Stellungnahmen/Gutachten
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22.135 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.135)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelungen in § 4 Abs. 1 PassG (Passgesetz) dahingehend, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit den Geschlechtseinträgen m, w, d oder keine Angabe einen vom amtlichen Eintrag abweichenden Geschlechtseintrag im Reisepass führen können, ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen, um das eigene Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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27.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Begriffsbestimmungen im Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) zur Einbeziehung von Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem, biogenem sowie sonstigem Wasserstoff. Das würde zur angestrebten Beschleunigung des Markthochlaufs beitragen. Darüber hinaus wird die Ausweitung der vorgesehenen Regelungen zu beschleunigten Genehmigungs- und Vergabeverfahren auf diese Anlagen angestrebt.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote (38. BImSchV)
Die Doppelanrechnungsfähigkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote sollte auf Produktionsländer begrenzt werden, in denen die BLE eine Zugangsberechtigung für sog. Witness Audits besitzt.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote (38. BImSchV)
Die Doppelanrechnungsfähigkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote sollte auf Produktionsländer begrenzt werden, in denen die BLE eine Zugangsberechtigung für sog. Witness Audits besitzt.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
05.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Geltungsbereich der Treibhausgasquote (BImSchG) sollte auf die in der Luft- und Schifffahrt eingesetzten Kraftstoffe erweitert, und darüber hinaus die Höhen der Treibhausgasquote und der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die THG-Quote sollte gemäß §37h BImSchG ab dem Verpflichtungsjahr 2024 um 0,15%-Pkt. erhöht werden; darüber hinaus sollte die Anrechenbarkeit von UER-Projekten so schnell wie möglich beendet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Geltungsbereich der Treibhausgasquote (BImSchG) sollte auf die in der Luft- und Schifffahrt eingesetzten Kraftstoffe erweitert, und darüber hinaus die Höhen der Treibhausgasquote und der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Geltungsbereich der Treibhausgasquote (BImSchG) sollte auf die in der Luft- und Schifffahrt eingesetzten Kraftstoffe erweitert, und darüber hinaus die Höhen der Treibhausgasquote und der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Geltungsbereich der Treibhausgasquote (BImSchG) sollte auf die in der Luft- und Schifffahrt eingesetzten Kraftstoffe erweitert, und darüber hinaus die Höhen der Treibhausgasquote und der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines einheitlichen, EU-weiten Regulierungsmodells zum Schutz junger Menschen online
Befürwortung einer EU-seitigen Regulierung, die folgendes vorschreiben würde: eine Altersverifikation auf zentraler Ebene, wie etwa im Betriebssystem; Elternzustimmung für jüngere Jugendliche zum Download; und spezifischere dienstbezogene Schutzmaßnahmen auf Anbieterebene.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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22.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum in der EU durch Vereinfachung und Entbürokratisierung zentraler digitalrechtlicher Regelwerke im Rahmen des EU Omnibus IV Verfahrens. Ziel ist die gezielte Anpassung der KI Verordnung, der DSGVO und der ePrivacy Richtlinie zur Klarstellung von Pflichten, Reduktion administrativer Belastungen und Stärkung der Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am EU Regulierungsrahmen für KI
Es wird dafür plädiert, die von der EU Kommission veröffentlichten begleitenden Erläuterungen und Durchführungsverordnungen zum KI Gesetz, zur DSGVO und zum Digital Service Act – namentlich den AI Code of Practice, die GPAI Guidelines und die Transparency Templates – zu überarbeiten und zu harmonisieren.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots innerhalb der Reform des Steuerberatungsrechts
Im Kontext der Reform des Steuerberatergesetzes wird eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots im StBerG diskutiert. EQT bemüht sich um eine unveränderte Beibehaltung der derzeit geltenden Rechtslage durch eine Streichung der im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Änderung des § 55a StBerG.
- Bereitgestellt von: EQT Partners GmbH am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Fortführung des EU-Trilogs zur Green Claims Directive
Der BDEW und weitere Verbände lehnen die Fortführung der Trilogverhandlungen zur EU-Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims Directive) ab. Sie kritisieren fehlende Nachweise für die Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen, hohe bürokratische Belastungen für Unternehmen, insbesondere KMU, sowie rechtliche Unsicherheiten. Die Verbände fordern den Stopp des Vorhabens und sehen in der bereits beschlossenen EmpCo-Richtlinie ausreichende Regelungen gegen irreführende Umweltaussagen. Sie sehen die GCD als unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und fordern den Verzicht auf eine weitere Verhandlung während der dänischen Ratspräsidentschaft.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung gezielter regulatorischer Anreize zur Flexibilitätsbereitstellung im Wasserstoffsystem
Der BDEW fordert die Einführung eines verlässlichen regulatorischen Rahmens zur gezielten Aktivierung und Vergütung von Flexibilitätsquellen im Wasserstoffsystem. Ziel ist es, Investitionen in Wasserstoffspeicher, Elektrolyseure, Rückverstromungseinheiten und industrielle Flexibilitätsoptionen zu ermöglichen und damit eine sichere Versorgung in der Hochlaufphase zu gewährleisten. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass Speicherkapazitäten, flexible Verbraucher und Erzeuger frühzeitig berücksichtigt und marktbasiert integriert werden. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur wie beispielsweise WasABi sind technologieoffen und systemdienlich auszugestalten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
24.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur regulatorischen Ausgestaltung des NEST-Prozesses durch die BNetzA
Der BDEW setzt sich für Änderungen an den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Festlegungen im Rahmen des NEST-Prozesses ein. Er fordert insbesondere eine umfassende OPEX-Anpassung auch für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren sowie für Gasnetzbetreiber, eine dynamische Anpassung des Fremdkapitalzinssatzes an das aktuelle Marktniveau und den Verzicht auf die geplante Destabilisierung des Effizienzvergleichs. Zudem lehnt der BDEW die Anwendung eines fixierten 7-Jahresdurchschnitts zur Zinsermittlung sowie die Verkürzung des Abbaupfads auf drei Jahre ab. Ziel ist es, die Investitions- und Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur regulatorischen Ausgestaltung des NEST-Prozesses durch die BNetzA
Der BDEW setzt sich für Änderungen an den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Festlegungen im Rahmen des NEST-Prozesses ein. Er fordert insbesondere eine umfassende OPEX-Anpassung auch für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren sowie für Gasnetzbetreiber, eine dynamische Anpassung des Fremdkapitalzinssatzes an das aktuelle Marktniveau und den Verzicht auf die geplante Destabilisierung des Effizienzvergleichs. Zudem lehnt der BDEW die Anwendung eines fixierten 7-Jahresdurchschnitts zur Zinsermittlung sowie die Verkürzung des Abbaupfads auf drei Jahre ab. Ziel ist es, die Investitions- und Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Bei der Anwendung der EUDR ab 30.12.2025 muss eine möglichst praxisnahe Umsetzung, insbesondere für KMU, ermöglicht werden. Hierzu gehört insbesondere die Schaffung aller Voraussetzungen der Verordnung, der Reduzierung des Erfüllungsaufwands für Unternehmen sowie regulatorische Erleichterungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Gesetz diente ursprünglich als Übergangslösung für eine europäische Regulierung und führt in seiner jetzigen Form nur zu einer Überflutung nicht-betroffener Unternehmen durch Fragebögen oder Compliance-Erklärungen geführt. Als Folge ziehen sich Unternehmen aus internationalen Märkten zurück, während kleinere Unternehmen eine Marktverdrängung erfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Realitätsfernes Tariftreuegesetz von politischer Agenda streichen
Mit dem Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes wird weder die Tarifautonomie gestärkt, noch wird Bürokratie abgebaut. Durch Tariftreuevorgaben im öffentlichen Vergabeverfahren entstehen vor allem neue bürokratische Hürden und Kosten für Unternehmen und die öffentlichen Auftraggeber. Außerdem wird die Tarifautonomie eingeschränkt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1:1 Umsetzung der sog. EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht
Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Ausdehnung auf B2B-Geschäfte verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Regelungen für nachhaltigen Konsum und ökologischen Wandel schaffen
Die Vorgaben aus der EmpCo-RL (EU) 2024/825 müssen 1:1 umgesetzt werden. Wo es noch geringfügige Spielräume gibt, müssen diese verbraucherfreundlich genutzt werden: Der vzbv setzt sich für die verpflichtende Einführung der Lebensdauerangabe ein, an die die Dauer der Gewährleistung gekoppelt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Regelungen für nachhaltigen Konsum und ökologischen Wandel schaffen
Die Vorgaben aus der EmpCo-RL (EU) 2024/825 müssen 1:1 umgesetzt werden. Wo es noch geringfügige Spielräume gibt, müssen diese verbraucherfreundlich genutzt werden: Der vzbv setzt sich für die verpflichtende Einführung der Lebensdauerangabe ein, an die die Dauer der Gewährleistung gekoppelt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbrauchergerecht gestalten
Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbrauchergerecht gestalten
Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegerische Versorgung fair und nachhaltig finanzieren
Der vzbv setzt sich für eine nachhaltige und solidarische Pflegefinanzierung ein. Dazu sollen ua. die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung jährlich dynamisiert werden und die soziale Pflegeversicherung mit Steuergeldern unterstützt werden, um die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren und damit Beitragszahler:innen zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegerische Versorgung fair und nachhaltig finanzieren
Der vzbv setzt sich für eine nachhaltige und solidarische Pflegefinanzierung ein. Dazu sollen ua. die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung jährlich dynamisiert werden und die soziale Pflegeversicherung mit Steuergeldern unterstützt werden, um die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren und damit Beitragszahler:innen zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegerische Versorgung fair und nachhaltig finanzieren
Der vzbv setzt sich für eine nachhaltige und solidarische Pflegefinanzierung ein. Dazu sollen ua. die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung jährlich dynamisiert werden und die soziale Pflegeversicherung mit Steuergeldern unterstützt werden, um die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren und damit Beitragszahler:innen zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechte der Verbraucher:Innen bei ambulanten Pflegeverträgen stärken
Der vzbv setzt sich für eine flexiblere, unbürokratische Leistungsgestaltung in der ambulanten Pflege, Zusammenlegung aller Leistungen in zwei Budgets (Pflege- und Entlastungsbudget), eine unbürokratische und flexible Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags sowie spezialgesetzlich geregelte, verbraucherfreundlich gestaltete ambulante Pflegeverträge ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschwerderegister bei der BaFin muss erhalten bleiben
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass das Mitarbeiter- und Beschwerderegister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten bleiben soll.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ADR-Richtlinie (Schlichtung) verbraucherfreundlich novellieren
Das wichtigste Ziel für den vzbv ist die Gewährleistung des Zugangs zu Schlichtungsverfahren sowie deutliche Informationspflichten für Verbraucher:innen und ein ausgeglichenes Gesamtgefüge von Verbraucherberatung, Schlichtung und Rechtsdurchsetzung.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Datenmaut verhindern, Netzneutralität schützen
Der vzbv fordert, dass - keine Netzgebühren für Inhalteanbieter eingeführt werden. Dies würde dem Wettbewerb schaden und die Netzneutralität unterwandern. - kein Streitbeilegungsmechanismus für den Zusammenschaltungsmarkt eingeführt wird. - der Grundsatz der Netzneutralität erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Onlinehandel mit Drittstaatenhändlern verbraucherfreundlich und sicher gestalten
Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können die schiere Menge an Importen aus Drittstaaten nicht bewältigen. Um Verbraucher:innen in der EU besser vor unsicheren Produkten zu schützen, braucht verschiedene Maßnahmen. Produkte, die nicht den Regeln entsprechen, Verbraucher:innen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Nicht konforme Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen schnellstmöglich gefunden und entfernt werden. Handelnde Akteure müssen zur Verant-wortung gezogen werden können. Dazu bedarf es einer Stärkung des EU-Bevollmächtigten sowie weitere Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Es sollten klare Anforderungen festgelegt werden, die alle Mitgliedstaaten verpflichten, ausreichende Ressourcen für eine effektive Marktüberwachung bereitzustellen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Onlinehandel mit Drittstaatenhändlern verbraucherfreundlich und sicher gestalten
Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können die schiere Menge an Importen aus Drittstaaten nicht bewältigen. Um Verbraucher:innen in der EU besser vor unsicheren Produkten zu schützen, braucht verschiedene Maßnahmen. Produkte, die nicht den Regeln entsprechen, Verbraucher:innen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Nicht konforme Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen schnellstmöglich gefunden und entfernt werden. Handelnde Akteure müssen zur Verant-wortung gezogen werden können. Dazu bedarf es einer Stärkung des EU-Bevollmächtigten sowie weitere Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Es sollten klare Anforderungen festgelegt werden, die alle Mitgliedstaaten verpflichten, ausreichende Ressourcen für eine effektive Marktüberwachung bereitzustellen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Onlinehandel mit Drittstaatenhändlern verbraucherfreundlich und sicher gestalten
Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können die schiere Menge an Importen aus Drittstaaten nicht bewältigen. Um Verbraucher:innen in der EU besser vor unsicheren Produkten zu schützen, braucht verschiedene Maßnahmen. Produkte, die nicht den Regeln entsprechen, Verbraucher:innen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Nicht konforme Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen schnellstmöglich gefunden und entfernt werden. Handelnde Akteure müssen zur Verant-wortung gezogen werden können. Dazu bedarf es einer Stärkung des EU-Bevollmächtigten sowie weitere Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Es sollten klare Anforderungen festgelegt werden, die alle Mitgliedstaaten verpflichten, ausreichende Ressourcen für eine effektive Marktüberwachung bereitzustellen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Preisobergrenzen im Messstellenbetriebsgesetz nicht vornehmen
Eine mögliche Erhöhung der Preisobergrenzen im Messstellenbetriebsgesetz sollte nicht vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Preisobergrenzen im Messstellenbetriebsgesetz nicht vornehmen
Eine mögliche Erhöhung der Preisobergrenzen im Messstellenbetriebsgesetz sollte nicht vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschluss von elektrischen Anlagen digitalisieren und standardisieren
Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschluss von elektrischen Anlagen digitalisieren und standardisieren
Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucher vor Betrug im Zahlungsverkehr schützen
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher vor den Schäden durch Betrug geschützt werden, indem Zahlungsinstrumente sicher sind und Zahlungsdienstleister im Schadensfall haften.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vertrieb von Restschuldversicherungen verbraucherfreundlich gestalten
Die Restschuldversicherung ist teuer und leistet nur selten. Der vzbv beobachtet die Veränderungen, die die neue Gesetzgebung seit dem 2.1.2025 bewirkt und setzt sich ggf. für Anpassungen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vertrieb von Restschuldversicherungen verbraucherfreundlich gestalten
Die Restschuldversicherung ist teuer und leistet nur selten. Der vzbv beobachtet die Veränderungen, die die neue Gesetzgebung seit dem 2.1.2025 bewirkt und setzt sich ggf. für Anpassungen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kupfer-Glas-Migration verbraucherfreundlich gestalten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass - Versorgungskontinuität sichergestellt wird, - die Umstellung nicht zu unangemessenen Preissteigerungen führt, - eine forcierte Migration nicht stattfindet, - der Abschaltprozess transparent erfolgt, - die Verbraucher:innen umfassend informiert werden, - die Kosten des Ausbaus nicht allein von den Mieter:innen getragen werden und - die Anbieterwahlfreiheit auch auf der Glasfaserinfrastruktur sichergestellt wird.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kupfer-Glas-Migration verbraucherfreundlich gestalten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass - Versorgungskontinuität sichergestellt wird, - die Umstellung nicht zu unangemessenen Preissteigerungen führt, - eine forcierte Migration nicht stattfindet, - der Abschaltprozess transparent erfolgt, - die Verbraucher:innen umfassend informiert werden, - die Kosten des Ausbaus nicht allein von den Mieter:innen getragen werden und - die Anbieterwahlfreiheit auch auf der Glasfaserinfrastruktur sichergestellt wird.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: