Stellungnahmen/Gutachten
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286 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (286)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen für Handwerksbetriebe bei der Neufassung des Produkthaftungsgesetzes.
Bei der Neufassung des Produkthaftungsgesetzes sind Klarstellungen zur Reichweite der Produkthaftung für Handwerksbetriebe, die selbst hergestellte Komponenten in andere Produkte integrieren oder im Rahmen von Einbau- und Montagearbeiten Produkte verbinden bzw. auf Produkte einwirken (§ 4 und § 5 ProdHaftG-E).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Kennzeichnung der Tierhaltungsformen
Sachgerechte Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften in Verkaufsstellen des Fleischerhandwerks (Bedientheken). Annäherung an die Vorgaben der Herkunftskennzeichnung. Angemessene Berücksichtigung der Möglichkeiten des Verkaufsgesprächs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 272/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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BR-Drs. 272/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der EmpCo Richtlinie in Deutsches Recht überführt werden.
- Bereitgestellt von: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. am 13.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähige sowie nachhaltige Energie- und Klimapolitik für den Mittelstand
Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähige sowie nachhaltige Energie- und Klimapolitik für den Mittelstand
Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Bereich des elektronischen Kehrbuches
Ziel ist es, dass die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bundesweit alle Wärmeerzeugungsanlagen im elektronischen Kehrbuch erfasst
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 09.10.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung des Mindestlohns, insbesondere im Rahmen der geplanten Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung sowie künftiger gesetzlicher Anpassungen des Mindestlohns. Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik, die zwischen Tätigkeiten von gelernten und ungelernten Beschäftigten unterscheidet.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verwaltung von Patientendaten inkl. der Schnittstellen zu den Leistungserbringern u. Kostenträgern sollte ausschließlich auf einer zentralen, nicht-kommerziellen Plattform der Gematik vorgesehen werden. Drittanbieter-Apps für das eRezept u. die ePA sind abzulehnen. Versicherte müssen auf die eRezept-App der Gematik über die eGK mit PIN zugreifen können. Lese- u. Schreibrechte für die ePA müssen auch den Gesundheitshandwerken eingeräumt werden. Ferner soll für die Erteilung von eBA für fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Vorgeschlagen wird dazu die Verbindung der sog. Präqualifizierungsdatenbank des GKV-Spitzenverbandes mit dem elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Änderungen des Digital-Gesetzes angestrebt.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische und finanzielle Entlastung der Gesundheitshandwerke für einen fairen Wettbewerb
Das deutsche Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Die Gesundheitshandwerke machen sich für die Entbürokratisierung, Digitalisierung und einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern in der Versorgung mit Gesundheitsleistungen bei Erhaltung hoher Qualitätsstandards stark. Dazu zählen auch die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Augenhöhe. Das Vertrauen der Krankenkassen und der Verbände der Krankenkassen in die Arbeit der Gesundheitshandwerke muss gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verwaltung von Patientendaten inkl. der Schnittstellen zu den Leistungserbringern u. Kostenträgern sollte ausschließlich auf einer zentralen, nicht-kommerziellen Plattform der Gematik vorgesehen werden. Drittanbieter-Apps für das eRezept u. die ePA sind abzulehnen. Versicherte müssen auf die eRezept-App der Gematik über die eGK mit PIN zugreifen können. Lese- u. Schreibrechte für die ePA müssen auch den Gesundheitshandwerken eingeräumt werden. Ferner soll für die Erteilung von eBA für fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Vorgeschlagen wird dazu die Verbindung der sog. Präqualifizierungsdatenbank des GKV-Spitzenverbandes mit dem elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Änderungen des Digital-Gesetzes angestrebt.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsforschung bzw. Qualitätssicherung bei Medizinprodukten/Hilfsmitteln
Der Referentenentwurf zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung betrifft die Datenerfassung und -integration im Rahmen des Implantateregisters. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Versorgung durch eine lückenlose digitale Dokumentation zu stärken. Während die vorgesehene Übernahme von Daten aus bestehenden Registern, um Datenverlust zu vermeiden, Doppelstrukturen zu verhindern und bereits etablierte Prozesse nutzbar zu machen, begrüßenswert ist, fehlt es an einer rechtlichen Absicherung der Datenübernahme, um Verzögerungen beim Aufbau eines Registers zu vermeiden. Eine solche Grundlage sollte zeitnah geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): RefE Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anmerkungen zur Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsvorgänge der Bundeswehr
Bei Planungs- und Beschaffungsvorgängen der Bundeswehr werden viele weitere Güter sowie Dienst- und Bauleistungen beschafft, die nicht direkt auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit einzahlen. Aus Gründen der Effizienz und der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs ist darauf zu achten, dass sie in einem öffentlichen und transparenten Verfahren, das eine breite Beteiligungsmöglichkeit von Handwerk und Mittelstand sicherstellt, vergeben werden. Diese regionalen Akteure können einen substanziellen Beitrag zur Sicherung der Bedarfe der Bundeswehr leisten. Das Handwerk spricht sich für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs und insbesondere die Beibehaltung des Losgrundsatzes für die Vergaben der Bundeswehr aus, die nicht der Beschaffung von militärischer Ausrüstung dienen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungen zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Die Praxistauglichkeit und die mittelstandsgerechte Umsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen müssen bei der Umsetzung des NIS2UmsuCG an erster Stelle stehen. Bei den sich aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen, insbesondere bzgl. der geforderten Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen und drohender Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflichten muss Klarheit darüber herrschen, ob ein Betrieb tatsächlich in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Daher ist die Frage nach der Betroffenheit der Handwerksbetriebe von zentraler Bedeutung: Eine scharfe und rechtssichere Abgrenzung ist dringend notwendig. Das BMI und das BSI sind daher aufgefordert, mittelstandsfreundliche Auslegungshilfen und FAQ-Listen bereitzustellen sowie nachvollziehbare und ermessensleitende Auskünfte zu geben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG)
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaltung des geplanten Umsatzsteuer-Meldesystems
Die vom BMF geplante Ausgestaltung des Umsatzsteuer-Meldesystems darf KMU nicht mit zusätzlichen Kosten belasten. Deshalb soll eine kostenfreie staatliche Meldeplattform eingeführt werden. Zusätzlich muss das Meldesystem den Betrieben weitere Entlastungen von Verwaltungsaufwand bringen, wie z. B. Verzicht auf Empfängermeldung, perspektivisch Wegfall der Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine Möglichkeit zur GoBD-konformen Archivierung von Rechnungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Bürokratieabbau von Netzzugangsverfahren
Das Netzanschlussverfahren ist für das Handwerk von zentraler Bedeutung, da es die technische und rechtliche Schnittstelle zwischen den Tätigkeiten des Handwerksbetriebs und der öffentlichen Energieversorgung darstellt. Reibungslose Verfahren steigern die Effizienz, reduzieren Bürokratie und ermöglichen mehr Projekte bei geringerem administrativem Aufwand.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- KSpG [alle SG hierzu]
- BörsG 2007 [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- StromStV [alle SG hierzu]
- GWB [alle SG hierzu]
- KAV [alle SG hierzu]
- NAV [alle SG hierzu]
- NDAV [alle SG hierzu]
- StromGVV [alle SG hierzu]
- GasGVV [alle SG hierzu]
- ÜNSchutzV [alle SG hierzu]
- SysStabV [alle SG hierzu]
- KapResV [alle SG hierzu]
- NABEG [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
- EWSG [alle SG hierzu]
- StromPBG [alle SG hierzu]
- EWPBG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Vergabebeschleunigungsgesetz)
Das Handwerk erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Sehr zu begrüßen ist das Bekenntnis der Bundesregierung zum grundsätzlichen Erhalt des Primats der Fach- und Teillosvergabe. Die befristete und konditionierte Ausnahme vom Losgrundsatz für großvolumige Beschaffungsvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, ist im Falle besonderer Dringlichkeit bestimmter Investitionen und des begrenzten Zeitrahmens zur Verausgabung des Sondervermögens nachvollziehbar. Weitergehende Aufweichungen des Losgrundsatzes sind kategorisch abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Gebäudeaufwendungen
Wir begrüßen die Neufassung des bisherigen Schreibens und die damit einhergehende bessere Strukturierung und Praxisorientierung. Besonders positiv bewerten wir die Klarstellungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten sowie die Einordnung energetischer Maßnahmen, etwa der Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen, als nicht standardhebend. Kritik äußern wir unter anderem an der pauschalen Einteilung in Ausstattungsstandards sowie an einzelnen Beispielen, die nach unserer Auffassung den technischen Fortschritt nicht sachgerecht abbilden und zu einer steuerlich ungerechtfertigten Standardhebung führen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Arbeitszeitvolumens durch gezielte steuerliche Maßnahmen
Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Durchführung des Schutzes geografischer Angaben
Die Betriebe des Lebensmittelhandwerks und deren Zusammenschlüsse sind vom Geoschutzreformgesetz betroffen, als sie Waren herstellen, die bereits einen Geo-Schutz genießen und in diesem Zusammenhang bereits entsprechende Vereinigungen gegründet haben. Gemäß Art. 33 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2024/1143 können bereits bestehende Vereinigungen als Erzeugergemeinschaften im Sinne dieser Geoschutzverordnung anerkannt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Regelungen den Fortbestand der genannten Vereine ermöglicht. Daher sehen wir es als dringend geboten an und setzten uns dafür ein, das besondere Interesse der bereits existierenden Schutzvereine entsprechend zu wahren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxisgerechter Anwendungsregelungen für die elektronische Rechnung
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die elektronische Rechnungsstellung sind mit der derzeit in den Betrieben vorhandenen digitalen Infrastruktur nicht erfüllbar und müssen an die Prozesse und den Stand der Digitalisierung in den Betrieben angepasst werden. § 31 UStDV muss auch für Rechnungen in elektronischer Form gelten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes
Die vorliegenden Pläne der Bundesregierung, mit dem WDModG Reserve und Heimatschutz weiter zu stärken und sowohl strukturell als auch gesellschaftlich zu verankern, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die damit verbundenen Maßnahmen haben Folgen für die auf die Handwerksbetriebe –umso wichtiger ist es daher, Wehrdienst, Berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken. Das BMVg ist daher gefordert, des Handwerks zu berücksichtigen – etwa durch eine vorausschauende langfristige Planung von Übungen. Die Bundeswehr darf nicht in Konkurrenz um Arbeitskräfte eintreten. Eine wie auch immer geartete „Dienstpflicht“ muss zukünftig so ausgestaltet werden, dass sie arbeitsmarkt-neutral bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte nationale Umsetzung der novellierten Richtlinie über Industrieemissionen (IED)
Wir sprechen uns für eine 1:1-Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) aus – mit klaren Ausnahmen für baubegleitende Zwischenlager, einer funktionalen Definition des Entstehungsorts sowie praktikablen Übergangsfristen. Die Umsetzung darf die Transformation zur Klimaneutralität nicht behindern, sondern muss praxistauglich, mittelstandsgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Herausforderungen im Transformationsprozess – wie Fachkräftemangel, Materialkosten und komplexe Planungsanforderungen – ist jede neue Regulierung besonders sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit zu prüfen, wofür wir uns nachdrücklich aussprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Vereinfachungen und faire Wettbewerbsbedingungen beim Mindeststeuergesetz
Unser Ziel ist es, die Umsetzung der globalen Mindeststeuer praxistauglich auszugestalten. Dazu braucht es die vollständige Berücksichtigung der OECD-Leitlinien sowie eine deutliche Reduzierung der umfangreichen Dokumentations- und Reportingpflichten, die Unternehmen massiv belasten. Wichtig ist außerdem, Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische Unternehmen zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten G7-Ausnahmen für US-Unternehmen, die zu erheblichen Verzerrungen führen. Wir treten daher für Vereinfachungen,, Bürokratieabbau und faire Rahmenbedingungen ein und fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Anpassung oder Aussetzung der Mindeststeuer-Richtline einzusetzen, solange zentrale Volkswirtschaften nicht teilnehmen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplanten Gebührenerhöhungen basieren ausschließlich auf den Angaben der Eichbehörden bzw. der staatlichen Prüfstellen (S. 46 RefE). Eine objektive Überprüfung der Angaben fand nicht statt. Notwendig sind jedoch konkrete Daten, die die angedachten Gebührenerhöhungen verständlich machen. Die aktuellen Planungen für die einzelnen Gebührensätze benachteiligen das Handwerk mit seinen betriebsspezifischen Größenstrukturen und sind alles andere als marginal, wie das BMWE behauptet. Das Handwerk fordert eine Differenzierung der Gebührenhöhe nach Unternehmensgrößenklassen, um Handwerksbetriebe zu entlasten. Zudem sind eine Evaluation und konkrete Datenerhebung in allen Bundesländern dringend erforderlich, um die tatsächlich notwendige Gebührenhöhe zu ermitteln.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK, ZDH, BdB, GDV, HDE, BGA) werben gemeinsam für eine strukturelle Modernisierung der Unternehmenssteuern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für eine „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, regt aber an, bei der Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Bewohnerparken in § 6 Abs. 1 Nr. 15 b) StVG konkret auch die ansässigen Betriebe zu benennen, um eine einheitliche Praxisanwendung zu sichern. Zudem schlägt der ZDH vor, die Belange der Erreichbarkeit des Gewerbes und der Versorgung der Bevölkerung in das StVG aufzunehmen. Darauf hingewiesen wird, dass die Neuregelungen in der StVG zeitnah in die StVO umgesetzt werden sollten und bei dieser Gelegenheit weitere Instrumente zur praxisgerechten Regelung des gewerblichen Stellplatzverkehrs aufgenommen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Obligatorischer Sachkundenachweis sachgerecht, konsequent und positiv für das Handwerk
Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele SDG 3 und SDG 13 beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte mit der Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an EU-Recht ein Sachkundenachweis zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen ausschließlich obligatorisch über den Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der ChemKlimaschutzV erbracht werden müssen, ist dies für das Handwerk als sachgerecht, konsequent und nicht als nachteilig zu bewerten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende Risiken für das Handwerk ausräumen und stattdessen Chancen unterstreichen
Die Regelungen sind aus Handwerkssicht grundsätzlich zu begrüßen. Es bedarf einiger Klarstellungen und Schärfungen, um drohende Risiken für das Handwerk auszuräumen und stattdessen die Chancen zu unterstreichen. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen haben sich bewährt und sollten beibehalten werden, um eine Kontinuität beim Sachkundeerwerb und bei den Auffrischungskursen zu gewährleisten. Um die Bildungsstätten des Handwerks in diesem Bereich nicht zusätzlich zu belasten, sollten aus unserer Sicht keine über die Vorgaben der ChemKlimaschutzV hinausgehenden Anforderungen an die Qualitätssicherung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen formuliert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Sachkundenachweises begrüßenswert für das Handwerk
Der fünfte Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz ChemG) steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 20230 für nachhaltige Entwicklung“ und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels SDG 13.1 "Klimaschutz: Treibhausgase reduzieren" beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte sich die neue Regelung von § 17 Verbote und Beschränkungen dahingehend bestätigen, dass sie eine Erleichterung des Sachkundenachweises darstellt, so bewerten wir die Anpassung an die F-Gase-Verordnung und an die ODS-Verordnung als eine positive Entwicklung für das Handwerk.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie und Formatfreiheit
Für eine erfolgreiche Umsetzung aus Handwerkssicht ist eine Formatfreiheit des Nachhaltigkeitsberichts gesetzlich festzulegen. Besonders notwendig ist eine gesetzliche Verankerung des VSME-Standards als Obergrenze für Informationsanforderungen innerhalb der Lieferkette. Zudem ist in der EU-Richtlinie ist in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vor-gesehen, welches explizit nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorsieht. Hier sollte auch im Referentenentwurf dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt werden, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des elektronischen Berufsausweises (eBA) für Hilfsmittelerbringer
Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss)
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum 7. Mehrkostenbericht des GKV-SV
Der GKV-SV veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Im aktuellen 7. Bericht (Berichtszeitraum Kalenderjahr 2024) fordert der GKV-SV vom Gesetzgeber, die Hilfsmittelerbringer zu verpflichten, die Gründe der Versicherten für eine zu Mehrkosten führende Versorgung zu dokumentieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke lehnt dies aus Kosten- und Bürokratiegründen entschieden ab.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen bei Kaufpreisgestaltung, Sachverständigennachweisen und DLS
Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Handwerkerregelung in § 1 Abs. 2, Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz
Der ZDH regt an, eine Optimierung der jetzigen Ausnahme in § 1 (2) Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz zu prüfen, ob im Sinne des Grundsatzes der Gleichbehandlung und zur Wahrung des Rechtsfriedens auch „mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten“ in die Ausnahmebestimmung aufgenommen werden können. Zudem regt der ZDH zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten für Behörden und Betroffene an, noch kleinere Klarstellungen im 2. Teil der Handwerkerausnahme (Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern) vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung für KMU
Im Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes fehlen wichtige Reformmaßnahmen wie die Begrenzung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in § 2a Abs. 1 Nr. 11 SchwarzArbG-E wird begrüßt. Die klarstellende Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem SchwarzArbG gem. § 2a Abs. 1 Nr. 9 ist positiv. Der risikobasierte Prüfansatz nach § 2 Abs. 5 SchwarzArbG-E darf nicht zulasten kleinbetrieblicher Strukturen im Handwerk gehen. Die Rolle der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien bei der Zusammenarbeit mit der FKS ist zu stärken. Die Handwerkskammern sind als neue Zusammenarbeitsbehörden im SchwarzArbG aufzunehmen, um einen besseren Datenaustausches mit der FKS zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung des Schwellenwerts in § 1 Abs. 1 S. 1 BTTG-E auf 150.000 Euro; der jetzige Schwellenwert ist mit 50.000 Euro zu niedrig angesetzt. Zeitliche Differenzierung der einzuhaltenden Tarifregelungen in § 5 Abs. 1 S. 3 BTTG-E ist unzureichend; zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks bedarf es wenigstens einer Karenzzeit von sechs Monaten und weiterer Entlastungeffekte bzgl. der mit dem BTTG-E einhergehenden Nachweis- und Dokumentationspflichten. Anspruch der Arbeitnehmer auf die RVO-Arbeitsbedingungen trägt Unfrieden in den Betrieb, da je nach Auftraggeber (Bund/Land/privat) unterschiedliche Beschäftigungsbedingungen gelten können. Keine zufriedenstellende Lösung im Fall konkurrierender RVO-Anträge und im Umgang mit regionalen Tarifverträgen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Kennzeichnung der Tierhaltungsformen
Sachgerechte Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften in Verkaufsstellen des Fleischerhandwerks (Bedientheken). Annäherung an die Vorgaben der Herkunftskennzeichnung. Angemessene Berücksichtigung der Möglichkeiten des Verkaufsgesprächs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 22.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 272/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
-
BR-Drs. 272/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändepapier zu Problemen mit der DAkkS.
Aufmerksam machen von Problemen mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 22.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung zur Überarbeitung der Normungsverordnung 1025/2012
Wir verfolgen das Ziel, das Konsensprinzip in allen Reformschritten zur Beschleunigung der Normung zu bewahren. Gemeinsame Spezifikationen sollen, wenn überhaupt, nur als enge Ausnahmeoption zugelassen werden, um parallele Strukturen zu vermeiden. Das Listungsverfahren für harmonisierte Normen im EU-Amtsblatt soll verbindlich und beschleunigt ausgestaltet werden. HAS-Consultants sollen frühzeitiger und kooperativer in den Normungsprozess eingebunden werden. Zudem sollen KMU-Interessen in der Normung gezielt gestärkt, erfolgreiche nationale Ansätze verbreitet und die Verankerung von Normungswissen in Aus- und Weiterbildung unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 22.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: