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19.344 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.344)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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27.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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26.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Digital Waste Shipment System (DIWASS)
Der BDE unterstützt das Ziel der Europäischen Union, die administrativen Prozesse bei der Abfallverbringung durch das Digital Waste Shipment System (DIWASS) zu digitalisieren. Für eine erfolgreiche Einführung ist jedoch eine technisch ausgereifte, transparente und praktikable Systemarchitektur erforderlich. Bei der aktuellen Umsetzung sieht der BDE erhebliche Herausforderungen und Probleme, die sich nicht bis zum 21. Mai 2026 beheben lassen können. Da ein reibungsloser Start zum 21. Mai 2026 unrealistisch erscheint, fordert der BDE zwingend eine Übergangsfrist von idealerweise einem Jahr, um die Entsorgungssicherheit nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mastercard setzt sich dafür ein, dass das EU-Tech-Sovereignty-Paket, insbesondere der CAIDA, risikobasiert, technologieoffen und ergebnisorientiert ausgestaltet wird. Zentrale Souveränitätskriterien sollten Kontrolle, Resilienz, Auditierbarkeit sowie Wechsel- und Exit-Fähigkeit sein, nicht die Herkunft von Anbietern. Für kritische Infrastrukturen, insbesondere im Zahlungs- und Finanzmarktbereich, soll das Paket bestehende Aufsichtsrahmen ergänzen, Anbieterdiversität stärken und Konzentrationsrisiken vermeiden. Beschaffungsmechanismen sollten verhältnismäßig, anwendungsfallbezogen und ergebnisorientiert bleiben und private Betreiber in regulierten Märkten nicht indirekt beschränken. Zudem wird eine kohärente, grenzüberschreitende Umsetzung ohne Fragmentierung des Binnenmarkts angestrebt.
- Bereitgestellt von: Mastercard am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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26.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke für kritische Energie- und Wasserinfrastrukturen
Der BDEW setzt sich für die Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke zur Stärkung der Resilienz kritischer Energie- und Wasserinfrastrukturen ein. Der BDEW fordert freiwillige regionale Kooperationsstrukturen, ein geschütztes virtuelles Billboard für den überregionalen Austausch von Material, Fachpersonal und Lageinformationen sowie praxistaugliche Mindeststandards. Der BDEW fordert zudem, erhöhte Sicherheits- und Resilienzkosten regulatorisch als nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen und ergänzend über einen Resilienzfonds sowie den Verteidigungsetat zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
-
13.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesteinsrohstoffe wie Sand, Kies und Naturstein sind unabdingbare Voraussetzung für jede Leitungs-, Verkehrs und Energieinfrastruktur und damit integraler Bestandteil der Infrastrukturentwicklung selbst. Der von der Bundesnetzagentur gewählte Methodenansatz führt jedoch dazu, dass die Rohstoffgewinnung planerisch wie ein konkurrierender Faktor behandelt wird. Weder eine vorsorgende raumordnerische Sicherung wird gewährleistet noch werden Lagerstätten vor Überplanung geschützt. MIRO setzt sich daher dafür ein, die Rohstoffversorgung rechtsgebietsübergreifend zu berücksichtigen und Infrastrukturgebiete so auszuweisen, dass wirtschaftlich und regional bedeutsame Lagerstätten unabhängig von ihrem jeweiligen Planungsstatus systematisch erfasst, bewertet und vor Überplanung geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
-
24.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf des BMUKN „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ vom 20.03.2026 verortet die Rohstoffgewinnung bei Nutzungskonkurrenzen lediglich nachrangig und wird damit ihrer tatsächlichen Bedeutung nicht gerecht. Gesteinsrohstoffe wie Sand, Kies und Naturstein stellen die materielle Grundlage zentraler gesellschaftlicher Aufgaben dar, insbesondere für Infrastrukturentwicklung, Wohnungsbau sowie Maßnahmen der Klimaanpassung und Resilienz und sollten in den Leitlinien ausdrücklich als prioritäre Wassernutzung eingeordnet werden, die sowohl im Vorsorge- als auch im Akutfall angemessen zu berücksichtigen sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Baugesetzbuchnovelle: Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Der Referentenentwurf wird grundsätzlich begrüßt, weist jedoch in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf auf. MIRO setzt sich dafür ein, die Rohstoffsicherung im Raumordnungsgesetz ausdrücklich als Belang von „überragendem öffentlichen Interesse“ zu verankern, ihre Ausgestaltung auf Verordnungsebene zu konkretisieren und ihre Sichtbarkeit im System der Raumordnung zu sichern. Ergänzend besteht Anpassungsbedarf im Bauplanungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Einordnung rohstoffbezogener Vorhaben im Außenbereich, sowie im Umweltverfahrensrecht, um den strukturellen Besonderheiten standortgebundener Rohstoffgewinnung bei Umweltprüfungen und Genehmigungsverfahren fachgerecht Rechnung zu tragen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Windenergie an Land, Referenzertragsmodell, Ausbauziele, Planung und Genehmigung
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5920
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land
-
BT-Drs. 21/5920
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland EU-konform umbauen bzw. modernisieren und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln sowie die Zertifizierung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und H2 korrekt setzen.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf den Außerhaus-Bereich
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll der Außerhaus-Bereich in den Anwendungsbereich mit einbezogen werden, obwohl er einer ganz anderen Systematik folgt als der LEH.
- Bereitgestellt von: GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V. am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: