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286 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WPG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (286)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) synchronisiert werden...., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) synchronisiert werden...., ...Wärmeplanungsge-setztes (WPG) gleichlautend geregelt..., ...pragmatisch ausgestalten: Das WPG beschreibt im Teil 3 § ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren und ein künftiges KWKG und GEG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 15.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Wärmeplanungsgesetz (WPG) von 2023 dar. Durch diese..., ...Monate zuvor durch das WPG erhalten hatte, wieder ..., ..., den das Grubengas im WPG im Jahr 2023 erhalten hat..., ...Status, den Grubengaswärme im WPG erhalten hat? Welche (..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG, die im Koalitionsvertrag..., ...noch nicht mit dem neuen WPG synchronisiert. • Das ..., ...• Analog der Regelung im WPG von 2023: Gleichstellung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vom 20. Dezember 2023 („WPG“) erlassen. Die Wärmeplanung..., ...Wasserstoffnetzen geeignet sind (§ 14 WPG) oder – welche Bedarfe..., ...vorhanden sind (§ 15 Abs. 1 WPG). 4. Hierfür benötigen..., ...Grund sieht § 15 Abs. 2 WPG vor, dass die zuständigen..., ... erheben müssen. §§ 10f. WPG bieten den zuständigen ..., ...würde die in § 15 Abs. 1 WPG gesetzlich vorgeschriebene..., ...Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes1 („SchfHwG“) und des WPG, insbesondere die folgenden..., ...Informationsanforderungen des WPG herzustellen. Das Wärmekataster..., ...künftig zusammenführen. – Im WPG wäre § 10 Abs. 3 WPG zu..., ...System des SchfHwG und des WPG nahtlos einzugliedern. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) neben den Anerkennungsvoraussetzungen..., ...werden, auch von beteiligten WPG eingehalten werden müssen..., ...steuerberatenden BAG beteiligten WPG beziehungsweise im Fall..., ...gemäß § 56 Abs. 1 WPO auf WPG übertragen. Auch im Schrifttum..., ...sichergestellt wird, soweit eine WPG an einer steuerberatenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren diese, mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Umsetzung der europäischen GasRL im EnWG setzt sich E.ON für Rechtssicherheit bei der Transformation der Gasverteilernetze ein. Unverhältnismäßig lange Informations- und Kündigungsfristen sind nicht zielführend; Informationen müssen zentral über Internetplattformen bereitgestellt werden. Die Duldungspflicht für dauerhaft ungenutzte Gasleitungen ist zu begrüßen und rechtssicher auszugestalten. Die Bewertung von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen nach volkswirtschaftlicher Effizienz ist ein wichtiger Schritt. Die gesetzliche Privilegierung bei Netzanschlusskosten ist zu beenden. Verbleibende Mehrkosten der Biomethaneinspeisung sind solidarisch auf alle Netzbetreiber zu verteilen – über 2028 hinaus.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) eindeutig den Kommunen..., ...nämlich die Kommune nach § 7 WPG und zusätzlich der Netzbetreiber..., ...Anknüpfungspunkt könnte der § 24 WPG sein, der bisher unterschiedlich..., ...Bundesministerium (§ 34 WPG) scheint geeignet. • Neben..., ...Kommune, des Landes (§ 24 WPG), oder des Bundes (§ 34 WPG). Zudem ist zu beachten..., ...ten begründet (§ 23 (4) WPG). 5. § 118 Abs. 4 EnWG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG).........................., ...bestehenden und neuen Wärmenetzen (WPG) • die Verpflichtung von..., ...Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme..., ...Überarbeitung von GEG und WPG schlagen wir insbesondere..., ...über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) • Einstufung von Anlagen..., ...öffentlichen Interesse“ (GEG, WPG) • adäquate Primärenergiefaktoren..., ...Nachhaltigkeitszertifizierung unter 7,5 MW (WPG). Seite 4 Vorschläge ..., ...ordnungsrechtlichen Vorgaben in GEG und WPG macht es deshalb zwingend..., ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG) 1. Sinnvolle Kerninhalte..., ...fortführen Neben dem GEG ist das WPG das zentrale Element des..., ...bis 2026/2028 (§ 4 Abs. 1 WPG). Die Kommune ist der sinnvollste..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG). Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...erneuerbarer Wärme (§ 1 Abs. 3 WPG) als „im überragenden öffentlichen..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...von § Abs. 1 Nr. 15) Im WPG wird biogener Wasserstoff..., ... werden, z.B. in GEG und WPG (siehe oben). Für eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen alle Kommunen bis..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Bund Länder und..., ...Erreichung der Ziele des WPG sichergestellt werden, ..., ...Wasserstoffnetzen gibt das WPG keine Anforderungen vor..., ...Rahmen der Wärmeplanung gemäß WPG teilt die planungsverantwortliche..., ...Laut Begriffsbestimmung des WPG sind „voraussichtliches..., ...gemäß Begriffsbestimmung des WPG auch Methan aus grünem ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des Baugesetzbuch um die Genehmigungen für den Ausbau von Wärmenetzen, Photovoltaik und Windenergie an Land zu beschleunigen und zu vereinfachen. Darüber hinaus sollen Elektrolyseure sowie Anlagen zur Speicherung von Strom, Wärme oder Wasserstoff in weiterem Umfang als bislang von der Außenbereichsprivilegierung erfasst werden. Außerdem wird die Direktbelieferung von Verbrauchern durch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien künftig an Bedeutung gewinnen. Zur Unterstützung dieser Entwicklung sollte ein eigenständiger bauplanungsrechtlicher Privilegierungstatbestand eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BauGB sollte neben § 26 WPG auch § 20 WPG berücksichtigt..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungsplan..., ... BauGB sollte neben § 26 WPG auch § 20 WPG berücksichtigt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG) entspricht (Anm.: Grundsätzlich..., ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG)) auch berechtigt, innerhalb..., ...Anforderungen der §§ 29-32 WPG entspricht, sollte gestrichen..., ...Seite 1) erfüllt oder…“ Das WPG fordert von den Fernwärmebetreibern..., ...zu garantieren. Nach § 29 WPG müssen in bestehenden Wärmenetzen..., ...Umsetzung der § 29 bis 32 WPG (Fernwärmenetze mit entsprechendem..., ... Wärmeplanung (KWP) nach WPG nachqualifiziert sowie ..., ...dekarbonisierungsfahrplan nach § 32 WPG in verständlicher Form ..., ...Technologieoffenheit Bereits im WPG der Bundesregierung fanden..., ...i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 17 WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dekarbonisierungsverpflichtungen (WPG) ermöglichen, die zusätzliche..., ...und dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)

    • Bereitgestellt von: Mainova AG am 30.04.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (7):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Wärmeplanungsgesetz (WPG) angepasst werden. Zudem..., ...Schließlich sind im GEG und WPG verschiedene Anpassungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf 50 % zu erhöhen (§ 2 WPG). Zum Fernwärmegipfel im..., ...Nr. 1 i. V. m. § 71b) und WPG (§§ 29 ff.) beweisen. Es..., ...Darüber hinaus hat § 29 Abs. 7 WPG diese Abwägungsentscheidung..., ...Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29 WPG nicht einhält. Einer zusätzlichen und dem § 29 Abs. 7 WPG widersprechenden Regelung..., ...Übrigen verdrängt § 29 Abs. 7 WPG als Parlamentsgesetz ohnehin...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...7g BauGB ne-ben dem § 26 WPG auch der § 20 WPG Berücksichtigung..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungs-plan...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...................... 7 4 WPG .........................., ...sowohl im GMG als auch im WPG ausbuchstabiert werden...., ...Dekarbonisierungs-anforderungen nach § 32 WPG. Hier bedarf es eines angemessenen..., ...der EPBD bis Mai 2026. 4 WPG Bewertung Die Beibehaltung..., ...klären ist, wie mit bisher im WPG bestehenden Verweisen auf..., ...GEG verlieren §§ 26 und 27 WPG an einem Regelungsinhalt..., ... Wärmeplan. §§ 26 und 27 WPG sollten erhalten bleiben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 7g BauGB neben dem § 26 WPG auch der § 20 WPG Berücksichtigung..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungsplan...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zwar enthält der vorliegende Verordnungsentwurf einige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 25. Juli 2024. Dennoch bleibt unser Eindruck, dass der vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial zur Auflösung der derzeitigen Verunsicherung und negativen Entwicklung des dezentralen Wärmemarktes ungenutzt lässt. Trotz gut gemeinter Ansätze für mehr Transparenz und Flexibilität sehen wir die Gefahr, dass der Verordnungsentwurf die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern und Investoren durchzunehmend komplizierte Regelungen steigert. Dadurch könnte die angestrebte Wärmewende noch weiter verzögert werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) - Überarbeitung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG) entspricht (Anm.: Grundsätzlich..., ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG)) auch berechtigt, innerhalb..., ...Anforderungen der §§ 29-32 WPG entspricht, sollte gestrichen..., ...Seite 1) erfüllt oder…“ Das WPG fordert von den Fernwärmebetreibern..., ...zu garantieren. Nach § 29 WPG müssen in bestehenden Wärmenetzen..., ...Umsetzung der § 29 bis 32 WPG (Fernwärmenetze mit entsprechendem..., ... Wärmeplanung (KWP) nach WPG nachqualifiziert sowie ..., ...dekarbonisierungsfahrplan nach § 32 WPG in verständlicher Form ..., ...Technologieoffenheit Bereits im WPG der Bundesregierung fanden..., ...i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 17 WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern. Der gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben. Die Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
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