Stellungnahmen/Gutachten
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200 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AktG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (200)
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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22.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und zum..., ...Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich ..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen..., ...werden: I. § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 SEAG ..., ... Falle des § 109 Abs. 3 AktG bzw. § 36 Abs. 3 SEAG) ..., ... sind und §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG schriftliche..., ...Anwendung von §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG und eine..., ...Rahmen des § 108 Abs. 4 AktG genüge die Textform nicht..., ...“ i.S. des § 108 Abs. 4 AktG und des § 35 Abs. 2 SEAG..., ...Schutzzweck der §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG neben der..., ...Abstimmung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG durchgeführt..., ...Beschlussfassung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG hat der..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ...Recht (§ 122 Abs. 1 Satz 2 AktG) Formerleichterungen und..., ...Rahmen des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beschränkt sich nicht auf..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG erforderliche Minderheitenquorum..., ...nur auf § 122 Abs. 2 S. 1 AktG und nicht auch auf § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beziehen. Sollte der Gesetzgeber..., ...Schriftformerfordernisses in § 122 AktG aus....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T +1.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 ..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die ..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das ..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die Verkürzung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das folgende..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T +1.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 ..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die ..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das ..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 ..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 ..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die Verkürzung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das folgende..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die Verkürzung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das folgende..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (Umstellung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterer Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht
Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich..., ...Schrifterfordernis des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Rechtsunsicherheit schaffen..., ...erhöhen. 1. Zu § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 S. 1 und..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG und des nahezu wortgleichen..., ...Rahmen des § 108 Abs. 3 AktG nicht erforderlich. Zum..., ...einen betrifft § 108 Abs. 3 AktG die Kommunikation zwischen..., ...Streit, ob § 108 Abs. 3 AktG überhaupt die Schriftform..., ...Schriftform des § 108 Abs. 3 AktG festzuhalten. Denn nach § 108 Abs. 4 AktG können schriftliche, fernmündliche..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG schafft mehr Flexibilität..., ...BDI sollte § 108 Abs. 3 AktG jedenfalls die Textform..., ...2. Zu § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Einer Erleichterung des..., ...Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG steht der BDI größtenteils..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG stellt eine Ausnahmeregelung..., ...Verweisung in § 122 Abs. 2 AktG auf § 122 Abs. 1 AktG indirekt..., ...Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG in der Einladung zur Hauptversammlung..., ...bereits mit § 122 Abs. 1 S. 2 AktG die Möglichkeit einer abweichenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerleichterung im Gesellschaftsrecht
Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfordert gemäß § 108 Abs. 3 AktG eine schriftliche Stimmabgabe..., ...Schriftformerfordernis des § 108 Abs. 3 AktG ist mit der fortschreitenden..., ...Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG der Fall sein soll. So ..., ...unter anderem § 108 Abs. 4 AktG fernmündliche oder andere..., ...verweist § 108 Abs. 3 S. 3 AktG auf § 109 Abs. 3 AktG, ..., ...Sinne des § 108 Abs. 3 S. 1 AktG ebenfalls abgesehen werden..., ...ist die dem § 108 Abs. 3 AktG entsprechende Vorschrift..., ...Aktionärsverlangen nach § 122 AktG Im Rahmen des Einberufungsverlangens..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 1 AktG und des Antrags auf Ergänzung..., ... nach § 122 Abs. 2 S. 1 AktG sollte vom bestehenden ..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 2 AktG möglich. Im Falle einer..., ...Rahmen von § 122 Abs. 1 S. 1 AktG würde die Gesellschaft ..., ...Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 AktG. Dies entspräche mit fortwährendem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Widerspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art...., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung ..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...zu der in § 67f Abs. 1 AktG gesetzlichen angeordneten..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung ..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG kein Aufwendungsersatz ..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
Vorschlag zur Entschlackung der Unterlagen bei der Einberufung von Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften: Veröffentlichung der Vergütungsunterlagen nur noch auf der Internetseite der Gesellschaft, statt wie bisher im Bundesanzeiger.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nach § 124 Abs. 2 S. 3 AktG sind bei börsennotierten..., ... nach § 113 Abs. 3 AktG und der Vergütungs¬bericht..., ...richts (vgl. § 162 Abs. 3 AktG) in der Einberufung der..., ...Abs. 4 S. 1 i. V. m. 25 AktG). Gleiches gilt nach § 124 Abs. 2 S. 4 AktG für den Fall, dass ein ..., ... § 124 Abs. 2 S. 3 AktG gibt dabei vor, dass bei..., ...§ 124 Abs. 2 S. 3 und 4 AktG europarechtlich gar nicht..., ...lung nach 124 Abs. 2 S. 3 AktG sollte - als Ersatz für..., ... nach § 162 Abs. 4 AktG auf ihrer Internetseite..., ...lassen (vgl. § 175 Abs. 2 AktG sowie die weiteren, oben..., ...im Fall des § 175 Abs. 2 AktG wird vorgeschlagen, die..., ...120a Abs. 1 Sätze 5 und 6 AktG-neu zu regeln, der das ..., ...an, §120a Abs. 1 Satz 5 AktG-neu: „von der Einberufung..., ...nach § 120a Abs. 5 S. 2 AktG-neu auch in dem Fall, dass..., ...bis 7 des § 120a Abs. 1 AktG gilt das gleiche Prozedere..., ... 5 bis 7 AktG-neu. Nach § 121 Abs. 3 S. 3 Nr. 4 AktG hat schließlich die börsennotierte..., ...124 Abs. 2 Satz 3 und 4 AktG-neu sind Folgeänderungen..., ...Satz 4 des § 124 Abs. 2 AktG geht in § 120a Abs. 5 S. 2 AktG-neu auf. Ansprechpartner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Hauptversammlung (u.a. Reform des Beschlussmängelrechts, Antragsrechts)
Die Hauptversammlung der deutschen Aktiengesellschaften ist sehr formalistisch, wenig attraktiv für Aktionäre und belastet die Unternehmen. Sie soll durch einen offeneren und lebendigeren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären attraktiver werden. Vor allem das Beschlussmängelrecht sorgt für eine Verrechtlichung der Hauptversammlung, die u.a. einer freieren Debatte zwischen Verwaltung und Aktionären im Weg steht. Es werden daneben weitere Reformvorschläge z.B. zur Vorabeinreichung von Anträgen und Fragen unterbreitet.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auch Decher in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../ AktG, 5. Aufl. 2017, § 118 AktG..., ... 12 Kubis in MünchKomm/AktG, 5. Aufl. 2022, § 118 AktG..., ...80; Mülbert in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ...350; Decher in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../ AktG, 5. Aufl. 2022, § 121 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 123 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 126 AktG..., ..., 18. Aufl. 2024, § 126 AktG Rz. 2 sowie § 118a AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 130 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 119 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ...- Komm/AktG, 5. Aufl. 2021, § 243 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 119 AktG..., .../AktG, 4. Aufl. 2023, § 118 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ... Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., ... in KölnKomm/AktG, 4. Aufl. 2023, § 131 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2021, § 241 AktG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts
Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts zur Stärkung der Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie zur Eindämmung von Missbrauchsmöglichkeiten des Anfechtungsrechts.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...kennt (§§ 243, 241 Nr. 5 AktG).10 Neben diesem Unvermögen..., ...nach § 243 Abs. 4 Satz 1 AktG für die An- fechtung nicht..., ...Relevanztheorie s. Koch, AktG, 19. Aufl. 2025, § 243 ..., ...nach § 243 Abs. 4 Satz 1 AktG – wenn überhaupt – nur ..., .... 77 ff.. 19 Vgl. Koch, AktG, 19. Aufl. 2025, § 131 ..., ...Drescher, 01.10.2025, AktG § 243 Rn. 132. 21 Vgl. ..., ...2102, 2105, sowie Koch, AktG, 19. Aufl. 2025, § 131 ..., ...246a Abs. 2 Nr. 3 a. E. AktG) – was die Kluft zum ab..., ... 1 AktG kann wegen unrichtiger,..., ...behandelt.49 45 Koch, AktG, 19. Aufl. 2025, § 131 ..., ... in § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG, wo- nach Auskünfte nur..., ..., AktG, 19. Aufl. 2025, § 243 ..., ... 1. 57 Siehe dazu Koch, AktG, 19. Aufl. 2025, § 243 ..., .... § 243 Abs. 4 Satz 1 AktG könnte danach wie folgt..., ... an § 132 Abs. 4 Satz 1 AktG – unmittelbar und nicht..., ...- kunft liegt; s. Koch, AktG, 19. Aufl. 2025, § 132 ..., ... Satz 2 in § 243 Abs. 4 AktG: „Davon ist [im Zweifel..., ...unrichtige Darstellung) AktG-E zur Ex-tunc-Kassation..., ...246a Abs. 2 Nr. 3 a. E. AktG vor. In allen an- deren..., ... (Ergän- zung des § 241 AktG oder § 251 AktG). Denkbar...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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14.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Änderung des § 107 AktG-E dahingehend vor, dass..., ...Formulierung in § 107 AktG-E könnte jedoch dahingehend..., ...). Daher sollte § 107 AktG-E durch eine entsprechende..., ...im Rechtstext an § 171 AktG angepasst werden, welcher..., ...§ 107 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AktG-E erachten wir für angebracht..., ...einen Gleichlauf mit § 171 AktG zu gewährleisten. Anhang...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutschlands Vorreiterrolle für digitale Finanzmärkte stärken
1) Deutschland und die EU als digitalen Finanzmarkt positionieren 2) Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation adressieren 3) Einheitliche Datenstrukturen und Standards für digitale Wertpapiere schaffen 4) Verbriefung für elektronische Aktien gesetzlich ausschließen 5) Maßnahmen im Nachhandelsbereich zur Stärkung der Aktie ergreifen 6) Ein Rahmenwerk für einen digitalen Euro im Wholesale-Bereich unterstützen
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 06.06.2025
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Adressatenkreis:
-
23.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 6 S. 1 Aktiengesetz (AktG) muss in der Satzung die..., ...Verbriefungsausschluss nach § 10 Abs. 5 AktG vor (i.e. Anspruch des ..., ...Verbriefungsausschluss nach § 10 Abs. 5 AktG in der Gesetzesbegründung..., ...Verbriefungsausschluss gem. § 10 Abs. 5 AktG enthält. Auf Grundlage ..., ...Verbriefungsausschlusses nach § 10 Abs. 5 AktG werden häufig jedoch nicht..., ...Anforderungen des § 10 Abs. 6 S. 1 AktG erfüllt oder es besteht..., ...Verbriefungsausschlusses nach § 10 Abs. 5 AktG und damit in aller Regel..., ..., wenn § 10 Abs. 6 S. 1 AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG..., ...daher an, § 10 Abs. 6 S. 1 AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG..., ...Formulierungsvorschlag für § 10 Abs. 6 S. 1 AktG und § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG..., ...Anpassung des § 58 Abs. 4 AktG für die Zahlung von Dividenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
RE des Gesetzes zur Umsetzung der EU-RL 2022/2464
Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Bereitgestellt von: Financial Experts Association e.V. am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aufsichtsratsverantwortung in § 107 AktG: Die Änderungen und Klarstellungen..., ...die in § 107 Abs. 3 S. 2 AktG genannten Überwachungsaufgaben..., ...werden können (vgl. Koch, AktG, 18. Aufl.2024, § 107 Rn..., ...Ergänzung von § 107 Abs. 3 S. 2 AktG in dem Sinne erfolgen, ..., ...Ansicht § 107 Abs. 3 S. 7 AktG dar, so dass bei einer ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderung im Finanzmarktbereich, Erleichterung von Innovationsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Ergänzung von § 225 AktG .........................., ...Genehmigte Kapital nach § 202 AktG: Das genehmigte Kapital..., ...eine Ergänzung in § 225 AktG flankiert werden. § 225 AktG fordert die Bereitstellung..., ...Gläubigerschutz, der Zweck des § 225 AktG, berücksichtigt (Kapitel..., ...und Ergänzung von § 225 AktG Die Änderung an § 8 AktG..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ...das Recht, gemäß § 225 AktG eine Sicherheit zu verlangen..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG angepasst werden. Konkret..., ... Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ... in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Bei der Kapitalerhöhung..., ...unterschreiten. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG konkretisiert das Kriterium..., ...des Sachzusammenhangs zum AktG bietet das StoFöG die Möglichkeit..., ...Aktionärsidentifikationsabfrage nach § 67d AktG. Die so gewonnen Daten ..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 24.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG-E. Demnach kann der Aufsichtsrat..., ...Über § 107 Abs. 4 Satz 1 AktG werden diese Vorgaben ..., ...Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 AktG-E einrichten, der sich ..., ...§ 107 Absatz 3 Satz 2 AktG-E beschriebenen Aufgaben..., ...Nachhaltigkeitsprüfungsausschusses nach AktG sein. Das heißt, nur ..., ...Entsprechendes muss für § 107 AktG gelten, für § 107 Absatz 4 Satz 1 AktG und auch für das sog. Direktinformationsrecht..., ...107 Absatz 4 Satz 4 – 6 AktG, das an den „Prüfungsausschuss..., ...wird § 111 Absatz 2 Satz 4 AktG gestrichen. Dieser besagt..., ...aktuell, aus § 111 Absatz 2 AktG ergeben, zumal die Prüfung..., ... § 30 Absatz 1 Satz 1 AktG-E, § 119 Absatz 1 Nummer 5 AktG-E). Dies sollte auch für § 111 Absatz 2 AktG gelten. 11.Erfüllungsaufwand...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- AOEG 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- PaßG 1986 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BGRWG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- BNotO [alle SG hierzu]
- BRAO [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- BGBEG [alle SG hierzu]
- VerstV 2003 [alle SG hierzu]
- UmwG 1995 [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden: §§ 107 Abs. 2 Satz 1 AktG, 108 Abs. 3 AktG, 130 Abs. 1 Satz 3 AktG, 12 HGB, 16 BerVersV, 48..., ...Gesellschaften haben nach § 67d AktG seit 2020 das (zivilrechtliche..., ...diese Regelung (des § 67d AktG) für das Steuerrecht nutzbar..., ... der Gesellschaft § 67d AktG anzuwenden und bei den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Zukunftsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
08.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Änderung des § 225 AktG an, da er in einer Krisensituation..., ...Mindestnennwerts Die Änderung an § 8 AktG (Artikel 24 Nr. 1) schafft..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...analog § 8 Abs. 2 Satz 4 AktG – möglich sein. • Bei..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre..., ...Vorschläge zur Reform des AktG, die sich nicht im RefE..., ...Kapitalerhö-hung streichen (§ 225 AktG) Die Frage des Aktiennennwerts..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG die Leistung einer Sicherheit..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG daher angepasst werden...., ...der Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ...ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ II 21 1 Satz 2 AktG geregelt ist, die Unentgeltlichkeitsanfechtung..., ...Klarstellung zum Vorrang des § 62 AktG vor den §§ 129 ff. InsO...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prüfungsausschuss in § 107 Abs. 4 AktG-E und eine Kompetenzzuweisung..., ...Aufsichtsrat in § 111 Abs. 2 AktG-E vorgenommen worden sind..., ...Anpassungen in § 107 Abs. 4 AktG-E sollte auch „§107 Absatz..., ...entsprechende Änderung des AktG im EGAktG abzubilden...., ...Anpassung in § 107 Abs. 4 AktG-E Zunächst sollte der ..., ... in § 107 Abs. 4 Satz 6 AktG angepasst werden. Statt..., ...des § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG-E „nach Satz 5“ heißen...., ... in § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG-E unklar ist, was bezüglich..., ...107 Absatz 4 Satz 5 – 7 AktG-E gelten, das an den „Prüfungsausschuss...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorgeschlagene Änderung des § 8 AktG hätte den Unternehmen die..., ...direkt in § 8 Ansatz 2, 3 AktG vor, da aus unserer Sicht..., ... 119 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AktG ergänzt werden, dass die..., ... eine Änderung des § 67 AktG vor, um die transaktionsbasierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderung im Finanzmarktbereich, Erleichterung von Innovationsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Ergänzung von § 225 AktG .........................., ...eine Ergänzung in § 225 AktG flankiert werden. § 225 AktG fordert die Bereitstellung..., ...Gläubigerschutz, der Zweck des § 225 AktG, berücksichtigt. • Wertpapierprospektgesetz..., ...und Ergänzung von § 225 AktG Die Änderung an § 8 AktG..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG eine Sicherheit zu verlangen..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG angepasst werden. Konk-ret..., ...der Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ... in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Bei der Kapitalerhöhung..., ...unterschreiten. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG konkretisiert das Kriterium..., ...des Sachzusammenhangs zum AktG bietet das StoFöG die Möglichkeit..., ...Aktionärsidentifi-kationsabfrage nach § 67d AktG. Die so gewonnen Daten ..., ...er in § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelt ist, die Unentgeltlichkeitsanfechtung..., ...Klarstellung zum Vorrang des § 62 AktG vor den §§ 129 ff. InsO..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sachkapitalerhöhung gelten; § 255 Abs. 5 AktG sollte daher entsprechend..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass „Euro..., ...Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) Aktien mit einem geringeren..., ...Unterpariemission führen würde (§ 9 AktG). Die Änderung von § 8 AktG-E sollte daher von einer..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG, die für das Unternehmen..., ...Sanierungszwecken nach §§ 229 ff. AktG sind in der Regel nicht...
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Zu Regelungsvorhaben: