG)
Einführung zinsloser Steuerstundungen bis mindestens Jahresende. Weiterentwicklung des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG): Anhebung des Höchstbetrags auf ca. 300.000 €, Erhöhung der Gewinngrenze, Ausweitung der begünstigten Investitionsquote. Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG): Einbeziehung von Einzelunternehmen in den Anwendungsbereich; praxistaugliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ohne faktisches Nutzungsverbot; Vermeidung von Lock-in-Effekten und automatischen Sperrfristverletzungen; keine Benachteiligung der Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) bei Optionsausübung; Vereinfachung der Regelung zur Reduzierung der Komplexität und der steuerlichen Beratungserfordernisse. Senkung der Einkommensteuer durch Anpassung des Tarifs.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG). Früher unter dem Begriff...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente - späteres Inkrafttreten
Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E wären diese Älteren ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...diger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 EStG-E im Lohnkonto aufzuzeichnen..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in der Lohnsteuerbescheinigung..., ...Aktivrente nach § 3 Nummer 21 EStG-E nach einem Zeitraum von..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG). Die gesetzlichen Vorgaben..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Der Steuerfreibetrag..., ...beispielsweise in § 3 Nr. 12 EStG entsprechen. Der Bundesrat..., ...der nach § 3 Nummer 21 EStG-E steuerfreien Einnahmen..., ...Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG vergleichbare Regelung..., ...Petitum: Eine von § 3c EStG abweichende Regelung würde..., ...tigen Einnahmen nach § 3c EStG 1/3 der Werbungskosten ..., ...Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 21 EStG-E erst ab dem Monat gewährt..., ... § 3 Nummer 21 Satz 1 EStG-E die Steuerbefreiung bereits..., ...Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 21 EStG-E sollte erst ab dem Monat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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21.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zu Nr. 5: § 52 Abs. 50a EStG-E (Wechselrecht in das ..., ...§ 10a oder Abschnitt XI EStG zu verzichten. In der..., ...§ 10a oder Abschnitt XI EStG sollte klar geregelt ..., ... 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E (Zulässige Auszahlfor..., ...Abs. 3 Nr. 4 EStG hinsichtlich der zulässigen..., ... auf § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG verweisen. Auch in § 1a..., ... Kontext des § 3 Nr. 63 EStG oder § 100 EStG unschädlich..., ... des § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG um einen Verweis auf ..., ... Bereich der § 3 Nr. 63 EStG und § 100 EStG Förderung..., .... 4 EStG auf § 82 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 und 2 EStG erzielen. Entsprechend ..., ... 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E ist daher dringend ..., ...Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG..., ... § 52 Abs. 50a Satz 4 EStG-E wäre § 82 EStG in der..., ... der Regelung des § 100 EStG zu erreichen. Eine Dif..., ...die Definition in § 100 EStG anknüpfen. 27 Zu Nr. 11: § 87 EStG-E (Zusammentreffen mehrerer..., ...87 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG-E die Möglichkeit zum..., ... 5 Satz 2 EStG zu verweisen und die auf..., ... nach § 10a Abs. 5 EStG abgestellt werden. 30...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 1 Satz 3 Nummer 6 EStG, nach der der Bezug von..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG Es besteht eine mögliche..., ... 40 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 EStG. Die im Steuerrecht bisher..., ...Sachbezugsfreigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG auf Jahresbetrag ausweiten..., ...wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Inflationsbedingt ..., ...Sachbezugsfreigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG auf einen Freibetrag oder..., ...Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37 Abs. 5 EStG) Unter bestimmten Voraussetzungen..., ...der Betrag in § 37 Abs. 5 EStG auf mindestens 1.000 Euro..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Die Anhebung der Grenze..., ...§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fordert empfängerbezogene..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG in eine objektbezogene ..., ... nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG darstellen und zugleich..., ... Zuwendenden nach § 37b EStG aus Vereinfachungsgründen..., ... 20 Abs. 6 Satz 4 und 5 EStG) Verluste aus Kapitalvermögen..., ...nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) anhängig (2 BvL 3/21),...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Einführung der Aktivrente ohne zusätzliche Bürokratiebelastung für Betriebe
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E ausgeschlossen wären ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG. All dies braucht einen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... PV-Anlagen, § 3 Nr. 72 EStG-E Mit dem Jahressteuergesetz..., ...Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG eingeführt. Die Steuerbefreiung..., ...modifiziert werden (§ 3 Nr. 72 EStG-E). So soll die für die..., ...i.S.d. § 3 Nr. 72 Buchst. b EStG würde damit von 15 kW (..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 10 Abs. 2c EStG-E Der..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG elektronisch an die Finanzverwaltung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E In § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E ist die ertragsteuerliche..., ...Pauschalbesteuerung, § 40 Abs. 2 Satz 4 EStG-E Mit § 40 Abs. 2 Satz 4 EStG-E wird geregelt, dass für..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E nur die Leistungen erfasst..., ...steuerpflichtigen Einkünften nach § 19 EStG führen, begrüßt der DStV..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E die Aufwendungen des ..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E In § 10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E wird geregelt, dass die..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E. Durch die Pauschalierung..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E. Artikel 9 – Änderung..., ... übermitteln sein. § 5b EStG soll entsprechend gelten..., ...nebst Anwendung des § 5b EStG (vgl. Rn. 03.01 UmwStE)...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ersetzung der Kombination aus Grundförderung, Geschwindigkeits- und Einkommensbonus durch eine einheitliche einkommensgestaffelte prozentuale Förderung für den Heizungstausch (Fördersätze 10 bis 80 Prozent). Jährliche Degression der Kostenhöchstgrenzen um 5 Prozent. Zweckgebundener KfW-Eigenanteilskredit für Haushalte in der höchsten Förderstufe. Bevollmächtigung von Fachbetrieben und Abtretbarkeit des Zuschussanspruchs. Nachgelagerte Einkommensprüfung im Regelverfahren. Havarie-Sofortprogramm mit Direktzahlung an Fachbetriebe. Faktor 1,5 auf die Kostenhöchstgrenzen bei fehlender Zentralheizung. Abschaffung der Effizienzhausförderung (BEG WG). Beibehaltung der Einzelmaßnahmenförderung und der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Alternativ 20% nach § 35c EStG 2 Alternativ 20% nach § 35c EStG 3 KfW-Eigenanteilskredit..., ...Steuerliche Förderung (§ 35c EStG) bleibt bestehen. Haushalte..., ...steuerliche Ermäßigung nach § 35c EstG (20 Prozent der Aufwendungen..., ...Bedarf weiterhin über § 35c EStG steuerlich geltend gemacht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz
- Einführung einer verbindlichen Plausibilitätsprüfung bei Aufstockungsleistungen - Einsatz von externen (IT-)Experten in komplexen Projekten - Erleichterungen bei der Zuwanderung von Fachkräften - Anpassungen im Einkommenssteuergesetz
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf zu einem Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einkommensteuergesetz § 3b EStG Um die Attraktivität von..., ... 50 in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG erhöht werden. Vgl. auch § 1 SVEV § 7b EStG § 7b EStG sollte dahingehend..., ...Grenzen i.S.d. § 7b Abs. 2 EstG erhöht werden. Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ... hochgesetzt wird. § 7g EstG Um erhöhte Sonderabschreibungen..., ...ermöglichen, sollte § 7g EstG erweitert werden, indem..., ...Betrieben erweitert wird. § 8 EstG § 8 Abs. 2 S. 12 EstG sollte..., ...Vorteil zu minimieren. § 21 EstG § 21 Abs. 2 EstG ist dahingehend..., ...Sozialversicherungsentgeltverordnung § 1 SVEV § 3b Abs. 2 EStG iVm § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... die Wertgrenze in § 3b EStG und § 1 SVEV einheitlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung bestehender steuerrechtlicher Regelungen
Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorgesehenen Anpassungen des § 19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...Neuregelungen innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ... Mobilitätsbudget (§ 40 EStG) zielt darauf ab, die lohnsteuerliche..., ...vorgesehenen Anpassungen des §19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., ... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte daher im Anwendungsbereich..., ...werden. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerliche Organschaft (Art. 14), beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit inländischen Beteiligungen von mindestens 10 % in Form von sammel- oder sonderverwahrten Aktien und die Pflicht zum Kapitalertragsteuereinbehalt (Artikel 3 Nr. 17 Buchst. b), Lohnsteuerliche Behandlung der Gruppenunfallversicherungsbeiträge, Umsatzsteuerliche Behandlung der Konsortialführergebühr
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aktien (§ 50c Abs. 2 Satz 6 EStG-E) dahingehend vorzunehmen..., ... zurücküberträgt. § 50j EStG würde hier vermutlich nicht..., ...Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG, nicht aber auf Freistellungsbescheinigungen..., ...Quelle nach § 50c Abs. 2 EStG bezieht. U. E. kann..., ...Steuern vorlegt (§ 50c Abs. 2 EStG). Durch die Verlagerung..., ...Wortlaut des § 50c Abs. 2 EStG dem Schuldner der Kapitalerträge..., ... 4 Nr. 3 Buchst. c) aa) EStG wird in diesem Fall wieder..., ...somit wurde § 40b Abs. 3 EStG auf die Beiträge angewendet..., ...Versteuerung nach § 40b Abs. 3 EStG. Dies regelt bereits das..., ...Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 2 EStG versteuert. Leider wurde..., ...der Anwendung des § 37b EStG in Abs. 2 vergessen. In..., ... nun ein Gleichlauf von EStG und BMF-Schreiben vom 15..., ... in § 37b Abs. 2 Satz 2 EStG wie folgt redaktionell ..., ...VORSCHLAG: § 37b Abs. 2 Satz 2 EStG sollte wie folgt geändert...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Bilanz nach § 5b Abs. 1 EStG in der Fassung des JStG..., ...der E-Bilanz nach § 5b EStG. Damit wurde der Beschluss..., ...neugefasste § 5b Abs. 1 EStG die verpflichtende Übermittlung..., ...nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG. Bundesministerium der..., ...Neufassung von § 5b Abs. 1 EStG wirft erhebliche praktische...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Steuerliche Anpassungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels - Steuerliche Anpassungen zur Verbesserung des Werkswohnungsbaus - De-minimis-Anpassung EnFG §38
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 23.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einkommenssteuergesetz § 3b EStG Um die Attraktivität von..., ... 50 in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG erhöht werden. Vgl. auch § 1 SVEV § 7b EStG § 7b EStG sollte dahingehend..., ...Grenzen i.S.d. § 7b Abs. 2 EstG erhöht werden. Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...hochgesetzt wird. § 7g EstG Um erhöhte Sonderabschreibungen..., ...ermöglichen, sollte § 7g EstG erweitert werden, indem..., ...Betrieben erweitert wird. § 8 EstG § 8 Abs. 2 S. 12 EStG ..., ...erfolgen, ergibt. § 21 EstG § 21 Abs. 2 EstG ist dahingehend..., ... SVEV § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu den im BMF-Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgenommenen Änderungen am geltenden Steuerrecht.
- Bereitgestellt von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...... 3 3. Änderungen im EStG .........................., ...bebautes Grundstücke, § 6f EStG-E .................. 3 ..., ...Inland, § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E ........................, ...Nr. 5, 8, 10, 15 bis 18 EStG-E ................ 5 ..., ...genbeweises nach § 6f Abs. 3 EStG-E eine Orientierung an..., ...nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG sollte ver zichtet werden..., ...bebautes Grund stücke, § 6f EStG-E Wird für ein bebautes..., ...Zusammenhang soll in § 6f EStG-E normiert werden. Nach § 6f Abs. 1 EStG-E soll eine im Kaufver ..., ... auf die in § 6f Abs. 1 EStG-E enthal tene negative..., ...nach § 6f Abs. 3 EStG-E auftreten – die Arbeitshilfe..., ...Abgrenzung in § 6f Abs. 1 EStG-E nicht. Petitum: Die ..., ... ters nach § 6f Abs. 3 EStG-E für ein Abweichen von..., ...Zwecke des § 6f Abs. 3 EStG-E einen Verweis auf § 198..., ...land, § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E In § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG sind Regelbeispiele formuliert..., ...nahmen i. S. d. § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente, Nr. 18). ..., ...nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG sollte verzichtet werden..., .... 1 KStG (§ 44a Abs. 9 EStG), Quellensteuerabzug..., ...pflichtigen (§ 50a Abs. 2 EStG sowie über § 50a Abs. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktualisierte BMF-Schreiben konkretisiert, dass sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unter die Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise aus Vereinfachungsgründen Ausnahmen zu. Diese Ausnahmen regeln zwar eine Reihe von Konstellationen, seitens der Unternehmenspraxis gibt es allerdings auch noch Klarstellungs- und Regelungsbedarf, den wir Ihnen nachfolgend gerne darlegen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 03.06.2025
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Adressatenkreis:
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17.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG) Sehr geehrte die verbilligte..., ...Arbeitslohn, wobei § 3 Nr. 39 EStG einen Freibetrag gewährt..., ...Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise..., ...Beteiligungsangebot nach § 3 Nr. 39 S. 2 EStG grundsätzlich an alle Mitarbeitenden..., ...Mitarbeitenden nach § 3 Nr. 39 S. 1 EStG zu ermöglichen. Der nach..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Wortlaut des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG widerspiegelt. Nach dem..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend näher...
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Zu Regelungsvorhaben: