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144 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (144)

    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwerwiegend ist ebenso, dass das LobbyRG weder in datenschutz-...
    • Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 2 Absatz 2 Nr. 12 Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ein, nach dem Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von der Registierungspflicht des Lobbyregisters ausgenommen sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 26.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 60 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz." Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessengruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder AG-Verbände von der Registrierungspflicht im LobbyRG und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing-field. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000 €, um Transparenz zu schaffen, wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wella Germany GmbH am 07.10.2024
    • Beschreibung: Die geplante Aktualisierung der EU-KosmetikVO könnte Regelungen für neue Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren/Umweltendpunkte) enthalten. Wir plädieren für wissenschaftlich fundierte, ausgewogene Ansätze bei Inhaltsstoffverboten, sofern kein Risiko für Menschen und keine wesentlichen Umweltauswirkungen bestehen. Beschränkungen/Einstufung von endokrinen Disruptoren als besonders besorgniserregende Endpunkte sollten risiko-, nicht nur gefahrenbasiert erfolgen. Zudem erfordert deren Bewertung die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Ansätze/Methoden um Tierversuche zu vermeiden. Kontaktaufnahmen gem. §1 LobbyRG finden derzeit im Zusammenhang mit der geplanten Überarbeitung der EU-Kosmetik VO statt, deren Umsetzung in deutsches Recht vrstl. im Rahmen der deutschen KosmetikV stattfinden wird.
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden, sowie..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich...
    • Angegeben von: Allianz für Lobbytransparenz am 27.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung mit dem exekutiven Fußabdruck für Bürokratieabbau gemäß dem Vorschlag der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Einsetzung einer/s neutralen, überparteilichen „Lobbybeauftragten“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ADRA Deutschland e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Als Interessensvertreter:innen sind wir verpflichtet eine Eintragung in das Lobbyregister vorzunehmen und haben ein Interesse an der sinnvollen Abfrage von Daten und dem Schutz der Daten unserer Spender:innen. Als gemeinnützige Organisation sind wir auf private Spenden angewiesen. Durch den regelmäßigen und intensiven Austausch mit unseren Spender:innen wissen wir, dass die große Mehrheit aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus einer Meldung ihrer Namen nicht zustimmen würde. Der Vertrauensschutz hat für uns Priorität, daher haben wir uns 2022 gegen die Eintragung der Spender:innendaten in das Lobbyregister entschieden. Wir haben uns zusammen mit anderen NROen und dem Dachverband VENRO für eine entsprechende Anpassung des Lobbyregistergesetzes eingesetzt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für eine Evaluation und erneute Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes ein. Während die Einführung des Registers ein wichtiger Schritt zu mehr Lobbytransparenz war, gilt es, auch das überarbeitete Lobbyregister unbürokratischer und praxistauglicher zu gestalten und dabei digitale Potenziale zu nutzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die verschärften Regeln im Lobbyregistergesetz führen zu einem bürokratischen enormen Aufwand bei den Interessenvertretern, insbesondere bei der Eintragung und Pflege der Regelungsvorhaben. Die bessere Lösung wäre es gewesen, das im Koalitionsvertrag angekündigte Online-Konsultationsverfahren über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister zu verzahnen. Dies würde bei gleichem Inhalt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Mehr Demokratie am 15.05.2024
    • Beschreibung: Ziel war die Anpassung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Lobbyregistergesetzes, insbesondere Streichung der Ausnahmen für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle bei den Veröffentlichungspflichten von Schenkungen Ditter.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Netzwerk Public Affairs e.V. am 15.04.2024
    • Beschreibung: Das Netzwerk Public Affairs e.V. vertritt die berufsständischen Interessen von Public Affairs Professionals und begleitet in diesem Zusammenhang sämtliche Vorhaben im Bereich der Lobbyregulierung, insbesondere das Lobbyregistergesetz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
      2. BT-Drs. 20/8828 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/7346 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes - b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/1322 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines - Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag - und gegenüber der Bundesregierung...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
    • Beschreibung: Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen welche Lobbyist:innen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen: - Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht. - Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget. - Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. Die aktuellen 50.000 Euro können wohlhabende Lobbyist:innen aus der Portokasse zahlen. - Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Lobbyregister sollte weiter verbessert werden. Transparency Deutschland setzt sich, auch mit den Partnerorganisationen in der Allianz für Lobbytransparenz, insbesondere für den Wegfall von Ausnahmen von der Eintragungspflicht z.B. für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein. Außerdem sollten die Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€ offengelegt werden, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Darüber hinaus setzt sich Transparency für die Übertragung der Erfassung der Stellungnahmen auf die Ministerien im Rahmen des Fußabdruck ein und eine Kontakttransparenz (Offenlegung der Termine mit Interessenvertreter:innen) für die Ministerien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Lobbyregistergesetz macht die Lobbyarbeit gegenüber dem Bundestag und der EU transparenter, beugt so Intransparenz und Korruption vor. Das Lobbyregistergesetz belastet öffentliche soziale Träger allerdings unverhältnismäßig stark, da es deren ohnehin knappe Ressourcen weiter strapaziert und mitunter ihre Fähigkeit einschränkt, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen. Die zusätzlichen administrativen und finanziellen Anforderungen sowie die enormen bürokratischen Hürden können dazu führen, dass öffentliche Träger ihre Arbeit weniger effektiv ausführen können, was letztlich das Gemeinwohl beeinträchtigen könnte. Die Gleichbehandlung öffentlicher Träger und kommerzieller Lobbyisten bei der Eintragungspflicht muss hinterfragt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DATEV eG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Während die Einführung des Registers ein wichtiger Schritt zu mehr Lobbytransparenz war, gilt es, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen bürokratischem Aufwand für uns als Unternehmen und dem berechtigten Wunsch nach mehr Transparenz zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung mit dem exekutiven Fußabdruck für Bürokratieabbau gemäß dem Vorschlag der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen, wer wessen Interessen vertritt. Einsetzung einer/s neutralen, überparteilichen „Lobbybeauftragten“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2024...
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