Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (50)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Ladesäulenverordnung (LSV) und in die Preisangabenverordnung (PAngVo) gewährleisten die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Ziele des VDA: Rechtsichere Übertragung der technischen Anforderungen der Alternative Fuel and Infrastructure Regulation (AFIR) in nationales Recht (LSV, PAngVo) und Einbringen von Zusatzpunkten, die in der AFIR erst noch geregelt werden sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Die Ladesäulenverordnung (LSV) gewährleistet die technischen..., ... (AFIR), sodass sich die LSV zukünftig darauf beschränkt..., ...Absatz 3 in der gültigen LSV nicht ersatzlos zu streichen..., ...Begründung: Die AFIR und die LSV (in der jetzigen gültigen..., ...spezifiziert ist, sollte die LSV das Thema abbilden. Vor..., ...Anmerkungen. Anmerkungen LSV: § 4 Anzeige- und Nachweispflichten...
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Verbesserungen bei Anpassung der Ladesäulenverordnung an europäisches Recht
Aktiv vom 28.06.2024 bis 14.07.2025
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des BMWK zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fassung 23.05.2024/10:15).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsvorrangs des EU-Rechts ist die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ...Sanktionsbefugnisse aus der LSV (§ 5) vollumfänglich wahrnehmen...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 14.07.2025
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) eine Anzahl von verbraucherfreundlichen..., ...Nachweispflichten machen (§ 4 LSV-E) und darf statische Daten..., ...nach der bisher gültigen LSV dazu verpflichtet, bei ..., ... nachzuweisen haben (§ 5 LSV-E). Der damit verbundene...
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- Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Ladesäulenverordnung im Rahmen der Umsetzung der EU Verordnung für Alternative Kraftstoffe (in diesem Fall: Elektromobilität)
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- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: DEKRA regt im Sinne der Sicherheit an, eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige jährliche Prüfung der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch unabhängige Dritte festzulegen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, verbindliche und einheitliche Qualifikationsanforderungen für das Prüfpersonal zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) an die Vorgaben der AFIR-Gesetzgebung (Alternative Fuels and Infrastructure Regulation)
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der AFIR sind für alle Mitgliedstaaten verbindliche Ziele für den Ausbau der batterieelektrischen Ladeinfrastruktur und der H2-Tankinfrastruktur (350 und 700 bar) vorgegeben. Darüber hinaus sind Vorgaben für die technische Interoperabilität zwischen Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeugen umzusetzen, sowie die Vorgaben für Bezahlvorgänge an den vorgenannten Infrastrukturen im nationalen Rechtsrahmen umzusetzen bzw. anzupassen.
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Ausweitung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
-
Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 09.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 09.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Fehlendes Level Playing Field überwinden, unzureichende Preistransparenz angehen, sofortige Nachrüstungspflicht durch sechsmonatige Übergangsfrist verhindern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Ladesäulenrechts (4. LSV-Novelle) 2 Bundesministerium..., ...des Ladesäulenrechts (4. LSV-Novelle) betreffend, danken..., ...eingefügten § 5 Absatz 4 LSV wird dies jedoch nach unserer..., ...Insbesondere enthält die 4. LSV-Novelle einen grundsätzlichen..., ...neu eingefügten § 5 Abs. 4 LSV wird der Bundesnetzagentur...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Mandatorische Möglichkeit zur NFC-gestützten Bezahlung im Rahmen der AFIR/AFID und der LSVO
Aktiv vom 24.06.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kunden von Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen die Möglichkeit haben, NFC-basiert per Karte oder per im Smartphone-hinterlegter Karte bezahlen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass ab dem..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...werden. Dabei machte die LSV keine Unterscheidung anhand..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten..., ...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass ab dem..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...werden. Dabei machte die LSV keine Unterscheidung anhand..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Die Ladesäulenverordnung (LSV) gewährleistet die technischen..., ... (AFIR), sodass sich die LSV zukünftig darauf beschränkt..., ...Absatz 3 in der gültigen LSV nicht ersatzlos zu streichen..., ...Begründung: Die AFIR und die LSV (in der jetzigen gültigen..., ...spezifiziert ist, sollte die LSV das Thema abbilden. Vor...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...diese sind auch nach § 7 LSV von den Anforderungen in §§ 3 – 6 LSV ausgenommen). Petitum:..., ...Ladepunkten nach § 2 Nr. 5, 8 LSV c) Nahwärmeversorgungsleistungen...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...diese sind auch nach § 7 LSV von den Anforderungen in §§ 3 – 6 LSV ausgenommen). Seite 6 ..., ...Ladepunkten nach § 2 Nr. 5, 8 LSV c) Nahwärmeversorgungsleistungen...
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Europaweite Vertragspflicht für Milchbranche
Aktiv vom 06.03.2025 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 06.03.2025
- Beschreibung: Wir fordern dass sich die Bundesregierung für eine spürbare Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern einsetzt und befürworten die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Vertragspflicht für 100 Prozent der Milchmenge. Wir fordern, dass diese ausnahmslos für alle Verarbeitungs- und Handelsunternehmen gilt, ungeachtet der Unternehmensformen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stark Frank Lenz (Vorstand LSV Deutschland und ZKL-Mitglied..., ...Hagen Stark (Boardmember of LSV Deutschland and member ...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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- Angegeben von: FREIE BAUERN Deutschland am 20.07.2024
- Beschreibung: Einführung einer Verordnung zur Umsetzung des Artikels 148 der Europäischen Marktordnung in nationales Recht mit dem Ziel einer Vertragspflicht für alle Milchlieferbeziehung mit konkret bezifferten Mengen und Preisen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...siehe unsere ge- meinsam mit LSV Deutschland vor einem Monat...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: - Nachbesserungen bei Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen. - Unbürokratische und handhabbare Lösung bei der Bewertung kritischer Komponenten. - Klare und maximale Verzahnung mit dem KRITIS-DachG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschränkung auf Ladepunktbetreiber LSV im Sinne der AFIR, die ..., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV als Einrichtungsart aufgeführt..., ...Die Ladesäulenverordnung (LSV) wird derzeit geändert...., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV im Sinne von Art. 2 Nr....
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung mit anderen Verordnungen/Gesetzen wie KRITIS-Dach; Erweiterung um Angriffserkennung und -prävention wurde angesprochen; Erwägungsgrund 15 der NIS-2-Richtlinie: Bei Ladepunktbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen sollte nicht allein die Größe des Unternehmens nach Mitarbeiteranzahl und Umsatzgröße entscheidend sein, sondern Kritikalität der Ladepunkte/Erzeugungsanlagen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Definition nach §2 Abs. 8 LSV (Betreiber ist, wer unter...
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- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Zur Beschleunigung des Ausbaus sollten die ‚technischen Anschlussbedingungen‘ für Ladestationen vereinheitlicht werden. Entscheidend ist zudem der Abbau bürokratischer Hürden und die Einführung beschleunigter Genehmigungsverfahren für den Netzanschluss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: NIO GmbH am 16.12.2024
- Beschreibung: NIO fordert die Anerkennung von Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zu herkömmlichen Ladestationen, insbesondere in der Regulatorik.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 13.12.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt. Die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung, dichteres Netz an Lademöglichkeiten und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
- Beschreibung: Amex setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der anzupassenden Vorgaben aus der europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) und AFID (Alternative Fuels Infrastructure Directive) in nationales Recht mittels der neuen Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften ein; Verordnungsentwurf noch nicht bekannt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 600/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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BR-Drs. 600/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt eine flächendeckende anwenderfreundliche, sichere, und leistungsfähige Ladeinfrastruktur, die entscheidend für das zuverlässige Laden von Elektrofahrzeugen ist und damit die Voraussetzung für mehr Akzeptanz der Elektromobilität darstellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Initiative setzt sich im Bereich der E-Mobilität dafür ein, dass es Verbraucher:innen möglich ist, an E-Ladesäulen mit ihrer Debit- und/oder Kreditkarte zahlen zu können, wie es Verbraucher:innen bereits von herkömmlichen Tankstellen gewohnt sind. Hinsichtlich der Dritten Verordnung hat sich die Initiative dafür eingesetzt, dass die ursprünglich anvisierte Umsetzungsfrist beibehalten wird, um Verbraucher:innen Planungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
-
BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt; die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Group Charging GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt; die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau). Stärkung der Kundenfreundlichkeit (hohe Preistransparenz bei ad-hoc-Bezahlung und Implementation ISO 15118 zur verbesserten Authentifizierung) und Verzicht auf Verpflichtung zum Einbau veralteter Hardware-Komponenten (Bezahlsysteme) in Ladeinfrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 18.06.2024
