Stellungnahmen/Gutachten
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233 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG 1980"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (233)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Steuerrecht
Zusammenfassung der Möglichkeiten Bürokratie im Steuerrecht abzuschaffen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und Vereinfachung des Steuerrechts, korrekte Umsetzung der Umsatzsteuerpauschalierung
- Bereitgestellt von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 05.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026.
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)
- keine zusätzlichen Bürokratielasten bei der Lohnsteuer - mehr Rechtssicherheit bei den angedachten Regelungen zur Umsatzsteuer-Organschaft - Nachbesserungen bei der Grunderwerbsteuer - Aufschub der Abgabefrist für Mindeststeuerberichte - vorgesehene Korrekturpflicht für CbCR entschärfen - keine unverhältnismäßigen Verschärfungen der Abgabenordnung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steueränderungsgesetz 2025: Bewertung der vorhandenen Maßnahmen
DIE FAMILIENUNTERNEHMER nehmen Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025 und bringen konkrete Vorschläge für die Verbesserung bei den einzelnen konkreten Maßnahmen ein. Ziel: Entbürokratisierung des Steuersystems und Schaffung wettbewerbsfähiger Unternehmensbesteuerung.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassungen von gesetzlichen Regelungen im Jahressteuergesetz 2024
Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie im Steuerrecht reduzieren
Vermeidung zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Einführung neuer steuerrechtlicher Vorgaben (z. B. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen, Mindestbesteuerung). Abbau bestehender Bürokratie unter Mitberücksichtigung steuersystematischer Reformansätze (z. B. im Bereich der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Diskutiert wird eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Falls diese realisiert wird, wird von verschiedener Seite eine neue Pflichtversicherung gefordert bzw. vorgeschlagen. Der Verband sieht diese neue Pflichtversicherung kritisch und setzt sich hilfsweise für eine praktikable Ausgestaltung der Agesetzlichen Anforderungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DStV fordert ein zukunftsorientiertes Steuersystem nach Bundestagswahl 2025
Für ein zukunftsorientiertes Steuersystem gibt der DStV für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags folgende Handlungsempfehlungen: - Volle Kraft voraus: Aufschwung durch verbesserte Abschreibungen - Erfolg der E-Rechnung steigern: Einbindung des steuerberatenden Berufsstands in das digitale Meldesystem von Umsatzdaten - Fachkräftemangel entschärfen: Steuerrecht vereinfachen - Berufsstand vertrauen statt ausbremsen: Verzicht auf Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen - Berufsnachwuchs sichern: Steuerberaterprüfung modernisieren - Berufsrecht der Steuerberaterschaft im Europäischen Binnenmarkt bewahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV um weitere Maßnahmen ergänzen
Ergänzung des BEG IV durch weitere Vereinfachungs- bzw. Entlastungsmaßnahmen. Gegenstand sind konkrete Regelungen, die in der Wirtschaft erheblichen Aufwand verursachen, ohne einem berechtigten Zweck zu dienen, oder bei denen der Aufwand in einem Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastung im Finanz-, Nachhaltigkeits- und Digitalbereich
Wir setzen uns für Bürokratieabbau ein, z. B. für eine pragmatische Regelung zur Änderung von AGBs per Zustimmungsfiktion, eine Harmonisierung der Berichtspflichten von deutschem Lieferkettengesetz, CSRD und CSDDD, eine EU-weite Harmonisierung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsortialkrediten, Pflicht zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen bei Bagatellkriminalität sowie den Abbau von Hindernissen bei Kontoeröffnung für Minderjährige und Schriftformerfordernis.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der erf. jährlichen Anpassungen im Steuerrecht (Jahressteuergesetz 2024)
Es werden Hinweise gegeben, wie die üblichen jährlichen Anpassungen diverser Steuergesetze aus praktischer Sicht ausgestaltet sein sollten.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu den im BMF-Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgenommenen Änderungen am geltenden Steuerrecht.
- Bereitgestellt von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Diskutiert wird eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Falls diese realisiert wird, wird von verschiedener Seite eine neue Pflichtversicherung gefordert bzw. vorgeschlagen. Der Verband sieht diese neue Pflichtversicherung kritisch und setzt sich hilfsweise für eine praktikable Ausgestaltung der Agesetzlichen Anforderungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
-
BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Bürokratielasten für Unternehmen
Entlastung der Betriebe von Bürokratie und Schaffung von Spielräumen für unternehmerisches Handeln. Forderung eines Belastungsmoratoriums und weiterer umfassender Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Jahressteuergesetz 2024
Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht die gewerbesteuerliche Erfassung von Auslandseinkünften grundsätzlich kritisch. Die Fristregelung für die Abgabe der umwandlungssteuerlichen Schlussbilanz sollte die Fälle unterjähriger Übertragungs- und Bilanzstichtage berücksichtigen.Die vorgesehene Erhöhung des maximalen Bußgelds bei Verstößen gegen die FATCA-Meldepflichten sollte vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 08.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diverse Anpassungen im Steuerrecht, u.a. Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer etc.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 27.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diverse Anpassungen im Steuerrecht, u.a. Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer etc.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 27.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarf bei dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der Maßnahmen im Bürokratieentlastungsgesetz IV
Abbau von Melde- und Informationspflichten im Energie-, Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsstatistik. Gesetze werden auf Harmonisierungsmöglichkeiten und weitere Ansatzpunkte zur Entlastung mittelständischer Unternehmen überprüft. Erleichterungen beim Anschluss an Energieparks, Reduzierung des behördlichen Energieberichtswesens, Automatisierung der Stromsteuerentlastungsanzeigen, Aufhebung der Zweckbindung abgefragter Daten, Verschlankung der Intrastat- & Zahlungsmitteilungen sowie der Informationspflichten bei Ausfuhranmeldungen, Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell, Vereinfachung eichrechtskonforme Durchführung von Kontrollmaßnahmen an Ladesäulen, Verzicht auf Schriftform bei Kfz-Finanzierung und Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der Vorhaben im Jahressteuergesetz
Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (§ 6f EStG-E) soll die vertragliche Aufteilung grundsätzlich anerkannt werden und bei fehlender Aufteilung typisierte Vereinfachungen sowie andere geeignete Nachweise zugelassen werden. Die Änderung zur Definition des Grundlohns (§ 3b Abs. 2 EStG-E) soll nicht erfolgen. Die Frist für die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 Abs. 4 EStG-E) soll bei 48 Monaten bleiben. Der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g Abs. 3 EStG-E) soll strikt auf lohnsteuerrelevante Unterlagen beschränkt werden. Die Neuregelung zu unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG-E) soll auf Wettbewerbsneutralität geprüft und ggf. angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb auf Online-Plattformen fair gestalten
Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: