Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
36 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (36)
-
- Angegeben von: Scalable GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Der im Bundestag eingebrachten Entwurf des Umsetzungsgesetzes behält eine signifikante Ausweitung des Anwendungsbereichs, die über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und unter anderem auch Wertpapierkredite umfasst, obwohl diese von der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen sind. Durch dieses Goldplating entsteht eine zusätzliche bürokratische Belastung für deutsche Institute, die die Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb beeinträchtigt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- BGBEG [alle RV hierzu]
- UWG 2004 [alle RV hierzu]
- BDSG 2018 [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- UKlaG [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- PAngV 2022 [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- VSchDG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 15.08.2025
- Beschreibung: Durch die Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie darf der Kauf auf Rechnung nicht einem Verbraucherkredit gleichgestellt werden, Verhältnismäßigkeit der Kreditwürdigkeitsprüfung muss sichergestellt sein
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge gilt es, auch im Gewerberecht praxisnahe Regelungen umzusetzen - dies gilt u.a. im Hinblick auf eine Alte-Hasen-Regelung für Darlehensvermittler, Verbesserungen bei den Übergangsregelungen sowie im Hinblick auf eine neue Sachkundeprüfung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge..., ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Wir möchten eine praxisgerechte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 erreichen. Ziel ist die Nutzung von Öffnungsklauseln für unentgeltliche, kleine oder kurzfristige Kredite sowie die Sicherstellung, dass verbraucherfreundliche Kreditangebote im Direktvertrieb nicht fälschlich als unzulässig gelten. Handelsvertreter, die im Rahmen von Warenvermittlungen zweckgebundene Kredite präsentieren, sollten nicht der Erlaubnispflicht nach § 34k GewO-E unterfallen. Zudem setzen wir uns für eine Ausnahme von der IHK-Sachkundeprüfung oder eine abgestufte Sachkunderegelung sowie für eine Ausnahme von der Registrierungspflicht bei untergeordneter Vermittlungstätigkeit ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 09.10.2025
- Beschreibung: Anpassung des regulatorischen Rahmens mit dem Ziel, bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht zwischen einer Konsumfinanzierung und einer Absatzfinanzierung von nachhaltigen Verbraucherinvestitionen zu differenzieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie durch nationale Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, um den Einsatz bonitätsrelevanter Daten rechtssicher zu gestalten, Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben zu vermeiden und Kreditwürdigkeitsprüfungen als verpflichteten Bestandteil des Verbraucherschutzes praktikabel umzusetzen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 09.09.2025
- Beschreibung: Einsatz für eine Verschlank und der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge I. Allgemeine Anmerkungen II. Vorschläge Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 08.07.2025
- Beschreibung: Sicherung der bestehenden und bei Bedarf Verbesserung der Regulierung zu Restschuldversicherungen, insbesondere deren Vertrieb.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ein Darlehensvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zu Stande. Für die Willenserklärung des Verbrauchers ist gem. § 492 Abs. 1 i.V.m. § 126a BGB die elektronische Form zugelassen. Gleichwohl muss die Annahmeerklärung des Darlehensgebers nach aktueller Rechtslage aber „papierhaft“ erfolgen, d.h. ausgedruckt werden, denn § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB befreit den Darlehensgeber nur von dem Erfordernis der Unterschrift. Die reine Textform ist demnach nicht zulässig. Wir regen daher an, dass die Annahmeerklärung des Darlehensgebers in Textform erfolgen kann. Es wird daher eine entsprechende Änderung des BGB angestrebt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG am 16.09.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie der (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht soll in einer angemessen und verantwortungsvollen Weise erfolgen, die dafür Sorge trägt, dass vorvertragliche Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfungen in vertretbarem und verbraucherfreundlichem Rahmen bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Referentenentwurfes, im Sinne einer besseren Berücksichtigung des Kreditrisikos.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Enpal B.V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Anpassung des regulatorischen Rahmens mit dem Ziel, bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht zwischen einer Konsumfinanzierung und einer Absatzfinanzierung von nachhaltigen Verbraucherinvestitionen zu differenzieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt ausdrücklich einige gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die Marktrealitäten. Gleichzeitig fordert er, folgende im Referentenentwurf vorgesehene Regelungen zu streichen bzw. zu überarbeiten: die geplante Aufgabe des Schriftformerfordernisses (§ 492 Abs. 1 BGB n.F.), die das Missbrauchs- und Betrugsrisikos weiter steigern dürfte; die Schaffung eines (unnötigen) Spezialfalls des § 138 BGB (§ 492 Abs. 9 BGB n.F.) und die missglückte Regelungstechnik in § 497a Abs. 2 BGB n.F., die der Systematik von Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widerspräche.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 25.07.2025
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich für eine weitere Konkretisierung der ohnehin bereits verbraucherfreundlichen Vorschriften zur Gewährleistung eines möglichst umfassenden Verbraucherschutzes ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 22.07.2025
- Beschreibung: Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: R+V Versicherung AG am 09.07.2025
- Beschreibung: Die R+V setzt sich dafür ein, den Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags in einem Bündel gemeinsam mit Restschuldversicherungen ohne Wartefrist zu ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Zalando am 28.06.2024
- Beschreibung: Zalando setzt sich dafür ein, dass vorvertragliche Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfungen in vertretbarem und verbraucherfreundlichem Rahmen bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: ProTect Versicherung Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Erreichung einer 1:1 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) über Verbraucherkreditverträge sollten in VVG und BGB richtlinienkonforme Anpassungen hinsichtlich des Abschluss von Restkreditversicherungen zu Produktbündelungen und Produktkopplungen erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Initiative Restkreditversicherer am 14.06.2024
- Beschreibung: Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Eine 1:1 Umsetzung dieser Vorgaben wird angestrebt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...