Stellungnahmen/Gutachten
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149 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (149)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 03.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KI-Systeme, die im fortlaufenden Dialog mit Nutzern Emotionen erkennen, persönliche Bedürfnisse adressieren und darauf reagieren, werden als Companion-AI bezeichnet. Dies kann eine Funktion allgemeiner Sprachmodelle oder spezieller Apps sein. Die Bindung von Nutzenden durch Sykophanz (Gefälligkeit), emotionale Bindung, Simulation eines menschlichen Gegenübers und suchterzeugende Praktiken birgt eine Reihe von Risiken für die psychische und physische Gesundheit, die Privatsphäre und die Entscheidungsautonomie. Wir fordern eine Reihe von Gesetzesanpassungen, die dieses Problem adressieren.
- Bereitgestellt von: Zentrum für Digitalrechte und Demokratie am 22.05.2026
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen der EU-Kommission, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln
Die EU-Kommission prüft derzeit, die UGP-Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln. Dies ist aus Sicht des ZAW weder erforderlich noch sachgerecht und führt zu erheblichen praktischen Problemen für die Rechtsanwender. Die UCP-Richtlinie verfolgt als Vollharmonisierungsinstrument im Bereich B2C bereits heute das Ziel eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens. Gleichzeitig hat sie sich in ihrer bisherigen Form als hinreichend flexibel erwiesen, um den unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Gerade diese systemische Einbettung in die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ihre effektive Anwendung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an zwei von Polen im TRIS-Verfahren notifizierten Gesetzentwürfen (2026/0016/PL und 2026/0033/PL), die u.a. weitgehende Einschränkungen für Werbung und Verkaufsförderung, Beschränkungen von Verkaufsstellen und Verkaufszeiten, erhebliche Einschränkungen des Onlinehandels sowie zusätzliche Vorgaben für Verpackung, Kennzeichnung und den Marktauftritt alkoholhaltiger Produkte vorsehen. Damit verbunden sind Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des EU-Binnenmarkts, da die vorgesehenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs führen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an zwei von Polen im TRIS-Verfahren notifizierten Gesetzentwürfen (2026/0016/PL und 2026/0033/PL), die u.a. weitgehende Einschränkungen für Werbung und Verkaufsförderung, Beschränkungen von Verkaufsstellen und Verkaufszeiten, erhebliche Einschränkungen des Onlinehandels sowie zusätzliche Vorgaben für Verpackung, Kennzeichnung und den Marktauftritt alkoholhaltiger Produkte vorsehen. Damit verbunden sind Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des EU-Binnenmarkts, da die vorgesehenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs führen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Aufmerksam machen auf zentrale praktische Herausforderungendie der bevorstehenden Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Rahmenbedingungen für die Presse und Kreativwirtschaft schaffen
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt die „Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“, die die Interessen der Kreativbranche fördert. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW), besonders durch den Schutz von Einnahmequellen wie Werbung und Sponsoring sowie die Stärkung von Urheber- und Schutzrechten. Wichtige Anliegen sind die Sicherstellung der Auffindbarkeit von Inhalten, die Verhinderung eines Zwei-Klassen-Internets sowie die Regulierung staatlicher Unternehmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt.
- Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sponsoringpartnerschaften zwischen gesetzlichen Krankenkassen und dem organisierten Sport in ihrer strukturellen Bedeutung berücksichtigt und verlässlich abgesichert werden. Hierzu sollte die bestehende Werbeausgaben Obergrenze der gesetzlichen Krankenkassen beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einordnung des Digital-Omnibus-Gesetzgebungsvorschlags
Einsatz für eine echte Stärkung der europäischen Datenökonomie anstelle ihres Abbaus
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistauglicher digitaler Verbaucherschutz
Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes drängt der BVDW auf die Ausgestaltung einer praxisnahen und effektiven Verbraucherschutzregulierung im digitalen Raum - sowohl für Verbraucher*innen als auch für Unternehmen. Es Bedarf keiner neuen Gesetze in diesem Bereich, statdessen sollten bestehende gesetziche Verpflichtungen konsequenter und praxisnäher um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TRIS-Notifizierung: 2 polnische Gesetzentwürfe TRIS 2026/0016/PL und 2026/0033/PL
Kritik an beiden polnischen Gesetzesvorhaben, die weit über das zur Eindämmung des schädlichen Alkoholkonsums Erforderliche hinausgehen, den EU Binnenmarkt sowie die Souveränität der Mitgliedsstaaten im Bereich der Alkoholpolitik und Gesetzgebung unverhältnismäßig beschränken und die legitime, verantwortungsvolle Wirtschaftstätigkeit der betroffenen Akteure behindern
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Bereitgestellt von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen sowie zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Neuregelung der Pkw-Energiekennzeichnung in der Werbung/mögliche Auswirkungen auf die Pkw-EnVKV
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 einen Legislativvorschlag zur Neuregelung der Verbraucherinformation über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei neuen Personenkraftwagen vorgelegt. Vorgesehen ist die Ablösung der Richtlinie 1999/94/EG durch eine unmittelbar geltende Verordnung mit neuen Vorgaben zur Darstellung von Energiekennzeichnungsinformationen in der Fahrzeugwerbung, einschließlich grafischer Kennzeichnungselemente.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 03.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 02.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakproduktregulierung - Verbraucherschutz statt Ideologie
Die Tabakproduktregulierung ist durch Europäisches Recht weitestgehend vorgegeben. Die aktuell gültige Europäische Norm, die Tabakproduktrichtlinie ist im deutschen Recht umgesetzt. Darüber hinaus gibt es keinen Grund für weitere Regelung auf nationaler Ebene. Der VdR steht hinter jeder Regulierung, welche dem Jugendschutz und der Aufklärung des mündigen, erwachsenen Verbrauchers über etwaige Gesundheitsrisiken dienen. Aus Sicht des VdR besteht in diesen Bereichen aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 11.02.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen sowie zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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17.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: