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385 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WPG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (385)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...mit dem Risiko, dass die WPG-Novelle bereits kurz nach..., ...Instrument auszuhöhlen. Die WPG-Novelle sollte in ihrer..., ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) setzt ambitionierte Ziele..., ...werden, sieht § 29 Absatz 5 WPG eine Sonderregelung vor..., ...Vorgaben des § 29 Absatz 1 WPG. DENEFF EDL_HUB-Stellungnahme..., ..., die Anforderungen des WPG schrittweise durch Austausch..., ...Sonderregelung des § 29 Absatz 5 WPG für kleinere Wärmenetze..., ...Konflikt zwischen KWKG und WPG gestützt: Solange die ..., ... Verzahnung zwischen dem WPG und dem GMG sicherstellen..., ... Novellierungsbedarf am WPG auslösen, mit erheblichem..., ...geltenden GMG sollte die WPG-Novelle erarbeitet werden..., ...überlassen: Kohärenz zwischen WPG und EnEfG sicherstellen..., ...systemischer Widerspruch: Die WPG-Novelle gibt die direkte..., ...Darüber hinaus sollte die WPG-Novelle klarstellen, dass..., ...Wärmenetzes in § 3 Nummer 17 WPG wird ausdrücklich begrüßt..., ...konzipierten Anforderungen des WPG – obwohl sie funktional..., ...des § 32 Absatz 3 Satz 1 WPG sollte konsequenterweise..., ...Dekarbonisierung im Sinne des WPG erfolgen kann (Stichwort..., ...Änderung in § 3 Nummer 17 WPG ihre Wirkung in der Praxis..., ...Änderung in § 3 Nummer 17 WPG ihre Wirkung in der Praxis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/16 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) sein. Wir unterstützen..., ...um die Unabhängigkeit der WPG vor externen Beeinflussungen..., ...Prüfungsgesellschaften mittelbar an deutschen WPG beteiligen. Wir weisen ..., ... bei einem WP oder einer WPG zu einer Anstellung in ..., ...Verfahren an Vertreter der WPG) Nach § 59c Abs. 3 Satz..., ...künftig die Vertreter einer WPG über die Einleitung eines..., ...werden dürfen. Damit soll die WPG künftig die Möglichkeit..., ...sollte auch die betroffene WPG zumindest zeitgleich über..., ... der Geldbuße gegen eine WPG) Nach § 68 Abs. 1 Satz ..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahmen gegen eine WPG von 1 Mio. Euro auf 5 Mio..., ...01.07.2021 die Geldbuße für WPG in Höhe von bis zu 1 Mio..., ...Vergangenheit, Größe der WPG, Zusammenwirken mit anderen..., ...und Organmitglieder einer WPG, die nicht WP sind Nicht-Berufsträger..., ...Tätigkeit für den WP bzw. die WPG ausgedehnt wird, haben ..., ...haftende Gesellschafter einer WPG ausgedehnt, die nicht WP...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände legen eine systematische Übersicht regulatorischer Benachteiligungen von Bioenergie in zentralen energie- und klimapolitischen Regelwerken vor. Betroffen sind u.a. GEG, WPG, BEW, EEW, BEHG, BImSchG, EnergieStG, EU-Flottengrenzwerte, LKW-Mautrecht sowie BauGB. Kritisiert werden u.a. restriktive Primärenergiefaktoren, Förderausschlüsse und -kürzungen, Nachhaltigkeitsanforderungen über EU-Recht hinaus, Deckelungen in Wärmenetzen, der Tailpipe-Ansatz bei Fahrzeugregulierung sowie steuerliche Gleichstellung mit fossilen Energien. Gefordert wird ein technologieoffenes, diskriminierungsfreies Level-Playing-Field für Bioenergie in Wärme, Strom und Verkehr.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG) ........................., ...bestehenden und neuen Wärmenetzen (WPG) • die Verpflichtung ..., ...Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme..., ...Überarbeitung von GEG und WPG schlagen wir insbesondere..., ...über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) • Einstufung von Anlagen..., ...öffentlichen Interesse“ (GEG, WPG) • adäquate Primärenergiefaktoren..., ...Nachhaltigkeitszerti-fizierung unter 7,5 MW (WPG). Seite 4 Vorschläge ..., ...ordnungsrechtlichen Vorgaben in GEG und WPG macht es deshalb zwingend..., ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG) 1. Sinnvolle Kerninhalte..., ...fortführen Neben dem GEG ist das WPG das zentrale Element des..., ...bis 2026/2028 (§ 4 Abs. 1 WPG). Die Kommune ist der sinnvollste..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG). Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...erneuerbarer Wärme (§ 1 Abs. 3 WPG) als „im überragenden öffentlichen..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...von § Abs. 1 Nr. 15) Im WPG wird biogener Wasserstoff..., ... werden, z.B. in GEG und WPG (siehe oben). Seite 17...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgesprochen. Die Novellierung des WPG bietet eine passende Gelegenheit..., ...Wechselwirkungen zwischen WPG und GModG beachten: Die..., ...Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29f WPG für zwingend geboten. ..., ... sind nach § 4 (2) Nr. 1 WPG zur Erstellung einer Wärmeplanung..., ...Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29f WPG für zwingend geboten. ..., ...Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren, die Förderkulissen des Bundes, und ein künftiges KWKG, GEG bzw. GModG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 15.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Wärmeplanungsgesetz (WPG) von 2023 dar. Durch diese..., ...Monate zuvor durch das WPG erhalten hatte, wieder ..., ..., den das Grubengas im WPG im Jahr 2023 erhalten hat..., ...Status, den Grubengaswärme im WPG erhalten hat? Welche (..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG, die im Koalitionsvertrag..., ...noch nicht mit dem neuen WPG synchronisiert. • Das ..., ...• Analog der Regelung im WPG von 2023: Gleichstellung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vom 20. Dezember 2023 („WPG“) erlassen. Die Wärmeplanung..., ...Wasserstoffnetzen geeignet sind (§ 14 WPG) oder – welche Bedarfe..., ...vorhanden sind (§ 15 Abs. 1 WPG). 4. Hierfür benötigen..., ...Grund sieht § 15 Abs. 2 WPG vor, dass die zuständigen..., ... erheben müssen. §§ 10f. WPG bieten den zuständigen ..., ...würde die in § 15 Abs. 1 WPG gesetzlich vorgeschriebene..., ...Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes1 („SchfHwG“) und des WPG, insbesondere die folgenden..., ...Informationsanforderungen des WPG herzustellen. Das Wärmekataster..., ...künftig zusammenführen. – Im WPG wäre § 10 Abs. 3 WPG zu..., ...System des SchfHwG und des WPG nahtlos einzugliedern. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) synchronisiert werden...., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) synchronisiert werden...., ...Wärmeplanungsge-setztes (WPG) gleichlautend geregelt..., ...pragmatisch ausgestalten: Das WPG beschreibt im Teil 3 § ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgesprochen. Die Novellierung des WPG bietet eine passende Gelegenheit..., ... sind nach § 4 (2) Nr. 1 WPG zur Erstellung einer Wärmeplanung..., ...Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29f WPG in Verbindung mit dem ..., ...Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen..., .... Januar 2045; § 31 (2) WPG-E) als auch im Neubau (..., ...Bislang 8 war durch das WPG eine Veröffentlichung ohne..., ...Monaten vorsieht, verlangt das WPG deren Veröffentlichung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4550 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) neben den Anerkennungsvoraussetzungen..., ...werden, auch von beteiligten WPG eingehalten werden müssen..., ...steuerberatenden BAG beteiligten WPG beziehungsweise im Fall..., ...gemäß § 56 Abs. 1 WPO auf WPG übertragen. Auch im Schrifttum..., ...sichergestellt wird, soweit eine WPG an einer steuerberatenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ab 2035, 60 % ab 2040. • WPG (§ 29 Absatz 1 WPG): Bestehende..., ...gesetzgeberischen Intention in das WPG-Regime fällt; beispielhaft..., ...gefährdet die derzeitige WPG-Zuordnung kleiner Netze..., ...netzweite EE-Quote des § 29 WPG knüpft an einen pauschal..., ...obwohl ein Anlagenwechsel zum WPG-Stichtag in dieser Konstellation..., ...höheren EE-Anteil als zum WPG-Stichtag gefordert (siehe..., ...Klimaschutzbeitrag der pauschalen WPG-Quote entgegenstehen. Im..., ...typischerweise weit über das WPG hinausgehenden EE-Quote..., ...Klimaschutzambitionen des WPG vollumfänglich aufgreift..., ...Ein vorzeitiger, durch die WPG-Stichtagslogik zum 1. Januar..., ...dem Stufenmodell des § 29 WPG technisch und wirtschaftlich..., ...stufenweise im Sinne des WPG, sondern als Gebäudenetz..., ...Rahmen der Stellungnahme zum WPG-Referentenentwurf hatten..., ...nicht vorlag und wir den im WPG-Entwurf neu eingefügten..., ...Grüngasquote), Wärmeplanung (WPG) und schon gar nicht Netzentwicklungsplanung..., ...Strategie, die hinter der GEG/WPG-Verzahnung stand, nun aufgegeben..., ...Abwärme (Nr. 30a) im GmodG und WPG begrüßen wir. Die bestehende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit diesem Gesetz wird das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, womit die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig können auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wobei Sorge getragen wird, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil von kohlendioxid-neutralen Brennstoffen nutzen. Es sollen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1 : 1 in nationales Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verpflichtungen für Wärmenetze gemäß WPG Teil 3 (§§ 29 bis 32) vorzusehen..., ... im Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt, auch in der vorgesehenen Novellierung: WPG Teil 3 § 29 Absatz 1: „..., ...Wärmenetze nach § 30 Absatz 1 WPG mindestens 65 Prozent erneuerbare..., ...klimapolitische Regelwerke (EnWG, WPG) hinweg sicherzustellen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Umsetzung der europäischen GasRL im EnWG setzt sich E.ON für Rechtssicherheit bei der Transformation der Gasverteilernetze ein. Unverhältnismäßig lange Informations- und Kündigungsfristen sind nicht zielführend; Informationen müssen zentral über Internetplattformen bereitgestellt werden. Die Duldungspflicht für dauerhaft ungenutzte Gasleitungen ist zu begrüßen und rechtssicher auszugestalten. Die Bewertung von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen nach volkswirtschaftlicher Effizienz ist ein wichtiger Schritt. Die gesetzliche Privilegierung bei Netzanschlusskosten ist zu beenden. Verbleibende Mehrkosten der Biomethaneinspeisung sind solidarisch auf alle Netzbetreiber zu verteilen – über 2028 hinaus.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eindeutig den Kommunen..., ...nämlich die Kommune nach § 7 WPG und zusätzlich der Netzbetreiber..., ...Anknüpfungspunkt könnte der § 24 WPG sein, der bisher unterschiedlich..., ...Bundesministerium (§ 34 WPG) scheint geeignet. • Neben..., ...Kommune, des Landes (§ 24 WPG), oder des Bundes (§ 34 WPG). Zudem ist zu beachten..., ...ten begründet (§ 23 (4) WPG). 5. § 118 Abs. 4 EnWG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren diese, mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kraftwerksstrategie muss gleichermaßen auf die Ziele künftiger Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit einzahlen. Die Ziele müssen erreichbar sowie technisch und wirtschaftlich umsetzbar sein. Die Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis gasförmiger Brennstoffe unterstützt gleichermaßen alle Zielsetzungen durch einen hohen Brennstoffnutzungsgrad und dient zusätzlich auch bei der Transformation des Wärmemarktes als notwendiges Back-up-System. Daher sind bestehende KWK-Systeme in die Kraftwerksstrategie zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit während der Transformation zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie die Integration ..., ...Wärmelastspitzen. Anpassungen im WPG sollten daher sicherstellen..., ... erforderlich, der KWKG, WPG und Kapazitätsmechanismen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG).........................., ...bestehenden und neuen Wärmenetzen (WPG) • die Verpflichtung von..., ...Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme..., ...Überarbeitung von GEG und WPG schlagen wir insbesondere..., ...über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) • Einstufung von Anlagen..., ...öffentlichen Interesse“ (GEG, WPG) • adäquate Primärenergiefaktoren..., ...Nachhaltigkeitszertifizierung unter 7,5 MW (WPG). Seite 4 Vorschläge ..., ...ordnungsrechtlichen Vorgaben in GEG und WPG macht es deshalb zwingend..., ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG) 1. Sinnvolle Kerninhalte..., ...fortführen Neben dem GEG ist das WPG das zentrale Element des..., ...bis 2026/2028 (§ 4 Abs. 1 WPG). Die Kommune ist der sinnvollste..