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3.436 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3.436)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung einer Carbon Management Strategie und Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Linde verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich CO2 Capture / CO2 Conditioning und bietet Kunden ein breites Portfolio von Technologien sowie vielfältige Lösungen und Services, um sie bei der Dekarbonisierung von Prozessen und Anlagen zu unterstützen. Gemeinsam mit Partnern engagiert sich Linde in verschiedenen CCUS-Projekten und verfolgt die Entwicklung der Carbon-Management-Strategie (CMS) und die Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes (KSpG) mit Interesse. Linde setzt sich dafür ein, zügig die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Entwicklung entsprechender Infrastrukturen und Projekte zu schaffen und Klarheit über den künftigen Regulierungsrahmen für Projekte entlang der CO2-Wertschöpfungskette zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) verbessern
Bei der Anpassung der BEG an das GModG besteht Verbesserungspotenzial. - Alle Verweise in den Förderrichtlinien sollten auf die neue Norm DIN/TS 18599 aktualisiert werden. - Zum Ausgleich der reduzierten Fördersummen sollte der Spielraum bei der Verbilligung der Kreditvergabe durch die KfW maximal genutzt werden, um die Förderanreize insgesamt weiter attraktiv zu halten. - In Bezug auf Wärmepumpen und Lüftung.besteht Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf bei: 1. Netzdienlichkeit (TMA 3.4.3.) 2. Kältemittel (TMA 3.4.4.) 3. Ausschluss bei Fernwärme (TMA 3.1.) 4. Wertschöpfungsbonus (BEG EM 8.4.6) 5. Lüftungsanlagen (BEG EM TMA 2.1.) 6. Effizienzhausnachweis (BEG WG TMA) 7. Anforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien eines Effizienzhauses (BEG WG TMA 3.)
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 20.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor
Der "Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor" der Bundesregierung ist Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie. Er fokussiert sich auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr und wurde in Teilen zuletzt Anfang 2026 durch Empfehlungen des Nationalen Wasserstoffrates konkretisiert. Die nächste Phase des Wasserstoffhochlaufs muss den Übergang von Pilotprojekten zur industriellen Skalierung ermöglichen. Dafür braucht es heute verlässliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette, die Investitionssicherheit schaffen, marktnahe Strukturen aufbauen, und profitable Geschäftsmodelle etablieren.
- Bereitgestellt von: cellcentric GmbH & Co. KG am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kürzung des Fördervolumens in der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesregierung plant Änderungen an der BEG-Förderung, mit denen zukünftig weniger Gelder für den Heizungstausch zur Verfügung stehen werden. Umweltverbände wurden dabei nicht ausreichend konsultiert.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudenergiegesetz ablösen. Es betrifft den Tausch von Heizsystemen. Bestehende gesetzliche Regelungen, die eine verpflichtende Quote von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch vorsehen, sollen abgeschafft werden. Dies verändert die Lenkungswirkung von einer starken Elektrifizierung der Wärmebereitstellung (bisher), hin zu einer verlängerten Nutzungsdauer von fossilen Heizsystemen. Ein technologischer Lock-in von traditionellen Brennkesseln würde zu einer geringeren Emissionsminderung als unter der aktuellen Gesetzeslage, sowie zu einer verlängerten Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen führen.
- Bereitgestellt von: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. am 17.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bei der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Anpassung des BEG-Richtlinienentwurfs, insbesondere beim iSFP-Bonus, WPB-Bonus, der Förderfähigkeit von Fachplanung und Baubegleitung, den GWP-Vorgaben für Wärmepumpen sowie dem Erhalt der Effizienzhaus-Stufe EH70.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung für PV-Freiflächenanlagen
Der BDEW fordert eine Änderung des Bewertungsgesetzes und gegebenenfalls des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, damit landwirtschaftliche Flächen bei einer zeitlich befristeten Nutzung für PV-Freiflächenanlagen nicht vollständig ihre erbschaftsteuerliche Begünstigung verlieren. Der BDEW setzt sich vorrangig für die weitere Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ein. Hilfsweise fordert er einen eigenständigen Begünstigungstatbestand, einen pauschalen Bewertungsabschlag, einen Freibetrag oder eine anteilige Bewertung als Grundvermögen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierter Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr
MAHLE unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung nachdrücklich, einen Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr zu entwickeln. Dieser sollte darauf abzielen, kurz- bis mittelfristig alle politisch-regulatorischen Hürden entlang der Wertschöpfungskette abzubauen und den Markteintritt der Technologiepfade einzuleiten. Zu den zentralen Anliegen zählen der Aufbau von Wasserstofftankinfrastruktur, die energiesteuerliche Gleichbehandlung von Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den CO2-Flottenregulierungen.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierter Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr
MAHLE unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung nachdrücklich, einen Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr zu entwickeln. Dieser sollte darauf abzielen, kurz- bis mittelfristig alle politisch-regulatorischen Hürden entlang der Wertschöpfungskette abzubauen und den Markteintritt der Technologiepfade einzuleiten. Zu den zentralen Anliegen zählen der Aufbau von Wasserstofftankinfrastruktur, die energiesteuerliche Gleichbehandlung von Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den CO2-Flottenregulierungen.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
16.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Versteigerungen in 2026 und 2027 sowie rechtssichere und rechtzeitige Überführung des nationalen Emissionshandels in das europäische ETS II.
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir kritisieren die mangelhafte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.
Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen und Transformation
Zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen für die Bewältigung der Transformationserfordernisse setzen wir uns für Folgendes ein: 1. Standardisierte und transparente Modelle für Kooperative Partnerschaftsmodelle (ÖPP) in der Breite etablieren 2. Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus der Infrastruktur berücksichtigen 3. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 4. Garantiestrukturen von Bund und Ländern 5. Breitere Finanzierungsbasis zur Auflösung des kommunalen Investitionsstaus bei der Bewältigung der Anforderungen aus Transformation bzw. Energiewende.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
02.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in das nEHS bleibt nicht gerechtfertigt. ITAD begrüßt die Verlängerung des Preiskorridors 2027, fordert aber höhere Versteigerungsmengen, eine Nachkaufgrenze von 20 Prozent, längere Kaufzeiträume und eine Begrenzung nicht mandatierter Finanzintermediäre. Ab 2028 benötigen TAB eine frühzeitig feststehende Preisbasis. ITAD schlägt eine Kopplung an den mengengewichteten EU-ETS-I-Durchschnittspreis des Vorjahresquartals vor. Die EBeV 2030 sollte Biomasseanteile kohlenstoff- statt energiebezogen bestimmen, um fossile Emissionen sachgerechter abzubilden. Zudem sind praxisgerechte Emissionsfaktoren für Hausmüll, ein Nullfaktor für zurückgeführtes Unverbranntes sowie eigene Regeln für heizwertarme, inerte oder wässrige Abfälle erforderlich.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlässliche Förderbedingungen für energetische Sanierung im selbstgenutzten Wohneigentum sichern
Der Verband begrüßt einzelne soziale Verbesserungen der BEG-Förderreform, insbesondere den neuen Familienzuschlag und die gezielte Unterstützung besonders sanierungsbedürftiger Gebäude. Zugleich kritisiert er die kurzfristige Umsetzung ohne ausreichende Übergangsfristen sowie die parallele Kürzung wesentlicher Förderbestandteile, die Investitionsanreize für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer schwächen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer Nachhaltigkeitsstrategie für das deutsche Gesundheitswesen
Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Voraussetzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Das Eckpunktepapier benennt wichtige Handlungsfelder und enthält einen Fahrplan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Forderung nach Schaffung entsprechender Governance-Strukturen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Dienstwagenbesteuerung
Ziel ist die Verringerung des Dienstwagenprivilegs für Verbrenner-Dienstwagen, und somit Schaffung zusätzlicher Anreize zur Nutzung von E-Autos als Dienstwagen - zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur
Wir setzen uns für ein effektives und langfristig wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur in Deutschland ein, mit dem die natürliche Infrastruktur rechtlich der grauen Infrastruktur gleichgestellt wird.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme GMG Eckpunktepapier
Die von der Regierungskoalition präsentierten Eckpunkte zur Reform des Gebäude energiegesetzes tragen dazu bei, die zuletzt entstandene Verunsicherung über die künftige Klimapolitik im Gebäudebereich zu verringern. Verlässliche und stabile regulatorische Rahmenbedingungen sind zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten im Gebäude-, Industrie- und Energieinfrastrukturbereich. Häufige Anpassungen führen zu Unsicherheit entlang der Wertschöpfungskette, verzögern Investitionsentscheidungen und erschweren die Planung sowie Umsetzung konkreter Maßnahmen
- Bereitgestellt von: Elevion Energy & Engineering Solutions GmbH am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Der BMWE-Referentenentwurf sieht vor, das gesonderte Ausschreibungskontingent sowie den erhöhten Höchstwert für Gebote (Technologiebonus) für sog. besondere Solaranlagen – einschließlich Moor-PV – ersatzlos zu streichen. Die Bodensee-Stiftung hält dies für einen schwerwiegenden Fehler. Ohne diese Förderkulisse fehlt eine tragfähige Nutzungsperspektive und damit ein zentraler Hebel für die freiwillige Wiedervernässung, die erklärtes Ziel der Bundesregierung ist. Die Bodensee-Stiftung fordert, die Streichung der EEG-Privilegierung für Moor-PV aus dem Entwurf zu nehmen. Stattdessen sollte die bestehende Förderstruktur erhalten und mit der Palu-Richtlinie koordiniert werden, um die gesetzlich verankerten Klima- und Wiederherstellungsziele kohärent zu verfolgen.
- Bereitgestellt von: Bodensee-Stiftung - Internationale Stiftung für Natur und Kultur am 15.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
Adressatenkreis:
-
01.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schwimmende PV-Anlagen im EEG angemessen berücksichtigen und fördern
Im Rahmen der EEG-Novelle gilt es die Rahmenbedingungen für schwimmende Photovoltaikanlagen auf Baggerseen zu verbessern. Schwimmende PV-Anlagen bieten erhebliche Potenziale für die erneuerbare Stromerzeugung ohne zusätzliche Flächenkonkurrenz und unterstützen die Dekarbonisierung der Rohstoffindustrie. MIRO fordert daher die dauerhafte Einstufung als eigenständige EEG-Sonderanlage, einen technologiespezifischen Vergütungszuschlag von mindestens 2 ct/kWh zur Berücksichtigung höherer Investitions- und Betriebskosten, wirtschaftlich tragfähige Bedingungen für die Netzeinspeisung sowie praxistaugliche Regelungen für den Einsatz von Stromspeichern. Zudem fordert MIRO Planungs- und Investitionssicherheit für bestehende und künftige Projekte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutsche Umsetzung der RED III im Verkehr auf die Förderung von Elektromobilität ausrichten.
Deutsche Umsetzung der RED III im Verkehr auf die Förderung von Elektromobilität ausrichten.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: