Stellungnahmen/Gutachten
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446 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (446)
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Zu Regelungsvorhaben:
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. Dabei sollte es insbesondere nicht zu zusätzlicher Steuerbürokratie und weiteren Mitteilungspflichten kommen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26 - Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, TorbenBraga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2720 - Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN - Drucksache 21/2558 - Steuer...
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
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19.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
19.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Ergänzung des Referentenentwurfs zum Bürokratierückbau im Bereich des BMLEH um Entlastungen für das Lebensmittelhandwerk. Gefordert werden die möglichst 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben, die vollständige Anerkennung digitaler Dokumentation, die Gleichstellung digitaler und papiergebundener Nachweise, die Vermeidung mehrfacher Erfassungen, die Digitalisierung der Behördenkommunikation und stärker risikoorientierte Kontrollen unter Berücksichtigung nachgewiesener Compliance. Zudem soll im Zuständigkeitsbereich des BMLEH ein 24-monatiges Moratorium für Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gelten. Alternativ sollen Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten bis 31. Dezember 2027 auslaufen, sofern ihre Fortführung nicht ausdrücklich begründet wird.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 18.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Kassenpflicht. Die vorgesehene elektronische Belegbereitstellungspflicht soll durch eine Belegerstellung und -ausgabe ausschließlich auf Verlangen der Kundschaft ersetzt werden; die Wahl zwischen digitalem und papiergebundenem Beleg soll beim Betrieb liegen. Zudem sollen rechtssichere gesetzliche Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht für mobile Verkaufsformen, Wochenmarktstände und Verkäufe auf Volksfesten geschaffen, angemessene Übergangsfristen und eine Sonderabschreibung für erforderliche Investitionen vorgesehen sowie zusätzliche Meldepflichten bei TSE-Wechseln vermieden oder automatisiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 17.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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17.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lebensmittelverschwendung auf praxisrelevante Bereiche beschränken
Der Deutsche Fleischer-Verband e.V. zeigt auf, dass bei Regelugen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendungen nur auf vermeidbare Lebensmittelverschwendungen abgestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 12.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung der geringfügigen Beschäftigung
Beschreibung der Auswirkungen von Beschränkungen der geringfügigen Beschäftigung aus Sicht der Unternehmen des Fleischerhandwerks.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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27.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbstständige
Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.
- Bereitgestellt von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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28.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bei der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Anpassung des BEG-Richtlinienentwurfs, insbesondere beim iSFP-Bonus, WPB-Bonus, der Förderfähigkeit von Fachplanung und Baubegleitung, den GWP-Vorgaben für Wärmepumpen sowie dem Erhalt der Effizienzhaus-Stufe EH70.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung des Gebäudetyp E verfolgt die BReg das Ziel, Planen und Bauen zu vereinfachen und dadurch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen, um der zunehmenden Verknappung von Wohnraum in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. BMJV und BMWSB haben im November 2025 Gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt und einen Stakeholder-Prozess eingeleitet. Die Fokussierung der Diskussion auf Vereinfachung birgt die Gefahr, dass dies mit einer Absenkung funktionaler und gesundheitlicher Mindeststandards gleichgesetzt wird. Dies könnte zu einem Verzicht auf technische Anforderungen führen, u.a. im Bereich der Lüftungstechnik.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ÖkodesignG und ÖkodesignGV praxistauglich für fachkundige Reparaturen ausgestalten
Änderung des Ökodesign-Gesetzes und der ÖkodesignG-Verordnung mit dem Ziel, die Reparaturfähigkeit elektrischer und elektronischer Produkte praxistauglich zu sichern. Herstellerpflichten zur Bereitstellung von Ersatzteilen, Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Demontageanleitungen sollen mit klaren Fristen, angemessenen Kostenregelungen und wirksamer Durchsetzung ausgestaltet werden. Der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen soll fachlich kompetenten Reparateuren unter Anerkennung der Handwerksrolleneintragung vorbehalten bleiben; die Gewerke Informationstechniker, Elektrotechniker und Elektromaschinenbauer sollen für die einschlägigen Produktbereiche vollständig berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
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BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der EEG-Reform für einen praxistauglichen Ausbau erneuerbarer Energien
Änderung der geplanten EEG-Reform mit dem Ziel, verlässliche Förderbedingungen für PV-Anlagen, insbesondere kleine Dachanlagen und Mieterstrom, beizubehalten, keine generelle Pflicht zur Direktvermarktung ohne massengeschäftstaugliche Angebote einzuführen, den Smart-Meter- und Steuerungs-Rollout auf neue PV-Anlagen zu fokussieren und pauschale Wirkleistungsbegrenzungen nach Einbau und Testung intelligenter Mess- und Steuerungstechnik zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
-
12.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Netzpakets zur Beschleunigung und Digitalisierung von Netzanschlussverfahren
Änderung des Netzpakets mit dem Ziel, digitale und beschleunigte Netzanschluss- und Inbetriebnahmeprozesse praxistauglich auszugestalten, zugleich aber investitionshemmende Redispatch-Regelungen in netzlimitierten Gebieten zu vermeiden und den Ausbau erneuerbarer Energien nicht an einem unzureichenden Netzausbau auszurichten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Ausgestaltung des StromVKG für Speicher und hybride Lösungen
Änderung des StromVKG mit dem Ziel, Kapazitätsmechanismen technologieoffen auszugestalten, Batteriespeicher und hybride Lösungen wie Kombinationen aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster in Ausschreibungen zuzulassen und kostengünstige Beiträge zur Versorgungssicherheit nicht auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Förderung erneuerbarer Energien sowie der Rahmenbedingungen für den Netzanschluss.
- Bereitgestellt von: ENVIRIA Energy Holding GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Ausgestaltung und Entlastung bei der DSFinVBV
Die unverhältnismäßige Durchbrechung der Beweiskraft der Buchführung und die Eröffnung der Schätzungsbefugnis beim Verstoß gegen die Vorgaben der DSFinVBV (§§ 158 Abs. 2 Nr. 2 und 162 Abs. 2 Satz 2 AO) sollte in einem Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden; zumindest sollte eine Konkretisierung der Schätzungsbefugnis in der DSFinVBV erfolgen. Die Anwendung der DSFinVBV sollte auf bilanzierende Betriebe und auf die steuerliche Buchführung im Hauptbuch beschränkt werden. Für sog. Altsysteme sollte eine Härtefallregelung und für einen Übergangszeitraum eine Erprobungsregelung eingeführt werden. Mehrfache Bereitstellungen von identischen Daten über verschiedene Datenschnittstellen sollten vermieden werden. Vor einer Beschlussfassung sollte die Verordnung einem Praxistest unterzogen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 15 Abs. 4 S. 1 AGG-RefE vorgesehene Verlängerung der Präklusionsfrist von bisher zwei auf zukünftig vier Monate schafft neue Rechtsunsicherheiten für die Handwerksbetriebe und ist daher abzulehnen. Die gemäß § 27a AGG-RefE vorgesehene Schlichtungsstelle muss organisatorisch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) getrennt werden, um deren fachliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Der Schlichtungsvorschlag der Schlichtungsstelle (vgl. § 27a Abs. 5 AGG-RefE) muss für die beteiligten Parteien unverbindlich sein.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen im Planungs- und Honorarrecht
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Klima- und Ressourcenschutz beim Planen und Bauen sind zu verbessern. Die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen ist voranzutreiben und zu beschleunigen. Das Vergaberecht sollte mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bezahlbares Bauen durch wirtschaftliche, praxisgerechte und verhältnismäßige Normung stärken
Systematische Verankerung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Normungsprozessen. Überprüfung bestehender DIN-Normen auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Schaffung rechtssicherer Abweichungsmöglichkeiten von anerkannten Regeln der Technik bei Wahrung der Schutzziele (§ 633 BGB). Vereinheitlichung bauordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen (MBO/LBO). Einführung eines gestuften Normensystems (verbindlicher Mindeststandard/optionale Zusatzanforderungen). Klare Abgrenzung bauaufsichtlich eingeführter Normen. Weiterentwicklung der Folgenkostenabschätzung in der Normung. Sicherstellung kohärenter gesetzlicher Rahmenbedingungen für Planung und Ausführung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Liquiditätsstärkung und Reform von § 7g EStG sowie Optionsmodell (§ 1a KStG)
Einführung zinsloser Steuerstundungen bis mindestens Jahresende. Weiterentwicklung des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG): Anhebung des Höchstbetrags auf ca. 300.000 €, Erhöhung der Gewinngrenze, Ausweitung der begünstigten Investitionsquote. Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG): Einbeziehung von Einzelunternehmen in den Anwendungsbereich; praxistaugliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ohne faktisches Nutzungsverbot; Vermeidung von Lock-in-Effekten und automatischen Sperrfristverletzungen; keine Benachteiligung der Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) bei Optionsausübung; Vereinfachung der Regelung zur Reduzierung der Komplexität und der steuerlichen Beratungserfordernisse. Senkung der Einkommensteuer durch Anpassung des Tarifs.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Größtmögliche Flexibilisierung und Verlängerung der Entlastungsprämie bis 31.12.2027
Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
-
BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Größtmögliche Flexibilisierung und Verlängerung der Entlastungsprämie bis 31.12.2027
Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
-
BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drohen Einschränkungen der Wassernutzung, unbedingt Systemrelevanz von Handwerksbetrieben beachten
Das Handwerk ist zentraler Akteur für Klimaschutz und Anpassung, zugleich sind Handwerks-betriebe von Extremwetter unmittelbar betroffen. Trocken- und Hitzeperioden können zu Engpässen oder gar zu Verboten der Wassernutzung bei Handwerksbetrieben führen. Sofern Einschränkungen der Wassernutzung behördlich angeordnet werden müssen, ist die Systemrelevanz vieler Handwerksbetriebe unbedingt zu beachten. Systemrelevante Handwerksbetriebe sollten nicht pauschal als „normal gewerblich Nutzende“ der öffentlichen Wasserversorgung bei Betrachtung der Nutzungskonkurrenzen verortet werden, da sie besondere betriebliche Anforderungen aufweisen. Schlussendlich dient Wasser dem Handwerk als unersetzlicher Rohstoff und ermöglicht deren Produktions- und Arbeitsprozess.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf der Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Außenprüfungsordnung: Rechtsunsicherheiten abbauen und Praxistauglichkeit der Regelungen verbessern
Regelungen zum Umfang und Dauer der Außenprüfungen sollten stärker zum Ausdruck bringen, dass diese auf das notwendige Maß zu beschränken sind, um die Beschleunigungswirkung nicht einzuschränken (§ 2 Abs. 4 Satz 2 ApO). Zur Stärkung des Instruments der Rahmenvereinbarungen sollten die Regelungen praxistauglicher und rechtssicherer ausgestaltet werden (§ 8 Abs. 5 ApO). Die Bekanntgabefristen von Prüfungsanordnungen sollten vereinheitlicht werden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zu Anträgen auf Verlegung von Außenprüfungen sollten praxistauglicher ausgestaltet werden, um unverhältnismäßige organisatorische Belastungen zu vermeiden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen sollten rechtssicherer und praxistauglicher gefasst werden (§ 9 ApO).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie
Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) durch Ersetzung des Automatismus durch ein optionales Erklärungsverfahren. Einführung eines gesonderten, in die Umsatzsteuerveranlagung integrierten Feststellungsverfahrens sowie Verkürzung der Festsetzungsverjährung für diese Feststellung auf ein Jahr. Die organisatorische Eingliederung soll als erfüllt gelten, wenn Organträger und Organgesellschaft die Organschaft gemeinsam erklären. Der Wegfall der Organschaft soll grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) erfolgen; ein rückwirkendes Ende ist auf die Insolvenzeröffnung zu beschränken. Gesetzliche Begrenzung der Haftung einer Organgesellschaft auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Das Ziel ist der Erhalt der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen durch eine Reform des § 35a EStG anstelle einer ersatzlosen Streichung. Gezielte Weiterentwicklung des Instruments durch Abbau von Mitnahmeeffekten und konsequente Nutzung von Digitalisierungspotenzialen. Zudem wird eine strukturelle Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben in § 35a EStG angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Das Ziel ist der Erhalt der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen durch eine Reform des § 35a EStG anstelle einer ersatzlosen Streichung. Gezielte Weiterentwicklung des Instruments durch Abbau von Mitnahmeeffekten und konsequente Nutzung von Digitalisierungspotenzialen. Zudem wird eine strukturelle Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben in § 35a EStG angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KMU-gerechte Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung
Regulatorische Anforderungen dürfen nicht mittelbar über die Lieferketten an KMU weitergereicht werden. Es muss verhindert werden, dass verpflichtete Unternehmen ihre Pflichten faktisch auf kleinere Betriebe übertragen. Vergleichbare Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie haben gezeigt, dass solche „Durchreicheffekte“ erhebliche Belastungen für KMU verursachen können und unbedingt vermieden werden müssen. KMU sind ausdrücklich von bestimmten Pflichten auszunehmen. Insbesondere sollten sie nicht verpflichtet werden, eigenständig die Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Verordnung zu überprüfen. Ebenso sollten KMU von entsprechenden Berichts- und Nachweispflichten entbunden werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer europäischen Brieftasche für digitale Identitäten
Wichtig ist, dass §10 keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen schafft: Die Akkreditierung „vertrauender Beteiligter“ darf nicht zu hohem Zeitaufwand führen, Nachweise müssen möglichst schlank sein. §12 betont die Bedeutung der Interoperabilität: Die EUDI-Wallet sollte nahtlos mit NOOTS, OZG-Leistungen und der BUND-ID zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Bei §20 sollte sich eine Gebührenordnung an der Leistung orientieren, nicht an der Person; Verwaltungszugang sollte für Unternehmen grundsätzlich kostenfrei bleiben. Zudem sind Ausnahmen bzw. Unterstützung für Kleinstbetriebe nötig. §21 unterstreicht die Überprüfbarkeit automatisierter Entscheidungen unter Einhaltung von KI-Vorgaben und Datenschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau unfairer Regelungen und Stärkung des Lebensmittelhandwerks
Stromsteuersenkung für alle Betriebe; klare, verlässliche Transformationspfade und sichere Energieversorgung; Anpassung der Sonn- und Feiertagsarbeit; handwerksgerechte Umsetzung der EU-Abfallregeln; Begrenzung behördlicher Auslegungsspielräume; transparente, reduzierte Gebühren; Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung; Nachbesserung des Verpackungsrechts zugunsten von Mehrweg und weniger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Zuckersteuer wegen unverhältnismäßiger Belastung von Betrieben und Verbrauchern
Ziel ist es, die Zuckersteuer politisch zu verhindern und stattdessen bildungs-, präventions- und strukturorientierte Maßnahmen zu fördern, während gleichzeitig die Interessen und die Stabilität des Lebensmittelhandwerks geschützt werden sollen. Das heißt: Handwerklich hergestellte Lebensmittel sollten nicht mit industriellen Produkten gleichgesetzt und daher auch nicht gleich reguliert werden dürfen. Schutz kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe vor zusätzlichen Belastungen. Ursachen statt Symptome adressieren: Fokus ist auf komplexe Ursachen von Übergewicht und Krankheiten zu legen (Lebensstil, Bewegung, Gesamtenergieaufnahme), statt auf einzelne Nährstoffe (Zucker).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: