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248 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WPG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (248)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)

    • Bereitgestellt von: Mainova AG am 30.04.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (7):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Wärmeplanungsgesetz (WPG) angepasst werden. Zudem..., ...Schließlich sind im GEG und WPG verschiedene Anpassungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...7g BauGB ne-ben dem § 26 WPG auch der § 20 WPG Berücksichtigung..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungs-plan...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 7g BauGB neben dem § 26 WPG auch der § 20 WPG Berücksichtigung..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungsplan...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren Kommunen, mit..., ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und..., ...Wärmenetzbetreiber sollten in das WPG überführt, Vorgaben zum...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind die Konsequenzen ..., ...sein sollte. Dies sollte im WPG nachträglich eingeräumt..., ...Gasnetz-Stilllegungsplänen sollte im WPG ergänzt werden, damit sich..., ...Rahmen der Konsultation zum WPG vorgeschlagen, ein unverzügliches..., ... Ergänzung von § 28 (5) WPG eingeführt werden, damit..., ...Wasserstoff nach § 33 ( 3) WPG erfolgt zu spät. Folgend..., ...schlagen vor, auch hier das WPG durch eine entsprechende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf 50 % zu erhöhen (§ 2 WPG). Zum Fernwärmegipfel im..., ...Nr. 1 i. V. m. § 71b) und WPG (§§ 29 ff.) beweisen. Es..., ...Darüber hinaus hat § 29 Abs. 7 WPG diese Abwägungsentscheidung..., ...Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29 WPG nicht einhält. Einer zusätzlichen und dem § 29 Abs. 7 WPG widersprechenden Regelung..., ...Übrigen verdrängt § 29 Abs. 7 WPG als Parlamentsgesetz ohnehin...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zwar enthält der vorliegende Verordnungsentwurf einige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 25. Juli 2024. Dennoch bleibt unser Eindruck, dass der vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial zur Auflösung der derzeitigen Verunsicherung und negativen Entwicklung des dezentralen Wärmemarktes ungenutzt lässt. Trotz gut gemeinter Ansätze für mehr Transparenz und Flexibilität sehen wir die Gefahr, dass der Verordnungsentwurf die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern und Investoren durchzunehmend komplizierte Regelungen steigert. Dadurch könnte die angestrebte Wärmewende noch weiter verzögert werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) - Überarbeitung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG) entspricht (Anm.: Grundsätzlich..., ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG)) auch berechtigt, innerhalb..., ...Anforderungen der §§ 29-32 WPG entspricht, sollte gestrichen..., ...Seite 1) erfüllt oder…“ Das WPG fordert von den Fernwärmebetreibern..., ...zu garantieren. Nach § 29 WPG müssen in bestehenden Wärmenetzen..., ...Umsetzung der § 29 bis 32 WPG (Fernwärmenetze mit entsprechendem..., ... Wärmeplanung (KWP) nach WPG nachqualifiziert sowie ..., ...dekarbonisierungsfahrplan nach § 32 WPG in verständlicher Form ..., ...Technologieoffenheit Bereits im WPG der Bundesregierung fanden..., ...i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 17 WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...mehreren Gesetzen (GEG, WPG, RED III) niedergeschlagen..., ... Umsetzbarkeit von GEG, WPG, RED III sowie prospektiv...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern. Der gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben. Die Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aspekte durch das GEG und WPG sind zu berücksichtigen..., ...erfolgreiche Umsetzung des GEG und WPG eingesetzt werden.   ..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ermöglichen 9. Anpassung..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG Ein unmittelbares gesetzliches..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ist erforderlich. Dies ..., ...explizit mit Bezug zu GEG/WPG. Alternativ: Möglichkeit..., ...Dekarbonisierungspflichten nach WPG unterliegen. 9. Anpassung..., ...Anforderungen aus dem GEG/WPG entgegen. Das ergibt sich..., ...den Vorgaben aus dem GEG/WPG ist nicht ersichtlich, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) wird von der WPK als Körperschaft..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie umfassender Sanktionsrahmen..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG Berufsgerichtliche Entscheidungen..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie einen umfassenden..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG. Wir weisen darauf hin..., ...Maßnahmen in den einzelnen WPG konkret näher ausgestaltet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Fernwärme nach dem WPG. Definition unvermeidbare Abwärme identisch zu WPG c. Stromgutschriftmethode...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Wärmeplanungsgesetz und die Netzentwicklungsplanung müssen so angewendet erfolgen, dass Kommunen ihre Gasnetze dahingehend weiterverwenden können, indem sie zeitnah Sicherheit darüber bekommen können, mit wie viel Wasserstoff sie über das Kernnetz bekommen können. Dafür müssen sie rechtssicher Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen können, um beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe an das Wasserstoffnetz anzuschließen und so bestehende Gasnetze weiterverwenden zu können. Rückbauverpflichtungen sind abzulehnen, es ist Klarheit über die Netzanschlussbedingungen zu schaffen und Wärmepläne müssen im Zuge des Wasserstoff-Hochlaufs weiterentwickelt werden können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 12.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungen und Klarstellungen am WPG und GEG vorzunehmen: ..., ...mehr nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 WPG als „mit hoher Wahrscheinlichkeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) konterkariert. Nach § 3 Abs. 4 WPG ist Wärme aus TAB-Anlagen..., ...Abfallverbrennungsanlagen einerseits gemäß WPG als klimaneutral eingestuft..., ...Wärmenetze ohnehin bereits im WPG geregelt wird. Es sollte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das seit dem 1. Januar..., ...Darüber hinaus beinhaltet das WPG mehrere Zwischenstufen ..., ...Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20. Dezember 2023..., ...unvermeidbarer Abwärme im Sinne des WPG sollte keine CO2-Kostenausweisung..., ... Methodik und Zielen des WPG und der damit verbundenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren und ein künftiges KWKG und GEG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Herausforderungen von GEG und WPG synchronisieren Bei der..., ...Wärmeplanungs gesetzes (WPG) darstellen. Zu diesen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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