- Beschreibung: Klimaneutrale Mobilität über die gesamte Lieferkette und insb. in der letzten Meile sind wichtiger Teil der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es, bis 2030 die Emissionen aus der Kunden- und Mitarbeiteranreise zu den IKEA Standorten zu halbieren. Die Umstellung auf Elektromobilität und das Angebot von Ladeinfrastruktur an den IKEA Standorten bildet dafür ein wichtiges Grundgerüst.Der notwendig Ausbau der Ladeinfrastruktur ist zu 100 Prozent abhängig von einer ausreichenden Netzkapazität vor Ort. Notwendig sind beschleunigte und digitalisierte Prozesse auf seiten der Netzbetreiber. Darüber hinaus müssen die neuen Vorgaben zur Installation von Ladesäulen im Einklang mit den Landesbauordnungen sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
- Beschreibung: en2x appelliert an die neue BReg folgende Punkte anzupacken: 1. Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland gewährleisten 2. Verantwortung der Zuständigkeiten neu ordnen 3. Rechtsrahmen zur Errichtung einer Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid zügig schaffen 4. Differenzierung der Energiesteuer bei Kraft- und Brennstoffen nach CO2-Intensität 5. Rasche Umsetzung von RED III 6. Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe schaffen 7. Abschaffung der nationalen Quote für E-Kerosin im Luftverkehr 8. Alle Klimaschutzoptionen im Straßenverkehr nutzen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen vorauslaufenden...
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Kohlendioxid Speicherungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Kohlendioxid Speicherungsgesetz soll geändert werden, um den Transport für alle Anwendungszwecke zu öffnen und die zum Transport per Pipeline berechtigten Industriesektoren zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen vorauslaufenden...
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Versorgungsauflage Tankstellen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen vorauslaufenden...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist eine Änderung des Referentenentwurfs des BMWK und ggf. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung eines zielgerichteten Ladeinfrastrukturausbaus und verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für Ladepunkte in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Förderung einer technologieoffenen, bedarfsgerechten und straßeninfrastrukturintegrierten Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 des BMDV. Dabei soll insbesondere auf die Berücksichtigung des Ladebedarfs von Nutzfahrzeugen, die Beschleunigung von Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren, eine planbare Finanzierung sowie auf transparente Preisinformationen für Nutzer hingewirkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 17.04.2025
- Beschreibung: Das DVF spricht sich u.a. für folgende Maßnahmen aus: Standardisierung der Unterlagenanforderungen der Bauämter. Genehmigungsfreiheit beim Aufbau von Trafostationen für die Schnellladeinfrastruktur. Bundesweite Optimierung der Netzanschlussprozesse für die Ladeinfrastruktur durch digitale Antragsverfahren. Zügige Erarbeitung des Regelwerkes für die Mittelspannungsebene. Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber zum vorausschauenden Ausbau des Hochspannungsnetzes, insbesondere mit Blick auf Ladeanforderungen E-Lkw. Bei der anstehenden Überprüfung der europäischen AFIR sollte sich die Bundesregierung für deutlich höhere Ambitionen aller EU-Mitgliedstaaten einsetzen. Auch beim Aufbau der Versorgungsinfrastruktur für Wasserstoff im Mobilitätssektor sind Maßnahmen zur Beschleunigung erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Volkswagen Group Charging GmbH am 09.12.2024
- Beschreibung: Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft der Cleantech-Industrie in Deutschland muss gesichert werden, dazu braucht es ein nachhaltiges Anreiz-Regime für den Absatz von batterieelektrischen Fahrzugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und einer Steigerung der Attraktivität der Elektrifizierung durch passende Netzanschlussbedingungen und Strompreise.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot und Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um Ladepreise gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine praxisnahe Ausgestaltung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 ein. Wir begrüßen den Entwurf des BMV grundsätzlich, insbesondere die Maßnahmen zur Netzintegration, und setzen uns dafür ein, dass u.a. der Hochlauf des Bidirektionalen Ladens, die Nutzung von Daten für Planung und Netzausbau sowie der Infrastrukturausbau an Verkehrsknotenpunkten angemessen berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):