Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
357 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (357)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Eintrag bezieht sich auf die in der Bundestagsdrucksache 21/555 verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 14.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben
Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes soll eine Videoüberwachung in Schlachtebtrieben eingeführt werden. Hiervon ausgenommen bleiben sollen kleine Schlachtstätten unter 1000 Großvieheinheiten. Der DFV begrüßt die AUsnahme, fordert aber eine praktikable Umsetzung unter Berücksichtigung der Kosten und der Erfordernisse des Datenschutzes. Das vorgesehene Ermessen der Behörden zur Anordnung der Videoüberwachung in kleineren Betrieben bedarf der Konkretisierung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prüfpflichten nach dem EInwegkunststofffondsgesetzes anpassen
Mit dem Einwegkunststofffonds sind beim Überschreiten von definierten Schwellenwerten weitreichende Prüfpflichten vorgesehen. Bei einem Überschreiten der Schwellenwerte müssen die Unternehmen die Mengenmeldungen durch externe Prüfer gegenprüfen lassen. Die hohen Prüfkosten stehen dabei in keinem Verhältnis zu den gemeldeten Mengen. Der DFV fordert daher die Aussetzung der Prüfung oder eine Anhebung der Schwellenwerte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 01.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 01.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 01.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen hinsichtlich der vorgesehenen kaufrechtlichen Änderungen.
Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework - NLF)
Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung offener Anwendungsfragen zur Aktivrente
Ziel ist die praxisgerechte und rechtssichere Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG. Hierzu sollen der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich (insbesondere Beginn der Begünstigung, Zuflusszeitpunkt), die Anwendung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sowie die Behandlung von Midijobs und Wechseln aus geringfügiger Beschäftigung eindeutig klargestellt werden. Außerdem sollen verbindliche Regelungen zur Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren, einschließlich Nachweis- und Erklärungspflichten der Arbeitnehmer, sowie zum Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) getroffen werden. Außerdem sollen die Behandlung besonderer Entgeltbestandteile sowie die Abgrenzung zu weiteren Steuerbefreiungen präzisiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Da der Entwurf des BMF-Schreibens bei der künftigen Beurteilung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen auf die allgemeinen Grundsätze zur Einheitlichkeit der Leistung in Abschnitt 3.10 UStAE verweist, sollten auch diese an die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BFH angepasst und möglichst klar gefasst werden. Dabei sollten klare Kriterien und Beispiele für die Einordnung als einheitliche Leistung oder als Haupt- und Nebenleistung aufgeführt werden. Zudem ist eine angemessene Übergangsregelung erforderlich. Um aufwändige und teilweise viele Jahre in die Vergangenheit zurückreichende Korrekturen zu vermeiden, sollte es nicht beanstandet werden, wenn für Altfälle dauerhaft an der bisherigen Handhabung festgehalten wird.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutz praxisnah und wirtschaftsverträglich gestalten und dabei Investitionen anreizen
Zur wirtschaftsverträglichen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gehören für das Handwerk u.a. : die sektorübergreifende und technologieoffene Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen, die faire Gestaltung von Stromsteuer und Energiekosten zur Minimierung von Belastungen für Betriebe, die Förderung von Gebäuden als einheitliche Energiesysteme und die Steigerung der Sanierungsrate, die Einbindung des Fachhandwerks durch qualifizierte Beratung und individuelle Sanierungsfahrpläne, der Abbau von Bürokratie, die Vereinfachung von Genehmigungs- und Berichtspflichten, die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien, Speicher und energieeffiziente Verfahren sowie die Modernisierung der Energieinfrastruktur durch dezentrale Netze und Sektorkopplung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxistauglicher umsatzsteuerlicher Regelungen bei der elektronischen Rechnung
Die Betriebe brauchen praxistaugliche Regelungen und Verfahren in den Bereichen Rabattvereinbarungen, Rechnungskorrektur und Einbettung von Verträgen in elektronische Rechnungen. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 soll entsprechend ergänzt bzw. geändert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau im deutschen Steuerrecht
Die Vorschläge der gewerblichen Wirtschaft zum Bürokratieabbau im Steuerrecht beinhalten die Nachbesserung zur Thesaurierungsbegünstigung und zum Optionsmodell, die Digitalisierung von Steuerbescheiden, die Einführung eines Antragsrecht für zeitnahe Betriebsprüfungen sowie die Vereinfachung von Sachzuwendungen im EStG.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastung im nationalen Rechnungslegungs- und Steuerbilanzrecht
Ziel ist die Reduzierung bürokratischer Anforderungen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung. Angestrebt werden insbesondere verfahrensrechtliche Anpassungen zur Nutzung und elektronischen Rückübermittlung von E-Bilanz-Daten durch die Finanzverwaltung. Weiterhin sollen die Schwellenwerte des § 241a HGB angehoben werden. Zudem wird eine stärkere Harmonisierung von Handels- und Steuerbilanz angestrebt, u. a. durch Annäherung der Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften im Anlagevermögen, Vereinheitlichung der Vorratsbewertung nach § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, Angleichung von Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (§ 249 HGB, § 5 Abs. 4a EStG, § 6a EStG) sowie Reduzierung von Aktivierungs- und Ansatzunterschieden (§§ 248, 250 HGB, § 5 EStG).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastung für KMU durch Anpassungen der EU-Bilanzrichtlinie
Ziel ist die Weiterentwicklung der Richtlinie 2013/34/EU zur Reduzierung bürokratischer Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen. Angestrebt wird insbesondere eine verbindliche Befreiung von Kleinstunternehmen von Offenlegungspflichten durch Anpassung der Art. 30 und 36 der Richtlinie. Zudem sollen die Größenklassen-Schwellenwerte nach Art. 3 RL 2013/34/EU, insbesondere die Arbeitnehmer-Schwelle für große Unternehmen, angehoben und künftig automatisch indexiert werden. Weiterhin wird eine Begrenzung des Umfangs des Jahresabschlusses von Kleinstunternehmen auf eine stark vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Reduzierung der Anhangspflichten nach Art. 4 und 36 RL 2013/34/EU angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unverhältnismäßiger Umstellungsaufwand sollte verhindert werden. Keinesfalls sollten in der Praxis bewährte Prozesse gefährdet werden. Die Erleichterungsregelung der DSFinV-K in Ziff. 2.7.3 zu Durchbedienen über mehrere Systeme (ohne Bestell-Absicherung) ist unbedingt zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Konstellation für das Durchbedienen bei Systemverbünden von reinen Waagen und Waagen-Kassensystemen innerhalb von Bedientheken. Ferner sollte die Rechtssicherheit erhöht werden. Hierzu zählt u.a., dass die Angaben gemäß KassenSichV in der E-Rechnung hinreichend präzisiert werden sollten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH begrüßt die Vereinfachung der ESRS ausdrücklich. Eine Verringerung der Berichtspflichten für Handwerksbetriebe ist ein zentraler Hebel zur Reduzierung der Bürokratielast. Auch die Einführung von Proportionalitätsmechanismen ist ein wichtiger Schritt, um die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verringern. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Materialitätsanalyse und die erforderliche Datenkompetenz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung - Drucksache 21/1857 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht des ZDH ist es entscheidend, dass der VSME-Standard branchenübergreifend als maßgebliche Grundlage für Nachhaltigkeitsinformationen von KMU anerkannt wird. Um hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung Rechts- und Planungssicherheit zu erhalten, ist es besonders wichtig, dass der VSME zeitnah als Value-Chain-Cap gesetzlich verankert wird.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Bestimmung von Betriebsstätten bei Bauausführungen/Montagen sollten bestehende Rechtsunsicherheiten abgebaut und Regelungen praxistauglicher ausgestaltet werden. Dazu sollten diese um bauhandwerkstypische Beispiele ergänzt werden. Anpassungsbedarf besteht bspw. bei der Einordnung von Überwachungstätigkeiten zur Bestimmung der 6-Monatsfrist gem. § 12 Satz 2 Nr. 8 AO. Bei der Bestimmung der 12-Monats-Frist gem. Art. 5 Abs. 3 OECD-MA sollte klargestellt werden, dass bei typischen Bau-/Montageprojekten von weniger als 12‑Monaten eine Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 OECD‑MA nicht dazu dient, die Bau-/Montagetätigkeit regelmäßig in eine „feste Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte“ umzudeuten, wenn die Einrichtung lediglich projektbegleitend und funktional unselbständig ist.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Vereinfachungen und Anpassungen bei der Mindeststeuer
Anpassung der Mindeststeuerregelungen zur Vereinfachung der Anwendung und Klarstellung unbestimmter Vorschriften. Insbesondere: Zulassung vereinfachter Datengrundlagen (z. B. Berichtspakete, CbCR-Daten); Vereinfachungen bei der Mindeststeuerberichterstattung und beim central filing (§ 75 MinStG); Klarstellungen zur Behandlung latenter Steuern und zur Recapture Rule (§ 50a MinStG); Anpassungen bei Organschaften und transparenten Strukturen (§§ 7, 43, 69, 87 MinStG); Vereinfachungen bei gruppeninternen Vermögensübertragungen (§ 82b MinStG); Anpassungen bei Investmenteinheiten (§§ 33, 35, 48, 49, 73, 74 MinStG); sowie Klarstellungen und Korrekturen in §§ 81, 82a, 86 und 87 MinStG.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einmalbesteuerung bei Anteilsübertragungen mit Grundbesitz gesetzlich eindeutig sicherstellen (GrEStG). Doppelte Besteuerungstatbestände bei Share Deals vollständig ausschließen. Anzeigefristen für Erwerbsvorgänge praxistauglich ausgestalten (§§ 18 ff. GrEStG). Konzerninterne Umstrukturierungen umfassend von der Grunderwerbsteuer befreien (§ 6a GrEStG reformieren). Fortgeltungsregelung für Personengesellschaften verlängern oder entfristen (§ 24 GrEStG). Nichterhebungsregelungen für Personengesellschaften sichern (§§ 5–7 GrEStG). Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer unterlassen (§ 16 GewStG).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Orthopädie-Techniker, deren Produkte den indiv. Sonderanfertigungen der RiKl I unterfallen, werden bspw. durch die Notwendigkeit von Gebrauchsanweisungen in Papierform erheblich belastet, obgleich die Patientensicherheit durch die Vorgaben der MDR u. der DurchführungsVO nicht erhöht wird. Der Prozess der Fortschreibung des Risikomanagementsystems für Sonderanfertiger ist ferner zu aufwendig u. kaum umsetzbar. Im Rahmen eines neuen Verfahrens sollte zudem die Weiterentwicklung von Fertigungstechniken oder verwendeten Materialien betrachtet sowie der Markt nach Abgabe der Produkte überwacht werden. Die bislang vorgesehene klinische Bewertung d.d. Hersteller nach Maßgabe des Art. 61 u. der Anforderungen aus Anhang XVI ist mangels Vergleichsgruppe nicht praktikabel u. sollte entfallen.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Orthopädie-Techniker, deren Produkte den indiv. Sonderanfertigungen der RiKl I unterfallen, werden bspw. durch die Notwendigkeit von Gebrauchsanweisungen in Papierform erheblich belastet, obgleich die Patientensicherheit durch die Vorgaben der MDR u. der DurchführungsVO nicht erhöht wird. Der Prozess der Fortschreibung des Risikomanagementsystems für Sonderanfertiger ist ferner zu aufwendig u. kaum umsetzbar. Im Rahmen eines neuen Verfahrens sollte zudem die Weiterentwicklung von Fertigungstechniken oder verwendeten Materialien betrachtet sowie der Markt nach Abgabe der Produkte überwacht werden. Die bislang vorgesehene klinische Bewertung d.d. Hersteller nach Maßgabe des Art. 61 u. der Anforderungen aus Anhang XVI ist mangels Vergleichsgruppe nicht praktikabel u. sollte entfallen.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine konsequente Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine praxistaugliche Weiterentwicklung der TI ein. Ziel ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zur TI für Leistungserbringer und ihre Technikpartner, eine technologieoffene Zugangsarchitektur sowie eine stärkere Ausrichtung an Anwendungen mit unmittelbarem Mehrwert im Versorgungsalltag. Gefordert werden insb. die Reduzierung der Medienbrüche, der Abbau vn Doppelstrukturen und eine stabile Refinanzierung, ferner die bessere Nutzbarkeit von KIM und TI-Messenger für die unverzügliche interprofessionelle Kommunikation, die schrittweise Einführung der eVO sowie perspektivisch die Einbindung in die ePA für die ärztliche Abnahme sowie weiterer Leistungsprüfungen bspw. durch den MD.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachprüfung der Berufsqualifikation im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hat die Ziel, dass das Schornsteinfegerhandwerk nicht aus dem Anwendungsbereich der §§ 8 Abs. 2, 9 Abs.2 Satz 2 und 10 Abs. 4 EU /EWR HwV herausgenommen wird und dass weiterhin die Möglichkeit besteht, dass die Berufsqualifikation von grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer vor dem erstmaligen Tätigwerden überprüft werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 13.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung zur Änderung der EU/EWR-Handwerk-Verordnung
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Reparatur handwerksgerecht ausgestalten
Der ZVEH unterstützt das Ziel der EU-Richtlinie, Reparaturen zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. In seiner Stellungnahme setzt sich der Verband dafür ein, dass die deutsche Umsetzung praxisgerecht erfolgt und keine nationalen Verschärfungen über die europäischen Vorgaben hinaus eingeführt werden. Wichtig sind aus Sicht des ZVEH insbesondere Rechtssicherheit und verhältnismäßige Anforderungen für Handwerksbetriebe, etwa im Kaufrecht und bei neuen Informationspflichten. Zugleich betont der Verband die Rolle des Elektrohandwerks als qualifizierte Fachreparateure und spricht sich dafür aus, dass Reparaturen im Rahmen der Herstellerpflicht auch an Fachbetriebe untervergeben werden können.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Recht auf Reparatur wirksam umsetzen
Der Referentenentwurf setzt die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren um.
