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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.459)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDR spricht sich für konsequente Bürokratieentlastung in Deutschland und Europa aus. Neben Änderungen und weiteren Anpassungen im Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. Auf Bundesebene sollte der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Geschäftsreisende abbauen, bspw. über eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Wegfall der Kürzungsvorschriften, Einführung einheitlicher Auslandspauschalen sowie weiterer oft unübersichtlichen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDR spricht sich für konsequente Bürokratieentlastung in Deutschland und Europa aus. Neben Änderungen und weiteren Anpassungen im Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. Auf Bundesebene sollte der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Geschäftsreisende abbauen, bspw. über eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Wegfall der Kürzungsvorschriften, Einführung einheitlicher Auslandspauschalen sowie weiterer oft unübersichtlichen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amazon setzt sich für den Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge ein. Ziel des Ausbaus der Ladeinfrastruktur ist den erfolgreichen Markthochlauf emissionsfreier Nutzfahrzeuge und den die Elektrifizierung von Logistikflotten zu fördern, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amazon sich für verhältnismäßige Verpflichtungen, effiziente Mechanismen zum Datenaustausch und vereinfachte Zollkontrollprozesse für vertrauenswürdige Händler ein, um den legitimen grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

    • Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Unterhaltsvorschuss durch eine Erhöhung zu verbessern: Das Kindergeld soll analog zum Kindesunterhalt hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Bislang erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes vollständig, so dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist. Der VAMV setzt sich dafür, dass diese zentrale Verbesserung für Alleinerziehende umgesetzt wird. Dafür ist eine Priorisierung im Haushalt notwendig. Der VAMV lehnt eine Aushöhlung des Unterhaltsvorschuss ab, wie sie in der Sozialstaatskommission diskutiert wird.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplanten Verschärfungen bergen die Gefahr, dass die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick gerät. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 1.Geburtstag eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, wird vor allem den Druck auf Alleinerziehende erhöhen, statt zu mehr Beschäftigung führen. Der VAMV unterstützt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen und einen pauschalierten Mehrbedarf einzuführen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf

    • Bereitgestellt von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb. Diese europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb. Diese europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb. Diese europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb. Diese europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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