Stellungnahmen/Gutachten
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123 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (123)
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Zu Regelungsvorhaben:
Übernahme der MiLoAufzV in Arbeitszeitgesetz
Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übernahme der MiLoAufzV in Arbeitszeitgesetz
Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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15.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 09.10.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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28.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines modernen Arbeitszeitrechts
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 28 Verbänden, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der Veranstaltungsbranche und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden und flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der Veranstaltungsbranche und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden und flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitflexibilisierung und Tarifbindung
Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der Veranstaltungsbranche und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden und flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts
Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 07.10.2024
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Adressatenkreis:
-
07.10.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken ermöglichen
Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
- Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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31.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Arbeitszeitgesetzes
Die AUDI AG plädiert für die Einführung einer gesetzlich verankerten flexiblen wöchentlichen Höchstarbeitszeit, in Anlehnung an die europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.
- Bereitgestellt von: AUDI AG am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
15.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen
Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit sollte ermöglicht werden - auch für kleine, nicht tarifgebundene Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
21.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Betrachtung der Arbeitszeit von einer täglichen zu einer wöchentlichen Betrachtung geändert wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
25.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Arbeitszeitgesetzes
Der DSLV befürwortet eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und spricht sich dafür aus, die Neurege-lung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einheitlich anzuwenden. Die in der EU Arbeitszeitricht-linie verankerten, darüberhinausgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner sollen eben-falls in deutsches Recht übernommen werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss aus Sicht des DSLV so unbürokratisch und flexibel wie möglich erfolgen. Bereits bestehende Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sollten vereinheitlicht werden.
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 23.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes - Wir fordern von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits ermöglicht. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie bietet den notwendigen Rahmen, um Flexibilität und Arbeitnehmerschutz miteinander zu vereinen.
- Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der Veranstaltungsbranche und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden und flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 16.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen e.V. (BWS) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexiblere Möglichkeiten im Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Bereitgestellt von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der Veranstaltungsbranche und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden und flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 26.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung
Anstelle einer bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll zukünftig eine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeitgrenze zugebilligt werden, um mehr Flexibilität und eine bessere Erfüllung der spezifischen Bedürfnisse der Branche zu gewährleisten. Auch das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot bedarf einer Überarbeitung.
- Bereitgestellt von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/10387 - Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
-
BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: