Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (101)
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Einheitliche Einordnung von Unfallversicherungsträgern und Spitzenverband in § 29 BSIG-E
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 19.06.2024
- Beschreibung: Die DGUV sieht Bedarf für eine zeitnahe Vorlage der entsprechenden Rechtsverordnung zur abschließenden Bewertung der Betroffenheit der gesetzlichen Unfallversicherung und fordert eine einheitliche Einordnung von Unfallversicherungsträgern und Spitzenverband in § 29 BSIG-E.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 41 BSIG ein, um das Anzeigeverfahren und die Untersagungsmöglichkeiten beim Einsatz kritischer IT-Komponenten in der Energiebranche praxistauglich auszugestalten. Ziel ist es, Rechts- und Investitionssicherheit für Betreiber kritischer Infrastrukturen herzustellen, Versorgungssicherheit und Digitalisierung nicht zu gefährden sowie unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...kommunaler Unternehmen zum § 41 BSIG: Die Untersagung des Einsatzes..., ...Anzeigepflicht gemäß § 9b BSIG mit Fokus auf 5G-Technologie..., ...1.3 Duldungswirkung der BSIG-Regelung erzeugt Rechtsunsicherheit..., ...Energiebranche bzgl. §41 BSIG .........................., ...Komponenten (§ 41 Abs. 4 BSIG) ........ 7 3.2 Anzeigeverfahren (§ 41 Abs. 1–3 BSIG) ........................., ...Gesetzesanpassung im §41 BSIG mit praktikablen Lösungen..., ...Prüfverfahren gem. § 9b BSIG bzw. § 41 BSIG (NIS2UmsuCG..., ... Prüfverfahren gem. §9b BSIG / §41 BSIG zu streichen..., ...gestalten Mit dem § 41 BSIG im Rahmen des NIS-2-Umsetzungs..., ...Anzeigepflicht gemäß § 9b BSIG mit Fokus auf 5G-Technologie..., ...Die Einführung des § 9b BSIG er-folgte ursprünglich ..., ...Spitzentech-nologie 5G. Mit dem § 9b BSIG wurde des-halb die gesetzliche..., ...1.3 Duldungswirkung der BSIG-Regelung erzeugt Rechtsunsicherheit..., ...Energiekosten dro-hen Der § 9b BSIG bzw. der neue § 41 BSIG..., ...Energiebranche bzgl. §41 BSIG BDEW und VKU weisen mit..., ...Komponenten (§ 41 Abs. 4 BSIG) Ein rückwirkender Rückbau..., ...Anzeigeverfahren (§ 41 Abs. 1–3 BSIG) Das vorgesehene Anzeigeverfahren..., ... Ausgestaltung des § 41 BSIG konterkariert jedoch dieses...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass bei der Novellierung der Anforderungen gemäß § 8a Abs. 5 BSIG verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehört die Definition von Begrifflichkeiten wie "unternehmensfremd", die mangelnde Notwendigkeit für ein Vier-Augen-Prinzip, die Streichung von Reifegradabstufungen und Darstellung der Netzstrukturpläne, Gültigkeit der Prüfergebnisse, relevante Maßnahmen aus der Anwendbarkeitserklärung, Verweis auf die Nebenabweichungen des bestehenden ISO-Zertifikats sowie die Streichung des Begriffs „Authentizität“.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Diese enthält in § 38 BSIG-RefE eine Regelung zu den...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW lehnt die aktuelle Ausgestaltung des §41 BSIG ab und fordert eine Anpassung an die spezifischen Anforderungen der Energiewirtschaft. Die bestehenden Anzeige- und Prüfverfahren erzeugen unverhältnismäßige Bürokratie, Rechtsunsicherheit und gefährden Versorgungssicherheit, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Der Verband setzt sich für Bestandsschutz, risikobasierte Prüfungen und einheitliche europäische Regelungen ein. Statt pauschaler Rückbaupflichten sollen Black- oder Whitelists sowie praktikable Übergangs- und Mitigationsmaßnahmen eingeführt werden, um Cybersicherheit zu stärken, ohne Versorgung und Energiewende zu gefährden.
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Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) gem. Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG.
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beabsichtigt, gem. § 8a Abs. 5 BSIG eine weiterentwickelte Version der verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren festzulegen. Der BDL begrüßt das Vorhaben, bittet jedoch die Formulierung "die relevanten Kontrollen auf Wirksamkeit [zu] überprüfen" in N.BG.05 eindeutig klarzustellen. Dabei sollte unbedingt vermieden werden, dass im Falle von bereits bestehenden Prüfungen oder Zertifikaten die KRITIS-Prüfer die vorangegangenen Prüfungen und Zertifizierungen für den KRITIS-Geltungsbereich noch einmal wiederholen müssen.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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Anforderungen im Nachweisverfahren GAiN2.1
Aktiv vom 28.03.2025 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
- Beschreibung: BVE Stellungnahme zu dem gem. § 8a Abs. 5 BSIG geplanten Update die verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) Vorschläge zur Weiterentwicklung.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 25.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung der Regelungen im Zusammenhang mit dem BSIG und der NIS2-Richtlinie (vor allem bei verwendeten Begriffen und Definitionen, in Bezug auf die Umsetzungsprozesse und die Kompetenzen der beteiligten Behörden), Vermeidung von Doppelregulierung und Inkonsistenzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Informationstechnik (BSIG) geregelt. Durch die Umsetzung..., ... Schließlich wird gemäß BSIG-E § 2 Nr. 22 eine kritische..., ...Verglichen mit den Regelungen im BSIG scheint deshalb eine Anpassung..., ...erforderlich: Dort gelten (§ 39 BSIG-E) Nachweispflichten für..., ...analog zu § 5 Abs. 4 und 5 BSIG). § 20 Bemerkenswert ...
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- Angegeben von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 08.04.2025
- Beschreibung: Zur Sicherheit in der Informationstechnik der kritischen Infrastrukturen können Nachweise von der zuständigen Behörde verlangt werden. Die konkreten Anforderungen sollen hier geändert werden.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...allgemein die Vorgaben des BSIG (vgl. § 30 Abs. 1 BSIG)..., ... zu § 30 Abs. 6 BSIG verwiesen. 11. § 65 BSIG..., ... auf § 31 BSIG gestrichen werden (gilt..., ...auch für § 65 Abs 3 S. 1 BSIG). § 31 BSIG regelt die ..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ... auf § 31 BSIG gestrichen werden. § 31..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...von § 28 Abs. 4 S. 2, 3 BSIG § 28 Abs. 4 S. 3 BSIG ..., ... auf § 31 BSIG gestrichen werden. § 31..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ..., Nr. A. Nr. 9 [zu § 28 BSIG], A. Nr. 11 [zu § 30 BSIG..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...§ 41 BSIG - Untersagung des Einsatzes..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ... (vgl. BSIG, Anlage 1.1.6) ist hierfür...
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Die NIS-2-Richtlinie sollte schnellstmöglich nationales Recht überführt werden. DIe Bedeutung für die Wasserstoffwirtschaft ist hervorzuheben. Es braucht für die Umsetzung der kpmplexen Regelungen eine Auslegungshilfe für Wasserstoffunternehmen, eine Übergangsfrist für die Umsetzung einiger der Regelungen im BSIG sowie eine Harmonisierung der Begriffe und Vorschriften mit anderen Gesetzen. Schließlich sollte es Unterstützungsmaßnahmen für Start-Ups und KMU geben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Definitionen in §§ 30–31 BSIG müssen so interpretiert..., ...dreistufige Meldeprozess (§ 32 BSIG) ist grundsätzlich sinnvoll..., ... Geschäftsleitung (§ 38 BSIG) ist zu begrüßen, setzt..., ... sollte. • Die in § 65 BSIG vorgesehenen Bußgelder ..., ...ange-strebt werden. • Die in § 56 BSIG vorgesehenen weitreichenden..., ...Grund-rechtsbezug (§ 57 BSIG). • Die künftige Konkretisierung..., ...Konformitätsanforderungen (§§ 52–55 BSIG) sollte sich eng an bestehenden..., ...Um-setzung von §§ 30–39 BSIG. 3. Entwicklung eines ..., ...möglichen Ausnahmen gemäß § 37 BSIG für Unternehmen mit geringerem..., ...untergesetzlichen Verordnun-gen (§ 56 BSIG). 6. Einführung risikobasierter..., ...Verhältnismäßig-keit der Sanktionen (§ 65 BSIG). 7. Harmonisierung mit..., ...und Normbezügen (§§ 52–55 BSIG). 9. Förderung der Integration...
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- Angegeben von: Kaspersky Labs GmbH am 22.03.2024
- Beschreibung: Das BSI soll seine Aufgaben gegenüber allen Stakeholdern auf der Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durchführen. Die Warnbefugnis des BSI nach § 13 BSIG-E soll inhaltlich konkreter gefasst werden und sich auf patchbare Schwachstellen und nicht auf andere Sicherheitsrisiken beziehen. Warnungen sollen sechs Monate nach der Veröffentlichung entfernt und nicht wie bisher lediglich archiviert werden. Für Bundesbehörden sollen einheitliche Cybersicherheitsanforderungen gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufgaben des BSI Gemäß § 1 BSIG-E führt das BSI seine Aufgaben..., ...Vorschlag: Änderung des § 1 BSIG-E: Das Bundesamt für Sicherheit..., ... Nach § 3 Abs. 1 Nr. 27 BSIG-E soll das BSI einen ‚Stand..., ...Vorschlag: § 3 Abs. 1 Nr. 27 BSIG-E streichen. 3. Schließen..., ...Warnungen § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) BSIG-E räumt dem BSI weitreichende..., ... Warnungen § 13 Abs. 3 BSIG-E sieht vor, dass Warnungen..., ...Fassung von § 13 Abs. 3 BSIG-E, die sowohl die Ungültigkeit..., ...Bundesverwaltung Nach § 44 Abs. 2 BSIG-E müssen nur das Bundeskanzleramt..., ...Mindeststandards. Auch § 29 Abs. 2 BSIG-E schließt viele Einrichtungen...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...keine Beachtung. In § 38 BSIG-RegE wird weit über die..., ... wie sie in § 38 Abs. 3 BSIG-E2 vorgegeben wird. Diese..., ...Einrichtungen (BSI-Gesetz-E – BSIG-E). CYBERSECURITY STÄRKEN...
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NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Aktiv vom 18.07.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.07.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Überarbeitungsbedarf wird allerdings noch hinsichtlich der einheitlichen und klaren Verwendung verschiedener Begrifflichkeiten gesehen. Zudem wird kritisiert, dass die Krankenkassen zukünftig Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsquellen, nämlich sowohl dem BSIG als auch dem SGB V umsetzen müssen. Eine Streichung der IT-Sicherheitsregelungen aus dem SGB V wird entsprechend gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- De-Mail-G [alle RV hierzu]
- EGovG [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- EnSiG 1975 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- DiGAV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- BFSGV [alle RV hierzu]
- TKG 2021 [alle RV hierzu]
- KHSFV [alle RV hierzu]
- MessEV [alle RV hierzu]
- AWV 2013 [alle RV hierzu]
- VDG [alle RV hierzu]
- PassDEÜV [alle RV hierzu]
- PAuswV [alle RV hierzu]
- KassenSichV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sicherheitsvorfällen (vgl.§ 8b Absatz 3 BSIG). Künftig werden in den..., ...sowie 40 Absätze 4 und 5 BSIG-E diesbezügliche Vollzugsaufgaben..., ...eingeführt wird (vgl.§ 32 BSIG-E, Vorgab 4.2.2). Insofern...
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- Angegeben von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 06.03.2026
- Beschreibung: Cyberangriffe in Deutschland nehmen in Qualität und Quantität zu. Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa ist verstärkt im Fokus auch hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Wirkpotential. Angesichts der geopolitischen Lage gewinnen auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung. Mit Anpassungen im BSIG wird dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglicht, sich resilient im Cyberraum aufzustellen, die Erkenntnislage zu verbessern und die Polizeien des Bundes erhalten im BKAG und BPolG Befugnisse um eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ausgelagert werden. Auch das BSIG ist hinsichtlich der Platzierung...
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Sachgerechte Einbeziehung thermischer Abfallbehandlungsanlagen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Aktiv vom 03.09.2025 bis 27.02.2026
- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 03.09.2025
- Beschreibung: Das NIS2-Umsetzungsgesetzes muss mit einer klaren Strategie zur Vermeidung bürokratischer Doppelbelastungen verknüpft werden. Insbesondere soll eine Zuordnung thermischer Abfallbehandlungsanlagen nur für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung, der die kritische Dienstleistung darstellt, erfolgen, und nicht zusätzlich eine Zuordnung zum Energiesektor. Es soll vermieden werden, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit nach 2 Sicherheitskatalogen umgesetzt werden müssen (d.h. "Doppelregulierung" durch parallele Anwendung des BSIG und des EnWG). Außerdem soll das NIS2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-Dachgesetz fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... des damit geänderten BSIG) gelten. Der durchschnittliche..., ...die Einordnung nach § 28 BSIG § 28 BSIG regelt den Anwendungsbereich..., ...geltenden Auslegung des BSIG würde das Unternehmen aufgrund..., ...Risikomanagement gemäß § 30 BSIG umgesetzt werden. Zudem..., ...Änderungsvorschlag § 28 Abs. 3 BSIG (3) Bei der Zuordnung ..., ...Unterschied dazu lässt das BSIG mehr Gestaltungsspielräume..., ...Abs. 4 Nr. 12 EnWG). Im BSIG ist hingegen noch offen..., ...eingeführt wird (§ 30 Abs. 6 BSIG). 3.3 Unterschiedliche..., ...verpflichtet. Nach § 39 BSIG und §§ 61, 62 BSIG gilt..., ... Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 3 BSIG). Auch die in den Anlagen 1 und 2 zum BSIG enthaltenen Regelungen ..., ...derzeitigen Entwurf des BSIG ist nicht nachvollziehbar..., ... Die Regelungen in § 61 BSIG zur möglichen Anordnung..., ...des Verweises auf § 31 BSIG in § 61 Abs. 1. § 31 BSIG..., ...Ermessensteuerung nach § 61 Abs. 4 BSIG Die in § 61 Abs. 4 BSIG..., ...Nachweispflichten nach § 39 BSIG, insbesondere für jene ..., ...weiterer Nachweise nach § 61 BSIG wäre in solchen Fällen..., ... Forderung § 61 Abs. 4 BSIG sollte um zwei weitere ..., ..., § 28 Absatz 5 Satz 4 BSIG betreffend, am Herzen: ..., ...nicht unnötigerweise durch BSIG und EnWG doppelt reguliert...
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- Angegeben von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Schutz der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist bereits im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) niedergelegt. Das KRITIS-DachG wird für die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen nach dem „All-Gefahrenansatz“ (im Folgenden zur Abgrenzung von der IT-Sicherheit untechnisch „physischer Schutz“) neben diese Regelungen treten, aber gleichzeitig eine größtmögliche Kohärenz vorsehen, indem die Schnittstellen zwischen den Bereichen berücksichtigt und angeglichen, bzw. – soweit möglich und sinnvoll – übereinstimmend ausgestaltet werden. Hierbei müssen Anforderungen an kritische Infrastruktur praktikabel sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Anpassung der Cybersicherheitsvorgaben durch das BMI und BSI, fordert jedoch keine strengeren Anforderungen als die der NIS2-Richtlinie. Der bürokratische Aufwand belastet die Branche bereits stark. Unklarheiten bestehen bei der Zuordnung von Biogasanlagen zu „besonders wichtigen Einrichtungen“ (§ 28 BSIG) und den Schwellenwerten der BSI-KritisV. Biogasanlagen, die überwiegend landwirtschaftliche Abfälle nutzen, sollten nicht als „kritische Anlagen“ gelten. Zudem lehnt der Verband eine verpflichtende Cybersicherheitszertifizierung ab, da die Kosten erheblich wären und geeignete Prüfverfahren fehlen.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) am 19.06.2024
- Beschreibung: Einbindung und Beteiligung der Wirtschaft und damit die Prüfung auf Praxiseignung eines Gesetzesvorhabens für den geeigneten Weg, um das gesetzgeberische Ziel der Cybersicherheit für Deutschland zu erreichen (Beibehaltung von § 58 Abs. 4 BSIG). Um wettbewerbsfähig am Markt agieren zu können, darf die unternehmerische Freiheit nicht durch nationale Vorgaben zum Komponenten- und Produkteinsatz in den Unternehmen eingeschränkt, entschleunigt oder durch Widersprüche zur vorhandenen Gesetzeslage behindert werden. Die Übernahme der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht sollte ohne wesentliche Verschärfungen oder Erweiterungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: ROSTOCK PORT GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Einbindung und Beteiligung der Wirtschaft und damit die Prüfung auf Praxiseignung eines Gesetzesvorhabens für den geeigneten Weg, um das gesetzgeberische Ziel der Cybersicherheit für Deutschland zu erreichen (Beibehaltung von § 58 Abs. 4 BSIG). Um wettbewerbsfähig am Markt agieren zu können, darf die unternehmerische Freiheit nicht durch nationale Vorgaben zum Komponenten- und Produkteinsatz in den Unternehmen eingeschränkt, entschleunigt oder durch Widersprüche zur vorhandenen Gesetzeslage behindert werden. Die Übernahme der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht sollte ohne wesentliche Verschärfungen oder Erweiterungen erfolgen. Die Kommunikation erfolgt durch den ZDS.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf den Referentenentwurf und die Umsetzung des NIS2UmsuCG und zielt darauf ab, die Pflichten zum Einsatz kritischer Komponenten verhältnismäßig auszugestalten, sie auf Netze mit erhöhter Kritikalität zu begrenzen bzw. in die Bereichsausnahme einzubeziehen. Darüber hinaus wird eine Umsetzungsfrist von mindestens zwölf Monaten nach Inkrafttreten des vollständigen Regelungswerks bevorzugt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 28 Abs. IV BSIG-E aufgenommen und damit..., ...Verpflichtungen des neuen BSIG bis zum Zeitpunkt des ..., ... der § 30 BSIG-E erneut in die Bereichsausnahmen..., ...Haftungsregelung in das BSIG einzufügen, sondern auf..., ...kritischer Komponenten, § 41 BSIG-E Der § 41 BSIG-E verpflichtet..., ... des § 28 Abs. IV BSIG-E aufzunehmen und damit..., ..., fehlt es aber in § 41 BSIG-E. Es wäre aber nicht ..., .... IV BSIG-E erneut aufzunehmen. Spätestens..., ...hinaus ist § 28 Abs. IX BSIG-E unbestimmt und sollte..., ... wird durch § 38 BSIG-E einem außerordentlich..., ... des § 28 Abs. IV BSIG-E aufgenommen und damit..., ...Bereichsausnahmen, § 28 Abs. IV BSIG-E In § 28 Abs. IV BSIG-E..., ...den Verpflichtungen des BSIG-E befreit. BREKO Seite..., ...Ausnahmeregelung, § 28 Abs. IX BSIG-E Mit § 28 Abs. IX BSIG-E..., ... sieht in § 38 BSIG-E eine umfangreiche Haftung..., ... § 41 BSIG-E muss der Betreiber einer..., ... des § 28 Abs. IV BSIG-E aufzunehmen und damit..., ... des § 28 Abs. IV BSIG-E aufzunehmen und damit..., ...kritischer Komponenten, § 41 BSIG-E Der § 41 BSIG-E verpflichtet..., ... des § 28 Abs. IV BSIG-E aufzunehmen und damit...
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Referentenentwurf des BMI zum NIS2UmsuCG Anregung weiterer Maßnahmen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW hat sich zum Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) geäußert. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) regt das IDW angesichts der Cyberbedrohungslage weitere Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung und zur Stärkung der Cyberresilienz an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastrukturen nach § 8a Abs. 3 BSIG unter Anwendung des IDW..., ...Abs. 1 und § 8a Abs. 1a BSIG umzusetzenden Maßnahmen..., ... In § 28 Abs. 5 BSIG wird ein Großteil des Finanz..., .... 21 i.V.m. § 28 Abs. 7 BSIG. Hier wird das Finanz- ..., ..., 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG gilt für diese nicht. ..., ... an, die in § 28 Abs. 5 BSIG aufgenommene Regelung für..., ...aktuell gültigen Fassung des BSIG) zu schaffen. Zu § 28 Abs. 5 BSIG – IKT-Drittdienstleister § 28 Abs. 5 BSIG verweist explizit auf Artikel..., ..., 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG somit nicht erfasst. Einzelne..., ...möglicherweise durch das BSIG als auch – über ihre Kunden..., ... an, die in § 28 Abs. 5 BSIG aufgenommene Regelung für..., ... § 39 Abs. 1 BSIG sieht einen Nachweis der..., ...gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 BSIG vorgesehene Nachweiserbringung..., ... an, die in § 39 Abs. 1 BSIG vorgesehene Nachweispflicht..., ...Anforderungen nach § 30 Abs. 1 BSIG auf besonders wichtige ..., ...auszuweiten. Zu § 39 Abs. 1 BSIG – Nachweiszeitraum § 39 Abs. 1 Satz 1 BSIG verpflichtet Betreiber ..., ...werden. Zu § 39 Abs. 3 BSIG – Übergangszeitraum § 39 Abs. 3 BSIG legt den Zeitpunkt der ...
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
- Beschreibung: Die NIS-2-Richlinie legt Maßnahmen fest, mit denen ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU sichergestellt werden soll. Das NIS-2-UMSUCSG sieht u.a. vor, IT-Sicherheitsvorgaben und Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle auf mehr Unternehmen in mehr Sektoren auszuweiten sowie die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung zu stärken. Das KRITISDachG setzt u.a. die gesetzlichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit für Betreiber der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren fest, um die Kritischen Infrastrukturen umfassend gegen Gefahren zu schützen. Ferner sollen diese Regelungen die bereits bestehenden Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen ergänzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): NIS-2UMSUCSG
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...genutzt werden“ (§ 30 (1) BSIG) aufgenommen wurde. Aus..., ...hingewiesen, da in § 28 (4) Nr. 2 BSIG die §§ 30, 33, 65, 66 BSIG..., ...Einrichtungen in § 30 (2) BSIG und § 31 (2) BSIG zu erstellen..., ...vorgeschlagen, § 30 (8) BSIG dahingehend anzupassen,..., ...Anforderungen gemäß § 30 (2) BSIG für die wichtigen Einrichtungen..., ... § 30 (2) Nr. 1 bis 10 BSIG orientieren.“ 4. Bei ..., ...Prozesse gemäß § 30 (6) BSIG sowie dem Erlass nationaler..., ...Spezifizierungen nach § 30 (5) BSIG ist darauf zu achten, ..., ...bewirken. 5. In § 58 (4) BSIG fehlt in der Auflistung..., ... §§ 30, 33, 65 und 66 BSIG ausgenommen werden. Der..., ...Anforderungen in § 30 (1) BSIG an die Vorgaben im NIS-..., ...Anforderungen in § 30 (2) BSIG für wichtige Einrichtungen..., ...müssen gemäß § 30 (1) BSIG ebenso wie die besonders..., ...erreicht werden kann (§ 30 (8) BSIG), stellt sich die Frage..., ...Risikobetrachtung (§ 30 (1) BSIG) sind nicht ausreichend..., ...§ 30 (2) Nr. 1 bis 10 BSIG orientieren können. §..., ...nach § 2 Absatz 1 Nr. 22 BSIG eine kritische Komponente..., ...werden, führt das in § 41 BSIG aufgeführte Prüfverfahren..., ...Letztere wird in § 41 (3) BSIG ersichtlich, nach der ein..., ...eine Anpassung des § 41 BSIG aus, welche den Einsatz...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Bei der Neuregelung der Prüfung von Konformitätsbewertungsprogrammen sollte ein nationaler Alleingang vermieden werden, damit die europäischen Anforderungen möglichst harmonisiert umgesetzt werden, insbesondere in Hinblick auf weitere europäische Regelungen (z.B. den CRA). Ein Hindernis und sehr bürokratisch sind jedoch die geplanten Regelungen zum zukünftigen Komponenten- bzw. Produkteinsatz in den Unternehmen. Diese zu hohen Anforderungen können die Entscheidungsspielräume der Unternehmen empfindlich einschränken und damit auch die Sicherheit der Infrastruktur schädigen statt schützen. Eine 1:1 Umsetzung des Richtlinientextes in nationales Recht ist vielmehr geboten. Die BVE ist Mitglied des UP KRITIS auch auf dessen Positionspapier verweisen.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... aus 1. bis 10. §30 (2) BSIG orientieren.“ 3...., ...Begriffsbestimmung im § 2 Abs. 1 Nr. 10 BSIG (erheblicher Sicherheitsvorfall..., ... 5. Bezüglich § 33 BSIG Registrierungspflicht Abs..., ...Klarstellung benötigt auch §34 BSIG Registrierungspflicht für..., ...Komponenten welches in §41 BSIG überführt wurde, sollte..., ...Komponenten und Prozessen §30 (6) BSIG und die Möglichkeit zum..., ...Spezifizierungen §30 (5) BSIG dürfen nicht zu Beschaffungsengpässen..., ...Konformitätserklärung §55 BSIG wurde ohne entsprechendes..., ...NIS2 neu aufgenommen. § 55 BSIG ist zu streichen: Eine ..., ... 11. Im §58 (4) BSIG wurde, ein für die Wirtschaft..., ...nach § 65 Absatz 10 (2) BSIG oder sonstige Aufsichtsbehörde § 65 (9) BSIG. Auch ist im § 11 (1) BSIG..., ... 13. Nach §13 (1) 2 BSIG darf das Bundesamt Sicherheitsmaßnahmen..., ...Entweder ist der §13 (1) 2 BSIG zu streichen, oder es sollte..., ...werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 34 BSIG). 15. Wir begrüßen..., ...adressiert (z.B. §2 (22) BSIG und §30 (2) 10 BSIG). ..., ...Wirtschaft nicht, (z.B. in §29 BSIG). Wir empfehlen ergänzend...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der BDL begrüßt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene. Abzulehnen sind jedoch Regulierungen, die über die europäischen Anforderungen hinausreichen und somit Unternehmen die praktische Umsetzbarkeit erschweren oder sie sogar ggü. europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Abzulehnen ist außerdem, dass die in der Richtlinie enthaltene Möglichkeit Bereiche, die bereits heute durch spezialrechtliche Normen durchreguliert sind (z.B. Luftverkehrssektor), von parallelen Anforderungen auszunehmen, unberücksichtigt bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 2. § 28 BSIG-E: Qualifizierung des Gesamtunternehmens..., ...unverhältnismäßig 3. § 30 BSIG-E: Unpräzise Eingrenzung..., ...praxistaug-lich 5. § 32 BSIG-E: Kurze Meldefristen wirken..., .... Im Einzelnen 1. § 2 BSIG-E: Unklare Begriffsbestimmungen Gemäß § 2 Abs. 1 BSIG-E ergeben sich Begriffsbestimmungen..., ...Nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 f. BSIG-E wird die Definition eines..., ...durch § 2 Abs. 1 Nr. 21 BSIG-E der Begriff „kritische..., ...Abs. 7 sowie § 58 Abs. 4 BSIG-E werden gestri-chen und..., ... nach § 2 Abs. 1 Nr. 23 BSIG-E der oben beschriebene..., ... Abs. 1 Nr. 12 und § 38 BSIG-E sollte der Bezug klarer..., ...angesprochen wird. 3. § 30 BSIG-E: Unpräzise Eingrenzung..., ... ist die in § 30 Abs. 1 BSIG-E vorgenommene Eingrenzung..., ...Harmonisierung in § 30 Abs. 1 BSIG-E behoben werden. 4. § 30 Abs. 6 BSIG-E: Cybersicherheitszertifizierung..., ...betreffend unter § 30 Abs. 12 BSIG-E geschaffen werden. 5. § 32 BSIG-E: Kurze Meldefristen wirken..., ...Entsprechend § 32 Abs. 1 BSIG-E hat die Erstmeldung bei..., ...Seite 6 von 7 6. § 38 BSIG-E: Unklare Schulungspflichten..., ... enthalten, § 38 Abs. 2 BSIG-E sollte daher ersatzlos..., ... Anforderungen aus § 30 BSIG-E und der Schulungspflichten...