Regelungsvorhaben

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) verbessern

Angegeben von:
FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. (R000748) am 20.07.2026

Beschreibung:
Bei der Anpassung der BEG an das GModG besteht Verbesserungspotenzial. - Alle Verweise in den Förderrichtlinien sollten auf die neue Norm DIN/TS 18599 aktualisiert werden. - Zum Ausgleich der reduzierten Fördersummen sollte der Spielraum bei der Verbilligung der Kreditvergabe durch die KfW maximal genutzt werden, um die Förderanreize insgesamt weiter attraktiv zu halten. - In Bezug auf Wärmepumpen und Lüftung.besteht Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf bei: 1. Netzdienlichkeit (TMA 3.4.3.) 2. Kältemittel (TMA 3.4.4.) 3. Ausschluss bei Fernwärme (TMA 3.1.) 4. Wertschöpfungsbonus (BEG EM 8.4.6) 5. Lüftungsanlagen (BEG EM TMA 2.1.) 6. Effizienzhausnachweis (BEG WG TMA) 7. Anforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien eines Effizienzhauses (BEG WG TMA 3.)

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607200011 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 15.07.2026 an:

      • Bundesregierung

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