Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (71)
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- Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 02.09.2024
- Beschreibung: Bei der Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO empfiehlt der VPLT die Erweiterung der Empfehlung 11 um die Veranstaltungswirtschaft und im Speziellen um eine Erweiterung um "Mobile Bühnen".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Die Änderung ermöglicht die Verwendung einer Parksperre als Alternative zu einer Reibungsfeststellbremsanlage, um die statischen Anforderungen der UN R13-H für Feststellbremsanlagen zu erfüllen. Es wurde von CPs aufgefordert, die Parksperre während der PTÜ zu bewerten. Zu diesem Zweck wird ein neuer Absatz in die Regelung R13-H aufgenommen. Im ersten Schritt soll die technische Umsetzbarkeit geprüft werden. Im zweiten Schritt die Umsetzung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Behandlung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen im Rahmen der StVZO
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Umfassende Neufassung der StVZO
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MAHLE Aftermarket GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die StVZO regelt unter anderem die Hauptuntersuchung. MAHLE Aftermarket ist betroffen in der eigenen Entwicklung und Produktion von Prüfgeräten für die periodisch-technische-Inspektion und beobachtet das Regulierungsverfahren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel des VDA ist es, eTrailer zulassungsfähig zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRVA Industrie-Vorbereitungsgruppe GEVA von der OICA und CLEPA, an einem Vorschlag für die Ergänzung zu den Änderungsserien 03 und 04 der UN-Regelung Nr. R79. Der Vorschlag beschreibt eine detaillierte Anpassung für künftige Steer-by-Wire Anforderungen. Der VDA setzt sich für die Erweiterung der möglichen Technologien ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die UN-R 148 lässt bereits beleuchtete Markenlogos zu, die Methode der Ermittlung sollte überarbeitet werden, damit weitere Markenlogos zulassungsfähig werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA beteiligt sich an einer TF innerhalb der UNECE zur Überarbeitung der Anforderungen an "acoustic vehicle alerting systems" für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Hierbei geht es primär um die weltweite Harmonisierung der Anforderungen mit Hinsicht auf Geräuschlevel und Messunsicherheiten. Auch die Kompatibilität mit der Fahrzeuggeräuschvorschrift UN-R 51 bzgl. maximaler Hochlaufkurve des Geräusches, Fahrbedingungen und Definitionen soll sichergestellt werden, um für die Hersteller wie auch technische Dienste und Genehmigungsbehörden eine einheitliche Interpretation der Regelungen zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Überarbeitung der UN-R 79 und UN-R 13/13H im Bezug auf x-by-wire (Steer-by-wire für UN-R 79 und Brake-by-wire für UN-R 13 und UN-R 13H) sollten bis Ende 2026 abgeschlossen und bereits in Kraft treten, damit diese neuen Technologien zulassungsfähig sind. Der VDA setzt sich für eine Beschleunigung des Vorgangs ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die internationalen Harmonisierung sicherheitstechnischer Anforderungen und Validierungsmethoden für automatisierte und autonome Fahrzeuge ein, um eine technologieneutrale und innovationsoffene Anwendung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass das BMDV zu einer möglichen Ausnahme im Zusammenhang mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen eine Stellungnahme gegenüber den Bundesländern abgibt. Dies betrifft insbesondere ein bundeseinheitliches Vorgehen für Fahrzeuge die alle die selbe Änderung erfahren haben und alle die selben Abweichungen von der 96/53/EG aufweisen. Der VDA setzt sich somit dafür ein, dass Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge gemäß StVZO bundeseinheitlich behandelt werden und die Bundesländer eine "Handweisung" zu speziellen Anforderungen mit Bezug auf das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und der sich daraus ergebenden Abweichungen von der 96/53/EG erhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Vermeidung von technisch nicht oder schwierig umsetzbaren Anforderungen sicherstellen, Sicherstellen, dass harmonisiertes Recht erhalten bleibt und sicherstellen, dass Modifikationen mit neuen und geplanten E-Fahrzeugen zusammen passen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Auch für Motorräder sollten – analog zu Pkw, Lkw, Bussen und Anhängern – Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften für Systeme erlassen werden, deren Nutzen für die Verkehrssicherheit und deren Bedeutung für das Unfallgeschehen beim Motorrad nachgewiesen ist. Konkrete Empfehlungen betreffen u.a. ABS-Systeme für A1-Motorräder, Scheinwerfer, e-Call, Nachrüstungen älterer Motorräder mit modernen Reifen sowie die Förderung von Innovationen Geändert werden müsste die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kleinkrafträder: Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöhen
- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Regelungen für die Typzulassung von Kleinkrafträdern sind so zu ändern, dass die Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöht wird. Unabhängig davon sollten Hersteller freiwillig wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen ergreifen. Insgesamt sind die gesetzgebenden Gremien in Europa aufgerufen, die sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Typprüfung zu stärken. Durch den Gesetzgeber sind die Sanktionen für technische Mängel und für Manipulation zu verschärfen. Dazu gehört insbesondere eine konsequentere Sanktionierung sowohl bei Erstauffälligkeit als auch bei Wiederholungsfällen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Apassungen der StVZO ein, die dem technischen Fortschritt der Fahrradwirtschaft, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und dem Komfort der Fahrradnutzung dienen. Dazu gehört unter anderem die Zulässigkeit von Blinkern an allen Fahrrädern und von seitlichen Konturmarkierungen von Lastenrädern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Entfall Teilegutachten. Neufassung Teiletypgenehmigung. Binnenmarktverordnung
Aktiv vom 02.05.2024 bis 03.07.2024
- Angegeben von: VDAT e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Entfall Teilegutachten. Hier die Übergangsfristen hinsichtlich der Gültigkeit und weiteren Anwendbarkeit von Teilegutachten nach Einführung des Teiletypgenehmigungs-Systems
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 20.03.2024
- Beschreibung: Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, besonders der Vorschriften zur Fahrradausstattung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 04.03.2025
- Beschreibung: Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erherbliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatztteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 25.02.2025
- Beschreibung: Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 01.08.2024
- Beschreibung: Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Die Toleranz für den Odometer kann aus technischen Gründen nicht weiter verschärft und soll daher vermieden werden. Beim Tachometer soll weiterhin die Freiheit bestehen, nicht typgenehmigungspflichtige Anzeigen nach Belieben darzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDAT e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung zu vorgesehener Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Hier konkret die bisherigen Paragrafen 19, 21 und 22. Ziel ist die Vermeidung eventuell entstehender Nachteile für den Bereich Änderung in Verkehr befindlicher Fahrzeuge und daraus entstehende wirtschaftliche Nachteile für die von den Fahrzeugherstellern unabhängige Autozubehörindustrie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):