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164 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (164)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Der Grund hierfür..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr..., ...400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sorgfaltspflicht dürfen keine über § 17 GwG hinausgehenden Beschränkungen..., ...23.06.2017 wurde in § 13 Absatz 2 GwG die Möglichkeit geschaffen..., ...nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG dient ausschließlich der..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GwG) steht selbstständig und..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GwG). Das Gesetz schreibt den..., ...auf § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG gestützte Rechtsverordnung..., ...selbst im Rahmen des § 17 GwG zur Durchführung der Sorgfaltspflichten..., ... in den Grenzen des § 17 GwG hinsichtlich der Erfüllung..., ...(in der Terminologie des GwG „Dritter“ im Sinne des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Dokumentationspflichten für GWG, Streichung des § 6 Abs..., ...geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Wert von mehr..., ...Einkommensteuer“ zur Neugestaltung der GWG-Regelungen um (vgl. Abschlussbericht..., ... ein Gleichlauf zwischen GWG und solchen Wirtschaftsgütern..., ...kann. Eine Anhebung der GWG-Grenze, wie ebenfalls von..., ...inflationsbedingte Anpassung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...betragsmäßige Anhebung der GWG-Grenze zumindest auf 1.000..., ...regt er eine Anhebung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Aufnahme in den..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Bildung eines Sammelpostens..., ...geforderten Anhebung der GWG-Grenze sollten die Betragsgrenzen..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Vorschriften zu Sammelanderkonten im Geldwäschegesetz
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hierdurch die Aufsicht im GWG zu verankern. Der Deutsche..., ...sinnvoller, als eine Regelung im GWG, bei der eine Abstimmung..., ...BMF erfolgen muss. Das GwG gewährt den RAKs bereits..., ...Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch..., ...anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht..., ...vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre eher systemfremd, ..., ... von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG plötzlich alle Rechtsanwälte..., ... wäre ein Systembruch im GwG, da das Sammelanderkonto..., ...die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren..., ... notwendig (§ 43a Abs. 7 GwG: wer Fremdgeld sofort überweist..., ...nach dem Zivilrecht und dem GwG bleiben Gelder der Mandanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
11.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG Problem/Belastung: - In..., ...des § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GwG stehen, leiden. - Der..., ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 43 GwG über das Ziel hinaus. ..., ...nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG. Gemäß unserem Vorschlag..., ...der vollen Bezeichnung des GwG zu entnehmen ist: „Gesetz..., ...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG ist wie folgt anzupassen..., ... an die Vorschriften des GwG Zuständige(s) Ministerium..., ...deutsche Geldwäschegesetz (GwG) nicht. - Für die Identifizierung..., ... und 2 und § 13 Absatz 1 GwG). Zwar stellt der Anwendungserlass..., ...abweichend von den §§ 12 und 13 GwG auch auf der Grundlage ..., ...Identifizierung gemäß § 13 Abs. 1 GwG ebenfalls nicht möglich..., ...Ausweispapieres (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 GwG) oder anhand einer Prüfung..., ...des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GwG auch auf die Identifizierung..., ...Verweises auf § 13 Abs. 1 GwG und eventuell zu ergehende..., ...Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 2 GwG bei den wirtschaftlich ..., ... Verweis auf § 13 Abs. 1 GwG, der für eine Überprüfung..., ...11 Abs. 5 und § 12 Abs. 3 GwG. Die Gewissheit über die..., ...erheben (§ 11 Abs. 5 S. 1 GwG). Auch die Informationen..., ...verpflichtend (§ 11 Abs. 5 S. 2 GwG). Daran anschließend wird..., ...Kontenwahrheit durch Verweis auf § 13 GwG vorgeschrieben werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpflichtete im Sinne des GwG sind, machen wir in diesem..., ...Gemäß § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GwG muss bei der Ausführung..., ...Vorschriften des deutschen GwG entsprechen. Die von Verpflichteten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...folgenden Anmerkungen zu § 6 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf: I. § 6 Abs. 1 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf..., ... b) i. V. m. Ziff. 2 f) GWG-MeldV sind damit all jene..., ...auf…". II. § 6 Abs. 2 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Entwurf einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 23.05.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) geschaffen werden soll..., ...von § 13 Absatz 2 Satz 2 GwG treffen. Das Beispiel ..., ...Anwendungshinweise nach § 51 Absatz 8 GwG” erfolgt ist. Zudem werden..., ...allein nach § 50 Nummer 9 GwG auf Ebene des Bundes- und..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Die Prüfung..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Das Geldwäschegesetz..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG gekoppelt werden. Die Regelung..., ...1 Nummer 3, Satz 2 und 3 GwG erfolgte durch das Transparenzregister..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG steht hingegen im Widerspruch..., ...die generelle Norm des § 8 GwG abgestellt werden. Die ..., ... von § 17 Absatz 1 und 5 GwG durchgeführten Videoidentifizierungen..., ...nach § 17 Absatz 1 Satz 3 GwG die alleinige Verantwortung..., ...Identifizierung muss nach § 8 Absatz 4 GwG für die Dauer der Geschäftsbeziehung..., ...anwendbaren Regeln des § 8 GwG nicht erforderlich und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 04.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG). Dies erfolgt unabhängig..., ... Schwellenwerten, die im GwG oder in anderen Gesetzen..., ... Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 4 GwG Problem/Belastung: - Institute..., ... gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG in bestimmten Fällen erheblichen..., ...Transaktion die nach dem GwG Verpflichteten zum Zweck..., ...Identifizierung gemäß § 11 Abs. 4 GwG von der auftretenden Person..., ... Norm: § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG Problem/Belastung: - Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG muss der Geldwäschebeauftragte..., ...Norm des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG im Vorgriff auf die ab ..., ...Anpassung des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG vor: „Der Geldwäschebeauftragte..., ...Einführung einer zu späten GwG-Meldeverordnung Zuständige..., ...Norm: Referentenentwurf der GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Ermächtigungsgrundlage im GwG war am 26. Juni 2017. Es..., ...darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu Geldwäscheverdachtsmeldungen
Wir begrüßen, dass die Verordnung im Vergleich zu dem bislang geltenden Merkblatt „Allgemeine Anforderungen“ eine höhere Verbindlichkeit, Klarheit und rechtliche Sicherheit schafft. Der Verordnungstext ist nachvollziehbar und klar formuliert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine materiellen Anmerkungen zum Verordnungsentwurf. Unter Berücksichtigung der Praxisanforderungen an ein funktionales und rechtssicheres Meldeverfahren regen wir an, dass das vorgesehene elektronische Meldeverfahren mit einer umfassenden, clientseitigen Formularvalidierung ausgestattet wird. Wir empfehlen die Einführung eines systematisch validierten und nutzerfreundlichen Eingabeprozesses, der bereits vor Versand einer Meldung klar und nachvollziehbar auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hinweist.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 20.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr..., ...400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben: