Stellungnahmen/Gutachten
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78 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (78)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt von § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer (ArbZG), also der maximalen Arbeitszeit pro Werktag von 8 Stunden.
- Bereitgestellt von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3169 - Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines modernen Arbeitszeitrechts
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 28 Verbänden, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 09.10.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitflexibilisierung und Tarifbindung
Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 26.05.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für die Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung im Arbeitsrecht
Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Übernahme der MiLoAufzV in Arbeitszeitgesetz
Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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15.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übernahme der MiLoAufzV in Arbeitszeitgesetz
Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 05.02.2025
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Adressatenkreis:
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22.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts
Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 07.10.2024
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Adressatenkreis:
-
07.10.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts
Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
-
28.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die derzeitige gesetzliche Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit sollte im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgewandelt werden. Ebenso sollte das Arbeitszeitgesetz Tariföffnungsklauseln zur Anpassung von Ruhezeiten zulassen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
-
BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen im Sinne von New Work
Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken ermöglichen
Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
- Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 08.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Arbeitszeitgesetzes
Der DSLV befürwortet eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und spricht sich dafür aus, die Neurege-lung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einheitlich anzuwenden. Die in der EU Arbeitszeitricht-linie verankerten, darüberhinausgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner sollen eben-falls in deutsches Recht übernommen werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss aus Sicht des DSLV so unbürokratisch und flexibel wie möglich erfolgen. Bereits bestehende Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sollten vereinheitlicht werden.
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 23.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes - Wir fordern von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits ermöglicht. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie bietet den notwendigen Rahmen, um Flexibilität und Arbeitnehmerschutz miteinander zu vereinen.
- Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 16.02.2026
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Adressatenkreis:
-
27.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: