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98 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (98)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 10 | § 7 a Abs. 5 VVG) 19 5 Zahlungsrückstände..., ...– namentlich § 7a Abs. 5 VVG mit dem Verbot des gleichzeitigen..., ...Vorgaben (z.B. § 7a Abs. 5 VVG) aufgehoben werden. ..., ...Artikel 10 | § 7 a Abs. 5 VVG) Petitum des Bankenfachverbandes..., ...Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG ersatzlos zu streichen ..., ...sicherzustellen. § 7a Abs. 5 VVG wider-spricht mit dem Verbot..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingefügte und zum 1. ..., ...Restschuldversicherungen. Gemäß § 7a Abs. 5 VVG darf ein Versicherer ei-nen..., ...Abschlussverbot des § 7a Abs. 5 VVG widerspricht sowohl der..., ... derzeitigen § 7a Abs. 5 VVG und der Wartefrist von ..., ...gegenwärtige § 7a Abs. 5 VVG bereits un-logisch und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbrauchergerecht gestalten
Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Reform) abgeschafft. Seit..., ...zentrale Errungenschaft der VVG-Reform abgeschafft, ohne..., ...zwingenden Grund gibt. Die VVG-Reform war ein umfassender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts
Begrüßung des Gesetzesvorhaben insbesondere der Einschränkung der ewigen Widerspruchsmöglichkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 28.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...berücksichtigt wird. § 9 VVG – Anpassungen Widerrufsrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zahlungsverzugsverordnung - Ausnahme für Zahlungen im Rahmen der Versicherungsregulierung
Der Anspruch aus einem Versicherungsvertrag im Rahmen der Versicherungsregulierung ist nicht vergleichbar mit Zahlungsansprüchen aus anderen Verträgen und sollte daher nicht denselben Regelungen unterliegen. Vielmehr sollten Zahlungen im Rahmen der Versicherungsregulierung aus der Verordnung ausgenommen sein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 11. September bis 22. September 2023)
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BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderregelungen, insbesondere in § 14 VVG, die dem Versicherer ausreichend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Regelungen für nachhaltigen Konsum und ökologischen Wandel schaffen
Die Vorgaben aus der EmpCo-RL (EU) 2024/825 müssen 1:1 umgesetzt werden. Wo es noch geringfügige Spielräume gibt, müssen diese verbraucherfreundlich genutzt werden: Der vzbv setzt sich für die verpflichtende Einführung der Lebensdauerangabe ein, an die die Dauer der Gewährleistung gekoppelt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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16.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Reform) abgeschafft. Seit..., ...zentrale Errungenschaft der VVG-Reform abgeschafft, ohne..., ...zwingenden Grund gibt. Die VVG-Reform war ein umfassender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable und rechtssichere Lösungen für das Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht erreichen
Unterstützung des Ziels bei Forderung nach Rechtssicherheit: Der AfW unterstützt ausdrücklich das Anliegen, den Verbraucherschutz zu stärken und EU-Vorgaben einheitlich umzusetzen. Zur tatsächlichen Zielerreichung bedarf es jedoch Nachbesserungen in der Ausgestaltung, insbesondere beim Widerrufsrecht für Lebensversicherungen. Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen klar begrenzen: Unklare Abgrenzungen zwischen „fehlender“, „ordnungsgemäßer“ und „nicht ordnungsgemäßer“ Widerrufsbelehrung müssen beseitigt werden. Der AfW fordert eine eindeutige Regelung, dass bei Lebensversicherungen – unabhängig von etwaigen Belehrungsfehlern – spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen Rechtssicherheit herrschen muss. Damit soll das bislang mög
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 356 BGB und § 8 VVG sieht vor, das bislang ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Klarstellungen im BGB, EGBGB, KWG und VVG unterbreiten (dazu unter..., ... zum BGB, EGBGB, KWG und VVG 1. Klarstellung zur ..., ...Restschuldversicherungsverträgen (§ 7a Abs. 5 VVG) Wir bitten darum, ..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG zu streichen: „Der Versicherer..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG schreibt hingegen eine ..., ...Bauspar-Risikolebensversicherung (§ 7a Abs. 5 S. 3 u. 4 VVG). Damit diese einwöchige..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG spätestens mit Wirkung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Klarstellungen im BGB, EGBGB, KWG und VVG unterbreiten (dazu unter..., ... zum BGB, EGBGB, KWG und VVG 1. Klarstellung zur ..., ...Restschuldversicherungsverträgen (§ 7a Abs. 5 VVG) Wir bitten darum, ..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG zu streichen: „Der Versicherer..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG schreibt hingegen eine ..., ...Bauspar-Risikolebensversicherung (§ 7a Abs. 5 S. 3 u. 4 VVG). Damit diese einwöchige..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG spätestens mit Wirkung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Bundestagswahl
Der Fakultätentag Psychologie (FTPs) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) fordern eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in Gesellschaft und Politik sowie mehrere gesetzlichen Regelungen. Schwerpunkte sind Krisenbewältigung, Titelschutz für Psychologen, gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, Anpassung des Arbeitssicherheitsgesetzes, stärkere Berücksichtigung sozialrechtlicher Gutachten, Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und mehr Psychologie in Schulen. Sie bieten ihre fachliche Unterstützung an.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 27.02.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das u.a. das Rechtsverhältnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG 24 19. Klarstellung zum..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...Bündelungsgeschäft, § 7a Abs. 5 S. 1und 2 VVG ............ 24 19. Klarstellung..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...Bündelungsgeschäft, § 7a Abs. 5 S. 1und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung Effizienzpotenziale - Stärkung Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte gestärkt werden, um Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen zu heben (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, effizienter Mitteleinsatz).
- Bereitgestellt von: Leo Dautzenberg am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
-
23.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Leo Dautzenberg
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG). 2. Frühzeitige Reaktion...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds ordnungspolitisch sauber finanzieren
Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.01.2025
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ausgeschlossen, da § 192 VVG die Versicherer verpflichtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...Bündelungsgeschäft, § 7a Abs. 5 S. 1und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versicherungspflicht Elementarschäden / Naturgefahren
Die Versicherer sprechen sich für ein Gesamtkonzept aus, das insbesondere Prävention gegen Elementarschäden und zunehmende Naturgefahrenereignisse in den Mittelpunkt rückt. Damit würden Schäden beherrschbar und damit auch zukünftig versicherbar gehalten. Eine Pflichtversicherung halten die Versicherer für den falschen Weg. Zudem setzen sie sich für eine Stop-Loss-Regelung ein, um Prämien und Tragfähigkeit der Risiken durch private Versicherer dauerhaft gewährleisten zu können.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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06.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), den Vorschriften zur..., ...Distribution Directive) und der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) entsprechen. Diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.08.2025
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausweitung der Regelung des § 212 VVG, der bislang nur den Anspruch..., ...Informationspflicht in § 166 Abs. 4 VVG-E, erst zum 01.07.2026..., ... werden, dass von § 212 VVG auch nach der Neuregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausweitung der Regelung des § 212 VVG, der bislang nur den ..., ...Informationspflicht in § 166 Abs. 4 VVG-E, erst zum 01.07.2026..., ...stellt werden, dass von § 212 VVG auch nach der Neuregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhaltensprävention in der PKV gesetzlich flankieren
Die PKV-Unternehmen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um den Versicherten rechtssicher Angebote der Primärprävention unterbreiten zu können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (§ 192 VVG) ergänzt werden und sowohl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prävention zum Leitprinzip der Gesundheitspolitik machen
Der PKV-Verband setzt sich für eine Stärkung von Public Health Ansätzen ein. Notwendig ist eine Präventionsstrategie, die Prävention zum Leitprinzip der Gesundheitspolitik macht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (§ 192 VVG) ergänzt werden und sowohl...
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Zu Regelungsvorhaben: