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265 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WPG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (265)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Wärmeplanungsgesetz und die Netzentwicklungsplanung müssen so angewendet erfolgen, dass Kommunen ihre Gasnetze dahingehend weiterverwenden können, indem sie zeitnah Sicherheit darüber bekommen können, mit wie viel Wasserstoff sie über das Kernnetz bekommen können. Dafür müssen sie rechtssicher Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen können, um beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe an das Wasserstoffnetz anzuschließen und so bestehende Gasnetze weiterverwenden zu können. Rückbauverpflichtungen sind abzulehnen, es ist Klarheit über die Netzanschlussbedingungen zu schaffen und Wärmepläne müssen im Zuge des Wasserstoff-Hochlaufs weiterentwickelt werden können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 12.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungen und Klarstellungen am WPG und GEG vorzunehmen: ..., ...mehr nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 WPG als „mit hoher Wahrscheinlichkeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) konterkariert. Nach § 3 Abs. 4 WPG ist Wärme aus TAB-Anlagen..., ...Abfallverbrennungsanlagen einerseits gemäß WPG als klimaneutral eingestuft..., ...Wärmenetze ohnehin bereits im WPG geregelt wird. Es sollte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das seit dem 1. Januar..., ...Darüber hinaus beinhaltet das WPG mehrere Zwischenstufen ..., ...Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20. Dezember 2023..., ...unvermeidbarer Abwärme im Sinne des WPG sollte keine CO2-Kostenausweisung..., ... Methodik und Zielen des WPG und der damit verbundenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren und ein künftiges KWKG und GEG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Herausforderungen von GEG und WPG synchronisieren Bei der..., ...Wärmeplanungs gesetzes (WPG) darstellen. Zu diesen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das seit dem 1. Januar..., ...Darüber hinaus beinhaltet das WPG mehrere Zwischenstufen ..., ...Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20. Dezember 2023..., ...unvermeidbarer Abwärme im Sinne des WPG sollte keine CO2-Kostenausweisung..., ... Methodik und Zielen des WPG und der damit verbundenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...juristischen Entkopplung von WPG und GEG sehen. Dazu habe..., ...Verknüpfung zwischen GEG und WPG ist für diese operativen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... am Wärmeplanungsgesetz (WPG) fest. Eine Verunsicherung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Herausforderungen von GEG und WPG synchronisieren Bei der..., ...Wärmeplanungs gesetzes (WPG) darstellen. Zu diesen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren Kommunen, mit..., ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und..., ...Wärmenetzbetreiber sollten in das WPG überführt, Vorgaben zum...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(Wärmepla- nungsgesetz – WPG) wurde ein bundesgesetzlicher..., ...geschaffen. Um die nach dem WPG erforderlichen Wärmepläne..., ...Stellen sowie von nach dem WPG Auskunfts- pflichtigen erheben kann. Zu den nach dem WPG Auskunftspflichtigen zählt..., ...Bezirksschornsteinfeger. Das WPG regelt, insbesondere in..., ...dass Daten, die nach dem WPG erhoben werden, für die..., ... die Daten, die nach dem WPG erhoben werden dürfen, ..., ...dass die Daten – wie vom WPG im Rahmen der Kehrbuchdaten..., ... (BGBl. 2023 I Nr. 394) (WPG) wurde ein bundesgesetzlicher..., ... sollen nach § 15 Abs. 1 WPG unter anderem Angaben dazu..., ...ermöglichen die §§ 10 und 11 WPG der planungsverantwortlichen..., ...tenlücken entstehen, weil das WPG keine Erhebungsermächtigung..., ...zur Datenerhebung nach dem WPG erweitert werden, damit..., ...des Entwurfs Die nach dem WPG zu erhebenden Daten werden..., ...dass die Daten – wie vom WPG im Rahmen der Kehrbuchdaten..., ...und Wärmeplanung nach dem WPG. Diese wiederum dienen ..., ...und Wärmeplanung nach dem WPG zur Verfügung gestellt ..., ... dieselben Ziele wie das WPG, das seinerseits der Umsetzung..., ...antwortliche Stelle nach dem WPG sichergestellt. In der ..., ...nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 WPG aus dem Kehrbuch erhoben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Dies..., ...gesetzlichen 1 Vgl. § 26 Abs. 1 WPG: „Gebiet zum Neu- oder ..., ...kommunalen Wärmeplanung (§ 19 WPG) als „wahrscheinlich geeignet..., ...geforderten EE-Quoten im WPG, muss nun die Einbettung..., ...gleichgestellten Wärme“ an das WPG vorzunehmen. Für bestehende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmenetzausbaus nach WPG (§ 2 Abs. 3 WPG) auch in..., ... des BauGB Konsistenz zu WPG und GEG herzustellen. Dabei..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) an der Anforderungssystematik...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kleinteiligen Charakter haben. Das WPG regelt die Dekarbonisierung..., ...Anforderung nach §§ 29-32 WPG erfüllt • Anschluss an...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen bisher ungenutzte..., ...Verpflichtungen aus § 29 ff. WPG, die zum Zeitpunkt des ..., ...das Wärmeplanungsgesetz (WPG), ändern hieran nichts..., ...nicht selbst kümmern; laut WPG ist dann der Wärmenetzbetreiber..., ...Zwar mögen das GEG wie das WPG Anreize setzen, damit sich..., ...rechtliche Konsequenzen nach dem WPG. Letztlich ist und bleibt..., ... im Fernwärmemarkt GEG/ WPG bereits vor, wenn 2 Gebäude..., ...Wärmenetz-Vorranggebietes gemäß WPG voraussetzt, dass das Wärmenetz..., ...Seit dem Inkrafttreten des WPG am 01.01.2024 sind Fernwärmeversorgungsunternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren diese, mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Wärmeplanung aufnehmen (WPG) Eine zentrale Schwierigkeit..., ... erneuerbare Wärme (GEG, WPG) sowie für Wärmespeicher..., ...Fernwärme beibehalten (GEG, WPG) Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...und Wärmeplanungsgesetz (WPG) gibt, sind die Vorgaben..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG), wobei die Ausnahmeregelungen..., ...Transformation der Gasverteilnetze (WPG) An verschiedenen Stellen im WPG werden Anforderungen formuliert..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...erneuerbare Wärme in GEG und WPG kann auch Biomethan angerechnet...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Wärmeplanung aufnehmen (WPG) Eine zentrale Schwierigkeit..., ... erneuerbare Wärme (GEG, WPG) sowie für Wärmespeicher..., ...Fernwärme beibehalten (GEG, WPG) Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...und Wärmeplanungsgesetz (WPG) gibt, sind die Vorgaben..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG), wobei die Ausnahmeregelungen..., ...Transformation der Gasverteilnetze (WPG) An verschiedenen Stellen im WPG werden Anforderungen formuliert..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...erneuerbare Wärme in GEG und WPG kann auch Biomethan angerechnet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 19 WPG an, was wir ausdrücklich..., ...Gleichzeitig legt § 3 Abs. 4 Nr. 1 WPG fest, dass Wärme aus der..., ... 1 Nr. 13 und § 3 Abs. 4 WPG,“ KWK-Anlagen Die Verlängerung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erreichen. • Im Gegensatz zum WPG kennt das GEG Grubengas...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren und ein künftiges KWKG und GEG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erreichen. • Im Gegensatz zum WPG kennt das GEG Grubengas...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VIK wurde vom BMWE um eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung gebeten. Diese haben wir am 18.07.2025 über das online Portal des BMWE beantwortet. Der vorliegende Referentenentwurf baut auf dem Entwurf eines Beschleunigungsgesetzes für Geothermie (GeoWG) auf, der nicht mehr abschließend beraten wurde. In dem neuen Gesetzentwurf wurden zudem Anregungen des Bundesrats sowie aus dem Bundestag aufgenommen und zusätzliches Beschleunigungspotential gehoben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch in Abstimmung befindlich.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zu den Vorgaben aus dem WPG passt - "bis zum Jahr ...
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