- Bereitgestellt von: Runder Tisch Reparatur am 09.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der kooperierende Mittelstand unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers, Reparaturen zu stärken, Produktlebenszyklen zu verlängern und Ressourcen zu schonen. Reparaturkompetenz ist integraler Bestandteil vieler mittelständischer Geschäftsmodelle. Damit das Recht auf Reparatur in der Praxis funktioniert, dürfen die Mittelstandskooperationen bei der Umsetzung der neuen Informationspflichten nicht überfordert werden. Zudem braucht es eine Preisgestaltung, bei der die Personalkosten ausreichend berücksichtigt werden und die Reparatur trotzdem preislich attraktiv gegenüber dem Neukauf ist.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 16.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 13.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von staatlich geförderten KI-Gutscheinen auch für Handwerksbetriebe
Es gibt den Vorschlag, staatlich geförderte KI-Gutscheine für mittelständische Unternehmen einzuführen. Dies begrüßt HANDWERK BW. Wir fordern, dass auch Handwerksbetriebe in die Förderung einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 16.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte und praktikable Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
Angesichts der Auslegungsfähigkeit des Abbruchbegriffs der Gefahrstoffverordnung teilen wir die vorstehenden Schlussfolgerungen hinsichtlich des überschaubaren Adressatenkreises und des geringen Erfüllungsaufwandes nicht. Der Abbruchbegriff ist in Bezug auf die Genehmigungspflicht zu überdenken und zu konkretisieren, um die richtigen Tätigkeiten/Betriebe von der Genehmigungspflicht zu erfassen. In jedem Fall ist eine Fiktionsregelung hinsichtlich der Genehmigung einzuführen und sicherzustellen, dass die auf Grundlage der bisherigen GefStoffV gültigen und nicht beanstandeten unternehmensbezogenen Anzeigen für ihre Befristungsdauer fortgelten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Anpassung des DBA-BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn
Die vorgesehene Vereinfachungsregelung zur Ansässigkeitsbestimmung im Lohnsteuerabzugsverfahren soll nicht nur für Entsendungen von mehr als drei Jahren gelten, sondern auch für kürzere Entsendezeiträume, mindestens ab einem Jahr. Die Pflicht zur Aushändigung einer Arbeitgeberbescheinigung über die Kostentragung soll entfallen. Falls sie beibehalten wird, ist klarzustellen, dass sie nur auf Anforderung des Wohnsitzfinanzamts vorzulegen ist und das vorgesehene Muster entsprechend angepasst wird. Die neuen Vorgaben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn sollen nicht rückwirkend gelten, sondern erst ab dem 1. Januar 2026 Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Ökodesign-Verordnung führt einen Paradigmenwechsel herbei. Im Mittelpunkt stehen künftig nicht mehr zwingend Massenprodukte, sondern auch Auftragsfertigungen, Unikate und Kleinserien – und das mit zusätzlichen Parametern und Pflichten. Deswegen ist die Berücksichtigung von Mittelstandsverträglichkeit und Produktionsweise bei der Umsetzung der Vorgaben entscheidend dafür, dass kleine und mittlere Handwerksbetriebe ihre Produkte weiter am Markt anbieten können.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung des Mindeststeuergesetzes durch Safe-Harbour-Vereinfachungen
m Rahmen des Mindeststeuergesetzes (§§ 1 ff. MinStG) sollen die Regelungen zur Berechnung der globalen effektiven Steuerquote (ETR) vereinfacht werden. Dazu soll der „Simplified ETR Safe Harbour“ an den bisherigen Transitional CbCR Safe Harbour (§ 90 OECD GloBE Model Rules) angelehnt werden. Die Safe-Harbour-Regelungen sollen dauerhaft in die Anwendung des MinStG integriert werden. Ergänzend wird eine Prüfung eines Global-Blending-Safe-Harbours sowie die Beibehaltung des Routine-Profit-Tests und des De-Minimis-Safe-Harbours angestrebt. Latente Steuern (§ 48 Nr. 1 MinStG) sollen vereinfacht berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Einführung der Aktivrente ohne zusätzliche Bürokratiebelastung für Betriebe
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das derzeitige Unternehmerwahlrecht bezüglich des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels (§ 15 Abs. 4 UStG) soll beibehalten werden. Etwaige Änderungen sollen frühestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine praxisgerechtere Ausgestaltung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Die Ermittlung der ortsüblichen Miete soll vereinfacht und durch pauschalierte oder regionalisierte Vergleichswerte ersetzt werden. Die starre Wertgrenze von 25 €/m² sollte an regionale Mietniveaus angepasst werden. Zudem ist eine klarere rechtliche Grundlage für die Überlassung von Werkswohnungen erforderlich, insbesondere zur Abgrenzung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dadurch soll die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterwohnungen im Handwerk wirksam nutzbar werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsvereinfachung und Praxistauglichkeit beim Mindeststeueranpassungsgesetz erhöhen
Ziel ist eine Anpassung des Mindeststeuergesetzes um die Umsetzung der OECDGloBE-Regeln in der Praxis zu vereinfachen. Das MinStG soll dahingehend geändert werden, dass sämtliche latenten Steuern - auch passive - bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes berücksichtigt werden. Die Übergangs- und Dauerregelungen - CbCR Safe Harbour - sollten klarstellend so ausgestaltet werden, dass praxisübliche Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich anerkannt werden. Zudem sollte der Paragraph 13 AStG vollständig aufgehoben oder zumindest auf beherrschte Auslandsgesellschaften beschränkt werden, um den Vollzugsaufwand zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der eBA soll als Antragsvoraussetzung für die Security Module Card - Typ B (SMC-B) nach § 340 Abs. 5 SGB V wegfallen. Ebenso soll die in TI-Anschlusspflicht für Hilfsmittelerbringer vom 1. Januar 2026 zum 1. Oktober 2027 verschoben werden. Die Gesundheitshandwerke sprechen sich im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung und im Sinne der Wettbewerbsfairness für die Beibehaltung des eBA und der Frist ein. Denn die Hilfsmittelerbringer wollen schnellstmöglich durch einen TI-Anschluss die elektronische Verordnung (eVO) in der Versorgung nutzen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke: Die Versorgung von morgen sichern
Die Gesundheitshandwerke fordern eine Entbürokratisierung und faire Präqualifizierung, gestärkte Kompetenzen mit Zugang zur ePA sowie eine klare Aufgabenverteilung. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, braucht es gezielte Förderung, bessere Vergütung und Anpassung an die Inflation. Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen sollen vereinfacht und auf Augenhöhe geführt werden. Zudem werden faire, flexible Festbeträge und einheitliche Mehrwertsteuersätze gefordert, die vollständige Einbindung in die Telematikinfrastruktur, offene Schnittstellen für den eKV sowie fairer Wettbewerb und Transparenz bei Praxislaboren und MVZ.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energieintensive Handwerksbetriebe benötigen verlässliche Planungssicherheit und eine gesicherte Gasversorgung, bis praxistaugliche und bezahlbare Alternativen verfügbar sind. Kurzfristige Stilllegungen von Gasnetzen sowie unklare Übergangsfristen müssen ausgeschlossen werden. Erforderlich sind verbindliche Transformationspfade, realistische Fristen, transparente regionale Netzplanungen und frühzeitige Beteiligung der Betriebe. Zudem braucht es gezielte Förderprogramme, KMU-taugliche Investitionshilfen und eine spürbare Stromsteuersenkung für alle, um den Umstieg wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: