Stellungnahmen/Gutachten
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786 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (786)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung wird insbesondere im Bereich der Entbürokratisierungsvorhaben - zur Streichung der Regelungen zur Hausschlachtung, - zur Streichung der Regelungen zu Rückstandsuntersuchungen und - der Streichung von Dokumentation- und Nachweispflichten für Lebensmittelunternehmer in Bezug auf die Anwendung verbotener Stoffe und Einhaltung von Wartezeiten wahrgenommen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) am 18.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen
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BT-Drs. 21/8408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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12.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckersteuer: Das BMF plant, eine Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen.
Das Bundesfinanzministerium möchte zuckerhaltige Erfrischungsgetränke je nach Höhe des Zuckergehalts durch eine Zuckersteuer zusätzlich besteuern.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckersteuer: Das BMF plant, eine Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen.
Das Bundesfinanzministerium möchte zuckerhaltige Erfrischungsgetränke je nach Höhe des Zuckergehalts durch eine Zuckersteuer zusätzlich besteuern.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckersteuer: Das BMF plant, eine Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen.
Das Bundesfinanzministerium möchte zuckerhaltige Erfrischungsgetränke je nach Höhe des Zuckergehalts durch eine Zuckersteuer zusätzlich besteuern.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckersteuer: Das BMF plant, eine Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen.
Das Bundesfinanzministerium möchte zuckerhaltige Erfrischungsgetränke je nach Höhe des Zuckergehalts durch eine Zuckersteuer zusätzlich besteuern.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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26.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V. am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V. am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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11.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VerpackG - Umlage der EU Plastikabgabe und Schaffung europarechtskonformer Reform
Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Plastiksteuer einzuführen, um damit zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese Maßnahme wird von der Wirtschaft finanzpolitisch, wirtschaftspolitisch und ökonomisch als der falsche Weg angesehen und daher abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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21.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Praxisgerechte, europarechtskonforme Änderung der Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung alkoholpolitischer und regulatorischer Vorhaben durch die Einbringung fachlicher Expertise zu den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und verbraucherbezogenen Auswirkungen geplanter Maßnahmen. Dies umfasst insbesondere Stellungnahmen und den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern zu Fragen der Besteuerung, Kennzeichnung, Vermarktung und Regulierung alkoholhaltiger Getränke sowie alkoholfreier Alternativprodukte. Ziel ist die Förderung sachgerechter, verhältnismäßiger, wissenschaftlich fundierter und praxisnah umsetzbarer Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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07.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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21.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung von nationalen Meldepflichten im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch LFGB
Aufgrund einer Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Jahr 2025 hat das BMLEH einen Gesetzesentwurf zur Änderung des LFGB vorgelegt, mit dem unter anderen bestimmte Meldepflichten für Unternehmer und Analyselabore abgeschafft werden sollen. Diese gehen über EU-Recht hinaus und können somit ohne Vertragsverletzung abgeschafft werden. Wir unterstützen dies und haben dies in einem Schreiben an eine parlamentarische Staatssekretärin des BMLEH zum Ausdruck gebracht
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bun-desministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU Mobilitätspakets Bürokratieabbau und Zukunft der Lebensmittellogistik
Um die stark gestiegenen Kosten für die Lebensmittelproduktion zu reduzieren, muss langfristig ein finanziell tragbarer Transport von Agrarrohstoffen und Lebensmitteln sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer zentralen Zuständigkeit für Importfragen im BMLEH
Es bedarf einer zentralen Zuständigkeit für Importfragen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Importfragen berühren Veterinärrecht, Lebensmittelsicherheit, Zoll, Marktordnung, EU-Recht, Digitalisierung und Handelspolitik. Diese Schnittstellen sind in der Praxis bislang nicht ausreichend gebündelt. Eine zentrale Importkoordination könnte praktische Erfahrungen aus den Grenzkontrollstellen aufnehmen, Abstimmungen zwischen Bund, Ländern, Wirtschaft und EU-Institutionen beschleunigen und als verlässlicher Ansprechpartner für übergreifende Importfragen dienen. Dazu gehört auch eine belastbare nationale Kompetenz für TRACES NT mit klaren Kommunikations- und Eskalationswegen.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Verordnung (EU) 2026/1455 wurde ein jährliches zollfreies Kontingent von 500.000 Tonnen für rohe Nüsse des CN-Codes 0802 sowie verarbeitete Nüsse des CN-Codes 2008 19 aus den USA eröffnet. In der praktischen Umsetzung führt die derzeitige Behandlung des Kontingents zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, da aufgrund der Einordnung dieses Kontigents in den kritischen Status nach Art. 53 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex (UZK-IA) Sicherheitsleistungen zu erbringen sind. Es wird um Prüfung gebeten, ob eine zeitnahe Aufhebung des kritischen Status für dieses Kontigent oder eine schnellere, verlässlichere Freigabe der geforderten Sicherheiten erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
14.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Grundsätzliche Unterstützung, das Ziel, Lebensmittelabfälle weiter zu reduzieren und zusätzliche hochwertige Verwertungswege zu erschließen. Entscheidend ist jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen die bereits erzielten Reduktionsleistungen angemessen berücksichtigen, auf tatsächlich noch vorhandene Vermeidungspotenziale ausgerichtet werden und technologieoffen ausgestaltet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
04.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Anpassung des Agrargeoschutzrechts
Die Verordnung zur Anpassung des Agrargeoschutzrechts dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1143 zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse, Wein und Spirituosen. Sie regelt insbesondere die Verfahren zur Eintragung, Änderung und Löschung geschützter geografischer Angaben, die Anerkennung und Aufgaben von Erzeugervereinigungen sowie Kontrollen und Konformitätsnachweise. Darüber hinaus enthält sie Bestimmungen zu Einsprüchen, Gebühren und Rechtsschutz und passt die Weinverordnung an.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
23.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: