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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Energienetze

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.690)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir müssen die Kosten der Energiewende deutlich reduzieren. Damit können wir die Energiepreise senken und uns Spielraum zur Finanzierung weiterer wichtiger Themen wie Infrastruktur, Verteidigung etc. schaffen.

    • Bereitgestellt von: Dr. Albrecht Schleich am 20.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.

    • Bereitgestellt von: inetz GmbH am 20.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kraftwerksstrategie des BMWE, maßgeblich durch das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt (in Entwicklung, 2026), soll die Versorgungssicherheit des deutschen Stromsystems vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und des Kohleausstiegs langfristig gewährleisten und die Stromversorgung insbesondere in sogenannten Dunkelflauten, längeren Phasen ohne Wind- und Solarstrom, sicherstellen.

    • Bereitgestellt von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 20.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.04.2026

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Field Deutschland GmbH
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kraftwerksstrategie des BMWE, maßgeblich durch das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt (in Entwicklung, 2026), soll die Versorgungssicherheit des deutschen Stromsystems vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und des Kohleausstiegs langfristig gewährleisten und die Stromversorgung insbesondere in sogenannten Dunkelflauten, längeren Phasen ohne Wind- und Solarstrom, sicherstellen.

    • Bereitgestellt von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 20.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.04.2026

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Field Deutschland GmbH
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 17.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      ENERTRAG kommentiert zu grundlegenden Inhalten der bekanntgewordenen Leaks der EEG-Novelle (vom 22.01.2026) und des sogenannten "Netzpakets". Wesentliche Positionen sind: den Erneuerbaren-Ausbau ambitioniert und investitionssicher voranzutreiben, schnell finanzielle Planungs- und Vergütungssicherheit für Erneuerbare zu schaffen, den Stromnetzausbau zu beschleunigen, erneuerbaren Strom vor der Netzeinspeisung frei nutzen zu können, den Netzanschlussvorrang für EE und Speicher nicht einzuschränken und eine rechtliche Klarstellung für Einsammelinfrastrukturen.

    • Bereitgestellt von: ENERTRAG am 17.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027 (22.01.2026) / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (30.01.2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (Arbeitsentwurf, Stand 30.1.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreibern und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln, sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes => lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 17.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich dafür ein, den Energie-Baustein des Deutschlandfonds so auszugestalten, dass er die Eigenkapitallücke von Energieversorgungsunternehmen (EVU) beim Ausbau der Strom-, Wärme- und Gasnetze schließt. Konkret wird gefordert: Einrichtung staatlicher Kreditgarantieprogramme zur Absicherung der Fremdfinanzierung von EVU, Bereitstellung öffentlichen Eigenkapitals über bundes- oder landeseigene Beteiligungsgesellschaften für kommunale Stadtwerke und öffentliche Energiekonzerne, Ermöglichung von Projektgesellschaften und Verbriefungsstrukturen zur Bündelung von Netzinvestitionen für institutionelle Investoren sowie Schaffung eines Kreditaufkauf- bzw. Verbriefungsprogramms zur Ausweitung der Bankenkreditvergabe an EVU.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 16.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 10.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gasversorgungssicherheit in Deutschland: Angestrebt wird die Einführung einer strategischen Gasreserve in relevanter Größenordnung mit klar geregelten Voraussetzungen für den Abruf, unter Anknüpfung an die Notfallstufen der EU SoS Verordnung. Gleichzeitig sollen bestehende staatliche Speicherfüllstandvorgaben überprüft und perspektivisch angepasst bzw. aufgehoben werden, um marktverzerrende Effekte zu reduzieren und eine wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung der Gasspeicher zu ermöglichen. Die Regelungen sollen Versorgungssicherheit, Krisenresilienz und langfristige Transformationsfähigkeit der Speicherinfrastruktur gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 09.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es geht um den geleakten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Vorgesehen sind Regelungen zum systemdienlichen Netzanschluss neuer Netznutzer. Für Trianel ist zentral, dass diese Regelungen so ausgestaltet werden, dass in Zukunft weiterhin EE-Anlagen wirtschaftlich an das Netz angeschlossen werden können.

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 09.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

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