Stellungnahmen/Gutachten
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19.376 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.376)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Konkretisierung der „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ der LAWA. Insbesondere soll der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung im Vorsorge- und Akutbereich rechtlich und praktisch abgesichert werden. Hierzu gehören klarere Vorgaben zur Priorisierung konkurrierender Nutzungen, zur Ausgestaltung wasserrechtlicher Zulassungsformen, zur Berücksichtigung ökologischer Mindestanforderungen sowie zu Datengrundlagen, Monitoring und Vollzug.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Fristen und Rahmenbedingungen zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen der Klärschlammverordnung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029. Hierzu gehören insbesondere eine Verschiebung bzw. stufenweise Ausgestaltung der Rückgewinnungspflichten entsprechend der tatsächlichen Verfügbarkeit marktreifer Technologien und Verarbeitungskapazitäten, die Schaffung rechtlicher Klarstellungen zur Gebührenfähigkeit entsprechender Investitionen, der Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie die Einführung staatlich flankierter Förder- und Marktanreizmechanismen für die Phosphorrückgewinnung.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bundesregierung zu dem Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans eine Stellungnahme eingereicht. Der Nationale Gebäuderenovierungsplan soll zur strategischen Steuerung der Transformation des Gebäudebestands beitragen durch belastbare Daten, nachvollziehbare Zielpfade, wirksame Maßnahmen und bessere Verzahnung von Bund, Ländern, Kommunen und Marktakteuren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortführung und Finanzierung des OHCHR Sri Lanka Accountability Project (OSLAP)
Forderung der menschenrechtsorientierten Ausgestaltung der deutschen Außen-, Entwicklungs- und UN-Politik gegenüber Sri Lanka, einschließlich der Unterstützung internationaler Accountability-Mechanismen wie des OHCHR Sri Lanka Accountability Project (OSLAP)
- Bereitgestellt von: Sri Lanka Advocacy am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Vorschlägen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Vorschlägen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Energiepolitik - EEG Reform
Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Buergermeisterbefragung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2027), insbesondere zu kommunalen Rahmenbedingungen fuer den Ausbau erneuerbarer Energien und zur Inanspruchnahme bestehender Beteiligungsinstrumente (z. B. Paragraf 6 EEG).
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Energiepolitik - Netzpaket/Netzausbau
Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Bürgermeisterbefragung im Hinblick auf das geplante Netzpaket und weitere Maßnahmen zum Ausbau der Stromnetzinfrastruktur, insbesondere zuNetzanschlussbedingungen sowie Herausforderungen bei der kommunalen Umsetzung der Energiewende.
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahren
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Regelvorhaben der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
Das Ziel der Interessenvertretung besteht darin, Änderungen am Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu erreichen und auf die gefährdete pneumologische Versorgung hinzuweisen – Fachärzte fordern Nachbesserungen.
- Bereitgestellt von: Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen der EU-Kommission, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln
Die EU-Kommission prüft derzeit, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln. Dies ist aus Sicht des ZAW weder erforderlich noch sachgerecht und führt zu erheblichen praktischen Problemen für die Rechtsanwender. Die UCP-Richtlinie verfolgt als Vollharmonisierungsinstrument im Bereich B2C bereits heute das Ziel eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens. Gleichzeitig hat sie sich in ihrer bisherigen Form als hinreichend flexibel erwiesen, um den unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Gerade diese systemische Einbettung in die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ihre effektive Anwendung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
-
05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen im Rahmen der Versorgung von Patient:innen mit Verbandmitteln und medizinischen Hilfsmitteln.
- Bereitgestellt von: Coloplast am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
08.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO)
Die Interessenvertretung strebt an, die praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO) sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist die PPTA Deutschland aktiv im Austausch mit relevanten Interessengruppen und trägt hier zur Bereitstellung von Informationen bei.
- Bereitgestellt von: Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) Deutschland e.V. am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO)
Die Interessenvertretung strebt an, die praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO) sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist die PPTA Deutschland aktiv im Austausch mit relevanten Interessengruppen und trägt hier zur Bereitstellung von Informationen bei.
- Bereitgestellt von: Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) Deutschland e.V. am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
-
31.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Das Ziel der Interessenvertretung besteht darin, Änderungen am Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu erreichen, sodass Blutplasmapräparate (PDMPs) entweder ausdrücklich vom vorgesehenen dynamischen Herstellerabschlag ausgenommen oder nur in deutlich reduzierter und sachgerechter Höhe belastet werden. Zudem soll erreicht werden, dass Immunglobuline unabhängig vom Zulassungsdatum vom erweiterten Preismoratorium ausgenommen werden und PDMPs in einschlägigen Ausnahmeregelungen für versorgungskritische Arzneimittel angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist eine differenzierte regulatorische Behandlung von PDMPs innerhalb des § 130a SGB V, die deren besondere Versorgungsrelevanz und Herstellungsbedingungen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) Deutschland e.V. am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von BIM, CDE und Scan-to-BIM im Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP)
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung digitaler Planungs-, Daten- und Dokumentationsprozesse im Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP). Insbesondere sollen Building Information Modeling (BIM), Common Data Environments (CDE), digitale Zwillinge sowie Scan-to-BIM-Verfahren als Instrumente für eine bessere Gebäudedatenbasis, die Planung und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen, die Umsetzung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz sowie die Nachweisführung bei renovierten Nullemissionsgebäuden verankert werden.
- Bereitgestellt von: Autodesk GmbH am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf Gold-Plating bei Umsetzung des Solvency-II-Reviews und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf Gold-Plating bei Umsetzung des Solvency-II-Reviews und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anfang Juli hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag mit einem EU-weiten Ziel zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990 vorgelegt. Wir unterstützen dieses Ziel voll und ganz und sehen darin einen entscheidenden Schritt für die EU auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Vattenfall setzt sich weiterhin nachdrücklich für die zentralen Grundprinzipien des aktuellen ETS ein, insbesondere für das langfristige und verlässliche Preissignal. Diese Planbarkeit ermöglicht es uns, langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen und unterstützt gleichzeitig die wachsende Stromnachfrage unserer industriellen Partner.
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben: