Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (80)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 25.02.2025
- Beschreibung: Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, welche insbesondere in § 60 der StVZO verankert sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ford setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADRRichtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer neuen UN-Regelung zu ADS Marker Lamps zum Zwecke einer weltweiten Harmonisierung der Kenntlichmachung einer automatisierten/autonomen Fahrt (Level 3, 4 und 5).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Berücksichtigung neuer automatisierter Fahrzeugkonzepte in der "Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3)" ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Aufnahme alternativer Bereiche für die Gurtankerpunkte und für mehr Flexibilität ein, damit zukünftige Innenraumdesigns möglich werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Erweiterung der Regelung um konkrete Anforderungen zur Thermal Propagation und Test-Methoden hierzu ein. Die Test-Methoden müssen Alternativen umfassen, sodass auch zukünftige Technologien adressiert werden können. Zudem muss die Möglichkeit zur Typgenehmigung der Batterie erhalten bleiben. Alleinige Tests auf Fahrzeugebene werden daher abgelehnt. Ein Testverfahren zur Bewertung der Rauchbildung in der Fahrgastzelle muss erarbeitet werden. Die Zustände "Parken" und "Laden" benötigen weitere Erkenntnisse und eine kurzfristige Regulierung sind aus Sicht des VDA nicht sinnvoll und werden daher abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Weiterentwicklung der Anforderungen an den Event Data Recorder für Pkw und Nfz sowie für eine Vermeidung falscher Trigger-Events ein. Bei der Erweiterung der Datenelemente sowie deren Aufzeichnungsgüte muss der Stand der Technik berücksichtigt werden, da anderenfalls tiefgehende Eingriffe in die Infrastruktur der Fahrzeuge erforderlich werden würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRVA Industrie-Vorbereitungsgruppe GEVA von der OICA und CLEPA, an einem Vorschlag für die Ergänzung zu den Änderungsserien 03 und 04 der UN-Regelung Nr. R79. Der Vorschlag beschreibt eine detaillierte Anpassung für künftige Steer-by-Wire Anforderungen. Der VDA setzt sich für die Erweiterung der möglichen Technologien ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die UN-R 148 lässt bereits beleuchtete Markenlogos zu, die Methode der Ermittlung sollte überarbeitet werden, damit weitere Markenlogos zulassungsfähig werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Überarbeitung der UN-R 79 und UN-R 13/13H im Bezug auf x-by-wire (Steer-by-wire für UN-R 79 und Brake-by-wire für UN-R 13 und UN-R 13H) sollten bis Ende 2026 abgeschlossen und bereits in Kraft treten, damit diese neuen Technologien zulassungsfähig sind. Der VDA setzt sich für eine Beschleunigung des Vorgangs ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass das BMDV zu einer möglichen Ausnahme im Zusammenhang mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen eine Stellungnahme gegenüber den Bundesländern abgibt. Dies betrifft insbesondere ein bundeseinheitliches Vorgehen für Fahrzeuge die alle die selbe Änderung erfahren haben und alle die selben Abweichungen von der 96/53/EG aufweisen. Der VDA setzt sich somit dafür ein, dass Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge gemäß StVZO bundeseinheitlich behandelt werden und die Bundesländer eine "Handweisung" zu speziellen Anforderungen mit Bezug auf das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und der sich daraus ergebenden Abweichungen von der 96/53/EG erhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass in Zukunft Elektrofahrzeugen refurbished werden können, da die Lagerhaltung von Traktionsbatterien als Ersatzteile nicht zielführend ist. Der Austausch von Traktionsbatterien bei Bestandsfahrzeugen ermöglicht neue (Batterie)technologien in gebrauchte Fahrzeuge einzuführen. Dieses kann aber zu Änderung von typgenehmigungsrelevanten Parametern führen (z.B. Gewicht). Die Überarbeitung der VO(EU)2018/858 im Artikel 55/56 ermöglicht die Einführung von neuen Technologien unter definierten Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Auch für Motorräder sollten – analog zu Pkw, Lkw, Bussen und Anhängern – Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften für Systeme erlassen werden, deren Nutzen für die Verkehrssicherheit und deren Bedeutung für das Unfallgeschehen beim Motorrad nachgewiesen ist. Konkrete Empfehlungen betreffen u.a. ABS-Systeme für A1-Motorräder, Scheinwerfer, e-Call, Nachrüstungen älterer Motorräder mit modernen Reifen sowie die Förderung von Innovationen Geändert werden müsste die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Fahrzeug- und Anhängerherstellern, Neufahrzeugen sicherzustellen, dass Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten nach einem Verkehrsunfall aktiviert sind, wenn ein Unfall detektiert wurde. sich dafür einzusetzen, eine solche Anforderung in der UN-Regelung Nr. 48 sowie der GSR zu ergänzen. die StVO dahingehend anzupassen, dass die Fahrenden, soweit möglich, nach einem Unfall oder einer Panne unabhängig von der Unfalldetektion durch das Fahrzeug die Beleuchtungseinrichtungen aktivieren müssen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Apassungen der StVZO ein, die dem technischen Fortschritt der Fahrradwirtschaft, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und dem Komfort der Fahrradnutzung dienen. Dazu gehört unter anderem die Zulässigkeit von Blinkern an allen Fahrrädern und von seitlichen Konturmarkierungen von Lastenrädern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 12.06.2024
- Beschreibung: Der BVMed begrüßt die Änderung der StVZO, deren Zielsetzung eine Rechtssicherheit ist, die nach der letzten Anpassung der zugrundeliegenden Norm (DIN 13164) für das in Kraftfahrzeugen mitzuführenden Erste-Hilfe-Material ist. Wir möchten grundsätzlich darauf hinweisen, dass die Änderung des Paragrafen von § 35h auf § 30 beim Inverkehrbringen von Verbandkästen sowohl beim Hersteller, aber auch bei deren Kunden (Eigenmarken) zu Änderungen in der Produktinformation und der Etiketten sowie Katalogen und Werbematerial führen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entfall Teilegutachten. Neufassung Teiletypgenehmigung. Binnenmarktverordnung
Aktiv vom 02.05.2024 bis 03.07.2024
- Angegeben von: VDAT e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Entfall Teilegutachten. Hier die Übergangsfristen hinsichtlich der Gültigkeit und weiteren Anwendbarkeit von Teilegutachten nach Einführung des Teiletypgenehmigungs-Systems
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 20.03.2024
- Beschreibung: Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, besonders der Vorschriften zur Fahrradausstattung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 24.06.2025
- Beschreibung: Mit der 56. Änderungsverordnung der StVZO wurden die Anforderungen für nationale Einzelgenehmigungen von Fahrzeugen der Klassen L drastisch verschärft. Diese neuen Regelungen bedrohen Unternehmen und hemmen den Fortschritt in der nachhaltigen Mobilität und Innovationskraft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.06.2025
- Beschreibung: Bei der UN R127 ist derzeit eine Möglichkeit enthalten, Versuche auf die Windschutzscheibe zu wiederholen, falls das Bruchverhalten atypisch erfolgt. Diese Möglichkeit ist bis 2028 befristet und soll nun entfristet werden, da sich bislang keine Parameter herausarbeiten ließen, die das Bruchverhalten sicher als typisch verlaufen ließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 07.05.2025
- Beschreibung: Im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine einheitliche Vorgehensweise der Prüforganisationen bei der GAP von CNG-Pkw sowie eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer sicherzustellen. Nach aktuellem Stand droht diesen wegen nicht durchführbarer Gasanlagenprüfung (GAP) - beziehungsweise extrem hoher Kosten für die Freilegung der CNG -Tanks, dass diese ihre Fahrzeuge nicht mehr (sinnvoll) weiterbetreiben können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 04.03.2025
- Beschreibung: Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erherbliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatztteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 02.09.2024
- Beschreibung: Bei der Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO empfiehlt der VPLT die Erweiterung der Empfehlung 11 um die Veranstaltungswirtschaft und im Speziellen um eine Erweiterung um "Mobile Bühnen".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 01.08.2024
- Beschreibung: Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Die Toleranz für den Odometer kann aus technischen Gründen nicht weiter verschärft und soll daher vermieden werden. Beim Tachometer soll weiterhin die Freiheit bestehen, nicht typgenehmigungspflichtige Anzeigen nach Belieben darzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Die Änderung ermöglicht die Verwendung einer Parksperre als Alternative zu einer Reibungsfeststellbremsanlage, um die statischen Anforderungen der UN R13-H für Feststellbremsanlagen zu erfüllen. Es wurde von CPs aufgefordert, die Parksperre während der PTÜ zu bewerten. Zu diesem Zweck wird ein neuer Absatz in die Regelung R13-H aufgenommen. Im ersten Schritt soll die technische Umsetzbarkeit geprüft werden. Im zweiten Schritt die Umsetzung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDAT e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung zu vorgesehener Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Hier konkret die bisherigen Paragrafen 19, 21 und 22. Ziel ist die Vermeidung eventuell entstehender Nachteile für den Bereich Änderung in Verkehr befindlicher Fahrzeuge und daraus entstehende wirtschaftliche Nachteile für die von den Fahrzeugherstellern unabhängige Autozubehörindustrie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IVECO Deutschland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Revision der EU-Richtlinie 96/53/EG muss zwingend sichergestellt werden, dass höhere Gesamtgewichte für LKW mit emissionsfreien Antrieben zugelassen werden. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag zur Unterstützung des Hochlaufs von ZEV unterstützen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Umfassende Neufassung der StVZO
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzen, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der BGL setz sich dafür ein, das für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 die Zulassungsfrist auf mindestens 7 Jahre verlängert wird. Dementsprechend sollte aus Sicht des BGL eine Anpassung der EU-RL 96/53/EG zu Abmessungen und Massen der Fahrzeuge erfolgen, so dass der Lang Lkw Typ 1 in die Richtlinie Aufnahme finden kann. Außerdem sollte die durch die Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 bestehende Möglichkeit Möglichkeit „verlängerte Fahrerhäuser“ typgenehmigen zu lassen, in der Gesetzgebung zu Lang-Lkw Berücksichtigung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MAHLE Aftermarket GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die StVZO regelt unter anderem die Hauptuntersuchung. MAHLE Aftermarket ist betroffen in der eigenen Entwicklung und Produktion von Prüfgeräten für die periodisch-technische-Inspektion und beobachtet das Regulierungsverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung und Begleitung einer neuen UN-Regelung zu Fahrer-Assistenzsystemen (UN-Bezeichnung: DCAS - Driver Controlled Assistent Systems) zum Zwecke der weltweiten Harmonisierung, die neue Funktionalitäten in Erweiterung der UN-Regelung 79 zulässt (z.B. innovative Überwachung der Fahreraktivität).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel des VDA ist es, eTrailer zulassungsfähig zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die erst vor kurzem etablierten Anforderungen sollen bereits weiter verschärft werden, obwohl die neue UN-Regelung erst 2026 / 2029 in Kraft tritt. Anpassungen erfolgen üblicherweise nach Erkenntnissen aus dem Feld, diese liegen bislang nicht vor. Der VDA lehnt die weitere Verschärfung daher ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Änderung der Bedingungen zum Phantomfallversuch (Kopfaufschlagsprüfung) ein. Neben den aktuellen Anforderungen soll zukünftig auch die Möglichkeit bestehen, die Sicherheit (Verletzungsgefahr) des Kopfes eines Insassen über ein Rückhaltesystem zu gewährleisten. In diesem Fall muss der Kopfaufschlagstest nicht durchgeführt werden, die Scheibe wird entsprechend markiert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei Elektrofahrzeugen ist eine Lagerhaltung von Traktionsbatterien als Ersatzteile nicht zielführend. Der Austausch von Traktionsbatterien bei Bestandsfahrzeugen ermöglicht neue (Batterie)technologien in gebrauchte Fahrzeuge einzuführen. Dieses kann aber zu Änderung von typgenehmigungsrelevanten Parametern führen (z.B. Gewicht). Die Überarbeitung der VO(EU)2018/858 im Artikel 55/56 ermöglicht die Einführung von neuen Technologien unter definierten Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA beteiligt sich an einer TF innerhalb der UNECE zur Überarbeitung der Anforderungen an "acoustic vehicle alerting systems" für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Hierbei geht es primär um die weltweite Harmonisierung der Anforderungen mit Hinsicht auf Geräuschlevel und Messunsicherheiten. Auch die Kompatibilität mit der Fahrzeuggeräuschvorschrift UN-R 51 bzgl. maximaler Hochlaufkurve des Geräusches, Fahrbedingungen und Definitionen soll sichergestellt werden, um für die Hersteller wie auch technische Dienste und Genehmigungsbehörden eine einheitliche Interpretation der Regelungen zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich bei der Definition technischer Anforderungen für die Datenspeicherung beim automatisierten und autonomen Fahren ein, um eine technologieneutrale, innovationsoffene und sichere Umsetzung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die internationalen Harmonisierung sicherheitstechnischer Anforderungen und Validierungsmethoden für automatisierte und autonome Fahrzeuge ein, um eine technologieneutrale und innovationsoffene Anwendung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRBP Unterarbeitsgruppe Realfahrt - zusätzliche Geräuschverstärkungsbestimmungen (RD-ASEP, Real Driving - Additional sound enhancement provisions) zu einem Vorschlag zur Erweiterung der Bestimmungen auf E-Fahrzeuge (bislang nur ICE) mit, um die Acoustic vehicle alerting Systems (AVAS) mit einzuschließen. Der VDA setzt sich für eine Abschwächung des Geräusches um mindestens 20dB, was zu einem maximalen Geräuschpegel von 55db führt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADR-Richtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Vermeidung von technisch nicht oder schwierig umsetzbaren Anforderungen sicherstellen, Sicherstellen, dass harmonisiertes Recht erhalten bleibt und sicherstellen, dass Modifikationen mit neuen und geplanten E-Fahrzeugen zusammen passen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kleinkrafträder: Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöhen
- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Regelungen für die Typzulassung von Kleinkrafträdern sind so zu ändern, dass die Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöht wird. Unabhängig davon sollten Hersteller freiwillig wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen ergreifen. Insgesamt sind die gesetzgebenden Gremien in Europa aufgerufen, die sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Typprüfung zu stärken. Durch den Gesetzgeber sind die Sanktionen für technische Mängel und für Manipulation zu verschärfen. Dazu gehört insbesondere eine konsequentere Sanktionierung sowohl bei Erstauffälligkeit als auch bei Wiederholungsfällen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144
- Betroffene Bundesgesetze (1):