Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

532 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (532)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die neu verwendete Definition der „Zapfstelle“ im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) führt zu mehr Bürokratie für Tankstellen und sollte angepasst werden. Die Änderung des 47k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird strikt abgelehnt. Zu den Änderungen des Mineralöldatengesetzes: o Die Ausweitung der Datenberichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollte aufwandsarm erfüllbar gemacht werden. o Nicht-fossile Kraft- und Brennstoffe sollten zukünftig statistisch erfassbar werden. o Die Weitergabe von Daten an Dritte im Mineralöldatengesetz sollte für die Unternehmen nachvollziehbar gestaltet sein.

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen
    • Adressatenkreis:
      • 26.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit ihrem Geschäftsmodell fluten asiatische E-Commerce-Plattformen den europäischen Markt mit teilweise minderwertiger, äußerst preisgünstiger Ware. Die praxiskonforme Anpassung bestehender Regularien und deren Kontrolle auch für Importeure, respektive deren Vermittler in Form von Onlineplattformen, ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Die Textil– und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg begrüßt die von der EU-Kommission angestoßene Toolbox und spricht sich zudem für einen Maßnahmenkatalog aus, der die Angleichung von Wettbewerbsbedingungen durch Handelsabkommen, Änderung und Ergänzung bestehender Zollvorschriften, Marktüberwachung, Steuerrecht und Initiativen zur Förderung der Sensibilisierung der VerbraucherInnen beinhalten muss.

    • Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Taxonomieverordnung einen erneuten, mit anderen Verordnungen und Gesetzen nicht abgestimmten Bericht vorsieht, obwohl den Unternehmen bereits umfangreiche Berichtspflichten in anderem Kontext auferlegt sind. Sollten Berichtspflichten politisch zwingend gesehen werden, ist es daher zur Entbürokratisierung an der Zeit, die Berichtsflut „einzudämmen“ und sich über mehrere Ressorts hinweg auf Vorgaben für einen Basisbericht zu einigen, der, je nach konkreter weiterer Anforderung, in den Gesetzen/Verordnungen, modulartig ergänzt werden kann. Dies würde zu einer erheblichen personellen und damit finanziellen Entlastung in den mittelständischen Unternehmen führen.

    • Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die KKW ist bezogen auf die Bruttowertschöpfung eine der größten Branchen in Deutschland und rangiert noch vor dem Maschinenbau und der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Daher sind nun endlich auch für sie geeignete Strategien und Rahmenbedingungen zu scha]en, damit sie ihre Wirtschafts-, Innovations- und Integrationskraft im internationalen Wettbewerb voll und nachhaltig entfalten kann. Zugleich braucht es eine besondere Aufmerksamkeit für jene Bereiche der KKW, die zentrale kulturelle Infrastruktur bereitstellen, dabei erheblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen und deren Bedingungen sich jedoch durch globalen Wettbewerbsdruck und zunehmende regulatorische Anforderungen spürbar verschärft haben.

    • Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung verbindlicher regulatorischer Vorgaben zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS. Dazu zählen ein kurzfristiges ordnungsrechtliches Phasing-Out für Anwendungen mit verfügbaren Alternativen sowie ein mittelfristiges Phasing-Out für Anwendungen ohne Alternativen. Zudem sollen Regelungen geschaffen werden, die Transparenz über PFAS-Einsätze herstellen, den Marktzugang beschränken und eine erweiterte Herstellerverantwortung rechtlich verankern, einschließlich der Beteiligung an Folgekosten.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 24.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel muss ein leistungsfähiges, unabhängiges und zukunftsfestes Akkreditierungssystem in Deutschland sein, mit bürokratiearmen, schnelleren, transparenten Akkreditierungsverfahren, digitalen Prozessen, einer angemessenen Ressourcen- und Gebührenstruktur, klarer Governance der DAkkS sowie bessere europäische und internationale Anschlussfähigkeit zur Sicherung eines Level-Playing-Fields in der europäischen Akkreditierungslandschaft.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 20.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 27.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beendigung einer weiteren Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele sowie Nutzung aller im Pariser Klimaschutzabkommen enthaltenen Möglichkeiten zur Nutzung außereuropäischer Klimaschutzmaßnahmen. Dazu sollte die Nutzung hochwertiger außereuropäischer Zertifikate von den 5% auf 10% deutlich ausgeweitet werden. Des Weiteren sollte Europa erklären, seine ambitionierten Klimaziele nur einzuhalten, wenn sich die anderen großen Emittenten wie die USA, China, Russland, Indien, Indonesien, Südafrika und Saudi-Arabien zu ähnlichen Minderungsverpflichtungen bereit erklären, die deutlich über einem business as usual-Pfad hinausgehen. Ein globaler Klimaclub der Großemittenten muss das Ziel sein.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 10.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.

    • Bereitgestellt von: Gerolsteiner Brunnen am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      BALPro setzt sich gemeinsam mit GFI Europe, ProVeg und weiteren Partnern für eine Forschungs- und Innovationsstrategie im Bereich alternativer Proteinquellen ein. Ziel ist, die Hightech-Agenda Deutschlands um Schwerpunkte in der Biotechnologie, Fermentation, Zellkultivierung und pflanzlichen Proteinforschung zu ergänzen. Das Anliegen zielt auf eine ressortübergreifende, langfristige Forschungsförderung, den Aufbau spezialisierter Kompetenzzentren sowie die bessere Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Damit sollen Innovationshemmnisse abgebaut und der Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 24.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Reporting von Nachhaltigkeitsaktivitäten kann ein wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmen sein. Die Umsetzung entsprechender Vorgaben darf aber für die Unternehmen nicht zu einer primären Bürokratieaufgabe werden. Dies gilt insbesondere für doppelte Berichtspflichten, die sich aus den unterschiedlichen Vorgaben der Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der deutschen Umsetzung der CSRD einerseits und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz andererseits ergeben. In besonderem Maße gilt das für die sich gerade auf EU-Ebene in der Erarbeitung befindlichen sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (sektorspezifische ESRS), welche Gefahr laufen eine reine Bürokratieaufgabe mit sehr hohem Aufwand zu werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 20.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Statusfeststellung behindert massiv die deutsche Wirtschaft in allen Sektoren. Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund gilt immer rückwirkend, führt zu Nachzahlungen und zu Strafzahlungen. Die Beweisführung basiert auf einer Indizienkette, die vom Wissen, persönlichen Erfahrungen und persönlicher Meinung des Prüfenden abhängt. Dies führt zu großer Unsicherheit in der Beauftragung bestimmter Unternehmensformen und Unternehmenskonstellationen. Die Folge ist die Verlagerung der Aufträge ins Ausland, Selbständigkeit wird erschwert (im B2B-Bereich), es gibt in Deutschland immer weniger Selbständige* und die Innovationskraft wandert ab.

    • Bereitgestellt von: Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW) am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für eine funktionable Gestaltung der von der Europäischen Kommission vorbereiteten „Local Content Requirements“ ein, welche auf allen Stufen der Wertschöpfungskette greift aber dennoch ausreichend Flexibilität aufweist, um den Notwendigkeiten einer rohstoffarmen Region in einer globalen Industrie Rechnung zu tragen.

    • Bereitgestellt von: BASF SE am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 13.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.

    • Bereitgestellt von: LiveMusikKommission (LiveKomm) am 08.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen sowie eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 08.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen sowie eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 08.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
Nach oben blättern