Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (86)
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretung ist die Bereinigung und Aktualisierung des verkehrsrechtlichen Rahmens für Fahrradzubehör auf Bundesebene. Konkret wird die Überarbeitung, Anpassung oder der vollständige Rückzug des „Merkblatts für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ (Stand 1999) sowie der „Richtlinie für die Beschaffenheit und Anbringung von Kindersitzen und Fußstützen an Fahrrädern“ (Stand 1980) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezweckt. Ziel ist die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten für Hersteller und Prüfinstitute durch eine vollständige Harmonisierung des nationalen Rechts mit den aktuellen europäischen Sicherheitsnormen (DIN EN 15918, DIN EN 14344, DIN EN 15194 und DIN EN ISO 4210).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Dies ist faktisch nicht umsetzbar. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL; mit dem Ziel, dass sich dies auch in den europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen der Typgenehmigung wiederfindet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 07.05.2025
- Beschreibung: Im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine einheitliche Vorgehensweise der Prüforganisationen bei der GAP von CNG-Pkw sowie eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer sicherzustellen. Nach aktuellem Stand droht diesen wegen nicht durchführbarer Gasanlagenprüfung (GAP) - beziehungsweise extrem hoher Kosten für die Freilegung der CNG -Tanks, dass diese ihre Fahrzeuge nicht mehr (sinnvoll) weiterbetreiben können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 25.02.2025
- Beschreibung: Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 01.08.2024
- Beschreibung: Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Die Toleranz für den Odometer kann aus technischen Gründen nicht weiter verschärft und soll daher vermieden werden. Beim Tachometer soll weiterhin die Freiheit bestehen, nicht typgenehmigungspflichtige Anzeigen nach Belieben darzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ford setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADRRichtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel des VDA ist es, eTrailer zulassungsfähig zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die erst vor kurzem etablierten Anforderungen sollen bereits weiter verschärft werden, obwohl die neue UN-Regelung erst 2026 / 2029 in Kraft tritt. Anpassungen erfolgen üblicherweise nach Erkenntnissen aus dem Feld, diese liegen bislang nicht vor. Der VDA lehnt die weitere Verschärfung daher ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Aufnahme alternativer Bereiche für die Gurtankerpunkte und für mehr Flexibilität ein, damit zukünftige Innenraumdesigns möglich werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Überarbeitung der UN-R 79 und UN-R 13/13H im Bezug auf x-by-wire (Steer-by-wire für UN-R 79 und Brake-by-wire für UN-R 13 und UN-R 13H) sollten bis Ende 2026 abgeschlossen und bereits in Kraft treten, damit diese neuen Technologien zulassungsfähig sind. Der VDA setzt sich für eine Beschleunigung des Vorgangs ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich bei der Definition technischer Anforderungen für die Datenspeicherung beim automatisierten und autonomen Fahren ein, um eine technologieneutrale, innovationsoffene und sichere Umsetzung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die internationalen Harmonisierung sicherheitstechnischer Anforderungen und Validierungsmethoden für automatisierte und autonome Fahrzeuge ein, um eine technologieneutrale und innovationsoffene Anwendung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass das BMDV zu einer möglichen Ausnahme im Zusammenhang mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen eine Stellungnahme gegenüber den Bundesländern abgibt. Dies betrifft insbesondere ein bundeseinheitliches Vorgehen für Fahrzeuge die alle die selbe Änderung erfahren haben und alle die selben Abweichungen von der 96/53/EG aufweisen. Der VDA setzt sich somit dafür ein, dass Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge gemäß StVZO bundeseinheitlich behandelt werden und die Bundesländer eine "Handweisung" zu speziellen Anforderungen mit Bezug auf das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und der sich daraus ergebenden Abweichungen von der 96/53/EG erhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADR-Richtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Fortschreibung der Anforderungen an die behindertengerechte Ausstattung von Bussen (Accessibility)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Vermeidung von technisch nicht oder schwierig umsetzbaren Anforderungen sicherstellen, Sicherstellen, dass harmonisiertes Recht erhalten bleibt und sicherstellen, dass Modifikationen mit neuen und geplanten E-Fahrzeugen zusammen passen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kleinkrafträder: Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöhen
- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Regelungen für die Typzulassung von Kleinkrafträdern sind so zu ändern, dass die Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöht wird. Unabhängig davon sollten Hersteller freiwillig wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen ergreifen. Insgesamt sind die gesetzgebenden Gremien in Europa aufgerufen, die sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Typprüfung zu stärken. Durch den Gesetzgeber sind die Sanktionen für technische Mängel und für Manipulation zu verschärfen. Dazu gehört insbesondere eine konsequentere Sanktionierung sowohl bei Erstauffälligkeit als auch bei Wiederholungsfällen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstützpunkten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Apassungen der StVZO ein, die dem technischen Fortschritt der Fahrradwirtschaft, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und dem Komfort der Fahrradnutzung dienen. Dazu gehört unter anderem die Zulässigkeit von Blinkern an allen Fahrrädern und von seitlichen Konturmarkierungen von Lastenrädern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 12.06.2024
- Beschreibung: Der BVMed begrüßt die Änderung der StVZO, deren Zielsetzung eine Rechtssicherheit ist, die nach der letzten Anpassung der zugrundeliegenden Norm (DIN 13164) für das in Kraftfahrzeugen mitzuführenden Erste-Hilfe-Material ist. Wir möchten grundsätzlich darauf hinweisen, dass die Änderung des Paragrafen von § 35h auf § 30 beim Inverkehrbringen von Verbandkästen sowohl beim Hersteller, aber auch bei deren Kunden (Eigenmarken) zu Änderungen in der Produktinformation und der Etiketten sowie Katalogen und Werbematerial führen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):