Regelungsvorhaben
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) verbessern
Angegeben von:
FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. (R000748)
am
20.07.2026
Beschreibung:
Bei der Anpassung der BEG an das GModG besteht Verbesserungspotenzial.
- Alle Verweise in den Förderrichtlinien sollten auf die neue Norm DIN/TS 18599 aktualisiert werden.
- Zum Ausgleich der reduzierten Fördersummen sollte der Spielraum bei der Verbilligung der Kreditvergabe durch die KfW maximal genutzt werden, um die Förderanreize insgesamt weiter attraktiv zu halten.
- In Bezug auf Wärmepumpen und Lüftung.besteht Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf bei:
1. Netzdienlichkeit (TMA 3.4.3.)
2. Kältemittel (TMA 3.4.4.)
3. Ausschluss bei Fernwärme (TMA 3.1.)
4. Wertschöpfungsbonus (BEG EM 8.4.6)
5. Lüftungsanlagen (BEG EM TMA 2.1.)
6. Effizienzhausnachweis (BEG WG TMA)
7. Anforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien eines Effizienzhauses (BEG WG TMA 3.)
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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SG2607200011 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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