Regelungsvorhaben
Streichung des pauschalen Verbotseintrags von Cannabinoiden (inkl. CBD) in E-Zigaretten & Etablierung differenzierter Vorgaben in der TabakerzV.
Angegeben von:
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) (R001373)
am
28.10.2026
Beschreibung:
Ziel der Einflussnahme ist die Streichung des pauschalen Verbotseintrags von Cannabinoiden (inkl. CBD) in E-Zigaretten/Nachfüllbehältern aus Anlage 2 Nr. 1 Buchst. e TabakerzV. Statt eines Totalverbots soll die Differenzierung zwischen der stofflichen Sicherheit und unzulässigen Werbeaussagen erreicht werden. Bezweckt wird, dass Verbote auf risikobehaftete synthetische oder berauschende Cannabinoide beschränkt bleiben und für Cannabidiol (CBD) bei Bedarf Höchstmengen statt Verbote vorgesehen werden. Zudem wird die Erstreckung werberechtlicher Verbote (§ 21 TabakerzG) auf E-Zigaretten gefordert, um irreführende Gesundheits-Claims gezielt zu unterbinden. Schließlich wird eine Klarstellung bezüglich der Abgrenzung zu Medizinalcannabis (MedCanG) und Arzneimitteln (AMG) angestrebt.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung Datum des Referentenentwurfs: 05.10.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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