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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.119)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zalando setzt sich für eine praxisnahe Modernisierung der DSGVO ein, die den technischen und operativen Realitäten digitaler Plattformen gerecht wird. Ziel ist es, moderne Datenschutz-Technologien zu fördern, rechtliche Unklarheiten bei zentralen Begrifflichkeiten auszuräumen und die Sicherheit von Plattformen zu stärken – ohne dabei starre Vorgaben für Internet-Browser einzuführen.

    • Bereitgestellt von: Zalando am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die energieintensive und exportorientierte Stärkeindustrie steht aus vielerlei Gründen unter immensem Druck. Das derzeit diskutierte Benchmark-System im europäischen Emissionshandel wird diesen Druck weiter verstärken. Aus diesem Grund setzen wir uns für Änderungen am derzeit diskutierten Regelwerk ein, die insbesondere zu einer verbesserten Vergleichbarkeit im ETS-System führen durch Einführung eines Carbon Leakage Fallback Benchmark Pool für von Carbon-Leakage bedrohte Sektoren sowie Einführung eines Non-Carbon Leakage Fallback Benchmark Pool, für Sektoren und Tätigkeiten ohne Carbon Leakage Risiko. Auch sollte geprüft werden, ob Benchmark-Werte für von Carbon-Leakage bedrohte Sektoren besser die durchschnittliche Leistung vergleichbarer Anlagen widerspiegeln.

    • Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Derzeit wird diskutiert, ob ein vereinfachtes SMGW den Rollout beschleunigen kann. Eine solche Vereinfachung wird kritisch gesehen, da die Vorteile des derzeitigen Rollouts in der hohen Sicherheit und der Möglichkeit des Steuerns von großer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sind. Deutschland liegt hierbei im europäischen Vergleich vorne, so dass jetzt alle Anstrengungen auf die Beschleunigung des Rollouts gelegt werden müssen. Die Beschleunigung kann unter anderem durch eine erweiterte Attraktivität der Bündelung erreicht werden. So sollte im § 6 MsbG auch die Sparte Wasser i.S.d. § 18 AVBWasserV aufgenommen werden. Außerdem sollte die Bündelung auch möglich sein, wenn diese nur alle Stromzähler einer Liegenschaft betrifft und nicht eine weitere Sparte nötig ist.

    • Bereitgestellt von: Techem am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      CSRD (Nationale Umsetzung Corporate Social Responsibility Directive), Ziel: Umsetzung handhabbar und unbürokratisch für KMU gestalten

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 31.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU ist bei bestimmten Rohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel benötigt werden, stark abhängig von einzelnen Drittstaaten. Diese Importabhängigkeiten sind sowohl wirtschaftlich als auch geopolitisch riskant. Der CRMA will die Versorgungssicherheit der EU mit kritischen und strategischen Rohstoffen gewährleisten. Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der auf die geopolitischen Spannungen, insbesondere chinesische Exportrestriktionen, und die schleppende Umsetzung der ersten Pflichten des CRMA reagiert. Aus Sicht des VDMA setzt die EU dabei auf falsche Instrumente: zu viele Zwangsmaßnahmen, bis hin zu staatlichen Vorgaben für Einkaufsstrategien, statt auf Anreizsysteme.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Revision der EU-Akkreditierungsverordnung (EU)765/2008 muss die Akkreditierungspraxis in Europa vereinfacht und gleichzeitig zukunftssicher gestaltet werden, wie z.B. Finanzierung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Dabei sollen auch fragwürdige Praktiken, wie Unterauftragserteilung akkreditierter Stellen bei der Zertifizierung an Unternehmen in Drittstaaten, unterbunden werden. Die Akkreditierung soll weiter international ausgerichtet bleiben und nicht nur auf reinen Europäischen Normen basieren.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einbringen von Praxisanforderungen in die Überarbeitung des New Legislative Framework, als Rahmenvorschrift für die CE-Kennzeichnung

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA unterstützt das Ziel, EU-weit harmonisierte Regeln für den Einsatz von KI in der EU zu schaffen und eine nationale Zersplitterung des EU-Binnenmarktes zu vermeiden. Ein harmonisierter Rechtsrahmen in der EU ist eine Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb mit dem globalen Wettbewerb in der KI Schritt zu halten. Grundlegende Regeln für den Einsatz von KI sind notwendig, um die Bedrohung der Grundrechte zu minimieren und Akzeptanz für diese Technologie zu schaffen. Insbesondere für kleinere Unternehmen und für Anwendungen mit geringerem Skalierungspotenzial besteht die Gefahr, dass der AI-Act zu Verunsicherung führt und die Verbreitung von KI behindert.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Revision der EU-Akkreditierungsverordnung (EU)765/2008 muss die Akkreditierungspraxis in Europa vereinfacht und gleichzeitig zukunftssicher gestaltet werden, wie z.B. Finanzierung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Dabei sollen auch fragwürdige Praktiken, wie Unterauftragserteilung akkreditierter Stellen bei der Zertifizierung an Unternehmen in Drittstaaten, unterbunden werden. Die Akkreditierung soll weiter international ausgerichtet bleiben und nicht nur auf reinen Europäischen Normen basieren.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bürokratiearme Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 01.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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