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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.449)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich unterliegen..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerliches Gesetz- buch (BGB) ist, schließen wir uns..., ...Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf den Beitritt zu einer..., ...grundsätzlich nicht unter § 312 BGB fällt, da ein darauf gerichteter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Unter Hinweis auf § 134 BGB i.V.m. dem Verbot zur Darlehensaufnahme..., ...Sicherheitsleistung nach § 232 BGB sind nicht ersichtlich...., ...Sicherheitsleistungen nach § 232 BGB begründet liegen könnte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach muss..., ...Form hat nach § 125 S. 1 BGB die Nichtigkeit des Vertrages..., ...Nichteinhaltung der Textform in § 125 BGB geregelt, nämlich die ..., ... an- gepasst werden. 6 BGB, § 126b: „Ist durch Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die Textform in § 126 b BGB erfolgen. Entsprechend ..., ...Arbeitsverhältnis (z.B. § 623 BGB) verzichten und die Übermittlung..., ...Reformierung des § 613a Abs. 6 BGB dahingehend, dass das Widerspruchsrecht..., ...Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB in jedem Fall drei Monate...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gegenwärtig wird in § 556c BGB geregelt, dass bei Umstellung..., ...Regel deutlich höher. § 556c BGB in Verbindung mit der WärmeLV..., ... §556c Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach die Kosten der ..., ...VON §556C ABS. 1 ZIFF. 2 BGB VOR: § 556c Kosten der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gegenwärtig wird in § 556c BGB geregelt, dass bei Umstellung..., ...Regel deutlich höher. § 556c BGB in Verbindung mit der WärmeLV..., ...in §556c Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach die Kosten der ..., ...VON §556C ABS. 1 ZIFF. 2 BGB VOR: § 556c Kosten der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 1 BGB zu berufen, da es ihm ..., ...Zahlungspflicht (§ 326 Abs. 1 BGB). Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen..., ...allgemeinen Regelung in § 1004 BGB bzw. einen Eingriff in ..., ...Ausformung des § 1004 Abs. 2 BGB und die Entfernung als...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Trennungsjahr - § 1565 BGB-E Wir begrüßen ausdrücklich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus § 1613 Absatz 1 Satz 2 BGB folgt, wonach der Unterhalt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des §1626 Abs. 3 Satz 1 BGB zur Kindeswohldienlichkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung des rechtlichen Hinweises mit präventivem Regelungscharakter anstelle der bisherigen bloßen Belehrung; Anpassungen bei der Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen; Anpassung bei den zulässigen Rechtsformen für Berufsausübungsgesellschaften; Anpassungen bei den Rechtswegzuweisungen; Anpassungen bei den Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen; Anpassungen bei der Einziehung von Gebührenforderungen; Anpassung der Regelungen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern;

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 18.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 776/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dass Unternehmer nach § 14 BGB anders als Verbraucher ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vierten und fünften Buch des BGB (Familien- und Erbrecht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern die sofortige Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Rechtsanspruchs auf Hilfe bei Gewalt (Gewalthilfegesetz) mit dem versprochenen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sowie die Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln.

    • Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 18.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.12.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... In §1626 Abs. 3 Satz 1 BGB wird festgelegt, dass zum...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...hingegen nach § 138 oder § 307 BGB wegen Unvereinbarkeit mit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.

    • Bereitgestellt von: Alexander Pickart Alvaro am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Abnehmern (GWB, UWG und BGB), aber auch mit Blick ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Krankenkassen auf die BGB-Frist von 4 Jahren, so ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat angekündigt, ab 2026 die sog. DSM-Richtlinie zu evaluieren. Corint Media setzt sich dafür ein, diese Evaluierung zu nutzen, um die Defizite der inzwischen in Deutschland umsgesetzten Richtlinie zu beheben. Ziel ist hier eine möglichst effiziente Monetarisierung urheberrechtlich geschützter Inhalte gegenüber den marktdominanten Plattformunternehmen. Im Weiteren ist auch eine Rechtsanpassung erforderlich, um der massiven Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Anbieter entgegenzutreten. Erforderlich sind ein robust ausgestaltetes Verfügungsrecht, die Absicherung voller Transparenz über die konkrete Nutzung geschützter Inhalte und ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

    • Bereitgestellt von: Corint Media GmbH am 09.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...allein über § 823 Abs. 2 BGB). Copyright International..., ...solely via Section 823 (2) BGB). II. 4. Article 12 - ...
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