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125 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BSIG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (125)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., § 28 Absatz 5 Satz 4 BSIG betreffend, am Herzen: ..., ...nicht unnötigerweise durch BSIG und EnWG doppelt reguliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG). Die vorgeschlagenen ..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) fallen, erfolgt eine Erörterung..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) fallen. Tabelle 3 Anpassungsmöglichkeiten..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) werden Umweltprüfungen..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) beteiligt die zuständige..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) ist ein bedeutsames Schutzgut..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG), November 2025 Seite..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) ist ein bedeutsames Schutzgut..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) ist ein bedeutsames Schutzgut...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Erweiterung der Definition kritischer Erzeugungsanlagen auf Windenergieanlagen, auf die Hersteller per Fernzugriff zugreifen können, sowie die Konkretisierung und Anwendung von Verboten für kritische Komponenten und Dienstleistungen aus nicht vertrauenswürdigen Drittstaaten. Dadurch sollen Sicherheitslücken geschlossen und die Cybersicherheit im Bereich Windenergie gestärkt werden.

    • Bereitgestellt von: ENERCON GmbH am 26.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...es dem BMI gemäß §56 (7) BSIG-E im Einvernehmen mit dem..., ...voraussichtlich beeinträchtigt (§41 BSIG-E). Laut Gesetzentwurf ..., ...31 in Verbindung mit §39 BSIG-E sollten neben kritischen..., ...erteilt wurden. Gemäß §52 BSIG-E kann das BMI die Zertifikaterteilung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung zur nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben. Dabei sind die Interessen der Molkereien entsprechend zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden. 6. § 39 Abs. 3 BSIG-E regelt ausschließlich..., ...bisherige Verfahren des § 9b BSIG hat sich weder im Telekommunikationssektor..., ...Begriffsbestimmung im § 2 Nr. 11 BSIG (erheblicher Sicherheitsvorfall..., ...Übergangsfristen in § 39 BSIG-E für Betreiber kritischer..., ...KRITIS-Prüfung nach § 8a Abs. 3 BSIG befinden oder diesen bereits..., ...KRITIS-Prüfungen nach § 8a Abs. 3 BSIG (inklusive Planung, Beauftragung..., ...neuen Regelungen nach § 39 BSIG-E noch in einer laufenden Prüfung nach § 8a BSIG befinden oder diese Prüfung..., ... nach Inkrafttreten des BSIG-E anerkannt werden. Der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Informationstechnik gemäß § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Auch Unternehmen..., ...Nameserver-Einträgen gemäß § 16a BSIG-RefE sowie zur Umleitung..., ...Datenverkehr gemäß § 17 Absatz 2 BSIG-RefE. Ergänzend werden ..., ...etwa nach § 16 Absatz 6 BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie..., ...Informationen nach § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Darüber hinaus werden..., ... sich aus § 31 Absatz 2 BSIG-RefE. Danach sollen die..., ...insbesondere in § 11 Absatz 1 BSIG-RefE geregelt. Danach kann..., ...§ 65 Absatz 2 Nummer 3a BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      3. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wie sie in § 38 Abs. 3 BSIG-E2 vorgegeben wird. Diese..., ...Einrichtungen (BSI-Gesetz-E – BSIG-E). CYBERSECURITY STÄRKEN...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Informationstechnik gemäß § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Auch Unternehmen..., ...Nameserver-Einträgen gemäß § 16a BSIG-RefE sowie zur Umleitung..., ...Datenverkehr gemäß § 17 Absatz 2 BSIG-RefE. Ergänzend werden ..., ...etwa nach § 16 Absatz 6 BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie..., ...Informationen nach § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Darüber hinaus werden..., ... sich aus § 31 Absatz 2 BSIG-RefE. Danach sollen die..., ...insbesondere in § 11 Absatz 1 BSIG-RefE geregelt. Danach kann..., ...§ 65 Absatz 2 Nummer 3a BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Praxistauglichkeit und die mittelstandsgerechte Umsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen müssen bei der Umsetzung des NIS2UmsuCG an erster Stelle stehen. Bei den sich aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen, insbesondere bzgl. der geforderten Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen und drohender Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflichten muss Klarheit darüber herrschen, ob ein Betrieb tatsächlich in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Daher ist die Frage nach der Betroffenheit der Handwerksbetriebe von zentraler Bedeutung: Eine scharfe und rechtssichere Abgrenzung ist dringend notwendig. Das BMI und das BSI sind daher aufgefordert, mittelstandsfreundliche Auslegungshilfen und FAQ-Listen bereitzustellen sowie nachvollziehbare und ermessensleitende Auskünfte zu geben.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wichtige Einrichtung (s. § 28 BSIG-E) richtet sich nach der..., ...die Anforderungen aus dem BSIG-E erfüllt werden sollen..., ...notwendig! 2. Hersteller i.S. BSIG-E • Unter die in Anlage..., .... 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 3 BSIG-E) • Neben einer Zuordnung..., ... Gem. § 28 Abs. 3 Nr. 1 BSIG-E ist 1. dabei auf „die..., ...Einrichtungen gem. § 28 BSIG-E. Dabei sind sie regelmäßig..., ... gem. § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG-E verpflichtet, auch die..., ...die Pflichten nach § 30 BSIG-E erfüllen müssen, ebenfalls...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritischer Komponenten“ (§ 41 BSIG neu) würde dem BMI die ..., ...bestehende Regelung in § 9b BSIG durch eine Neuregelung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwellenwert-Klausel in § 28 Abs. 3 BSIG-E führt zu einer inhaltlichen..., ...Infrastrukturen‘ wird sowohl im BSIG-E als auch in §§ 79, 136..., ...Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 4 BSIG-E die Schwellenwerte für..., ...Schwellenwert-Klausel in § 28 Abs. 3 BSIG-E stellt eine wesentliche..., ...Der aktuelle Entwurf des BSIG-E weitet diesen Anwendungsbereich..., ...Risikobewertung nach § 30 Abs. 1 BSIG-RefE einzubeziehen sind..., ...der Maßnahmen nach § 30 BSIG-E keinerlei Umsetzungsfrist..., ...Nachweisfrist nach § 8a BSIG im vierten Quartal 2025..., ...Auditverfahren. Sollte das neue BSIG-E im Zuge der NIS-2-Umsetzung..., ... Übergangsregelungen im BSIG-E verankern. So ließe sich § 39 Abs. 3 BSIG-E um eine Regelung ergänzen..., ...den Bund. Zwar sieht § 48 BSIG vor, dass die Bundesregierung..., ...wichtige Einrichtungen § 62 BSIG-E differenziert nicht ausreichend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwellenwert-Klausel in § 28 Abs. 3 BSIG-E führt zu einer inhaltlichen..., ...Infrastrukturen‘ wird sowohl im BSIG-E als auch in §§ 79, 136..., ...Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 4 BSIG-E die Schwellenwerte für..., ...Schwellenwert-Klausel in § 28 Abs. 3 BSIG-E stellt eine wesentliche..., ...Der aktuelle Entwurf des BSIG-E weitet diesen Anwendungsbereich..., ...Risikobewertung nach § 30 Abs. 1 BSIG-RefE einzubeziehen sind..., ...der Maßnahmen nach § 30 BSIG-E keinerlei Umsetzungsfrist..., ...Nachweisfrist nach § 8a BSIG im vierten Quartal 2025..., ...Auditverfahren. Sollte das neue BSIG-E im Zuge der NIS-2-Umsetzung..., ... Übergangsregelungen im BSIG-E verankern. So ließe sich § 39 Abs. 3 BSIG-E um eine Regelung ergänzen..., ...den Bund. Zwar sieht § 48 BSIG vor, dass die Bundesregierung..., ...wichtige Einrichtungen § 62 BSIG-E differenziert nicht ausreichend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 08.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      3. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...keine Beachtung. In § 38 BSIG-RegE wird weit über die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritischer Komponenten“ (§ 41 BSIG neu) würde dem BMI die ..., ...bestehende Regelung in § 9b BSIG durch eine Neuregelung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 25.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 12.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Infrastrukturen gemäß § 2 Absatz 10 BSIG in Verbindung mit der Verordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG dienen dem Schutz bedeutsamer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Umsetzung der NIS-2 RL in deutsches Recht, dabei Vermeidung von Mehrfachregulierung, Sicherstellung der Handhabbarkeit von Melde- und Berichtspflichten, Vorhaltung von angemessenen Übergangsfristen, Harmonisierung mit dem KRITIS-DG und anderen (EU-)Vorschriften mit ähnlichem Regelungsgegenstand.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG-E als „besonders wichtige..., ...unterfällt. • Zu §34 BSIG Registrierungspflicht für..., ...könnte. • Der im §58 (4) BSIG gestrichene, für die Wirtschaft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AG KRITIS fordert die Berücksichtigung vor- oder ausgelagerter Produktionsschritte oder Vorleistungen, die zur Erfüllung der kritischen Dienstleistung erforderlich sind. Darüber hinaus fordert die AG KRITIS Verschärfungen und Erhöhungen der Auflagen in den Bereichen Resilienzmaßnahmen der BetreiberInnen, Einrichtungen der Bundesverwaltung sowie Evaluierung.

    • Bereitgestellt von: AG KRITIS am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      2. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BSI-Gesetz 1 und gemäß § 10 BSIG zugehöriger Verordnung ..., ...regelmäßige Auditierung, wie im BSIG, ist nicht vorgesehen. ..., ...ähnlich wie die Prüfung nach BSIG §8a vorgezeichnet, regelmäßig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Keine verpflichtende zentrale Anbindung der SzA-Systeme an das BSI ohne klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Zweck und Umfang der Datenübermittlung. - Präzise gesetzliche Festlegung der übertragenen Daten statt nachgelagerter BSI‑Spezifikationen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. - Eingriffsbefugnisse von Bundesbehörden begrenzen: nur bei klar definierten Gefahrenstufen, nach Ultima‑Ratio‑Prinzip und immer unter Einbindung der Betreiber. - Keine aktiven Eingriffe in KRITIS‑Systeme über unklare oder zusätzliche Zugriffspfade; Wahrung der etablierten Sicherheitsprinzipien (Betreiberhoheit, Protokollierung, kontrollierte Fernzugriffe). - Threat Hunting nur freiwillig, kooperativ und transparent; Offenlegung der Indikatoren und enge Abstimmung mit bestehenden SzA‑Systemen.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 16.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritischer Anlagen an das BSI (BSIG‑E § 31 Abs. 2) .... 3 ..., ...Schadenseintritt (§ 11 Abs. 1 und 3 BSIG-E) 6 III. Zusammenfassung..., ...kritischer Anlagen an das BSI (BSIG‑E § 31 Abs. 2) Die im ..., ...Schadenseintritt (§ 11 Abs. 1 und 3 BSIG-E) Der Referentenentwurf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., KRITIS-Regelungen §8a BSIG und § 11 Abs. 1f EnWG (..., ...insbesondere bei der §8a BSIG Prüfung von KRITIS-Bereichen..., ...Sicherheitsstandards (B3S) BSIG § 8a • BSI „Orientierungshilfe..., ...Angriffserkennung (SzA) §8a Abs. 1a BSIG sowie §11 Abs. 1f EnWG ..., ... Absatz 1 und Absatz 1a BSIG umzusetzenden Maßnahmen..., ...DVGW, DWA: B3S Wasser, §8a BSIG • Branchenverband BDEW..., ...und B3S Aggregatoren, §8a BSIG Verursachte Belastung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Diese enthält in § 38 BSIG-RefE eine Regelung zu den...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bspw. im Kontext des § 41 BSIG-neu (bisheriger §9b BSIG..., ...möglichkeit im bisherigen §9b BSIG führt in der Praxis dazu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bspw. im Kontext des § 41 BSIG-neu (bisheriger §9b BSIG..., ...möglichkeit im bisherigen §9b BSIG führt in der Praxis dazu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bspw. im Kontext des § 41 BSIG-neu (bisheriger §9b BSIG..., ...möglichkeit im bisherigen §9b BSIG führt in der Praxis dazu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...NIS2UmsCG vorgesehenen § 30 BSIG-neu (Risikomanagementmaßnahmen..., ...Meldepflichten Nach § 32 Abs. 4 BSIG-neu soll das BSI dazu ermächtigt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu der vom BSI geplanten Überarbeitung der GAiN 2.0 zu dem vom BSI vorgelegten Entwurf vom können Vorschläge eingebracht werden. Die BVE leitet im UP KRITIS den Branchenarbeitskreis (BAK) Ernährungsindustrie. Da die GAiN 2.0 verbindliche Anforderungen enthalten, sollten Empfehlungen grundsätzlich gestrichen werden, der vorgeschlagene Zyklus für die Prüfleiterwechsel sollte überdacht werden, die Vorgaben für die Mängelliste sind zu konkretisieren, um die Nachvollziehbarkeit der Prüfung zu gewährleisten. Die Prüfung von SzA sollte angepasst werden, damit sensible Informationen geschützt bleiben, eine Kennzeichnung der geschützten und nicht geschützten Bereichen sollte ausreichen im Nachweisverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 24.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 13.03.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zu dem gem. § 8a Abs. 5 BSIG geplanten Update die verbindlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bspw. im Kontext des § 41 BSIG-neu (bisheriger §9b BSIG..., ...möglichkeit im bisherigen §9b BSIG führt in der Praxis dazu...
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