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG). Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...erneuerbarer Wärme (§ 1 Abs. 3 WPG) als „im überragenden öffentlichen..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...von § Abs. 1 Nr. 15) Im WPG wird biogener Wasserstoff..., ... werden, z.B. in GEG und WPG (siehe oben). Für eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen alle Kommunen bis..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Bund Länder und..., ...Erreichung der Ziele des WPG sichergestellt werden, ..., ...Wasserstoffnetzen gibt das WPG keine Anforderungen vor..., ...Rahmen der Wärmeplanung gemäß WPG teilt die planungsverantwortliche..., ...Laut Begriffsbestimmung des WPG sind „voraussichtliches..., ...gemäß Begriffsbestimmung des WPG auch Methan aus grünem ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Planungslücken führen(§ 22a WPG-E) Der Verband Wohneigentum..., ... Ausgestaltung des § 22a WPG-E sehen wir jedoch kritisch..., ...geprüft werden, § 4 Abs. 4 WPG-E um eine ergänzende Darlegungspflicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung BauGB um die Genehmigungen für den Ausbau von Wärmenetzen, Photovoltaik und Windenergie an Land zu beschleunigen und zu vereinfachen. Darüber hinaus sollen Elektrolyseure sowie Anlagen zur Speicherung von Strom, Wärme oder Wasserstoff in weiterem Umfang als bislang von der Außenbereichsprivilegierung erfasst werden. Außerdem wird die Direktbelieferung von Verbrauchern durch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien künftig an Bedeutung gewinnen. Zur Unterstützung dieser Entwicklung sollte ein eigenständiger bauplanungsrechtlicher Privilegierungstatbestand eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BauGB sollte neben § 26 WPG auch § 20 WPG berücksichtigt..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungsplan..., ... BauGB sollte neben § 26 WPG auch § 20 WPG berücksichtigt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG) entspricht (Anm.: Grundsätzlich..., ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG)) auch berechtigt, innerhalb..., ...Anforderungen der §§ 29-32 WPG entspricht, sollte gestrichen..., ...Seite 1) erfüllt oder…“ Das WPG fordert von den Fernwärmebetreibern..., ...zu garantieren. Nach § 29 WPG müssen in bestehenden Wärmenetzen..., ...Umsetzung der § 29 bis 32 WPG (Fernwärmenetze mit entsprechendem..., ... Wärmeplanung (KWP) nach WPG nachqualifiziert sowie ..., ...dekarbonisierungsfahrplan nach § 32 WPG in verständlicher Form ..., ...Technologieoffenheit Bereits im WPG der Bundesregierung fanden..., ...i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 17 WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dekarbonisierungsverpflichtungen (WPG) ermöglichen, die zusätzliche..., ...und dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in vier Bereichen ein: Erstens die gesetzliche Verankerung sozio-ökonomischer Kriterien bei der Gebietsausweisung, insbesondere für Prüfgebiete, um die Versorgungssicherheit vulnerabler Haushalte sicherzustellen. Zweitens die Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Planungsqualität und eine Reduktion von Prüfgebieten zugunsten verbindlicher Gebietsausweisungen. Drittens die Einführung eines ergänzenden Quartiersinstruments für dezentrale Versorgungsgebiete. Viertens regulatorische Vorkehrungen gegen die selektive Erschließung wirtschaftlich attraktiver Gebiete durch private Akteure (Rosinenpicken).

    • Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Treibhausgasemissionen in § 18 Abs. 1 WPG als gleichberechtigtes ..., ...der in § 25 Abs. 1 Satz 1 WPG festgelegten ersten Fortschrei-bung..., ... empfiehlt deshalb, § 20 WPG so anzupassen, dass die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Biomethannetzgebiete in WPG und vorgelagerte Netzplanung..., ...mit Wärmeplanungsgesetz (WPG), Systementwicklungsstrategie...
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